Master Kirchenmusik

An der Hochschule für Musik Freiburg können Absolventen des Bachelor Kirchenmusik ein viersemestriges Aufbau-Studium absolvieren. 

Professoren/Lehrkräfte

Prof. Matthias Maierhofer (Orgel)
Prof. David Franke (Orgel und Orgelimprovisation)
Stephan Kreutz (Liturgisches Orgelspiel)
Jörg Josef Schwab (Liturgisches Orgelspiel)
Prof. Frank Markowitsch (Chorleitung)
Haek-Kyung Jung (Kinderchorleitung)
Hon.-Prof. Boris Böhmann (Kinderchorleitung)
Christoph Schäfer (Hymnologie)
Andreas Liebig (Orgelstilkunde)
Hon.-Prof. Dr. Meinrad Walter (Liturgik)
Prof. Dr. Reiner Marquard (Evangelische Theologie)

Wesentliche Studienschwerpunkte

Hauptfachunterricht Orgel, Dirigieren, Gesang, Theorie/Gehörbildung/ Musikwissenschaft, Kirchenmusikspezifische Fächer, Hochschulchor, Pädagogische Fächer für Kirchenmusik, Wahlmodule

Weitere Informationen zum Studiengang

Ordnungen, Studienpläne und Modulhandbücher

Bewerbungsfristen

1. Dezember des Vorjahres zum Sommersemester
1. April zum Wintersemester
Anmeldegebühr 50 €

Kosten

Einschreibe- bzw. Rückmeldegebühren sowie Sozialbeitrag für das Studierendenwerk

Formale Anforderungen für die Eignungsprüfung

Hinweise zu den formalen Anforderungen

Die Anmeldefrist generell für jedes Wintersemester der 1. April, für jedes Sommersemester der 1. Dezember. Es zählt der Eingangsstempel.

Inhaltliche Anforderungen für die Eignungsprüfung

Auszug aus der Immatrikulationssatzung:

A Allgemeine Prüfungsanforderungen

(1) Im Falle einer Vorprüfung im Hauptfach beträgt diese circa 10 Minuten. In diesen Fällen beträgt die Dauer der Eignungsprüfung im Hauptfach circa 15 Minuten.

(2) Im Übrigen beträgt die Dauer der Eignungsprüfung für den Studiengang Master Musik in den instrumentalen Hauptfächern sowie im Hauptfach Gesang bis zu 20 Minuten. Für die anderen Fächer siehe die jeweilige Einzelbeschreibung.

(3) Im instrumentalen Hauptfach sind in der Regel vier Werke aus vier Stilrichtungen einschließlich eines Werkes des 20./21. Jahrhunderts vorzutragen.

(4) Beurteilungskriterien sind künstlerische Phantasie, Werktreue, technisches Können, eine dem eigenen Können entsprechende Wahl der Prüfungswerke sowie das Vorhandensein einer hinreichenden Ensemblekompetenz des Studienbewerbers beziehungsweise der Studienbewerberin.

(5) Einzelheiten beziehungsweise gesonderte Bestimmungen sind im Folgenden beschrieben.

B Anforderungen je nach Hauptfach

1. Orgel

a) Vortrag von Orgelwerken aus vier verschiedenen Stilrichtungen, davon eines von Johann Sebastian Bach, eines aus der Zeit der Romantik und eines, das nach 1930 entstanden ist.

b) Improvisation/ Liturgisches Orgelspiel: Drei Cantus-firmus-Bearbeitungen in verschiedener Form über ein gegebenes Kirchenlied. Dauer: circa 10 Minuten.

2. Dirigieren

Probenarbeit mit einem Hochschulensemble (Chor). Der Bewerber/die Bewerberin erhält die Aufgabe mindestens zwei Wochen vor der Prüfung. Die Dauer der Probe beträgt ca. 20 Minuten.

C Weitere Prüfungsteile

1. Fachspezifischer Hörtest

Vom-Blatt-Singen, Wiedergabe und Dirigat eines Rhythmus, Nachspielen/Nachsingen und Beschreiben musikalischer Strukturen (z.B. Singen eines Liedes aus dem Gedächtnis auf Solmisationssilben oder Tonnamen, Spielen einer Melodie aus dem Gedächtnis, gegebenenfalls in einer weiteren Tonart, Nachspielen eines harmonischen Verlaufs).

2. Gesang oder Klavier/Historische Tasteninstrumente

Vortrag von zwei Gesangswerken unterschiedlichen Charakters (bitte Noten für Klavierbegleitung mitbringen) oder Vortrag von zwei Klavierwerken fortgeschrittenen Schwierigkeitsgrades unterschiedlicher Epochen beziehungsweise Stile. (Im Falle von Historischen Tasteninstrumenten ist darunter ein Werk von Johann Sebastian Bach gefordert.)