Barrierefreiheit
Die Hochschule für Musik Freiburg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter den Links https://www.mh-freiburg.de, https://asta.mh-freiburg.de, https://fzm.mh-freiburg.de und https://foerdergesellschaft.mh-freiburg.de/gesellschaft/foerdergesellschaft veröffentlichten Sites.
1 Stand der Vereinbarkeit der Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2 Nicht-barrierefreie Inhalte
- Wegen einer Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG sind Dokumente (Pdf-Dateien/Docx-Dateien et cetera) und Bilder nicht barrierefrei.
- Informationen in deutscher Gebärdensprache sind nicht vorhanden (unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG).
- Erläuterungen in leichter Sprache sind nicht vorhanden (unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG).
Wir bemühen uns, diese Punkte so schnell wie möglich zu bearbeiten.
3 Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22. September 2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1
L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 22. September 2022 überprüft.
4 Rückmeldung und Kontaktaufnahme
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, so können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Hochschule für Musik Freiburg
Mendelssohn-Bartholdy-Platz 1
79102 Freiburg
E-Mail: kontaktmh-freiburg.de
Telefon: 0761 31915-0
Telefax: 0761 31915-42
5 Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an uns wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls wir nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststellebfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.