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Immatrikulationssatzung

über Zulassung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation vom 4. Dezember 2009
(letztmalige Änderung vom 18. Oktober 2023)

Inhaltsverzeichnis

Präambel

Erster Abschnitt: Zulassung

§ 1 Termine des Verfahrens, Anwendungsbereich
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 2 a Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
§ 3 Zulassungsantrag
§ 4 Ziel und Inhalt der Eignungsprüfung
§ 5 Zulassung zu einem Masterstudiengang
§ 6 Zulassung zum Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse (3. Zyklus)
§ 7 Zulassung zum Promotionsstudium (3. Zyklus)
§ 8 Ausschuss
§ 9 Prüfungskommissionen
§ 10 Anerkennung anderweitig erbrachter Prüfungsleistungen
§ 11 Durchführung der Prüfung, Niederschrift
§ 12 Ausschluss von der Prüfung, Rücktritt, Rücknahme von Prüfungs- und Zulassungsentscheidungen
§ 13 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 14 Ergebnis der Eignungsprüfung
§ 15 Zulassungspunktzahlen
§ 16 Zuteilung freier Studienplätze
§ 17 Wiederholung der Prüfung
§ 18 Bescheid über die Eignungsprüfung, Zulassungsbescheid
§ 19 Zeitliche Begrenzung der Zulassung

Zweiter Abschnitt: Immatrikulation und Rückmeldung

§ 20 Immatrikulation
§ 21 Rückmeldung

Dritter Abschnitt: Beurlaubung und Studienbefreiung

§ 22 Beurlaubung
§ 23 Studienbefreiung

Vierter Abschnitt: Exmatrikulation

§ 24 Gründe und Verfahren der Exmatrikulation

Fünfter Abschnitt: Schlussbestimmungen

§ 25 Weitere Pflichten der Studierenden
§ 26 Inkrafttreten, Übergangsregelung

Anlagen zur Immatrikulationssatzung

Anlage 1: Prüfungsanforderungen im Studiengang Bachelor Musik

Anlage 2: Prüfungsanforderungen im Studiengang Bachelor Kirchenmusik

Anlage 3: Prüfungsanforderungen im Studiengang Master Musik

Anlage 4: Prüfungsanforderungen im Studiengang Master Kirchenmusik

Anlage 5: Prüfungsanforderungen im Studiengang polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt Musik an Gymnasien)

Anlage 6: Prüfungsanforderungen im Studiengang Master of Education

Anlage 7: Prüfungsanforderungen im Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse (Dritter Zyklus)

Präambel

Gemäß § 63 Absatz 2 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG) in der Fassung des 2. Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 1. Januar 2005 (Gesetzblatt vom 5. Januar 2005 Seite 1 folgende) hat der Senat der Hochschule für Musik Freiburg im Breisgau am 18. November 2009 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit veröffentlicht wird.

Die männlichen Personenbezeichnungen in dieser Satzung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.

Erster Abschnitt: Zulassung

§ 1 Termine des Verfahrens, Anwendungsbereich

(1) Zulassungsverfahren für die unter § 1 Absatz 2 genannten Studiengänge und Hauptfächer finden in der Regel zweimal jährlich statt. Im unter § 1 Absatz 2 a) genannten Polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt Musik an Gymnasien) findet das Zulassungsverfahren für Erstsemester nur zum Wintersemester, für Hochschulwechsler zum Winter- und Sommersemester statt.

(2) Zulassungsverfahren finden statt für
a) die Studiengänge Bachelor Musik, Bachelor Kirchenmusik und Polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt Musik an Gymnasien) (1. Zyklus)
b) die Studiengänge Master Musik, Master Kirchenmusik und Master of Education (2. Zyklus)
c) den Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse (3. Zyklus)
d) das Promotionsstudium (3. Zyklus)
e) ein zusätzliches Hauptfach oder einen Minor
f) einen Wechsel im Hauptfach

(3) Diese Satzung gilt für Bewerber um einen Platz in der Freiburger Akademie zur Begabtenförderung (FAB) entsprechend.

