Hinweise zur Immatrikulation
Zur Einschreibung haben die Bewerber*innen entweder persönlich oder per Post spätestens bis zum Ende der Einschreibungsfrist bei der Hochschule für Musik Freiburg folgende Unterlagen schriftlich vorzulegen:
- Ausgedruckter, ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Immatrikulation (online-Portal)
- Krankenversicherungsnachweis einer deutschen Krankenversicherung: Die Meldungen der Studierenden werden digital von der Krankenkasse an die Hochschulen übermittelt. Sie müssen die Krankenkasse auffordern, Sie an der Hochschule für Musik Freiburg elektronisch zu melden (Meldegrund 10).
- Nachweis über die Einzahlung der Einschreibegebühr: Beitrag für das Studierendenwerk Freiburg in Höhe von 103 € (75 € + 28 €), Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 80 €, Beitrag Verfasste Studierendenschaft - AStA - in Höhe von 17 € und Pfand für den Studierendenausweis in Höhe von 10 €.
- Ausländische Bewerber*innen haben ergänzend die Aufenthaltsgenehmigung mit der Berechtigung zum Studium nachzuweisen.
Die Immatrikulation ist erst möglich, wenn die Eignungsprüfung bestanden, ein Studienplatz ausdrücklich zugeteilt wurde und die Einschreibungsunterlagen vollständig vorliegen. Studienbescheinigungen werden vor der Einschreibung nicht ausgestellt.
Details finden Sie in der Immatrikulationssatzung.
Krankenversicherung
Alle Studierenden müssen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bei Einschreibung an einer Hochschule nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Dies geschieht ab dem 1.1.2022 über das elektronische Meldeverfahren SMV durch die deutschen gesetzlichen Krankenkassen.
Alle Studierendenmüssen daher bei Einschreibung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus Kontakt mit einer beliebigen gesetzlichen, deutschen Krankenkasseaufnehmen, um das Meldeverfahren an die Hochschule zu veranlassen. Bei ausländischen Studierenden kann dies auch schon elektronisch vom Heimatland aus erfolgen.
Gesetzlich versicherte Studierende: fordern bei ihrer Krankenkasse die Übermittlung „Meldegrund 10“ für die Musikhochschule Freiburg an. Die Kasse übermittelt die notwendigen Angaben elektronisch direkt an die Musikhochschule. Versicherungsstatus: „versicherungspflichtig“
Privat versicherte Studierende: benötigen von einer beliebigen gesetzlichen deutschen Krankenkasse die elektronische Meldung an die Hochschule. Die Krankenkasse befreit Sie für die gesamte Dauer Ihres Studiums von der Versicherungspflicht (Dauerbefreiung) Versicherungsstatus: „von der Versicherungspflicht befreit.“
EU-Bürger*innen legen ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vor (auch elektronisch per Scan). Diese meldet elektronisch an die Hochschule, dass Sie nicht versicherungspflichtig sind. Versicherungsstatus: „nicht versicherungspflichtig“
Internationale Studierende müssen sich möglicherweise in Deutschland krankenversichern. Erkundigen Sie sich bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse, ob der Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Heimatland ausreicht. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie sich als Student*in bei einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern, (ca. 100 € pro Monat einschließlich Pflegeversicherung). Dies kann auch aus dem Ausland erfolgen. Sollten Sie sich privat versichern, muss die Meldung an die Hochschule von einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Versichertenstatus: „pflichtversichert oder von der Versicherungspflicht befreit“
Eine Übersicht über die gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier: www.krankenkassen.de/krankenkassen-vor-ort/freiburg/
Aufenthaltserlaubnis
Nicht-EU-Bürger*innen benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Diese beantragen Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Freiburg. Sie müssen zunächst einen Termin per E-Mail vereinbaren: ABH-Termine@stadt.freiburg.de
oder dem Service-Telefon: 0761/ 201-6470
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Ausländerbehörde: