Studieren mit Kind

Sind oder werden Sie Eltern? Sprechen Sie uns an!

Prof.in Regina Kabis-Elsner
Gleichstellungsbeauftragte
kabis(at)mh-freiburg(dot)de

Solveig Roscher
Projektkoordinatorin Gleichstellung
s.roscher(at)mh-freiburg(dot)de

Hier finden Sie erste Informationen zur Vereinbarung von Elternschaft und Studium:

Finanzielle Kurzzeitförderung

für studierende oder promovierende Eltern in Abschlussphasen

Studierende oder promovierende Eltern, die sich in arbeitsintensiven Abschlussphasen ihres Studiums oder ihrer Promotion befinden, können über die Mittel der Gleichstellung eine kurzfristige finanzielle Bezuschussung für eine zusätzliche, flexible Kinderbetreuung oder eine Haushaltshilfe erhalten. Ziel der Förderung ist es, Eltern auf ihrem Weg zu einem erfolgreichen Studienabschluss zeitlich und finanziell zu entlasten.

Art und Umfang der Unterstützung

Die Förderung beinhaltet eine zweckgebundene finanzielle Unterstützung von höchstens 200 Euro pro Monat und kann höchstens drei Monate erfolgen. Gefördert wird eine zusätzliche, flexible Kinderbetreuung wie Babysitting oder zur Entlastung eine Haushaltshilfe. Die Mittel der Hilfe sind begrenzt, es besteht kein Anspruch auf eine Unterstützung.

Voraussetzung und Beantragung

Die Bezuschussung über den Zeitraum von drei Monaten kann nur während einer Abschlussphase, das heißt im Zeitraum des voraussichtlich letzten Studiensemesters oder in den voraussichtlich letzten sechs Monaten einer Promotion, ausgezahlt werden. Kinder sollten in der Regel das zwölfte Lebensjahr nicht überschritten haben.

Bitte reichen Sie folgende Dokumente und Angaben ein:

  • Erläuterung Ihres Bedarfs mit Schilderung Ihrer aktuellen wirtschaftlichen Situation. Beschreiben Sie außerdem Ihre Studiensituation und den Stand der Abschlussphase
  • geplanter Verwendungszweck der Mittel
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
  • Studienbescheinigung des aktuellen Semesters an der Hochschule für Musik Freiburg
  • Bei Promovierenden: Schreiben Ihrer Betreuungsperson der Promotion, in dem die Notwendigkeit der Förderung unterstützt wird

Anträge können im Sommersemester bis zum 15. Mai und im Wintersemester bis zum 15. November an gleichstellung(at)mh-freiburg(dot)de gestellt werden. In Ausnahmefällen und auf Anfrage sind abweichende Termine möglich. 

Individuelle Studiengestaltung

Eine längere Freistellung vom Studium kann mit einem Urlaubssemester erwirkt werden. Auch kurzfristige Beurlaubungen sind möglich. Die Anträge sind beim Referat für Studienangelegenheiten einzureichen.

Antrag auf Beurlaubung/Studienzeitverlängerung/Lehrerinnenwechsel
Antrag auf kurzfristige Beurlaubung

Beratung zur Anpassung und Erstellung Ihres individuellen Studien- und Prüfungsplans erhalten Sie bei Karsten Schöning.

Vor Ort

Eine Wickelablage befindet sich in der barrierefreien Toilette im Erdgeschoss in Raum 232. Der Schlüssel zum Still- und Ruheraum kann an der Pforte abgeholt werden.

Betreuung

Es besteht eine Kooperation mit der Kindertagesstätte Campinis der Pädagogischen Hochschule Freiburg. Hier sind je nach Kapazität zwei Plätze für Kinder von Studierenden und Mitarbeitenden der Musikhochschule vorhanden.

Weitere Informationen über Betreuungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage der Stadt Freiburg.

Das Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald bietet außerdem eine Babysitterbörse.

Finanzielles

Je nach Lebenssituation kommen für Eltern und ihr(e) Kind(er) unterschiedliche Leistungen in Frage. Im Folgenden sind mögliche finanzielle Hilfen aufgelistet. Der Anspruch auf Kindergeld gilt in der Regel für alle Kinder, deren Eltern einen Wohnsitz in Deutschland haben oder in Deutschland einkommenspflichtig sind.

Kindergeld

Antrag Kindergeld

BAföG: Kinderbetreuungszuschlag, Verlängerung der Ausbildungsförderung bei Überschreitung der Regelstudienzeit, Erhöhung der Vermögensfreibeträge

Weitere Informationen und eine individuelle BAföG-Beratung erhalten Sie beim Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald.

Mutterschaftsgeld

Informationen des Bundesfamilienministeriums über Mutterschaftsleistungen

Wohngeld

Informationen über die Beantragung von Wohngeld der Stadt Freiburg

Kindergeldzuschlag

Informationen der Bundesagentur für Arbeit über den Kindergeldzuschlag

Elterngeld

Informationen des Bundesfamilienministeriums über das Elterngeld

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über ALG II und Sozialgeld

Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch die Stadt Freiburg

Antrag auf Übernahme von Elternbeiträgen / Kosten für das Mittagessen in Kindertageseinrichtungen

Begleitung und individuelle Unterstützung für junge Eltern 

Familien in Notlagen können sich an den Helferkreis für Mutter und Kind e. V. wenden

Stipendien

Bundesstiftung Mutter und Kind
MAWISTA Stipendium
Hanns-Seidel-Stiftung für Studierende, die Unterhaltszahlungen erbringen müssen
Hildegardis-Verein zur Förderung von Frauenstudien in Deutschland

Weitere Informationen, Beratung und Veranstaltungen finden Sie auch auf den Seiten des Studierendenwerks Freiburg Schwarzwald