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Immatrikulation

Anforderungen für die Aufnahmenprüfung

bei den einzelnen Studiengängen

Einschreibungsverfahren (Immatrikulation)

Zur Einschreibung hat der Bewerber entweder persönlich oder aber schriftlich spätestens bis zum Ende der Einschreibungsfrist bei der Hochschule für Musik Freiburg folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Krankenversicherungsnachweis (bei privat versicherten Studenten muss eine Dauerbefreiung der gesetzlichen Krankenkasse vorliegen).

2. Nachweis über die Einzahlung der Sozialgebühr in Höhe von 65,00 € (46,00 € + 19,00 €) sowie dem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40,00 €.

3. Ausländische Bewerber haben ergänzend die Aufenthaltsgenehmigung mit der Berechtigung zum Studium nachzuweisen. Die Immatrikulation ist erst möglich, wenn die Eignungsprüfung bestanden, ein Studienplatz ausdrücklich zugeteilt wurde und die Einschreibungsunterlagen vollständig vorliegen. Studienbescheinigungen werden vor der Einschreibung nicht ausgestellt.

Rückmeldung/Beurlaubung

Alle Studierenden müssen sich im Wintersemester in der Frist 15. November – 15. Dezember für das kommende Sommersemester und im Sommersemester in der Frist 15. Mai – 15. Juni für das kommende Wintersemester rückmelden.

Rückmeldeverfahren
1. Bezahlen des Gesamtbetrages von 105,00 € per Lastschrift online unter www.mh-freiburg.de / SB-Terminal gemäß ausliegendem Merkblatt direkt am SB-Terminal im Foyer der Musikhochschule oder von jedem PC aus.

2. Gegebenenfalls Anträge auf Fach-, Studiengang- oder Lehrerwechsel. BM-Studierende müssen zum 6. Fachsemester ein Wahlmodul wählen! Die Anträge sind nur im Rahmen der Rückmeldung möglich.

3. Beurlaubungsanträge für das folgende Semester müssen im Rahmen der Rückmeldefrist, unter Nachweis der Beurlaubungsgründe gestellt werden. Fügen Sie Ihrem Antrag entsprechende Nachweise bei! Bitte stellen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihren Antrag möglichst früh!

4. Nach der Rückmeldung ist das jeweilige Semester im Studienbuch im Studentensekretariat abstempeln zu lassen.

Kurzfristige Beurlaubungen
Bei Abwesenheit während der Vorlesungszeit ist rechtzeitig ein begründeter Antrag einzureichen.

Adress-, Telefonnummer- sowie Namensänderung
Änderungen bitte unverzüglich am SB-Terminal im Foyer der Musikhochschule eingeben.

Exmatrikulation (bei Hochschulwechsel bzw. Beendigung des Studiums)
Die Exmatrikulation findet jeweils im Rahmen der Rückmeldefrist statt. Hierzu ist ein Antrag auf Exmatrikulation (Formblätter im Studentensekretariat erhältlich) und das Studienbuch dem Studentensekretariat vorzulegen sowie eine Entlastungsbescheinigung der Bibliothek.

erstellt von admin zuletzt verändert: Nov 24, 2011 02:45 PM