Ein 4-semestriges Vertiefungs-Studium für Master-Absolventen oder Absolventen mit vergleichbaren Abschlüssen und einer ganz außergewöhnlichen Begabung
Fächer
Akkordeon | Blockflöte | Cembalo/Fortepiano | Chorleitung | Fagott | Gambe | Gesang | Gitarre | Harfe | Horn | Klarinette | Klavier | Komposition | Kontrabass | Laute | Oboe | Orchesterleitung | Orgel | Posaune | Querflöte | Saxophon | Schlagzeug | Trompete | Tuba | Viola | Violine | Violoncello
Schwerpunkte / wesentliche Fächer
Hauptfach (2 Wochenstunden), Kammermusik/Ensemble, Möglichkeit zum Erwerb spezieller Literaturkenntnisse, ein zugesicherter Auftritt mit Orchester
Fächerspezifische Angaben (Info-Blatt) unter den oben angeführten Hauptfächern
Abschluss
Soloist Diploma nach öffentlichem Soloabend, öffentlichem Konzertabend, Repertoire-Prüfung
Bewerbungsfristen
1. Dezember des Vorjahres zum Sommersemester
1. April zum Wintersemester
Anmeldegebühr 30 €
Kosten
1.500 € pro Semester, zuzüglich Einschreibe- bzw. Rückmeldegebühren sowie Sozialbeitrag für das Studentenwerk
Formale Anforderungen für die Aufnahmeprüfung
- vollständiger Lebenslauf
- Schul- und Hochschulzeugnisse (ggf. in beglaubigter Kopie und deutscher Übersetzung)
- Nachweis der Einzahlung der Anmeldegebühr
- Passbild
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular, (AUSDRUCK) inkl. Anlagen
Künstlerische Anforderungen für die Aufnahmeprüfung
Hauptfachprüfung
- Für Instrumentalfächer in der Regel mindestens 4 Werke verschiedener Stilrichtungen, sowie ggf. 1-2 Etüden (20-30 Minuten)
z.B. Hauptfach Klavier: 4 Werke und 2 Etüde - Für Gesang, Chorleitung, Orchesterleitung, Komposition siehe Info-Blätter bzw. Immatrikulationssatzung
Die Prüfungskommission wählt aus der Liste der Prüfungswerke die Werke aus, die der Bewerber vortragen soll. Aus Zeitgründen kann die Kommission den Vortrag eines Werkes unterbrechen. Beurteilungskriterien sind künstlerische Phantasie, Werktreue, technisches Können und eine dem eigenen Können entsprechende Wahl der Prüfungswerke. Bei ausländischen Studienbewerbern wird darüber hinaus das Vorhandensein ausreichender deutscher Sprachkenntnisse beurteilt.
Detaillierte und rechtsverbindliche Angaben in der Immatrikulationssatzung unter Downloads auf dieser Seite