(4) Für die Hauptfächer „Orgel – Interprétation à l’orgue“ und „Orgelimprovisation –
Improvisation à l’orgue“ im Studiengang Master Musik findet das Zulassungsverfahren nur zum
Wintersemester statt.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen setzt die Zulassung voraus:

  • die fristgerechte Einreichung eines Antrags einschließlich der erforderlichen Unterlagen (siehe § 3)
  • den Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Studiengang und gegebenenfalls einer besonderen künstlerischen Begabung in Verbindung mit dem Nachweis einer hinreichenden Allgemeinbildung (§ 58 Absatz 2 Satz 7 LHG). Für Studienbewerber für den Kooperationsstudiengang mit der Pädagogischen Hochschule Freiburg (Bachelor Musik, Hauptfach Elementare Musikpädagogik, Studienrichtung Musikpädagogik im Elementar- und Primarbereich (MEP)) besteht die Möglichkeit der Zulassung gemäß § 58 Absatz 2 Satz 7 LHG nicht.
  • das Bestehen der Eignungsprüfung (§§ 4 bis 13 dieser Satzung)

(2) Doktoranden können nach § 4 Absatz 4 der Promotionsordnung immatrikuliert werden.

§ 2a Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

(1) Von Studienbewerber_innen aus nicht deutschsprachigen Ländern werden gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 LHG für das Studium ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verlangt. Sofern kein Befreiungsgrund (Absätze 4 und 6) vorliegt, können die erforderlichen Sprachkenntnisse gemäß § 2 Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) nachgewiesen werden durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) Qualifikationsstufe 1 (DSH-1) oder den „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) Qualifikationsstufe 3 (TND-3), den „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs oder das „Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II“ (DSD II). Die erforderlichen Sprachkenntnisse können auch nachgewiesen werden durch Erreichen des Niveaus

  • GER-C1 bei Bewerber_innen für die Studiengänge Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen), Bachelor of Music als Teil des polyvalenten Zwei-Hauptfach-Bachelorstudiengangs mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt an Gymnasien) sowie Master of Education (Lehramt an Gymnasien)
  • GER-B2 bei Bewerber_innen für die Studiengänge Bachelor Musik und Master Musik in den Fächern Musiktheorie, Musikwissenschaft und Musikpädagogik sowie bei Bewerber_innen für die am Freiburger Forschungs- und Lehrzentrum Musik angesiedelten Studiengänge der Hochschule für Musik Freiburg
  • GER-B1 bei Bewerber_innen für die anderen Studiengänge und Studienschwerpunkte der Hochschule.

(2) Eine Zulassung kann im Studiengang Bachelor Musik bei gegebenen sprachlichen Voraussetzungen unter der Auflage erfolgen, dass die erforderlichen Sprachkenntnisse bis zum Ende des zweiten Studiensemesters nachgewiesen werden. Über die Anwendung dieser Regelung und Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 8 dieser Satzung).
(3) Künstlerisch besonders qualifizierte Bewerber_innen, die den Nachweis gemäß Absatz 1 nicht führen können, können unter der Auflage zugelassen werden, dass sie in den ersten beiden Studiensemestern die von der Hochschule angebotenen oder koordinierten Lehrveranstaltungen im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Kommunikationskompetenz für Musiker_innen besuchen. Über die Anwendung dieser Regelung und Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 8 dieser Satzung).
Ungeachtet dessen müssen Bewerber_innen

  • für die Studiengänge Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen, Bachelor Musik als Teil des polyvalenten Zwei-Hauptfach-Bachelorstudiengangs mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt an Gymnasien) sowie Master of Education (Lehramt an Gymnasien) die Beherrschung des Deutschen auf Niveau GER-C1
  • für den Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse Schwerpunkt „Freiburger Opernstudio“ die Beherrschung des Deutschen auf Niveau GER-B1

bereits bei der Aufnahmeprüfung nachweisen können. Im Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse können auch Bewerber_innen zugelassen werden, die eine ausreichende Beherrschung der englischen Sprache nachweisen können.

(4) Vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit ist befreit, wer eine der in § 8 Absatz 2 RO-DT bezeichneten Prüfungen bereits bestanden hat.

(5) Die nach Absatz 1 bis 4 nachgewiesenen Sprachkenntnisse behalten für weitere Aufnahmeprüfungen an der Musikhochschule Freiburg ihre Gültigkeit. Hierzu ist der entsprechende Nachweis mit den schriftlichen Unterlagen nach § 3 Absatz 2 einzureichen.

(6) Einzelfälle oder bestimmte Gruppen von Bewerber_innen können ganz oder teilweise vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit befreit oder für sie besondere Regelungen getroffen werden, zum Beispiel aufgrund eines abgeschlossenen germanistischen Studiums, befristeten Studienaufenthalten ohne formellen Studienabschluss oder spezifischen Weiterbildungsangeboten. Die Befreiung kann mit der Auflage verbunden werden, durch den Besuch studienbegleitender Sprachlehrveranstaltungen die sprachliche Studierfähigkeit zu erweitern. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss (§ 8 dieser Satzung).

