Rund um Rückmeldung und Gebühren
Rückmeldeverfahren
Die Rückmeldefristen für ein kommendes Wintersemester sind immer vom 01.06. bis 01.07. und für ein kommendes Sommersemester vom 01.01. bis 01.02.
Rückmelde- und Zahlungsaufforderung
Studierende, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich durch die Bezahlung der im Folgenden aufgeführten Beiträge rückmelden (siehe Satzung über Gebühren und Auslagen (Gebührensatzung)) .
Semesterbeitrag Studierende: 190,00 €
(Aufschlüsselung der Beiträge: 103,00 € Studierendenwerk (Beitragsbescheid Studierendenwerk Freiburg Wintersemester 2024/25), 70,00 € Verwaltungskosten, 17,00 € Verfasste Studierendenschaft - AStA)
Ermäßigter Semesterbeitrag für beurlaubte Studierende: 162,00 € (regulärer Semesterbeitrag abzüglich 28,00 € Semesterticket)
Ermäßigter Semesterbeitrag für Austauschstudierende: 120,00 € (regulärer Semesterbeitrag abzüglich 70,00 € Verwaltungskosten)
Studiengebühren für den Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse: 1.000,00 €(zusätzlich zum Semesterbeitrag zu entrichten)
Studiengebühren für internationale Studierende: 1.500,00 € (zusätzlich zum Semesterbeitrag zu entrichten; Informationen siehe Studiengebühren)
Studiengebühren für ein Zweitstudium: 650,00 € (zusätzlich zum Semesterbeitrag zu entrichten; Informationen siehe Studiengebühren)
Die Überweisung erfolgt an:
Zahlungsempfänger: LOK B-W / Hochschule für Musik Freiburg
IBAN: DE02 6005 0101 7495 5301 02
BIC: SOLADEST 600
Verwendungszweck: 1981660004444, Matrikel-Nr.
Nach erfolgter Rückmeldung können Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung für dieses Semester über das Hochschulportal selbst ausdrucken. Das neue Gültigkeitsdatum kann anschließend am Validierungsterminal im Foyer auf die MH-Card aufgedruckt werden.
Beurlaubung
Die Beurlaubung bedarf eines schriftlichen Antrages unter Verwendung dieses Formblatts. Beurlaubungsanträge sind in der Regel im Rahmen der Rückmeldefrist (siehe oben), grundsätzlich unmittelbar nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Die Pflicht zur Rückmeldung bleibt von einer Beurlaubung unberührt.
Näheres regelt §22 Immatrikulationssatzung.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Karsten Schöning, Raum 344, k.schoening(at)mh-freiburg(dot)de.
Studienzeitverlängerung
Eine Studienzeitverlängerung bedarf eines schriftlichen Antrages unter Verwendung dieses Formblatts.
Die Antragstellung muss spätestens im vorletzten Semester des jeweiligen Fachunterrichts (15.12. bzw.01.06.) erfolgen. (Vgl. §21, Abs. 4, Immatrikulationssatzung)
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Karsten Schöning, Raum 344, k.schoening(at)mh-freiburg(dot)de.
Antrag auf Wechsel der Lehrperson
Der Wechsel einer Lehrperson bedarf eines schriftlichen Antrages unter Verwendung dieses Formblatts.
Der Antrag ist im Rahmen der Rückmeldung zu stellen.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Karsten Schöning, Raum 344, k.schoening(at)mh-freiburg(dot)de.
Exmatrikulation
Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag der Studierenden (z.B. bei Hochschulwechsel oder Abbruch des Studiums) oder von Amts wegen (z.B. bei Studienabschluss oder aus anderen formalen Gründen).
Die Beantragung der Exmatrikulation erfolgt mit diesem Formular.
Für die Durchführung der Exmatrikulation wird zudem eine Entlastungsbescheinigung der Bibliothek benötigt.
Wichtige Hinweise
Immatrikulations- / Studienbescheinigung
Alle vorhandenen Bescheinigungen können im Hochschulportal heruntergeladen/ausgedruckt werden.
Mein Studium → Studienservice → Bescheide/Bescheinigungen → unter „Bescheide: Allgemein“
Pflege der Kontaktdaten
Bitte stellen Sie sicher, dass im Hochschulportal stets Ihre aktuelle Adresse hinterlegt ist:
Mein Studium → Studienservice → Kontaktdaten → in Kachel »Studium – Korrespondenz« auf Stift klicken, Kontaktdaten aktualisieren, speichern
Nutzung der Hochschul-E-Mail-Adresse
Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse v(orname).nachname@mh-freiburg.de stellt die zentrale Kontakt-E-Mail-Adresse für alle allgemeinen wie personenspezifischen Hochschulbelange dar. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie den Posteingang regelmäßig kontrollieren.
Informationen zu Studiengebühren gemäß LHG
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 3. Mai 2017 das Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes verabschiedet. Damit ist die rechtliche Grundlage für die Einführung von Studiengebühren für Internationale Studierende und Zweitstudierende zum Wintersemester 2017/18 geschaffen.
Studiengebühren für internationale Studierende
Internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedsstaates sind, müssen Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester zahlen. Diese Regelung gilt für Bachelor-, Master- und Staatsexamensstudiengänge. Studierende, die vor dem Wintersemester 2017/2018 in einem Studiengang immatrikuliert sind, bleiben von den Gebühren befreit.
Selbstauskunftsbogen für Internationale Studierenden
Studiengebühren für ein Zweitstudium
Studierende, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium aufnehmen, müssen Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester zahlen. Studierende, die vor dem Wintersemester 2017/2018 in einem Studiengang immatrikuliert sind, bleiben von den Gebühren befreit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.