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Master of Music

Ein 4-semestriges Studium für Bachelor-Absolventen

Konsekutiver Master of Music

Nach einem anerkannten Bachelor-Abschluss im gleichen Hauptfach

Akkordeon | Blockflöte | Cembalo/Fortepiano | Chorleitung | Fagott | Gambe | Gesang | Gitarre | Harfe | Horn | Klarinette | Klavier | Komposition | Kontrabass | Laute | Musiktheorie | Oboe | Orchesterleitung | Orgel | Posaune | Querflöte | Saxophon | Schlagzeug | Trompete | Tuba | Viola | Violine | Violoncello
 

Nicht-konsekutiver Master of Music

Nach einem anerkannten Bachelor-Abschluss in einem anderen Hauptfach

Elementare Musikpädagogik | Ensemblegesang | Filmmusik | Gehörbildung | Historische Aufführungspraxis | Liedgestaltung | Musik und Bewegung / Rhythmik | Musiktheorie

Fächerspezifische Angaben wie Info-Blatt und Studienplan unter den oben angeführten Hauptfächern

Bewerbungsfristen

1. Dezember des Vorjahres zum Sommersemester
1. April zum Wintersemester
Anmeldegebühr 30 €

Kosten

500 € pro Semester, zuzüglich Einschreibe- bzw. Rückmeldegebühren sowie Sozialbeitrag für das Studentenwerk

Formale Anforderungen für die Aufnahmeprüfung

  • vollständiger Lebenslauf
  • Schul- und Hochschulzeugnisse (ggf. in beglaubigter Kopie und deutscher Übersetzung)
  • Nachweis der Einzahlung der Anmeldegebühr
  • Passbild
  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular, (AUSDRUCK) inkl. Anlagen
     

Inhaltliche Anforderungen für die Aufnahmeprüfung

Hauptfachprüfung

  • Für Gesang und Instrumentalfächer in der Regel 3 oder 4 Werke verschiedener Stilrichtungen, sowie ggf. 1 Etüde (15-20 Minuten)
    z.B. Hauptfach Klavier: 4 Werke und 1 Etüde
  • Für Chorleitung, Elementare Musikpädagogik, Filmmusik, Gehörbildung, Historische Aufführungspraxis, Komposition, Liedgestaltung, Musik und Bewegung / Rhythmik, Musiktheorie, Orchesterleitung siehe Info-Blätter bzw. Immatrikulationssatzung

Die Prüfungskommission wählt aus der Liste der Prüfungswerke die Werke aus, die der Bewerber vortragen soll. Aus Zeitgründen kann die Kommission den Vortrag eines Werkes unterbrechen.

Detaillierte und rechtsverbindliche Angaben in der Immatrikulationssatzung unter Downloads auf dieser Seite

erstellt von admin zuletzt verändert: Sep 02, 2010 05:35 PM
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Anrechnung von Studienzeiten

An anderen deutschen und vergleichbaren ausländischen Hochschulen verbrachte
Studienzeiten werden angerechnet.

Ein Abschluss Bachelor of Music führt in der Regel zu einem Master of Music. Ein Abschluss Master of Music eröffnet bei guter Begabung die Aufnahme in den Weiterbildungsstudiengang Advanced Studies, bei ganz außergewöhnlicher Begabung in den Weiterbildungsstudiengang Soloist Diploma.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

An anderen deutschen und vergleichbaren ausländischen Hochschulen (beglaubigter Nachweis in deutscher Übersetzung vorausgesetzt) abgeschlossene Prüfungsteile können auf Antrag vom zuständigen Prorektor für Prüfungsangelegenheiten anerkannt werden.