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Lehrauftrag für Gesang im Bereich Jazz und Pop

Steckbrief

Bezeichnung
Lehrauftrag für Gesang im Bereich Jazz und Pop

Stellenumfang
bis zu 5 SWS

Bewerbungsfrist
1. Oktober 2023

 

Die Hochschule für Musik Freiburg vergibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Lehrauftrag für Gesang im Bereich Jazz und Pop

mit einem Umfang von bis zu fünf SWS.


Aufgaben

Gesangsunterricht und Coaching von Ensembles, vorrangig im Studiengang Lehramt Musik und weiteren musikpädagogischen Studiengängen
 

Voraussetzungen

  • Ausbildung an einer Hochschule oder vergleichbaren Einrichtung
  • Nachweis pädagogischer Tätigkeit
  • erwartet wird eine stilistisch vielfältige und stimmtechnisch fundierte Arbeit
  • Nachweis eigener künstlerischer Tätigkeit

Um die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts zu gewährleisten, werden eine regelmäßige Präsenz sowie die Bereitschaft zu fachlichem Austausch und kollegialer Zusammenarbeit erwartet.

Die Vergütung erfolgt auf Basis der Vergütungsordnung für Lehraufträge der Hochschule für Musik Freiburg. Die Erteilung des Lehrauftrags begründet gem. § 56 Landeshochschulgesetz BW ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art; er begründet kein tarifliches Beschäftigungsverhältnis.

Die Hochschule für Musik Freiburg ist bestrebt, den Anteil der Frauen im künstlerischen Bereich zu erhöhen und bittet daher Künstlerinnen darum, sich zu bewerben. Schwerbehinderte haben bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Vorrang bei der Einstellung. Wir bitten um Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen digital zusammengefasst zu einer PDF-Datei bis zum 1. Oktober 2023 an folgende Adresse zu senden: Sprecherin der Fachgruppe Gesang, Prof. Katharina Kutsch, k.kutsch(at)mh-freiburg(dot)de.

Die Vorstellungstermine werden voraussichtlich in der KW42 zwischen dem 16. und 21. Oktober 2023 stattfinden.

Datenschutzhinweis

Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Rektorat schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.

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