Sind oder werden Sie Eltern? Sprechen Sie uns an!
Prof.in Regina Kabis-Elsner
Gleichstellungsbeauftragte
kabis(at)mh-freiburg(dot)de
Solveig Roscher
Projektkoordinatorin Gleichstellung
s.roscher(at)mh-freiburg(dot)de
Hier finden Sie erste Informationen zur Vereinbarung von Elternschaft und Studium:
für studierende oder promovierende Eltern in Abschlussphasen
Studierende oder promovierende Eltern, die sich in arbeitsintensiven Abschlussphasen ihres Studiums oder ihrer Promotion befinden, können über die Mittel der Gleichstellung eine kurzfristige finanzielle Bezuschussung für eine zusätzliche, flexible Kinderbetreuung oder eine Haushaltshilfe erhalten. Ziel der Förderung ist es, Eltern auf ihrem Weg zu einem erfolgreichen Studienabschluss zeitlich und finanziell zu entlasten.
Die Förderung beinhaltet eine zweckgebundene finanzielle Unterstützung von höchstens 200 Euro pro Monat und kann höchstens drei Monate erfolgen. Gefördert wird eine zusätzliche, flexible Kinderbetreuung wie Babysitting oder zur Entlastung eine Haushaltshilfe. Die Mittel der Hilfe sind begrenzt, es besteht kein Anspruch auf eine Unterstützung.
Die Bezuschussung über den Zeitraum von drei Monaten kann nur während einer Abschlussphase, das heißt im Zeitraum des voraussichtlich letzten Studiensemesters oder in den voraussichtlich letzten sechs Monaten einer Promotion, ausgezahlt werden. Kinder sollten in der Regel das zwölfte Lebensjahr nicht überschritten haben.
Bitte reichen Sie folgende Dokumente und Angaben ein:
Anträge können im Sommersemester bis zum 15. Mai und im Wintersemester bis zum 15. November an gleichstellung(at)mh-freiburg(dot)de gestellt werden. In Ausnahmefällen und auf Anfrage sind abweichende Termine möglich.
Eine längere Freistellung vom Studium kann mit einem Urlaubssemester erwirkt werden. Auch kurzfristige Beurlaubungen sind möglich. Die Anträge sind beim Referat für Studienangelegenheiten einzureichen.
Antrag auf Beurlaubung/Studienzeitverlängerung/Lehrerinnenwechsel
Antrag auf kurzfristige Beurlaubung
Beratung zur Anpassung und Erstellung Ihres individuellen Studien- und Prüfungsplans erhalten Sie bei Karsten Schöning.
Eine Wickelablage befindet sich in der barrierefreien Toilette im Erdgeschoss in Raum 232. Der Schlüssel zum Still- und Ruheraum kann an der Pforte abgeholt werden.
Es besteht eine Kooperation mit der Kindertagesstätte Campinis der Pädagogischen Hochschule Freiburg. Hier sind je nach Kapazität zwei Plätze für Kinder von Studierenden und Mitarbeitenden der Musikhochschule vorhanden.
Weitere Informationen über Betreuungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage der Stadt Freiburg.
Das Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald bietet außerdem eine Babysitterbörse.
Je nach Lebenssituation kommen für Eltern und ihr(e) Kind(er) unterschiedliche Leistungen in Frage. Im Folgenden sind mögliche finanzielle Hilfen aufgelistet. Der Anspruch auf Kindergeld gilt in der Regel für alle Kinder, deren Eltern einen Wohnsitz in Deutschland haben oder in Deutschland einkommenspflichtig sind.
Weitere Informationen und eine individuelle BAföG-Beratung erhalten Sie beim Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald.
Informationen des Bundesfamilienministeriums über Mutterschaftsleistungen
Informationen über die Beantragung von Wohngeld der Stadt Freiburg
Informationen der Bundesagentur für Arbeit über den Kindergeldzuschlag
Informationen des Bundesfamilienministeriums über das Elterngeld
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über ALG II und Sozialgeld
Antrag auf Übernahme von Elternbeiträgen / Kosten für das Mittagessen in Kindertageseinrichtungen
Familien in Notlagen können sich an den Helferkreis für Mutter und Kind e. V. wenden
Bundesstiftung Mutter und Kind
MAWISTA Stipendium
Hanns-Seidel-Stiftung für Studierende, die Unterhaltszahlungen erbringen müssen
Hildegardis-Verein zur Förderung von Frauenstudien in Deutschland
Weitere Informationen, Beratung und Veranstaltungen finden Sie auch auf den Seiten des Studierendenwerks Freiburg Schwarzwald.