Lehrauftrag für Drumset im Bereich Jazz und Pop (m/w/d)
Stellenumfang
bis zu 4 Semesterwochenstunden
Bewerbungsfrist
17. Dezember 2024
Die Hochschule für Musik Freiburg vergibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Lehrauftrag für Drumset im Bereich Jazz und Pop (m/w/d)
mit einem Umfang von bis zu vier Semesterwochenstunden.
Aufgaben
Unterricht in Drumset Jazz/Pop, im Studiengang Lehramt Musik und weiteren Studiengängen
Voraussetzungen
- Ausbildung an einer Hochschule oder vergleichbaren Einrichtung
- Nachweis pädagogischer Tätigkeit
- erwartet wird eine stilistisch vielfältige Arbeit
- Nachweis eigener künstlerischer Tätigkeit
Um die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts zu gewährleisten, werden eine regelmäßige Präsenz sowie die Bereitschaft zu fachlichem Austausch und kollegialer Zusammenarbeit
erwartet.
Die Vergütung erfolgt auf Basis der Vergütungsordnung für Lehraufträge der Hochschule für Musik Freiburg. Die Erteilung des Lehrauftrags begründet gemäß Paragraf 56 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz) ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art; er begründet kein tarifliches Beschäftigungsverhältnis.
Die Hochschule für Musik Freiburg ist bestrebt, den Anteil der Frauen im künstlerischen Bereich zu erhöhen und bittet daher Künstlerinnen darum, sich zu bewerben. Schwerbehinderte haben bei
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Vorrang bei der Einstellung.
Wir bitten um Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen digital zusammengefasst zu einer Pdf-Datei bis zum 17. Dezember 2024 an folgende Adresse: Prof. Ralf Schmid, E-Mail r.schmidmhfreiburg.de Die Vorstellungstermine werden voraussichtlich am 13. Januar 2024 stattfinden.
Datenschutzhinweis
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann
jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Rektorat schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die
Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.