
Hilfsprogramm für Studierende
In der vorlesungsfreien Zeit werden Antrage mit großer Verzögerung bearbeitet.
Die Ernst von Siemens Musikstiftung hat der Hochschule für Musik Freiburg erneut ein Budget zur Verfügung gestellt, um Studierenden Nothilfe gewähren zu können. Zusammen mit Spendenmitteln aus dem Hilfsfonds der Fördergesellschaft der Hochschule kann somit das Hilfsangebot, das seit dem Sommersemester 2020 besteht, auch im Sommersemester 2021 fortgesetzt werden. Der Vorstand der Gesellschaft zur Förderung der Hochschule für Musik Freiburg hat sich wieder bereit erklärt, die Abwicklung aller Anträge der Studierenden zu übernehmen.
Das Hilfsangebot richtet sich an Studierende, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine akute, das Studium gefährdende materielle Notlage geraten sind und die keine ausreichende Hilfe durch die Förderprogramme des Studierendenwerks Freiburg erhalten. Es besteht aus einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss als Soforthilfe bis zu 500 Euro. Die finanzielle Unterstützung soll eine Notlage abfedern, bis wieder andere Quellen erschlossen werden können.
Ihren Antrag können Sie weiter unten online stellen oder Sie schicken einen Scan des ausgefüllten Antragsformulars an foerdergesellschaft(at)mh-freiburg.de. Eventuelle Rückfragen sind ebenfalls an diese E-Mail-Adresse zu richten.
Antragsberechtigt sind Studierende, die an der Hochschule für Musik Freiburg immatrikuliert sind, in Ausnahmefällen auch sogenannte Externe Prüfungskandidaten. Ein Entscheidungsgremium bestehend aus Mitgliedern von Fördergesellschaft und Hochschule befindet über die eingegangenen Anträge. Die Auszahlung erfolgt unbürokratisch im Anschluss an die Genehmigung.
Das Hilfsprogramm für Musikstudierende wird finanziert von


