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Promotionsstudium

Die Hochschule für Musik Freiburg verleiht in den Fächern Musikwissenschaft und Musikpädagogik den Grad eines Doktors der Philosophie. Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit. Eine Zulassung zu einem Promotionsstudium setzt den erfolgreichen Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums von mindestens vier Jahren im Promotionsfach an einer Hochschule oder Universität voraus. Davon muss mindestens ein Jahr an der Freiburger Musikhochschule studiert oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgegangen worden sein. Dieses Jahr kann auch während der Anfertigung der Dissertation abgeleistet werden. Das Thema der geplanten Untersuchung ist von einer wissenschaftlichen Professorin bzw. einem wissenschaftlichen Professor der hiesigen Hochschule anzunehmen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann zur Promotion zugelassen werden und einen entsprechenden Antrag an den Promotionsausschuss richten.

Über nähere Details über die Zulassung und das Verfahren gibt die Promotionsordnung Auskunft.

 

erstellt von admin zuletzt verändert: Aug 30, 2010 04:32 PM