§ 2b Nachweis weiterer Sprachkenntnisse

(1) Von Studienbewerber_innen für die Hauptfächer „Orgel – Interprétation à l’orgue“ und „Orgelimprovisation – Improvisation à l’orgue“ im Studiengang Master Musik aus nicht französischsprachigen Ländern wird außerdem Sprachniveau B1 in Französisch verlangt.

§ 3 Zulassungsantrag

(1) Anträge auf Zulassung zum Wintersemester müssen bis zum 1. April, Anträge auf Zulassung zum Sommersemester bis zum 1. Dezember gestellt werden. Fristgerecht eingereicht sind Anträge nur, wenn die nach Absatz 2 erforderlichen Unterlagen vollständig zum Termin der Anmeldung eingereicht sind. Über Ausnahmen entscheidet der Rektor.

(2) Für den Antrag ist das zu diesem Zweck von der Hochschule herausgegebene Formblatt zu verwenden. Beizufügen sind:

  • ein Passbild des Bewerbers
  • ein Lebenslauf mit den wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und gegebenenfalls künstlerische Betätigung
  • der Nachweis der Hochschulreife in beglaubigter Abschrift oder Kopie oder eine Erklärung, dass der Bewerber sich dem zusätzlichen Prüfungsteil „Nachweis der Allgemeinbildung“ unterzieht
  • bei Minderjährigen eine Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
  • der Nachweis über die Einzahlung der Anmeldegebühr sowie zwei adressierte Rückumschläge des Formats C 5
  • gegebenenfalls beglaubigte Kopien von Hochschulzeugnissen
  • bei Studienbewerber_innen aus nicht deutschsprachigen Ländern den Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (§ 2 a, Absätze 1 bis 4 dieser Satzung).

(3) Studierende, die eine Änderung nach § 1 Absätze d) und e) beabsichtigen, haben neben einem entsprechenden fristgerechten Antrag lediglich eine kurze Begründung sowie einen Bericht über ihre bisherige Ausbildung und künstlerische Betätigung vorzulegen.

(4) Studienbewerber, die bisher an anderen Hochschulen studiert haben, müssen ihrem Antrag Nachweise über Studienzeiten, bereits abgelegte Prüfungen und erlangte Leistungspunkte (ECTS) beifügen.

(5) Sofern die notwendigen Unterlagen nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen diese in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden.

§ 4 Ziel und Inhalt der Eignungsprüfung

(1) Die Eignungsprüfung dient dem Nachweis der künstlerischen Eignung für den gewählten Studiengang. Sie umfasst die künstlerische Prüfung im Hauptfach sowie weitere Prüfungsteile je nach Studiengang und Fachrichtung beziehungsweise Hauptfach. Die Prüfungsanforderungen im Einzelnen ergeben sich aus den Anlagen 1–7 zu dieser Satzung.

(2) In geeigneten Fächern findet eine Vorprüfung (im Sinne einer 1. Runde) statt (nur im Hauptfach). Darin wird ermittelt, wer zur Eignungsprüfung nach Abs. 1 Satz 2 zugelassen ist.

(3) Die Eignungsprüfung im Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse findet in zwei Runden statt.

(4) Im Studiengang Master of Education (Lehramt an Gymnasien) erfolgt bei erfolgreichem Abschluss eines Bachelor in Musik mit Lehramtsanteilen an der Hochschule für Musik Freiburg und einem Weiterstudium des Master of Education in Musik keine neuerliche Eignungsprüfung, sofern der erfolgreiche Abschluss des Studiums nicht länger als acht Semester zurückliegt. Zum Eintritt in einen Master of Education in den Fächern Musik erfolgen künstlerische Eignungsprüfungen, wenn ein Neueintritt in die Hochschule beziehungsweise in den Studiengang erfolgt (vergleiche RahmenVO-KM § 6 Absatz 7).

§ 5 Zulassung zu einem Masterstudiengang

(1) Voraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudiengang ist der Nachweis eines abgeschlossenen Bachelor-Studiums an einer deutschen Musikhochschule beziehungsweise eines musikbezogenen Studiengangs an einer deutschen Hochschule mit Promotionsrecht oder einem vergleichbaren Institut des In- und Auslandes.

(2) Die Zulassung zum Studiengang Master Kirchenmusik setzt ein abgeschlossenes Studium Bachelor Kirchenmusik voraus. Über Ausnahmen und gegebenenfalls Auflagen der Zulassung entscheidet der Ausschuss (§ 8 dieser Satzung).

§ 6 Zulassung zum Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse (3. Zyklus)

(1) In der Eignungsprüfung für den Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse (3. Zyklus) soll festgestellt werden, ob der Bewerber erwarten lässt, dass er mit Hilfe weiterer Förderung hervorragende künstlerische Leistungen erbringen wird.

