Rückmeldeverfahren zum Sommersemester 2013:
„Erhöhung Verwaltungskostenbeitrag sehr kurzfristig bereits zum Sommersemester 2013“
Sehr geehrte Studentinnen und Studenten!
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 14.12.2012 das Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 beschlossen. Dieses sieht eine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages nach § 12 Landeshochschulgebührengesetz
von 40,00 Euro auf 60,00 Euro
vor.
Mit Nachricht vom 18.12.2012 wurden wir davon in Kenntnis gesetzt, dass die erhöhte Gebühr nach § 13 Absatz 5 des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 erstmals bereits ab dem Sommersemester 2013 gilt.
Wir werden vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg aufgefordert, diesen Differenzbetrag nachzufordern.
Sie werden nach dem 15. Januar 2013 von der Verwaltung/Referat 2 darüber informiert werden, wie diese Nachzahlung von Ihnen zu leisten ist.
Freiburg, den 19.12.2012
Konrad Schäffner, Kanzler
Karsten Schöning, Referat 2