Neue Regeln zum Rauchen an der Hochschule
Ab sofort gelten neue Regeln zum Rauchen – das Rektorat hat am 29. Juni 2026 die entsprechenden Passagen der Hausordnung überarbeitet:
Das Rauchen, Erhitzen, Dampfen und der anderweitige Konsum von Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten, elektronischen Shishas, Tabakerhitzern sowie vergleichbaren Erzeugnissen oder zur Inhalation bestimmten Stoffen ist auf den von der Hochschule genutzten Grundstücken und in ihren Gebäuden untersagt. Die Hochschulleitung kann Bereiche bestimmen, in denen dies ausnahmsweise zulässig ist.
(Paragraf 4 Absatz 1 der Hausordnung)
Zugleich hat das Rektorat als Ausnahme eine Zone bestimmt, in der auf dem Gelände der Hochschule geraucht werden darf: Sie befindet sich bei den Fahnenmasten am Teich und ist mit einem Schild gekennzeichnet.
Wir bitten alle Hochschulmitglieder und -angehörigen, die neue Regel zu beachten und das Rauchen vor dem Eingang zum Kammermusiksaal und auf dem Vorplatz des Hauptgebäudes zu unterlassen.