(2) Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse ist der Nachweis eines abgeschlossenen Master-Studiums an einer deutschen Musikhochschule beziehungsweise eines musikbezogenen Master-Studiengangs an einer deutschen Hochschule mit Promotionsrecht oder einem vergleichbaren Institut des In- und Auslandes.

§ 7 Zulassung zum Promotionsstudium (3. Zyklus)

Die Zulassung zum Promotionsstudium regelt die Promotionsordnung.

§ 8 Ausschuss

Zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen nach dieser Satzung ist ein Ausschuss (§ 58 Abs. 7 LHG), der ferner die ihm durch diese Satzung zugewiesenen Aufgaben erledigt. Mitglieder des Ausschusses sind der Rektor oder ein von ihm benannter Stellvertreter aus der Reihe der Professoren als Vorsitzender, ein weiterer Professor, der Sachbearbeiter für das Prüfungswesen und ein Studierender. Der weitere Professor und der Studierende werden vom Rektorat für eine Amtszeit von 2 Jahren bestellt. Der Ausschuss kann jeweils sachverständige Mitglieder der Hochschule zur Beratung hinzuziehen. Bei Fragen wissenschaftlicher oder künstlerischer Art haben der Sachbearbeiter für das Prüfungswesen und der Studierende kein Stimmrecht. Der Ausschuss kann die Erledigung seiner Aufgaben im Einzelfall oder allgemein auf seinen Vorsitzenden übertragen.

§ 9 Prüfungskommissionen

(1) Die Mitglieder der Prüfungskommission für den Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse (3. Zyklus) werden vom Senat für die Dauer von 2 Jahren bestellt. Die Prüfungskommission besteht aus 9 Mitgliedern: 6 ständigen Mitgliedern, 2 wechselnden fachkompetenten Mitgliedern sowie der Rektorin oder dem Rektor als Vorsitzender beziehungsweise Vorsitzendem. Die Rektorin oder der Rektor kann den Vorsitz übertragen. Sie ist beschlussfähig, wenn aus diesem Personenkreis mindestens 5 Personen anwesend sind. Diese Kommission ist zuständig für die zweite Runde der Eignungsprüfung sowie für die Zwischenprüfung (Zentrale Modulprüfung). Die erste Runde der Eignungsprüfung wird von der Prüfungskommission des entsprechenden Hauptfachs abgenommen. Die Abschlussprüfung (Finale Modulprüfung) wird bei allen Prüfungsteilen von einer Prüfungskommission des entsprechenden Hauptfachs abgenommen ergänzt durch ein Mitglied der ständigen Prüfungskommission des Studiengangs Konzertexamen/Meisterklasse (3. Zyklus).

(2) Die Prüfungskommission für den Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse Schwerpunkt Freiburger Opernstudio besteht aus drei hauptberuflichen Vertretern der Fachgruppe V (Gesang), dem Generalmusikdirektor und der Studienleitung (Oper) des Theaters Freiburg sowie dem Rektor als Vorsitzendem. Der Rektor kann den Vorsitz übertragen. Eines der Kommissionsmitglieder, die das Theater Freiburg repräsentieren, kann sich vertreten lassen. Die Prüfungskommission kann bis zu zwei externe Kommissionsmitglieder benennen, die mit beratender Stimme teilnehmen. Die Prüfungskommission ist beschlussfähig, wenn aus diesem Personenkreis mindestens 4 Personen, darunter mindestens ein Vertreter des Theaters Freiburg, anwesend sind. Diese Kommission ist zuständig für die zweite Runde der Eignungsprüfung. Die erste Runde der Eignungsprüfung wird von der Prüfungskommission des entsprechenden Hauptfachs abgenommen.

(3) Im Übrigen setzt der Ausschuss (§ 8) die Prüfungskommissionen ein. Hierfür kann sowohl für jeden Prüfungsteil getrennt eine Prüfungskommission bestellt werden als auch für mehrere Prüfungsteile eine gemeinsame Prüfungskommission.

