Lehrauftrag für Barockfagott (w/m/d)

Steckbrief

Bezeichnung
Lehrauftrag für Barockfagott (w/m/d)

Stellenumfang
bis zu 2 SWS

Bewerbungsfrist
11. Februar 2026

 

Die Hochschule für Musik Freiburg vergibt zum Sommersemester 2026 einen

Lehrauftrag für Barockfagott (w/m/d)

mit einem Umfang von bis zu 2 Semesterwochenstunden.

Aufgaben
Unterricht im Fach Barockfagott, vorrangig als Nebenfach in den Studiengängen Bachelor Musik und Master Musik im Fach modernes Fagott und Blockflöte. Der Unterricht als Hauptfach ist im Rahmen des Masters „Historische Aufführungspraxis"  auch möglich. Die Vorbereitung von Studierenden an den Ensemble-Veranstaltungen (Collegium musicum) des Instituts für Historische Aufführungspraxis wird erwartet.

Voraussetzungen
- Ausbildung an einer Hochschule oder vergleichbaren Einrichtung
- Nachweis pädagogischer Tätigkeit
- erwartet wird eine stilistisch vielfältige Arbeit
- Nachweis eigener künstlerischer Tätigkeit

Um die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts zu gewährleisten, werden eine regelmäßige Präsenz sowie die Bereitschaft zu fachlichem Austausch und kollegialer Zusammenarbeit erwartet. 
Die Vergütung erfolgt auf Basis der Vergütungsordnung für Lehraufträge der Hochschule für Musik Freiburg. Die Erteilung des Lehrauftrags begründet gem. § 56 Landeshochschulgesetz BW ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art; er begründet kein tarifliches Beschäftigungsverhältnis.
Die Hochschule für Musik Freiburg ist bestrebt, den Anteil der Frauen im künstlerischen Bereich zu erhöhen und bittet daher Künstlerinnen darum, sich zu bewerben. Schwerbehinderte haben bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Vorrang bei der Einstellung.

Wir bitten um Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen digital zusammengefasst zu einer PDF-Datei bis zum 11. Februar 2026 an den Rektor der Hochschule für Musik, berufungenmh-freiburg.de. Bei Rückfragen steht Ihnen Prof. Jean-Christophe Dijoux, E-Mail: j.dijoux@mh-freiburg.de gerne zur Verfügung. 

Die Vorstellungstermine werden voraussichtlich am 18. Februar 2025 stattfinden. Bewerbungs-, Fahrt- und Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.

Datenschutzhinweis: Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Rektorat schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.