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Informationen für outgoing Studierende

Empfehlenswert ist für outgoings, den Auslandsaufenthalt frühzeitig in die Studienplanung mit einzubeziehen. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig. Dies ist in einer individuellen Beratung oder in der einmal pro Semester vom International Office angebotenen Veranstaltung „Studieren im Ausland“ möglich.

Bitte beachten: Alle Austauschvorhaben müssen mit dem Formular "Antrag auf ein Auslandsstudium" im International Office der Hochschule für Musik Freiburg bis 31. Januar des betreffenden Jahres beantragt werden, andernfalls kann eine Förderung durch ein Austauschprogramm nicht gewährleistet werden.

Austausch innerhalb Europas
Austausch außerhalb Europas
Beurlaubung im Auslandssemester

Austausch innerhalb Europas

Die Hochschule für Musik Freiburg nimmt am ERASMUS+ Programm der Europäischen Union (2014-2020) teil. Das Programm fördert Studienaufenthalte innerhalb Europas in den 28 Programmländern Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern. Darüber hinaus auch in folgende Länder: Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen und die Türkei.

Die Schweiz nimmt aktuell nicht am ERASMUS+ Programm teil, Austauschaufenthalte sind trotzdem möglich.

Ein ein- oder zweisemestriger Studienaufenthalt an Hochschulen der o.g. Staaten ist ab dem dritten Fachsemester im Grundstudium möglich. Mit Erasmus+ können Studierende nun während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren: je bis zu zwölf Monaten im Bachelor, Master und Doktorat oder Konzertexamen/Meisterklasse (Third cycle).

Finanzierung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer"). Ab dem Förderjahr 2018/19 gelten deutschlandweit festgelegte Förderraten für die jeweiligen Ländergruppen (SMS) im Projekt 2019/20 in folgender Höhe:

Gruppe 1 (monatlich 450 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich.

Gruppe 2 (monatlich 390 Euro): Belgien, (Deutschland), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.

Gruppe 3 (monatlich 330 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Bewerbung

Sollten Sie Interesse an einem Studienaufenthalt im Rahmen des ERASMUS + Programms haben, bewerben Sie sich bitte im Zeitraum 1. Februar bis 1. April eines Jahres für das darauffolgende akademische Jahr über das European Online Application System - EASY unter Beachtung der Deadlines der jeweiligen Partnerhochschulen.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Passbild
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Bewerbungsvideos als Dateien zum Upload oder als permanente links (drei Werke unterschiedlicher Epochen, Gesamtdauer ca. 15 Min.)
  • evt. Gutachten/Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrers

 

Austausch außerhalb Europas

Studierende, die ein oder zwei Semester an einer der direkten Partnerhochschulen studieren, können durch das Baden-Württemberg-Stipendium der Baden-Württembergstiftung unterstützt werden. Die Hochschule hat mit folgenden außereuropäischen Hochschulen direkte Kooperationsverträge geschlossen:

  • Sydney Conservatorium of Music, Sydney/Australien
  • Kyoto City Arts University, Faculty of Music, Kyoto/Japan
  • SOAI University, Osaka/Japan
  • University of Toronto Faculty of Music (Ontario/Kanada)
  • Staatskonservatorium Odessa/Ukraine
  • Eastman School of Music, Rochester (NY)/USA
  • Jacobs School of Music, Indiana University, Bloomington (IN)/USA
  • School of Music, Theatre and Dance, University of Michigan, Ann Arbor(MI)/USA

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist ein Programm der Baden-Württemberg Stiftung zur Förderung des internationalen Austauschs von Studierenden, Berufstätigen und Schülern. Mit der Programmlinie für Studierende unterstützt die Baden-Württemberg Stiftung den internationalen Austausch von besonders qualifizierten Studierenden aus dem In- und Ausland. Neben der Gelegenheit zu Studium und Forschung im Ausland sollen die Studierenden interkulturelle Einblicke erhalten und Erfahrungen zugunsten ihrer persönlichen Entwicklung sammeln sowie andere Kulturen kennen und schätzen lernen. Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM trägt damit substantiell und nachhaltig zur Völkerverständigung bei.

Die Förderhöhe durch das Baden-Württemberg-STIPENDIUM beträgt ca. 300-600 EUR monatlich. Förderfähig sind grundsätzlich alle Studierenden der Hochschule für Musik Freiburg und der jeweiligen Partnerhochschulen, Voraussetzung ist die Aufnahme zum Studium an einer der direkten Partnerhochschulen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Bewerbungen erfolgen über das online Portal bws-world. Den Zugang erhalten Sie über das International Office, nach Eingang Ihrer Bewerbung.

Die Förderung durch die Baden-Württemberg Stiftung verpflichtet zu einem ordnungsgemäßen Studienablauf, zur Berichterstattung an die Stiftung nach Ende des Aufenthaltes sowie zur Teilnahme an den Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung soweit möglich, insbesondere am jährlichen Empfang für die Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Bewerbung

Bewerben Sie sich bitte bis zum 31. Januar eines Jahres für das darauffolgende akademische Jahr mit den unten aufgeführten Unterlagen im International Office der Hochschule für Musik Freiburg:

  • Bewerbungsprozedere der jeweiligen Hochschule (dringend im IO absprechen)
  • Motivationsschreiben
  • Passbild
  • Lebenslauf
  • Bewerbungsvideos als Dateien zum Upload oder als permanente links (drei Werke unterschiedlicher Epochen, Gesamtdauer ca. 15 Min.)
  • Gutachten/Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrers
  • Nachweis von Englischkenntnissen
  • Sydney Conservatorium of Music: TOEFL/IELTS/Abitur Leistungsfach Englisch Note 3 oder besser in Verbindung mit Englisch-Test DAAD
  • Eastman School of Music Rochester: TOEFL/IELTS

 

Beurlaubung im Auslandssemester

ERASMUS-Studierende und Studierende, die über das Baden-Württemberg Stipendium an einer Partnerhochschule studieren werden gemäß Landeshochschulgesetz § 61 (1) für die Dauer ihres Auslandsstudiums beurlaubt. Die im Ausland verbrachten Semester werden im vollen Umfang auf die Regelstudienzeit angerechnet (Ausnahmen sind im Studiengang Schulmusik möglich). Der Antrag auf Beurlaubung ist im Rahmen der Rückmeldung zu dem Semester, das im Ausland verbracht werden soll, zu stellen. Dem Antrag sind Nachweise über das Auslandsstudium beizufügen. Antragsformulare sind im Studierendensekretariat (Raum 235) oder online erhältlich.

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