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Soloist Diploma

Ein 4-semestriges Vertiefungs-Studium für Master-Absolventen oder Absolventen mit vergleichbaren Abschlüssen und einer ganz außergewöhnlichen Begabung

Fächer

Akkordeon | Blockflöte | Cembalo/Fortepiano | Chorleitung | Fagott | Gambe | Gesang | Gitarre | Harfe | Horn | Klarinette | Klavier | Komposition | Kontrabass | Laute | Oboe | Orchesterleitung | Orgel | Posaune | Querflöte | Saxophon | Schlagzeug | Trompete | Tuba | Viola | Violine | Violoncello

 

Schwerpunkte / wesentliche Fächer

Hauptfach (2 Wochenstunden), Kammermusik/Ensemble, Möglichkeit zum Erwerb spezieller Literaturkenntnisse, ein zugesicherter Auftritt mit Orchester

Fächerspezifische Angaben (Info-Blatt) unter den oben angeführten Hauptfächern

 

Abschluss

Soloist Diploma nach öffentlichem Soloabend, öffentlichem Konzertabend, Repertoire-Prüfung

Bewerbungsfristen

1. Dezember des Vorjahres zum Sommersemester
1. April zum Wintersemester
Anmeldegebühr 30 €

Kosten

1.500 € pro Semester, zuzüglich Einschreibe- bzw. Rückmeldegebühren sowie Sozialbeitrag für das Studentenwerk

Formale Anforderungen für die Aufnahmeprüfung

  • vollständiger Lebenslauf
  • Schul- und Hochschulzeugnisse (ggf. in beglaubigter Kopie und deutscher Übersetzung)
  • Nachweis der Einzahlung der Anmeldegebühr
  • Passbild
  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular, (AUSDRUCK) inkl. Anlagen
     

Künstlerische Anforderungen für die Aufnahmeprüfung

Hauptfachprüfung

  • Für Instrumentalfächer in der Regel mindestens 4 Werke verschiedener Stilrichtungen, sowie ggf. 1-2 Etüden (20-30 Minuten)
    z.B. Hauptfach Klavier: 4 Werke und 2 Etüde
  • Für Gesang, Chorleitung, Orchesterleitung, Komposition siehe Info-Blätter bzw. Immatrikulationssatzung

Die Prüfungskommission wählt aus der Liste der Prüfungswerke die Werke aus, die der Bewerber vortragen soll. Aus Zeitgründen kann die Kommission den Vortrag eines Werkes unterbrechen. Beurteilungskriterien sind künstlerische Phantasie, Werktreue, technisches Können und eine dem eigenen Können entsprechende Wahl der Prüfungswerke. Bei ausländischen Studienbewerbern wird darüber hinaus das Vorhandensein ausreichender deutscher Sprachkenntnisse beurteilt.

Detaillierte und rechtsverbindliche Angaben in der Immatrikulationssatzung unter Downloads auf dieser Seite

erstellt von admin zuletzt verändert: Aug 30, 2010 03:38 PM
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Anrechnung von Studienzeiten

An anderen deutschen und vergleichbaren ausländischen Hochschulen verbrachte
Studienzeiten werden angerechnet.

Ein Abschluss Bachelor of Music führt in der Regel zu einem Master of Music. Ein Abschluss Master of Music eröffnet bei guter Begabung die Aufnahme in den Weiterbildungsstudiengang Advanced Studies, bei ganz außergewöhnlicher Begabung in den Weiterbildungsstudiengang Soloist Diploma.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

An anderen deutschen und vergleichbaren ausländischen Hochschulen (beglaubigter Nachweis in deutscher Übersetzung vorausgesetzt) abgeschlossene Prüfungsteile können auf Antrag vom zuständigen Prorektor für Prüfungsangelegenheiten anerkannt werden.