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Eignungsprüfungen

Anmeldung für die Eignungsprüfung zum Wintersemester 2024/2025

Für die Anmeldung zur Eignungsprüfung zum Wintersemester 2024/2025 sind zwei Schritte erforderlich:

Schritt 1: Online-Bewerbung

Anmeldung zur Eignungsprüfung auf dem Hochschulportal ist möglich vom 1. März bis 1. April 2024, 23:59 Uhr, online.

Schritt 2: Einreichen der Unterlagen (postalisch)

Ihr Zulassungsantrag inklusive der einzureichenden Unterlagen muss zwingend in Papierform spätestens bis zum 2. April 2024 versendet werden. Es zählt der Poststempel.

Termine der Eignungsprüfung

3. Juni bis 8. Juni 2024 (Anmeldefrist 1. April 2024)

Bitte beachten Sie:

Im Bachelor Musik, Master Musik und Konzertexamen mit Hauptfach Orchesterleitung und mit Hauptfach Trompete finden für das Wintersemester 2024/25 keine Eignungsprüfungen statt. Ebenfalls finden keine Eignungsprüfungen für die Studiengänge Master und Konzertexamen Saxophon statt.

Im Studiengang Konzertexamen/ Meisterklasse mit dem Hauptfach Kammermusik findet Wintersemester 2024/25 keine Eignungsprüfung statt.

Termine

Anmeldefrist/ Bewerbungsunterlagen

Die Anmeldefrist für die Eignungsprüfung ist generell

  • für jedes Wintersemester der 1. April,
  • für jedes Sommersemester der 1. Dezember.

Bitte beachten Sie:

  • Im Studiengang Master Musik Hauptfach Musikpädagogik ist ein Studienbeginn jeweils nur zum Wintersemester möglich.
  • Für den Polyvalenten Zwei-Hauptfächer Bachelorstudiengang mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt Musik an Gymnasien) ist ein Studienbeginn (Erstsemester) jeweils nur zum Wintersemester möglich; Hochschulwechsler*innen können auch zum Sommersemester beginnen.
  • Für das Freiburger Opernstudio ist die Anmeldefrist der 1. Dezember für das jeweils folgende Wintersemester.
  • Im Studiengang Master Musik mit Hauptfach „Orgel – Interprétation à l’orgue“ und Hauptfach „Orgelimprovisation – Improvisation à l’orgue“ ist parallel zur Bewerbung an der Hochschule für Musik Freiburg außerdem eine Bewerbung an der Université de Strasbourg durchzuführen (über das Portal Mon Master). Nähere Informationen dazu erteilt Prof. David Franke. Zulassungsverfahren für diese Hauptfächer finden jeweils nur zum Wintersemester statt.

Formale Anforderungen für die Anmeldung zur Eignungsprüfung

Für die Anmeldung zur Eignungsprüfung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Passbild (bitte unbedingt auf den Zulassungsantrag kleben)
  • Lückenloser Lebenslauf (tabellarisch) mit den wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und ggf. künstlerische Betätigung
  • Nachweis über die Einzahlung der Anmeldegebühr in Höhe von 50.- € (nicht für FAB-Bewerbungen) auf folgende Bankverbindung:
    BW Bank Karlsruhe
    Kontoinhaber: LOK BA-WÜ / MHS FR
    Bankleitzahl: 600 501 01
    Konto-Nr.: 749 55301 02
    Verwendungszweck: 9881663002730, Anmeldegebühr Aufnahmeprüfung (Bitte unbedingt angeben!)
    IBAN: DE 02 6005 0101 7495 5301 02
    BIC: SOLADEST600
  • Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) in beglaubigter Kopie (fremdsprachige Zeugnisdokumente in beglaubigter deutscher Übersetzung)
  • Kopie von Hochschulzeugnissen, -diplomen; fremdsprachige Zeugnisdokumente in beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Aktuelles Transcript of records (Notenübersicht) für alle bereits Studierenden
  • Bei nicht vorliegender allgemeiner Hochschulreife: Erklärung über die Bereitschaft zur Teilnahme am Prüfungsteil "Nachweis der Allgemeinbildung" (Begabtenprüfung)
  • Bei Bewerbung für die FAB: Aktuelle Schulbescheinigung mit Angabe des voraussichtlichen Schulabschlusses
  • Bei fremdsprachigen Studienbewerbern für den Studiengang Bachelor Musik und Master Musik, sowie Konzertexamen Freiburger Opernstudio: Nachweis eines amtlichen Zertifikats über einen bestandenen Sprachtest Stufe B1 (nach gemeinsamem europäischem Referenzrahmen); siehe § 2b der Immatrikulationssatzung
  • Bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung der/des Erziehungsberechtigten

Anforderungen der Eignungsprüfungen

Für alle Studiengänge an der Musikhochschule Freiburg gibt es eine Eignungsprüfung.

Die Anforderungen für die einzelnen Studiengänge und Hauptfächer entnehmen Sie bitte den Anlagen 1–7 der Immatrikulationssatzung.

Bitte beachten!

Die Zulassung setzt bei fremdsprachigen Studienbewerbern für den Studiengang Master Musik sowie Konzertexamen Freiburger Opernstudio den Nachweis eines amtlichen Zertifikats über einen bestandenen Sprachtest Typ B1 GER (Mindestniveau) voraus; siehe § 2a Immatrikulationssatzung.

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