facebookYou Tubefeedfeedfeed
Deutsche VersionPrintSuche

Finanzielle Kurzzeitförderung für Eltern in Abschlussphasen

Studierende oder promovierende Eltern, die sich in arbeitsintensiven Abschlussphasen ihres Studiums oder ihrer Promotion befinden, können über die Mittel der Gleichstellung eine kurzfristige finanzielle Bezuschussung erhalten.
Eine Mutter mit Kind im Arm am Laptop

Studierende oder promovierende Eltern, die sich in arbeitsintensiven Abschlussphasen ihres Studiums oder ihrer Promotion befinden, können über die Mittel der Gleichstellung eine kurzfristige finanzielle Bezuschussung für eine zusätzliche, flexible Kinderbetreuung oder eine Haushaltshilfe erhalten. Ziel der Förderung ist es, Eltern auf ihrem Weg zu einem erfolgreichen Studienabschluss zeitlich und finanziell zu entlasten.

Art und Umfang der Unterstützung

Die Förderung beinhaltet eine zweckgebundene finanzielle Unterstützung von höchstens 200 Euro pro Monat und kann höchstens drei Monate erfolgen. Gefördert wird eine zusätzliche, flexible Kinderbetreuung wie Babysitting oder zur Entlastung eine Haushaltshilfe. Die Mittel der Hilfe sind begrenzt, es besteht kein Anspruch auf eine Unterstützung.

Voraussetzung und Beantragung

Die Bezuschussung über den Zeitraum von drei Monaten kann nur während einer Abschlussphase, das heißt im Zeitraum des voraussichtlich letzten Studiensemesters oder in den voraussichtlich letzten sechs Monaten einer Promotion, ausgezahlt werden. Kinder sollten in der Regel das zwölfte Lebensjahr nicht überschritten haben.

Bitte reichen Sie folgende Dokumente und Angaben ein:

  • Erläuterung Ihres Bedarfs mit Schilderung Ihrer aktuellen wirtschaftlichen Situation. Beschreiben Sie außerdem Ihre Studiensituation und den Stand der Abschlussphase
  • geplanter Verwendungszweck der Mittel
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
  • Studienbescheinigung des aktuellen Semesters an der Hochschule für Musik Freiburg
  • Bei Promovierenden: Schreiben Ihrer Betreuungsperson der Promotion, in dem die Notwendigkeit der Förderung unterstützt wird

Anträge können bis zum 20. Januar 2023 an gleichstellung(at)mh-freiburg(dot)de gestellt werden.

Die deutschen MusikhochschulenDeutsch-Französische Hochschule