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DownloadsAnmeldeformular zur Aufnahmeprüfung Anforderungen für die Aufnahmeprüfung in der Anlage zur Immatrikulationssatzung (S. 13 ff) Prüfungsordnung Studiengang Schulmusik Anrechnung von StudienzeitenAn anderen deutschen Musikhochschulen verbrachte Studienzeiten werden angerechnet, die an ausländischen Instituten verbrachten Studienzeiten insoweit, als sie als vergleichbar eingestuft sind. Ein nach 4 Jahren in Europa erworbener Abschluss "Bachelor of music" führt in der Regel zu einem "Master of music", ein nach insgesamt 6 Jahren erworbener Abschluss "Master of music" führt bei guter Begabung zu einer Einteilung in den Weiterbildungsstudiengang "Advanced studies diploma". Bei ganz außergewöhnlicher Begabung kann es zu einer Zulassungung in den Weiterbildungsstudiengang "Soloist diploma" führen. Anerkennung von PrüfungsleistungenAn anderen deutschen und vergleichbaren ausländischen Hochschulen (beglaubigter Nachweis in deutscher Übersetzung vorausgesetzt) abgeschlossene Prüfungsteile können auf Antrag vom zuständigen Prorektor für Prüfungsangelegenheiten anerkannt werden. |
