Promotionsstudium
Promotion (Dr. phil.)
Die Hochschule für Musik Freiburg verleiht in den Fächern Musikwissenschaft und Musikpädagogik den Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.). Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit. Eine Zulassung zum Promotionsstudium setzt einen erfolgreichen Studienabschluss in einem musikbezogenen Studiengang an einer Hochschule mit Promotionsrecht oder einer vergleichbaren Institution durch die Ablegung einer Masterprüfung (bzw. Magister- oder Diplomprüfung) oder einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an allgemein- oder berufsbildenden Schulen voraus.
Das Dissertationsprojekt muss von einem betreuungsberechtigten Professor oder einer betreuungsberechtigten Professorin der hiesigen Hochschule angenommen sein. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann zur Promotion zugelassen werden und einen entsprechenden Antrag auf Annahme (docx) an den Promotionsausschuss richten. Weitere Einzelheiten finden sich unten und sind der Promotionsordnung zu entnehmen.
Künstlerisch-wissenschaftliche Promotion (Dr. phil.)
Der Grad des Doktors der Philosophie (Dr. phil.) kann an der Hochschule für Musik Freiburg auch im Rahmen einer künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion erworben werden. Zusätzlich zu Dissertation und Disputation ist in diesem Promotionsverfahren eine künstlerische Leistung zu erbringen, die einen wesentlichen Aspekt der Forschungsarbeit verdeutlicht. Die künstlerische Leistung wird dabei genau wie die anderen Prüfungsteile des Promotionsverfahrens gewichtet. Dieses Promotionsverfahren richtet sich vorrangig an praktizierende Musikerinnen und Musiker von herausragendem künstlerischem Niveau. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss die allgemeinen Voraussetzungen für eine »klassische« Promotion erfüllen (s.o.) und muss darüber hinaus in seinem künstlerischen Fach ein Aufnahmeverfahren absolvieren, das demjenigen eines künstlerischen postgradualen Studiengangs entspricht (Soloist Diploma, Advanced Studies etc.). Die genauen Anforderungen sind der Immatrikulationssatzung und der Promotionsordnung zu entnehmen.
Strukturierte Promotionsstudiengänge Künstlerische Forschung (PhD) im Collège Glarean und in Kooperation mit den Hochschulen in Bern und Luzern
Gemeinsam mit der der Université de Strasbourg und der Haute École des Arts du Rhin richtete die Hochschule für Musik Freiburg das »Collège Glarean« (zuvor: »Europäische Doktorandenkolleg für musikalische Interpretation und künstlerische Forschung / Collège doctoral européen d’interprétation et de création musicales« ein. Es ist Teil der in Saarbrücken angesiedelten Deutsch-französischen Hochschule / Université franco-allemande. Der strukturierte künstlerisch-wissenschaftliche Promotionsstudiengang richtet sich an Interpretinnen und Interpreten, Komponistinnen und Komponisten, Ensembleleiterinnen und Ensembleleiter etc., die bereits auf hohem Niveau professionell tätig sind oder sich noch im Studium befinden, über einen Masterabschluss verfügen und sich in einem weiteren Studienzyklus vertieft mit einem künstlerisch-wissenschaftlichen Forschungsprojekt auseinandersetzen wollen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über ein hohes künstlerisches Niveau und eine nachgewiesene Befähigung zu wissenschaftlicher Forschung verfügen. Für Promovierende des Programms beträgt die Studiendauer in der Regel drei Jahre. Neben der Dissertation, der Disputation und der künstlerischen Leistung sind innerhalb des PhD‐Studienprogramms zusätzliche Leistungsnachweise zu erbringen. Die Betreuung erfolgt durch zwei Lehrende: eine wissenschaftliche Betreuerin bzw. einen wissenschaftlichen Betreuer (directrice/directeur scientifique) und eine künstlerische Betreuerin bzw. einen künstlerischen Betreuer (directrice/directeur artistique). Erfolgt die wissenschaftliche Betreuung an der Hochschule für Musik Freiburg, kann die künstlerische Betreuung auch an der Haute École des Arts du Rhin erfolgen. Weitere Informationen zu dem Promotionsstudiengang stehen auf unserer Website. Die genauen Anforderungen und Angaben zum Auswahlverfahren finden Sie in der Anlage C zur Studien- und Prüfungsordnung (pdf) (diese Datei ist nicht barrierefrei).
Für die strukturierten Promotionsstudiengänge in Kooperation mit der HKB und der HSLU wenden Sie sich bitte zunächst an die Einrichtungen in Bern bzw. Luzern. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen. Im Rahmen eines mehrstufigen Aufnahmeverfahrens müssen zunächst die Prüfungen in Bern oder Luzern bestanden sein, bevor die Unterlagen entsprechend dem Antrag auf Annahme zur Promotion (docx) beim Promotionsausschuss in Freiburg eingereicht werden. Regelmäßig finden gemeinsame Promovierendenseminare und weitere Veranstaltungen statt.
Details zur Zulassung und zum Verfahren
Wenn Sie sich für ein Promotionsstudium interessieren, sollten Sie in einem ersten Schritt Kontakt mit einer möglichen Betreuerin oder einem möglichen Betreuer aufnehmen. Senden Sie dann bis spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses einen vollständigen Antrag in einer PDF, entsprechend der Anforderungen im “Antrag auf Annahme zur Promotion”.
Ansprechpersonen
Prof. Dr. Clemens Wöllner: Fragen zum Dr. phil., Fragen zum Promotionsausschuss
Simone Thomas: Antrag auf Zulassung zur Promotion, Immatrikulation promotionmh-freiburg.de
Dr. Dagmar Danko: Fragen zum PhD, Collège Glarean (Europäisches Promovierendenkolleg Freiburg-Straßburg)
Dr. Lena Geimer-Breitenstein: Fragen zum PhD, Binationale Graduiertenschulen Freiburg–Luzern und Freiburg–Bern
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer: Ombudsperson für Promovierende
Sitzungen des Promotionsausschusses
im Sommersemester 2025:
- Mittwoch, 30.04.2025
- Mittwoch, 25.06.2025
jeweils 14:00 Uhr s.t.
Anträge sind dem Promotionsausschuss spätestens zwei Wochen vor den Sitzungen per E-Mail an promotionmh-freiburg.de einzureichen.