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Gesellschaft zur Förderung der Musikhochschule Freiburg

Die Gesellschaft zur Förderung der Musikhochschule Freiburg e.V. vergibt Stipendien anlässlich der Teilnahme an

  • Meisterkursen im künstlerischen Hauptfach
  • Wettbewerben im gewählten künstlerischen Hauptfach (allerdings nicht Probespieltraining).

Stipendien berechtigt sind alle Studierenden der Hochschule, soweit die Maßnahme nicht in die vorlesungsfreie Zeit des letzten Studiensemesters fällt. (Austauschstudierende können jedoch kein Stipendium zur Teilnahme an Meisterkursen erhalten. Inwieweit ein Stipendium zur Teilnahme an Wettbewerben bewilligt werden kann, obliegt einer Einzelfallprüfung). Mitglieder der Freiburger Akademie zur Begabtenförderung können für Wettbewerbe ein Stipendium erhalten, zur Teilnahme an Meisterkursen nicht.
Im Übrigen kann ein Stipendium zu den Kosten von Meisterkursen nicht bewilligt werden, wenn der Hauptfachlehrer diesen Kurs gibt.

Bezuschusst werden können grundsätzlich die günstigsten Fahrtkosten, angemessene Übernachtungskosten, Teilnahme-gebühren bei Meisterkursen, Anmeldegebühren bei Wettbewerben. (Anmeldegebühren zu Meisterkursen sind nicht zuschussfähig). Ebenfalls nicht zuschussfähig sind die Verpflegungskosten.

Ein Stipendium beträgt bis zu 50% der anerkannten Kosten. Je nach vorhandenen Mitteln des Vereins kann dieser Zuschuss allerdings erheblich geringer sein. Die Entscheidung hierüber fällt der Vorstand der Gesellschaft zur Förderung der Musikhochschule Freiburg rechtzeitig vor Beginn eines Förderhalbjahres.

Anträge sind schriftlich unter Verwendung eines Antragsformulars zu stellen. Dieses Formular ist sowohl im Studentensekretariat als auch im Rektoratssekretariat vorrätig. Nicht vollständig ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet. Diesem Antrag muss ein ausführliches Gutachten des Hauptfachlehrers beigelegt werden; ohne dieses Gutachten werden Anträge nicht angenommen.

Die Anträge müssen Angaben enthalten zu

  • Art der Fördermaßnahme (Meisterkurs, Wettbewerb), Zeitpunkt und Ort
  • eine differenzierte Kostenübersicht (z. B. auch die Angabe von Verpflegungsanteilen in einer Pauschale für die Unterbringung)
  • eine kurze Darstellung, was sich der Studierende durch die Teilnahme an dem Meisterkurs verspricht
  • außerdem muss ein Prospekt mit Informationen über die zufördernde Maßnahme beigelegt werden, aus dem ersichtlich ist, wer bei Meisterkursen was unterrichtet bzw. die Gewichtung eines Wettbewerbs hervorgeht.


Anträge müssen

  • spätestens am 30.06. für den Förderzeitraum 01.07. bis 31.12. und
  • spätestens am 30.11. für den Förderzeitraum 01.01. bis 30.06. des Folgejahres

im Rektoratssekretariat der Hochschule mit den vollständigen Angaben und Unterlagen abgegeben werden. Später eingehende Anträge für diesen Förderzeitraum werden nicht berücksichtigt.

Gegründet

1980
Gründungsvorsitzender
Prof. Carl Seemann (mittlerweile verstorben)
Vorstand
Dr. Volker Maushardt (Vorsitzender)
Heiner Sanwald (stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Rüdiger Nolte (geschäftsführendes Vostandsmitglied)
Michael Hahl (Schatzmeister)
Mitgliederstand
rd. 400

erstellt von hhassler zuletzt verändert: May 17, 2011 10:32 AM
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