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Bachelor of Music/Kirchenmusik

Ein 8-semestriges Studium für Studienanfänger

Professoren/Lehrkräfte

Prof. Helmut Deutsch, Prof. Martin Schmeding, Prof. Klemens Schnorr (Orgel), Dr. Michael Belotti (Kirchenmusikgeschichte, Orgelstilkunde), Christoph Hönerlage (Gregorianik und Deutscher Liturgiegesang), Christoph Schäfer (Hymnologie, Liturgik, Gemeindesingen), Dr. Meinrad Walter (Liturgik)
biographische Informationen unter www.mh-freiburg.de/lehrende

Wesentliche Studienschwerpunkte

Hauptfachunterricht Orgel, Dirigieren, Gesang, Theorie/Gehörbildung/Musikwissenschaft, Kirchenmusikspezifische Fächer, Hochschulchor, Pädagogische Fächer für Kirchenmusik, Wahlmodule

Studienangebote nach erfolgreichem Abschluss Bachelor of Music / Kirchenmusik

Master of Music / Kirchenmusik

Detaillierte Angaben

finden sich in folgenden Dokumenten [in Klammern: werden demnächst veröffentlicht]


 

Bewerbungsfristen

1. Dezember des Vorjahres zum Sommersemester
1. April zum Wintersemester
Anmeldegebühr 30 €

Kosten

500 € pro Semester, zuzüglich Einschreibe- bzw. Rückmeldegebühren sowie Sozialbeitrag für das Studentenwerk

Formale Anforderungen für die Aufnahmeprüfung

  • vollständiger Lebenslauf
  • Schul- und Hochschulzeugnisse (ggf. in beglaubigter Kopie und deutscher Übersetzung)
  • Nachweis der Einzahlung der Anmeldegebühr
  • Passbild
  • bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei fehlender Hochschulreife: Erklärung des Bewerbers, an der Begabtenprüfung zusätzlich zur Eignungsprüfung teilzunehmen
  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular, (AUSDRUCK) inkl. Anlagen
     

Inhaltliche Anforderungen für die Aufnahmeprüfung

Ausschnitte aus Immatrikulationssatzung

1. Hauptfach-Prüfung Orgel, ca. 15 Minuten

  • Vortrag zweier Choralvorspiele aus dem Orgelbüchlein sowie eines freien Werkes von J.S.Bach, ferner eines Werkes des 19. oder 20. Jahrhunderts.Vomblattspiel. Har-monisierung eines Gemeindeliedes nach dem Gesangbuch mit Intonation / Vorspiel.

Die Prüfungskommission wählt aus der Liste der Prüfungswerke die Werke aus, die der Bewerber vortragen soll. Aus Zeitgründen kann die Kommission den Vortrag eines Werkes unterbrechen.
Beurteilungskriterien sind künstlerische Phantasie, Werktreue, technisches Können und eine dem eigenen Können entsprechende Wahl der Prüfungswerke. Bei ausländischen Studienbewerbern wird darüber hinaus das Vorhandensein ausreichender deutscher Sprachkenntnisse beurteilt.

2. Allgemeine Prüfung

Klavier als Pflichtfach ca. 10 Minuten

  • Vortrag von 3 Klavierkompositionen (Originalwerke) aus 3 Stilrichtungen, Vomblattspiel eines leichten Stückes.

Gesang ca. 10 Minuten
In der Prüfung soll festgestellt werden, ob der Bewerber über eine bildungsfähige Gesangs- und Sprechstimme verfügt.

  • Vortrag von drei Gesangswerken unterschiedlichen Charakters; eines davon kann ein Volks- oder Kirchenlied (auch Song oder gregorianischer Gesang), die anderen müssen Kunstlieder oder Arien sein. Auswendiger Vortrag der Werke ist erwünscht. Die Noten für die Klavierbegleitung in entsprechender Stimmlage sind mitzubringen.
  • Gestalteter Vortrag eines kürzeren vorbereiteten Sprechtextes (Gedicht oder Prosa).
     

Musiktheorie und Gehörbildung Schriftlicher Teil

  • Gehörbildung: Einfaches tonales einstimmiges Diktat, Einfaches tonales zweistimmiges Diktat. (Dauer je ca. 15 Minuten.)
  • Elementartheorie: Feststellung satztechnischer Grundkenntnisse und harmonischen Vor-stellungsvermögens. Bearbeitung eines kurzen bezifferten Basses, Aussetzen einer kurzen gegebenen Melodie (wahlweise 2-, 3- oder 4-stimmig), Ergänzung eines gegebenen Vordersatzes. (Dauer ca. 45 Minuten.)
     

Musiktheorie und Gehörbildung Mündlicher Teil

  • Gehörbildung: Vomblattsingen, Wiedergabe eines Rhythmus, Erkennen von Skalen, Intervallen, Akkorden sowie von leichten Akkordverbindungen.
  • Theoretische Grundkenntnisse: Leichte satztechnische Analysen an einem vorgelegten Stück (Bestimmen der Tonart, der Akkordformen und der Akkordfunktionen), Kadenzspiel bzw. Harmonisieren einer einfachen Melodie am Klavier (Dauer insgesamt ca. 10 Minuten).


 vgl. auch Probeklausur bzw. Gehördiktate

Rechtsverbindliche Angaben in der Immatrikulationssatzung unter Downloads auf dieser Seite

erstellt von admin zuletzt verändert: Sep 02, 2010 05:39 PM
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Anrechnung von Studienzeiten

An anderen deutschen Musikhochschulen verbrachte Studienzeiten werden angerechnet, die an ausländischen Instituten verbrachten Studienzeiten insoweit, als sie als vergleichbar eingestuft sind.

Ein nach 4 Jahren in Europa erworbener Abschluss "Bachelor of music" führt in der Regel zu einem "Master of music", ein nach insgesamt 6 Jahren erworbener Abschluss "Master of music" führt bei guter Begabung zu einer Einteilung in den Weiterbildungsstudiengang "Advanced studies diploma". Bei ganz außergewöhnlicher Begabung kann es zu einer Zulassungung in den Weiterbildungsstudiengang "Soloist diploma" führen.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

An anderen deutschen und vergleichbaren ausländischen Hochschulen (beglaubigter Nachweis in deutscher Übersetzung vorausgesetzt) abgeschlossene Prüfungsteile können auf Antrag vom zuständigen Prorektor für Prüfungsangelegenheiten anerkannt werden.