Ein 8-semestriges Studium für Studienanfänger
Hauptfächer
Akkordeon | Blockflöte | Cembalo und Fortepiano | Chorleitung | Fagott | Gambe | Gesang | Gitarre | Harfe | Horn | Klarinette | Klavier | Komposition | Kontrabass | Laute | Musiktheorie | Oboe | Orchesterleitung | Orgel | Posaune | Querflöte | Saxophon | Schlagzeug | Trompete | Tuba | Viola | Violine | Violoncello
Je nach Hauptfach Studium mit künstlerischem und/oder künstlerisch-pädagogischem Profil
Fächerspezifische Angaben wie Studienpläne, Wahlmodule sowie Info-Blatt unter den oben angeführten Hauptfächern
Bewerbungsfristen
1. Dezember des Vorjahres zum Sommersemester
1. April zum Wintersemester
Anmeldegebühr 30 €
Kosten
500 € pro Semester, zuzüglich Einschreibe- bzw. Rückmeldegebühren sowie Sozialbeitrag für das Studentenwerk
Formale Anforderungen für die Aufnahmeprüfung
- vollständiger Lebenslauf
- Schul- und Hochschulzeugnisse (ggf. in beglaubigter Kopie und deutscher Übersetzung)
- Nachweis der Einzahlung der Anmeldegebühr
- Passbild
- bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei fehlender Hochschulreife: Erklärung des Bewerbers, an der Begabtenprüfung zusätzlich zur Eignungsprüfung teilzunehmen
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular, (AUSDRUCK) inkl. Anlagen
Inhaltliche Anforderungen für die Aufnahmeprüfung
1. Hauptfachprüfung, ca. 15 Minuten (Ausnahmen: Komposition, Dirigieren)
- In der Regel 3 oder 4 Werke verschiedener Stilrichtungen, sowie ggf. 1 Etüde (z.B. Hauptfach Klavier: 4 Werke und 1 Etüde). Detaillierte Information zum Erstinstrument in der Immatrikulationssatzung unter Download auf dieser Seite.
Die Prüfungskommission wählt aus der Liste der Prüfungswerke die Werke aus, die der Bewerber vortragen soll. Aus Zeitgründen kann die Kommission den Vortrag eines Werkes unterbrechen.
2. Pflichtfach Klavier, ca. 10 Minuten (soweit das Hauptfach nicht Gitarre, Laute, Cembalo/Fortepiano oder Akkordeon ist)
2 Klavierkompositionen unterschiedlicher Stilrichungen
3. Musiktheorie und Gehörbildung
vgl. Probeklausur bzw. Gehördiktate
Rechtsverbindliche Angaben in der Immatrikulationssatzung unter Downloads auf dieser Seite

