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Informationen für outgoing Studierende

Empfehlenswert ist für outgoings, den Auslandsaufenthalt frühzeitig in die Studienplanung mit einzubeziehen. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig. Dies ist in einer individuellen Beratung oder in der einmal pro Semester vom International Office angebotenen Veranstaltung „Studieren im Ausland“ möglich.

Bitte beachten: Alle Austauschvorhaben müssen mit dem Formular "Antrag auf ein Auslandsstudium" im International Office der Hochschule für Musik Freiburg bis 31. Januar des betreffenden Jahres beantragt werden, andernfalls kann eine Förderung durch ein Austauschprogramm nicht gewährleistet werden.

Austausch innerhalb Europas
Austausch außerhalb Europas
Beurlaubung im Auslandssemester

Austausch innerhalb Europas

Die Hochschule für Musik Freiburg nimmt am ERASMUS+ Programm der Europäischen Union (aktuelle Programmgeneration 2021-2027) teil. Das Programm fördert Studienaufenthalte innerhalb Europas in den 27 Programmländern Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Darüber hinaus auch in folgende Länder: Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Türkei und in das Vereinigte Königreich.

Die Schweiz nimmt aktuell nicht am ERASMUS+ Programm teil, Austauschaufenthalte sind trotzdem möglich.

Ein ein- oder zweisemestriger Studienaufenthalt an Hochschulen der o.g. Staaten ist ab dem dritten Fachsemester im Grundstudium möglich. Mit Erasmus+ können Studierende nun während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren: je bis zu zwölf Monaten im Bachelor, Master und Doktorat oder Konzertexamen/Meisterklasse (Third cycle).

Finanzierung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer"). Es gibt drei Ländergruppen, mit hohen, mittleren und niedrigen Lebenshaltungskosten. Die jeweiligen Ländergruppen und aktuellen Förderraten finden Sie hier.

Mit der neuen Programmgeneration 2021-2027 sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden. Daher gibt es folgende Zusatzförderungen, die zusätzlich zur regulären Förderung beantragt werden können (Anträge erhalten Sie nach Zusage eines Erasmus-Aufenthaltes vom International Office):

Zusatzförderung  für Studierende mit Behinderung

Ab einem Grad der Behinderung von 20 können Studierende einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten.

Zusatzförderung für Studierende mit Mehrbedarf wegen chronischer Erkrankung

Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf für den Auslandsaufenthalt führt, können ebenfalls monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten.

Zusatzförderung für Studierende mit Kind

Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können ebenfalls monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten.  Der Zuschuss beträgt pro Familie 250 Euro im Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner/Partnerin) mitreist.

Für alle drei genannten Gruppen gibt es zusätzlich die Möglichkeit, einen Zuschuss für eine vorbereitende Reise zu erhalten sowie im Falle besonders hoher Kosten auch einen sogenannten "Realkostenantrag" zu stellen. Bitte lassen Sie sich dazu frühzeitig im  International Office beraten.

Zusatzförderung für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus-Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen. Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Auch hier gibt es 250 Euro zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung.

Zusatzförderung für erwerbstätige Studierende

Studierende, die ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selbst verdienen, zögern möglicherweise, einen Auslandsaufenthalt anzutreten, da sie im Ausland oft nicht weiterarbeiten können und der Verdienst wegfällt. Um diese Problematik abzumildern, gibt es ab sofort einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro, wenn folgende Kriterien zutreffen:

  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • oder selbständige Tätigkeit
  • mit einem Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro in jedem Monatdurchgängig über mindestens sechs Monate beschäftigt während der beiden Semester vor dem Auslandsaufenthalt
  • Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen. Eine Unterbrechung im Rahmen der regulären Urlaubszeit während der Beschäftigung stellt kein Problem dar.
  • die Tätigkeit wird nicht weitergeführt während des Auslandsaufenthalts, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt

Bewerbung

Sollten Sie Interesse an einem Studienaufenthalt im Rahmen des ERASMUS + Programms haben, informieren Sie sich bitte unbedingt über die Bewerbungsbedingungen und Deadlines auf der Webseite der jeweiligen Partnerhochschule!
Für die meisten europäischen Hochschulen müssen Sie sich über die neue Bewerbungsplattform EASY-MO, die ab 15.02.2024 freigeschaltet ist, bewerben.

