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Senatskommission

Nach § 4, Absatz 6 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (LHG) wurde die senatsberatende Gleichstellungskommission eingerichtet.

Die Kommission hat den Auftrag, zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten den Gleichstellungsplan zu erstellen und gleichstellungsrelevante Themen zu diskutieren und gegebenenfalls in den Senat einzubringen.

Zusammensetzung der Kommission für Gleichstellungsfragen

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