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Rund um Rückmeldung und Gebühren

Achtung: Ab Wintersemester 2023/24 neue Fristen und Erhöhung des Semesterbeitrags

Rückmeldeverfahren

Die Rückmeldefristen für ein kommendes Wintersemester sind immer vom 01.06. bis 01.07. und für ein kommendes Sommersemester vom 01.01. bis 01.02.

Rückmelde- und Zahlungsaufforderung

Studierende, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich durch die Bezahlung der im Folgenden aufgeführten Beiträge rückmelden.

Semesterbeitrag Studierende

190,00 €

(Aufschlüsselung der Beiträge: 103,00 € Studierendenwerk, 70,00 € Verwaltungskosten, 17,00 € Verfasste Studierendenschaft - AStA)

Ermäßigter Semesterbeitrag für beurlaubte Studierende

162,00 €

(regulärer Semesterbeitrag abzüglich 28,00 € Semesterticket)

Ermäßigter Semesterbeitrag für Austauschstudierende

120,00 €

(regulärer Semesterbeitrag abzüglich 70,00 € Verwaltungskosten)

Studiengebühren für den Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse

1.000,00 €

(zusätzlich zum Semesterbeitrag zu entrichten)

 

Die Überweisung erfolgt an:

Zahlungsempfänger:                                    LOK B-W / Hochschule für Musik Freiburg

IBAN:                                                                  DE02 6005 0101 7495 5301 02

BIC:                                                                      SOLADEST 600

Verwendungszweck:                                    Kassenzeichen 1981660004444, Matrikel-Nr., Nachname, Vorname

 

Nach erfolgter Rückmeldung können Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigungen für dieses Semester im Hochschulportal selbst ausdrucken. Das neue Gültigkeitsdatum kann anschließend am Validierungsterminal im Foyer auf die MH-Card aufgedruckt werden.

 

Beurlaubung

Die Beurlaubung bedarf eines schriftlichen Antrages unter Verwendung dieses Formblatts. Beurlaubungsanträge sind in der Regel im Rahmen der Rückmeldefrist, grundsätzlich unmittelbar nach Eintreten des Grundes zu stellen.

Die Pflicht zur Rückmeldung bleibt von einer Beurlaubung unberührt.

Näheres regelt §22 Immatrikulationssatzung.

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Karsten Schöning, Raum 344, k.schoening(at)mh-freiburg(dot)de.

Studienzeitverlängerung

Eine Studienzeitverlängerung bedarf eines schriftlichen Antrages unter Verwendung dieses Formblatts.

Die Antragstellung muss spätestens vier Wochen vor Ablauf der Rückmeldefrist erfolgen. (Vgl. §21, Abs. 4, Immatrikulationssatzung)

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Karsten Schöning, Raum 344, k.schoening(at)mh-freiburg(dot)de.

Antrag auf Wechsel der Lehrperson

Der Wechsel einer Lehrperson bedarf eines schriftlichen Antrages unter Verwendung dieses Formblatts.

Der Antrag ist im Rahmen der Rückmeldung zu stellen.

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Karsten Schöning, Raum 344, k.schoening(at)mh-freiburg(dot)de.

Exmatrikulation

(bei Hochschulwechsel beziehungsweise Beendigung des Studiums)

Die Exmatrikulation muss mit diesem Fomular im Rahmen der Rückmeldefristbeantragt werden. Zudem benötigen Sie eine Entlastungsbescheinigung der Bibliothek.

Pflege der Kontaktdaten

Bitte stellen Sie sicher, dass im Hochschulportal stets Ihre aktuelle Adresse hinterlegt ist:

Mein Studium → Studienservice → Kontaktdaten → in Kachel »Studium – Korrespondenz«  auf Stift klicken, Kontaktdaten aktualisieren, speichern

Nutzung der Hochschul-E-Mail-Adresse

Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse v(orname).nachname@mh-freiburg.de stellt die zentrale Kontakt-E-Mail-Adresse für alle allgemeinen wie personenspezifischen Hochschulbelange dar. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie den Posteingang regelmäßig kontrollieren.

Studiengebühren

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 3. Mai 2017 das Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes verabschiedet. Damit ist die rechtliche Grundlage für die Einführung von Studiengebühren für Internationale Studierende und Zweitstudierende zum Wintersemester 2017/18 geschaffen.

Studiengebühren für internationale Studierende

Internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedsstaates sind, müssen Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro  pro Semester zahlen. Diese Regelung gilt für Bachelor-, Master- und Staatsexamensstudiengänge. Studierende, die vor dem Wintersemester 2017/2018 in einem Studiengang immatrikuliert sind, bleiben von den Gebühren befreit.

Studiengebühren für ein Zweitstudium

Studierende, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium aufnehmen, müssen Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester zahlen. Studierende, die vor dem Wintersemester 2017/2018 in einem Studiengang immatrikuliert sind, bleiben von den Gebühren befreit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

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