Eignungsprüfungen
Anmeldung für die Eignungsprüfung zum Sommersemester 2024
Die Anmeldung für die Eignungsprüfung zum Sommersemester 2024 erfolgt in zwei Schritten:
Schritt 1: Online-Bewerbung
Sie können sich vom 1. November bis 1. Dezember 2023, 23:59 Uhr, online über das Hochschulportal [= Verlinkung] zur Eignungsprüfung anmelden.
Schritt 2: Einreichen der Unterlagen (postalisch)
Ihr Zulassungsantrag inklusive der einzureichenden Unterlagen muss zwingend zum 01. April bzw. 01. Dezember postalisch versendet werden. Es zählt der Poststempel.
Termine der Eignungsprüfung
26. Februar bis 02. März 2024 (Anmeldefrist 1. Dezember 2023)
Termine
Anmeldefrist/ Bewerbungsunterlagen
Die Anmeldefrist für die Eignungsprüfung ist generell
- für jedes Wintersemester der 1. April,
- für jedes Sommersemester der 1. Dezember.
Bitte beachten Sie
- Im Studiengang Master Musik Hauptfach Musikpädagogik ist ein Studienbeginn jeweils nur zum Wintersemester möglich.
- Für den Polyvalenten Zwei-Hauptfächer Bachelorstudiengang mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt Musik an Gymnasien) ist ein Studienbeginn (Erstsemester) jeweils nur zum Wintersemester möglich, Hochschulwechsler/innen können auch zum Sommersemester beginnen. Die nächste Eignungsprüfung findet zum Wintersemester 2023/2024 statt. Die Eignungsprüfung zum Sommersemester steht ausschließlich Hochschulwechsler*innen offen.
- Für das Freiburger Opernstudio ist die Anmeldefrist der 1. Dezember für das folgende Wintersemester.
Formale Anforderungen für die Anmeldung zur Eignungsprüfung
Für die Anmeldung zur Eignungsprüfung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter Zulassungsantrag
- Passbild (bitte unbedingt auf den Zulassungsantrag kleben)
- Lückenloser Lebenslauf (tabellarisch) mit den wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und ggf. künstlerische Betätigung
- Nachweis über die Einzahlung der Anmeldegebühr in Höhe von 50.- € (nicht für FAB-Bewerbungen) auf folgende Bankverbindung:
BW Bank Karlsruhe
Kontoinhaber: LOK BA-WÜ / MHS FR
Bankleitzahl: 600 501 01
Konto-Nr.: 749 55301 02
Verwendungszweck: 9881663002730, Anmeldegebühr Aufnahmeprüfung (Bitte unbedingt angeben!)
IBAN: DE 02 6005 0101 7495 5301 02
BIC: SOLADEST600 - Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) in beglaubigter Kopie (fremdsprachige Zeugnisdokumente in beglaubigter deutscher Übersetzung)
- Kopie von Hochschulzeugnissen, -diplomen; fremdsprachige Zeugnisdokumente in beglaubigter deutscher Übersetzung
- Aktuelles Transcript of records (Notenübersicht) für alle bereits Studierenden
- Bei nicht vorliegender allgemeiner Hochschulreife: Erklärung über die Bereitschaft zur Teilnahme am Prüfungsteil "Nachweis der Allgemeinbildung" (Begabtenprüfung)
- Bei Bewerbung für die FAB: Aktuelle Schulbescheinigung mit Angabe des voraussichtlichen Schulabschlusses
- Bei fremdsprachigen Studienbewerbern für den Studiengang Bachelor Musik und Master Musik, sowie Konzertexamen Freiburger Opernstudio: Nachweis eines amtlichen Zertifikats über einen bestandenen Sprachtest Stufe B1 (nach gemeinsamem europäischem Referenzrahmen)
- Bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung der/des Erziehungsberechtigten
Anforderungen der Eignungsprüfungen
Für alle Studiengänge an der Musikhochschule Freiburg gibt es eine Eignungsprüfung.
Die Anforderungen der Studiengänge und Hauptfächer entnehmen Sie bitte dem Anhang der Immatrikulationsordnung in der jeweils gültigen Fassung (Abschnitte A, B und C).
Weitere Informationen
Bitte beachten!
Die Zulassung setzt bei fremdsprachigen Studienbewerbern für den Studiengang Master Musik, sowie Konzertexamen Freiburger Opernstudio den Nachweis eines amtlichen Zertifikats über einen bestandenen Sprachtest: Typ B1 GER (Mindestniveau), voraus bspw. Deutsch Zertifikat B1.
Beispielklausuren
Beispielklausuren Musiktheorie
Klausur Hochschulwechsler
Klausur Schulmusik
Klausur Bachelor Musik
Beispielklausur Gehörbildung