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Schulmusik Staatsexamen (alt)

Für Hochschulwechsler

Ausrichtung

Der Studiengang Schulmusik bereitet vor für den Beruf der Musiklehrer an Gymnasien.

Regelstudienzeit

9 Semester

Schwerpunkte/wesentliche Fächer

  • Erstinstrument (wählbar)
  • Zweitinstrument Klavier
  • Schulpraktisches Klavierspiel
  • Gesang
  • Musiktheorie
  • Gehörbildung
  • Dirigieren
  • Musikpädagogik
  • Musikwissenschaft
  • Berufsbezogener Schwerpunkt 


Abschluss

  • Feststellung der Endnote im künstlerischen Fach durch das Landeslehrerprüfungsamt gemäß Verordnung des Kultusministeriums über die Künstlerische Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien.

Kosten

  • 500,- Euro pro Semester
    Die Kosten für die Einschreibung/Rückmeldung sowie die soziale Betreuung durch das Studentenwerk sind hiervon nicht berührt.

Ausführliche Beschreibungen finden Sie in den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen.

Inhaltliche Anforderungen für die Aufnahmeprüfung

1. Hauptfachprüfung, ca. 10 Minuten

  • 3 bzw. 4 Werke aus 3 bzw. 4 Stilrichtungen, Vomblattspiel. Die detaillierten Anforderungen im Hauptinstrument sind in der Anlage zur Immatrikulationssatzungssatzung (unter Downloads auf dieser Seite), S.13 ff, nachzulesen. Sie entsprechen den Prüfungsanforderungen in den Hauptfächern der Bachelorstudiengänge. Bitte beachten Sie dort jedoch eventuelle Zusatzangaben, die speziell die Schulmusik betreffen.

2. Pflichtfach Klavier als Zweitinstrument, ca. 10 Minuten

  • 3 Werke aus 3 Stilrichtungen, Vomblattspiel eines leichten Stückes

3. Gesang incl. kürzerer Sprechvortrag, ca. 10 Minuten

4. Musiktheorie und Gehörbildung mündlich ca. 10 Minuten, schriftlich ca. 30 Minuten (Gehörbildung) und ca. 45 Minuten (Theorie)
vgl. Probeklausur bzw. Gehördiktate

Formale Anforderungen für die Aufnahmeprüfung

  • vollständiger Lebenslauf
  • Schul- und Hochschulzeugnisse (ggfs. in beglaubigter Kopie und deutscher Übersetzung)
  • Nachweis der Einzahlung der Anmeldegebühr (zur Zeit 30 €)
  • Paßbild
  • Bei Minderjährigen Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei fehlender Hochschulreife Erklärung des Bewerbers, an der Begabtenprüfung zusätzlich zur Eignungsprüfung teilzunehmen
  • vollständiges Ausfüllen des Anmeldebogens (AUSDRUCK) incl. "Anlagen"

 

erstellt von admin zuletzt verändert: Mar 16, 2011 06:10 PM
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Anrechnung von Studienzeiten

An anderen deutschen Musikhochschulen verbrachte Studienzeiten werden angerechnet, die an ausländischen Instituten verbrachten Studienzeiten insoweit, als sie als vergleichbar eingestuft sind.

Ein nach 4 Jahren in Europa erworbener Abschluss "Bachelor of music" führt in der Regel zu einem "Master of music", ein nach insgesamt 6 Jahren erworbener Abschluss "Master of music" führt bei guter Begabung zu einer Einteilung in den Weiterbildungsstudiengang "Advanced studies diploma". Bei ganz außergewöhnlicher Begabung kann es zu einer Zulassungung in den Weiterbildungsstudiengang "Soloist diploma" führen.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

An anderen deutschen und vergleichbaren ausländischen Hochschulen (beglaubigter Nachweis in deutscher Übersetzung vorausgesetzt) abgeschlossene Prüfungsteile können auf Antrag vom zuständigen Prorektor für Prüfungsangelegenheiten anerkannt werden.