Sie benötigen in der Regel folgende Unterlagen:

  • Passbild
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Bewerbungsvideos als Dateien zum Upload oder als permanente links (drei Werke unterschiedlicher Epochen, Gesamtdauer ca. 15 - 20 Min.)
  • evtl. ein Transcript of Records des aktuellen Studiums
  • evt. Gutachten/Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrer

für die Hochschule mit der ein Austausch erfolgt:

  • Learning Agreement in Absprache mit dem International Office (Frau Pfann) über OLA (Online Learning Agreement)

 

Austausch außerhalb Europas

Studierende, die ein oder zwei Semester an einer der direkten Partnerhochschulen studieren, können durch das Baden-Württemberg-Stipendium der Baden-Württembergstiftung unterstützt werden. Die Hochschule hat mit folgenden außereuropäischen Hochschulen direkte Kooperationsverträge geschlossen:

  • Sydney Conservatorium of Music, Sydney/Australien
  • Kyoto City Arts University, Faculty of Music, Kyoto/Japan
  • SOAI University, Osaka/Japan
  • University of Toronto Faculty of Music (Ontario/Kanada)
  • Staatskonservatorium Odessa/Ukraine
  • Eastman School of Music, Rochester (NY)/USA
  • Jacobs School of Music, Indiana University, Bloomington (IN)/USA
  • School of Music, Theatre and Dance, University of Michigan, Ann Arbor(MI)/USA

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist ein Programm der Baden-Württemberg Stiftung zur Förderung des internationalen Austauschs von Studierenden, Berufstätigen und Schülern. Mit der Programmlinie für Studierende unterstützt die Baden-Württemberg Stiftung den internationalen Austausch von besonders qualifizierten Studierenden aus dem In- und Ausland. Neben der Gelegenheit zu Studium und Forschung im Ausland sollen die Studierenden interkulturelle Einblicke erhalten und Erfahrungen zugunsten ihrer persönlichen Entwicklung sammeln sowie andere Kulturen kennen und schätzen lernen. Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM trägt damit substantiell und nachhaltig zur Völkerverständigung bei.

Die Förderhöhe durch das Baden-Württemberg-STIPENDIUM beträgt ca. 600-1400 EUR monatlich, je nach Studiengang. Förderfähig sind grundsätzlich alle Studierenden der Hochschule für Musik Freiburg und der jeweiligen Partnerhochschulen, Voraussetzung ist die Aufnahme zum Studium an einer der direkten Partnerhochschulen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Bewerbungen erfolgen über das online Portal bws-world. Den Zugang erhalten Sie über das International Office, nach Eingang Ihrer Bewerbung.

Die Förderung durch die Baden-Württemberg Stiftung verpflichtet zu einem ordnungsgemäßen Studienablauf, zur Berichterstattung an die Stiftung nach Ende des Aufenthaltes sowie zur Teilnahme an den Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung soweit möglich, insbesondere am jährlichen Empfang für die Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Bewerbung

Falls Sie ein Auslandsstudium außerhalb Europas planen, lassen Sie sich bitte rechtzeitig (am besten ca. 1 Jahr vor dem gewünschten Austauschsemester) im International Office beraten. Die Bewerbungsverfahren der verschiedenen Partnerhochschulen unterscheiden sich sehr von einander. Die folgenden Unterlagen benötigen Sie jedoch für jede Bewerbung:

  • Motivationsschreiben
  • Passbild
  • Lebenslauf
  • Bewerbungsvideos als Dateien zum Upload oder als permanente links (drei Werke unterschiedlicher Epochen, Gesamtdauer ca. 15 Min.)
  • Gutachten/Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrers
  • Nachweis von Englischkenntnissen
    • Sydney Conservatorium of Music: TOEFL/IELTS/Abitur Leistungsfach Englisch Note 3 oder besser in Verbindung mit Englisch-Test DAAD
    • Eastman School of Music Rochester: Nachweis bitte erfragen

 

Obligatorische Beurlaubung im Auslandssemester

ERASMUS-Studierende und Studierende, die über das Baden-Württemberg Stipendium an einer Partnerhochschule studieren werden gemäß Landeshochschulgesetz § 61 (1) für die Dauer ihres Auslandsstudiums beurlaubt. Die im Ausland verbrachten Semester werden im vollen Umfang auf die Regelstudienzeit angerechnet (Ausnahmen sind im Studiengang Schulmusik möglich). Der Antrag auf Beurlaubung ist im Rahmen der Rückmeldung zu dem Semester, das im Ausland verbracht werden soll, zu stellen. Dem Antrag sind Nachweise über das Auslandsstudium beizufügen. Antragsformulare sind im Studierendensekretariat (Raum 235) oder online erhältlich.

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