Bachelor Kirchenmusik

An der Hochschule für Musik Freiburg können Studienanfänger ein achtsemestriges Bachelor-Studium der Kirchenmusik absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiums kann ein Master-Studium Kirchenmusik angeschlossen werden.
 

Professoren/Lehrkräfte

Prof. Matthias Maierhofer (Orgel)
Prof. David Franke (Orgel und Orgelimprovisation)
Stephan Kreutz (Liturgisches Orgelspiel)
Jörg Josef Schwab (Liturgisches Orgelspiel)
Prof. Frank Markowitsch (Chorleitung)
Haek-Kyung Jung (Kinderchorleitung)
Hon.-Prof. Boris Böhmann (Kinderchorleitung)
Christoph Schäfer (Hymnologie)
Andreas Liebig (Orgel-Literaturkunde)
Prof. Dr. Inga Behrendt (Gregorianik, Deutscher Liturgiegesang)
Stefan Metz (Gregorianik, Deutscher Liturgiegesang)
Hon.-Prof. Dr. Meinrad Walter (Liturgik)
Prof. Dr. Reiner Marquard (Evangelische Theologie)

Wesentliche Studienschwerpunkte

Hauptfachunterricht Orgel und Dirigieren

Weitere Fächer: Gesang, Theorie/Gehörbildung/Musikwissenschaft, Kirchenmusikspezifische Fächer, Hochschulchor, Pädagogische Fächer für Kirchenmusik, Wahlmodule
 

Weitere Informationen zum Studiengang

Ordnungen, Studienpläne und Modulhandbücher

Bewerbungsfristen

1. Dezember des Vorjahres zum Sommersemester
1. April zum Wintersemester
Anmeldegebühr 50 €
 

Kosten

Einschreibe- bzw. Rückmeldegebühren sowie Sozialbeitrag für das Studierendenwerk
 

Formale Anforderungen für die Eignungsprüfung

Hinweise zu den formalen Anforderungen

Die Anmeldefrist generell für jedes Wintersemester der 1. April, für jedes Sommersemester der 1. Dezember. Es zählt der Eingangsstempel.
 

Inhaltliche Anforderungen für die Eignungsprüfung

Musterklausur Musiktheorie
Musteraufgaben Gehörbildung

A Allgemeine Prüfungsanforderungen

(1) Im Falle einer Vorprüfung in den Hauptfächern dauern diese Prüfungen circa 10 Minuten. In diesem Fall dauern die Eignungsprüfungen in den Hauptfächern ebenfalls circa 10 Minuten. Im Übrigen beträgt die Dauer der Hauptfachprüfungen circa 15 Minuten. Die Prüfungskommission wählt aus der Liste der Prüfungswerke diejenigen aus, welche die Bewerberin/der Bewerber vortragen soll. Die Prüfungskommission kann aus Zeitgründen den Vortrag eines Werkes unterbrechen.

(2) Beurteilungskriterien sind künstlerische Phantasie, Werktreue, technisches Können und eine dem eigenen Können entsprechende Wahl der Prüfungswerke. Bei ausländischen Studienbewerberinnen und ‑bewerbern wird darüber hinaus das Vorhandensein ausreichender deutscher Sprachkenntnisse beurteilt.

B Anforderungen in den Hauptfächern

1. Orgel

a) Vortrag zweier Choralvorspiele aus dem Orgelbüchlein sowie eines freien Werkes von Johann Sebastian Bach, ferner eines Werkes des 19. oder 20. Jahrhunderts. Vom-Blatt-Spiel.

b) Harmonisierung eines Gemeindeliedes nach dem Gesangbuch mit Intonation/Vorspiel.

2. Dirigieren

Dirigieren und Proben eines einfachen bis mittelschweren Chorsatzes inklusive Darstellung am Klavier, Prüfung grundlegender schlagtechnischer Fähigkeiten (z.B. Fermaten und Einsätze), Dauer: 10-15 Minuten. Der Satz wird zwei Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben.

C Allgemeine Prüfung – schriftliche und mündliche Prüfung

I Schriftlicher Teil

1. Gehörbildung

a) Erkennen von Intervallen, Drei- und Vierklängen und kurzen Akkordfolgen.

b) Einstimmiges tonales Diktat.

c) Zweistimmiges tonales Diktat.

Dauer: je circa 15 Minuten.

2. Elementartheorie

a) Feststellung satztechnischer Grundkenntnisse und harmonischen Vorstellungsvermögens.

b) Bearbeitung eines kurzen bezifferten Basses, Aussetzen einer kurzen gegebenen Melodie (wahlweise zwei-, drei- oder vierstimmig), Ergänzung eines gegebenen Vordersatzes.

Dauer: insgesamt circa 45 Minuten.

II Mündlicher Teil

1. Gehörbildung

Vom-Blatt-Singen, Wiedergabe eines Rhythmus, Nachspielen/Nachsingen und Beschreiben einfacher musikalischer Strukturen (z.B. Singen eines Liedes aus dem Gedächtnis auf Solmisationssilben oder Tonnamen, Spielen einer Melodie aus dem Gedächtnis, gegebenenfalls in einer weiteren Tonart, Nachspielen eines harmonischen Verlaufs).

2. Theoretische Grundkenntnisse

Leichte satztechnische Analysen an einem vorgelegten Stück (Bestimmen der Tonart, der Akkordformen und der Akkordfunktionen), Kadenzspiel beziehungsweise Harmonisieren einer einfachen Melodie am Klavier.

Dauer: insgesamt circa 10 Minuten.

D Weitere Prüfungsteile

1. Gesang

In der Prüfung soll festgestellt werden, ob die Bewerberin/der Bewerber über eine bildungsfähige Gesangs- und Sprechstimme verfügt.

a) Vortrag von drei Gesangswerken unterschiedlichen Charakters; eines davon kann ein Volks- oder Kirchenlied (auch Song oder gregorianischer Gesang), die anderen müssen Kunstlieder oder Arien sein. Auswendiger Vortrag der Werke ist erwünscht. Die Noten für die Klavierbegleitung in entsprechender Stimmlage sind mitzubringen.

b) Gestalteter Vortrag eines kürzeren vorbereiteten Sprechtextes (Gedicht oder Prosa).

Dauer: insgesamt circa 10 Minuten.

2. Klavier

Vortrag von drei Klavierkompositionen (Originalwerken) aus drei Stilrichtungen, Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes.

Dauer: circa 10 Minuten.

E Nachweis einer hinreichenden Allgemeinbildung (im Sinne von § 58 Absatz 7 Satz 2 Landeshochschulgesetz)

1. Klausur über musikbezogene Themen

Dauer: 120 Minuten. Elektronische Hilfsmittel bei der Klausur sind nicht zugelassen.

2. Kolloquium über musikbezogene Themen (wenn anberaumt nach § 13 Absatz 5 der Immatrikulationssatzung)

Dauer: 15 Minuten.