Musiktheorie

Lehrkräfte

Angebotene Studiengänge

Bachelor Musik

Wesentliche Studienschwerpunkte des künstlerisch-pädagogischen Profils: Hauptfachunterricht, Geschichte der Musiktheorie, Instrumentation, Arrangement, Historische Satzlehre, Improvisation, Generalbass/Partimento, Partiturspiel, Klavier, Gehörbildung, Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Methodik/Didaktik, Wahlmodule

Ordnungen, Studienpläne und Modulhandbücher

Anforderungen in der Eignungsprüfung:

a) Schriftliche Prüfung/Klausur (Dauer: circa vier Stunden):

- Ausarbeiten eines vierstimmigen Choralsatzes nach gegebener Melodie.

- Anfertigung einer kurzen, zweistimmigen Motette nach gegebenem Themenkopf („strenger Satz“).

- Anfertigung einer zweistimmigen Invention oder einer dreistimmigen Fugenexposition.

b) Mündliche Prüfung (Dauer: circa 25 Minuten):

- Harmonische und formale Analyse eines vorgelegten Stückes der klassischen oder romantischen Epoche (Lied, Klavier- oder Kammermusik).

- Allgemeine historische Kenntnisse, Fragen zu Partiturkunde und Instrumentation.

- Vom-Blatt-Spiel eines leichten bezifferten Basses.

c) Weitere Prüfungsteile (Dauer: circa 30 Minuten):

- Pflichtfach Tasteninstrument (Klavier, Orgel oder Cembalo): Vortrag von drei Originalkompositionen für das jeweilige Instrument aus drei Stilrichtungen. Vom-Blatt-Spiel.

- Partiturspiel (Dauer: circa 10 Minuten): Prima-vista-Spiel einer einfachen Chorpartitur.

(Auszug aus der Immatrikulationssatzung; siehe dort auch die allgemeinen Prüfungsanforderungen sowie die Anforderungen der weiteren Prüfungsteile [Gehörbildung, Klavier].)

Minor Musiktheorie im künstlerischen bzw. künstlerisch-pädagogischen Studiengang Bachelor Musik

Anforderungen in der Eignungsprüfung:

a) Schriftliche Prüfung/Klausur (Dauer: circa 2 Stunden; von den gegebenen Aufgaben sind zwei zu bearbeiten):

- Ausarbeiten eines vierstimmigen Choralsatzes nach gegebener Melodie.

- Anfertigung einer kurzen, zweistimmigen Motette nach gegebenem Themenkopf („strenger Satz“).

- Anfertigung einer zweistimmigen Invention oder einer dreistimmigen Fugenexposition.

b) Mündliche Prüfung (Dauer: circa 25 Minuten):

- Harmonische und formale Analyse eines vorgelegten Stückes der klassischen oder romantischen Epoche (Lied, Klavier- oder Kammermusik).

- Allgemeine historische Kenntnisse, Fragen zu Partiturkunde und Instrumentation.

- Vom-Blatt-Spiel eines leichten bezifferten Basses und einer einfachen Chorpartitur.

Master Musik

als viersemestriger Studiengang nach einem einschlägigen Bachelor-Abschluss.

Wesentliche Studienschwerpunkte: Hauptfachunterricht, Musikwissenschaft, Analyse, Wahlmodule, Masterthesis

Ordnungen, Studienpläne und Modulhandbücher

Anforderungen in der Eignungsprüfung:

a) Schriftliche Prüfung (Dauer: 4 Stunden):

- Ausarbeiten eines vierstimmigen Choralsatzes nach gegebener Melodie.

- Anfertigung einer kurzen zweistimmigen Motette nach gegebenem Themenkopf („strenger Satz“).

- Anfertigung einer zweistimmigen Invention oder einer dreistimmigen Fugenexposition.

b) Mündliche Prüfung (Dauer: circa 35 Minuten):

- Harmonische und formale Analyse eines vorgelegten Stückes der klassischen oder romantischen Epoche (Lied, Klavier- oder Kammermusik).

- Gründliche historische Kenntnisse, Fragen zu Partiturkunde und Instrumentation.

- Vom-Blatt-Spiel eines bezifferten Basses.

- Prima-vista-Spiel einer einfachen Chorpartitur und eines einfachen Instrumentalsatzes (auch mit transponierenden Bläsern).

Für Bewerberinnen und Bewerber, die einen anderen musikbezogenen Bachelor-Abschluss als in einem vokalen oder instrumentalen Hauptfach, Dirigieren, Kirchenmusik, Rhythmik, Elementare Musikpädagogik, Komposition oder Musiktheorie erworben haben:

c) Gehörbildung schriftlicher Teil:

- Einfaches tonales einstimmiges Diktat (Dauer: circa 15 Minuten).

- Einfaches tonales zweistimmiges Diktat (Dauer: circa 15 Minuten).

d) Gehörbildung mündlicher Teil:

- Vom-Blatt-Singen, Wiedergabe eine Rhythmus, Erkennen von Skalen, Intervallen, Akkorden sowie von leichten Akkordverbindungen; Dauer: circa 10 Minuten.

(Auszug aus der Immatrikulationssatzung; siehe dort auch die allgemeinen Prüfungsanforderungen.)

Weitere Hinweise zur Eignungsprüfung (Anmeldung, Termine, formale Anforderungen)