
Master Musik
Nach einem anerkannten Bachelor-Abschluss können Studierende an der Hochschule für Musik Freiburg ein 4-semestriges Master-Studium absolvieren. Hier finden Sie fächerspezifische Angaben (Info-Blätter, Studienpläne, Wahlmodule) zu den einzelnen Hauptfächern.
Weitere allgemeine Informationen zum Studiengang
Studienbeginn vor Wintersemester 2019/20:
Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master Musik
Anlage 1 zur Studien- und Prüfungsordnung für Studiengang Master Musik
Studienbeginn ab Wintersemester 2019/20:
Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master Musik
Anlage 1 zur Studien- und Prüfungsordnung für Studiengang Master Musik
Bewerbungsfristen
1. Dezember des Vorjahres zum Sommersemester
1. April zum Wintersemester
Anmeldegebühr: 50 €
(Bitte beachten Sie: Das Studium im Master Musik Musikpädagogik und Elementare Musikpädagogik kann nur zum Wintersemester begonnen werden.)
Kosten
Einschreibe- bzw. Rückmeldegebühren sowie Sozialbeitrag für das Studierendenwerk (derzeit 150 €, Stand: Juli 2014). Studiengebühren fallen im konsekutiven Masterstudiengang nicht an. Im nicht-konsekutiven Masterstudiengang betragen die Studiengebühren für jedes begonnene Semester 500,-- Euro. Siehe dazu Satzung über die Erhebung von Studiengebühren.
Formale Anforderungen für die Eignungsprüfung
Für die Anmeldung zur Eignungsprüfung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
- Passbild (bitte auf das Anmeldeformular)
- Lückenloser Lebenslauf (tabellarisch) mit den wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und ggf. künstlerische Betätigung
- Zwei adressierte und frankierte Briefumschläge im Format: 1 x A4 mit Briefmarken im Wert von 1,55 € und 1 x C6 mit Briefmarken im Wert von 0,80 € (kleines Format)
- Nachweis der Einzahlung der Anmeldegebühr in Höhe von 50.- € (nicht für FAB-Bewerbungen) auf folgende Bankverbindung:
BW Bank Karlsruhe
Kontoinhaber: LOK BA-WÜ / MHS FR
Bankleitzahl: 600 501 01
Konto-Nr.: 749 55301 02
Verwendungszweck: 9881663002730, Anmeldegebühr Aufnahmeprüfung (Bitte unbedingt angeben!)
IBAN: DE 02 6005 0101 7495 5301 02
BIC: SOLADEST600 - Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) in beglaubigter Kopie (fremdsprachige Zeugnisdokumente in beglaubigter deutscher Übersetzung)
- Kopie von Hochschulzeugnissen, -diplomen, Transcript of records; fremdsprachige Zeugnisdokumente in beglaubigter deutscher Übersetzung
- Bei nicht vorliegender allgemeiner Hochschulreife: Erklärung über die Bereitschaft zur Teilnahme am Prüfungsteil "Nachweis der Allgemeinbildung" (Begabtenprüfung)
- Bei Bewerbung für die FAB: Aktuelle Schulbescheinigung mit Angabe des voraussichtlichen Schulabschlusses
- Bei fremdsprachigen Studienbewerbern für den Studiengang Master Musik: Nachweis eines amtlichen Zertifikats über einen bestandenen Sprachtest Niveau B1 GER (Zertifikat Deutsch B1).
- Bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung der/des Erziehungsberechtigten
Die Anmeldefrist generell für jedes Wintersemester der 1. April, für jedes Sommersemester der 1. Dezember. Es zählt der Eingangsstempel.
Inhaltliche Anforderungen für die Eignungsprüfung
Hauptfachprüfung
- Für Gesang und Instrumentalfächer in der Regel 3 oder 4 Werke verschiedener Stilrichtungen, sowie ggf. 1 Etüde (15-20 Minuten), z.B. Hauptfach Klavier: 4 Werke und 1 Etüde
- Für Chorleitung, Elementare Musikpädagogik, Filmmusik, Gehörbildung, Historische Aufführungspraxis, Komposition, Liedgestaltung, Musik und Bewegung / Rhythmik, Musiktheorie, Orchesterleitung siehe Info-Blätter bzw. Immatrikulationssatzung
Die Prüfungskommission wählt aus der Liste der Prüfungswerke die Werke aus, die der Bewerber vortragen soll. Aus Zeitgründen kann die Kommission den Vortrag eines Werkes unterbrechen.
Weitere Informationen zur Eignungssprüfung
Überblick über die Prüfungsanforderungen zur Eignungsprüfung (Auszug aus der Immatrikulationsordnung)
Immatrikulationssatzung
Abschlussprüfung
Informationen zur Erstellung und Bearbeitung der Masterthesis