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Hinweise zur Immatrikulation

Zur Einschreibung hat die Bewerber*in entweder persönlich oder aber schriftlich spätestens bis zum Ende der Einschreibungsfrist bei der Hochschule für Musik Freiburg folgende Unterlagen vorzu­legen:

  1. Ausgedruckter, ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Immatrikulation (online-Portal)
  2. Krankenversicherungsnachweis einer deutschen Krankenversicherung: Ab dem 01.01.2022 werden die Meldungen der Studierenden digital von der Krankenkasse an die Hochschulen übermittelt. Sie müssen die Krankenkasse auffordern, Sie an der Hochschule für Musik Freiburg elektronisch zu melden (Meldegrund 10).
  3. Nachweis über die Einzahlung des Beitrags für das Studierendenwerk Freiburg in Höhe von 103 € (75 € + 28 €), dem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 70 €, dem Beitrag für das Studierendenparlament in Höhe von 17 € und dem Pfand für den Studierendenausweis in Höhe von 10 €.
  4. Ausländische Bewerber*innen haben ergänzend die Aufenthaltsgenehmigung mit der Berechtigung zum Studium nachzuweisen.

Die Immatrikulation ist erst möglich, wenn die Eignungsprüfung bestanden, ein Studienplatz ausdrücklich zugeteilt wurde und die Einschreibungsunterlagen vollständig vorliegen. Studienbescheinigungen werden vor der Einschreibung nicht ausgestellt.

Details finden Sie in der Immatrikulationssatzung.

Krankenversicherung

Alle Studierenden müssen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bei Einschreibung an einer Hochschule nachweisen, dass sie  krankenversichert sind. Dies geschieht ab dem 1.1.2022 über das elektronische Meldeverfahren SMV durch die deutschen gesetzlichen Krankenkassen.

Alle Studierendenmüssen daher bei Einschreibung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus Kontakt mit einer beliebigen gesetzlichen, deutschen Krankenkasseaufnehmen, um das Meldeverfahren an die Hochschule zu veranlassen. Bei ausländischen Studierenden kann dies auch schon elektronisch vom Heimatland aus erfolgen.

 

Gesetzlich versicherte Studierende: fordern bei ihrer Krankenkasse die Übermittlung „Meldegrund 10“ für die Musikhochschule Freiburg an. Die Kasse übermittelt die notwendigen Angaben elektronisch direkt an die Musikhochschule. Versicherungsstatus: „versicherungspflichtig“

 

Privat versicherte Studierende: benötigen von einer beliebigen gesetzlichen deutschen Krankenkasse die elektronische Meldung an die Hochschule. Die Krankenkasse befreit Sie für die gesamte Dauer Ihres Studiums von der Versicherungspflicht (Dauerbefreiung) Versicherungsstatus: „von der Versicherungspflicht befreit.“

 

EU-Bürger*innen legen ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vor (auch elektronisch per Scan). Diese meldet elektronisch an die Hochschule, dass Sie nicht versicherungspflichtig sind. Versicherungsstatus: „nicht versicherungspflichtig“

 

Internationale Studierende  müssen sich möglicherweise in Deutschland kranken-versichern. Erkundigen Sie sich bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse, ob der Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Heimatland ausreicht. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie sich als Student*in bei einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern, (ca. 100 € pro Monat einschließlich Pflege-versicherung). Dies kann auch aus dem Ausland erfolgen. Sollten Sie sich privat versichern, muss die Meldung an die Hochschule von einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Versichertenstatus: „pflichtversichert oder von der Versicherungspflicht befreit“

 

Eine Übersicht über die gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier: www.krankenkassen.de/krankenkassen-vor-ort/freiburg/

Aufenthaltserlaubnis

Nicht-EU-Bürger*innen benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Diese beantragen Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Freiburg. Sie müssen zunächst einen Termin per E-Mail vereinbaren: ABH-Termine@stadt.freiburg.de

oder dem Service-Telefon: 0761/ 201-6470

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Ausländerbehörde:

https://www.freiburg.de/pb/,Lde/1547375.html

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