Zutritt zur Hochschule nur noch mit FFP2-Maske

Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in der Hochschule für Musik Freiburg durch Neufassung der Corona-Verordnung
FFP2-Maske hängt an einer Türklinke

Besucherinnen und Besucher, Studierende, Lehrende und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter müssen ab sofort an der Hochschule für Musik Freiburg eine FFP2-Maske tragen. Durch die Neufassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt in den Hochschulgebäuden die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) – die »einfachen« medizinischen Masken sind nicht mehr ausreichend.

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