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Bachelor of Music

Ein 8-semestriges Studium für Studienanfänger

Hauptfächer

Akkordeon | Blockflöte | Cembalo und Fortepiano | Chorleitung | Fagott | Gambe | Gesang | Gitarre | Harfe | Horn | Klarinette | Klavier | Komposition | Kontrabass | Laute | Musiktheorie | Oboe | Orchesterleitung | Orgel | Posaune | Querflöte | Saxophon | Schlagzeug | Trompete | Tuba | Viola | Violine | Violoncello

Je nach Hauptfach Studium mit künstlerischem und/oder künstlerisch-pädagogischem Profil
Fächerspezifische Angaben wie Studienpläne, Wahlmodule sowie Info-Blatt unter den oben angeführten Hauptfächern

Bewerbungsfristen

1. Dezember des Vorjahres zum Sommersemester
1. April zum Wintersemester
Anmeldegebühr 30 €

Kosten

500 € pro Semester, zuzüglich Einschreibe- bzw. Rückmeldegebühren sowie Sozialbeitrag für das Studentenwerk

Formale Anforderungen für die Aufnahmeprüfung

  • vollständiger Lebenslauf
  • Schul- und Hochschulzeugnisse (ggf. in beglaubigter Kopie und deutscher Übersetzung)
  • Nachweis der Einzahlung der Anmeldegebühr
  • Passbild
  • bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei fehlender Hochschulreife: Erklärung des Bewerbers, an der Begabtenprüfung zusätzlich zur Eignungsprüfung teilzunehmen
  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular, (AUSDRUCK) inkl. Anlagen
     

Inhaltliche Anforderungen für die Aufnahmeprüfung

1. Hauptfachprüfung, ca. 15 Minuten (Ausnahmen: Komposition, Dirigieren)

  • In der Regel 3 oder 4 Werke verschiedener Stilrichtungen, sowie ggf. 1 Etüde (z.B. Hauptfach Klavier: 4 Werke und 1 Etüde). Detaillierte Information zum Erstinstrument in der Immatrikulationssatzung unter Download auf dieser Seite.

Die Prüfungskommission wählt aus der Liste der Prüfungswerke die Werke aus, die der Bewerber vortragen soll. Aus Zeitgründen kann die Kommission den Vortrag eines Werkes unterbrechen.

2. Pflichtfach Klavier, ca. 10 Minuten (soweit das Hauptfach nicht Gitarre, Laute, Cembalo/Fortepiano oder Akkordeon ist)

  • 2 Klavierkompositionen unterschiedlicher Stilrichungen

3. Musiktheorie und Gehörbildung
vgl. Probeklausur bzw. Gehördiktate

Rechtsverbindliche Angaben in der Immatrikulationssatzung unter Downloads auf dieser Seite

erstellt von admin zuletzt verändert: Mar 09, 2010 05:52 PM
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Anrechnung von Studienzeiten

An anderen deutschen Musikhochschulen verbrachte Studienzeiten werden angerechnet, die an ausländischen Instituten verbrachten Studienzeiten insoweit, als sie als vergleichbar eingestuft sind.

Ein nach 4 Jahren in Europa erworbener Abschluss Bachelor of Music führt in der Regel zu einem Master of Music, ein nach insgesamt 6 Jahren erworbener Abschluss Master of Music führt bei guter Begabung zu einer Einteilung in den Weiterbildungsstudiengang Advanced Studies. Bei ganz außergewöhnlicher Begabung kann es zu einer Zulassungung in den Weiterbildungsstudiengang Soloist Diploma führen.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

An anderen deutschen und vergleichbaren ausländischen Hochschulen (beglaubigter Nachweis in deutscher Übersetzung vorausgesetzt) abgeschlossene Prüfungsteile können auf Antrag vom zuständigen Prorektor für Prüfungsangelegenheiten anerkannt werden.