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Ausschreibung eines Stipendiums der Landesgraduiertenförderung

Hochschule fördert Promotions- und künstlerische Entwicklungsvorhaben

Dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) entsprechend fördert die Hochschule für Musik Freiburg Promotions- und künstlerische Entwicklungsvorhaben besonders qualifizierter wissenschaftlicher und künstlerischer Nachwuchskräfte durch Stipendien.

Die Regelförderungsdauer eines Promotionsstipendiums beträgt zwei Jahre, die eines Stipendiums für ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben ein Jahr. Bei Vorlage eines positiv begutachteten Zwischenberichts kann das Promotionsstipendium um ein weiteres Jahr, das Stipendium für ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben um ein halbes Jahr verlängert werden.

Die monatliche Förderhöhe beträgt 600 EUR. Bewerben können sich alle Studierenden, die an der Hochschule für Musik Freiburg eingeschrieben sind und über einen Master- bzw. Diplomabschluss verfügen (Künstlerische Entwicklungsvorhaben) bzw. als Promovenden an der Hochschule für Musik Freiburg angenommen worden sind.

Weitere Informationen über das Stipendium und die Anmeldeformalitäten finden sich auf der Seite der Stipendien.

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