(4) Die Prüfungskommission im Hauptfach besteht, wenn nicht spezifisch geregelt, aus einer oder einem Vorsitzenden aus dem Kreis der Professor_innen oder aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Lehrbeauftragten und mindestens zwei weiteren Hochschullehrer_innen oder der akademischen Mitarbeiter_innen mit Prüfungsbefugnis. Die Prüfungskommissionen für die Pflichtfächer Musiktheorie, Gehörbildung und Klavier (soweit nicht in den Studiengängen Lehramt und Kirchenmusik) bestehen aus mindestens zwei Hochschullehrern, sofern nicht eine gemeinsame Prüfungskommission gebildet ist (Absatz 3 Satz 2). In diesem Fall werden die Pflichtfächer Musiktheorie/Gehörbildung durch einen Prüfer, das Pflichtfach Klavier durch einen weiteren Prüfer vertreten. Der gemeinsamen Prüfungskommission für den Polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt Musik an Gymnasien) gehören der Leiter der Studienkommission Schulmusik oder sein Stellvertreter als Vorsitzender, zwei Vertreter der Fachgruppe des jeweiligen Instrumentalfaches und des Faches Gesang sowie je ein Vertreter der Fachgruppen der übrigen Prüfungsteile an. Die schriftlichen Prüfungen werden von einem Hochschullehrer abschließend bewertet. Die Prüfungskommission für den Nachweis einer hinreichenden Allgemeinbildung (im Sinne § 58 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Nr. 7 LHG) besteht aus zwei Professorinnen und Professoren der Fächer Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Musiktheorie.

(5) Die Zusammensetzung der Prüfungskommission für die Hauptfächer „Orgel – Interprétation à l’orgue“ und „Orgelimprovisation – Improvisation à l’orgue“ im Studiengang Master Musik besteht gemäß §4 der Kooperationsvereinbarung mit der Université de Strasbourg und der Haute école des arts du Rhin, die diesen Studienangeboten zugrunde liegt, aus den beiden dort genannten Programmbeauftragten sowie je einem Dozenten der Faculté des Arts der Université de Strasbourg, der Haute école des arts du Rhin und des Instituts für Kirchenmusik der Hochschule für Musik Freiburg.

§ 10 Anerkennung anderweitig erbrachter Prüfungsleistungen

Bewerber, die zusammen mit dem Zulassungsantrag Nachweise über eine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung in einzelnen Prüfungsteilen vorlegen, die nicht Hauptfach sind, können auf Antrag von diesen befreit werden. Über die Anerkennung entscheidet der Ausschuss (§ 8).

§ 11 Durchführung der Prüfung, Niederschrift

(1) Der Ausschuss (§ 8) entscheidet über die Zulassung zur Eignungsprüfung, bestimmt deren Termine und lädt die Bewerber zur Prüfung ein.

(2) Die künstlerischen Prüfungen sind öffentlich, von den Beratungen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. An diesen nehmen ausschließlich die Mitglieder der Prüfungskommission teil.

(3) Über die Eignungsprüfung ist eine Prüfungsniederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern der Prüfungskommission unterzeichnet und den Personalakten des Studienbewerbers beigefügt wird. Sie muss neben dem Namen und den persönlichen Daten des Bewerbers mindestens Angaben enthalten über

  • Tag und Ort der Prüfung
  • die Mitglieder der Prüfungskommission
  • Inhalte und Dauer der Prüfung
  • die jeweils erreichte Punktzahl gemäß § 13 dieser Satzung
  • besondere Vorkommnisse wie Ausschluss der Öffentlichkeit, Unterbrechungen, Täuschungsversuche und so weiter

(4) Den Bewerbern wird nach Abschluss des Prüfungsverfahrens auf Wunsch Einsicht in die Niederschrift gewährt. Die Einsichtnahme findet unter Anwesenheit eines dafür zuständigen Bediensteten der Hochschule in den Räumen der Hochschule statt und ist schriftlich festzuhalten.

§ 12 Ausschluss von der Prüfung, Rücktritt, Rücknahme von Prüfungs- und Zulassungsentscheidungen

(1) Ein Bewerber kann durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission von der Prüfung ausgeschlossen werden, wenn er es unternimmt, das Ergebnis der Prüfung durch Täuschung, Drohung oder die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen. Das gleiche gilt, wenn er im Prüfungsraum nicht zugelassene Hilfsmittel mit sich führt. Mit dem Ausschluss gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. In weniger schweren Fällen kann der Ausschuss (§ 8) anordnen, dass einzelne Teile der Prüfung zu wiederholen sind, sofern diese Wiederholung im zeitlichen Rahmen der Dauer der Eignungsprüfung möglich ist.

(2) Wird ein Ausschließungsgrund nach Beendigung der Prüfung bekannt, entscheidet der Ausschuss (§ 8) über Maßnahmen nach Absatz 1. Wird ein Ausschließungsgrund nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse bekannt, so können die Prüfungsentscheidung und gegebenenfalls die auf ihr beruhende Zulassung zum Hochschulstudium innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit Bekanntwerden des Grundes zurückgenommen werden.

(3) Tritt ein Bewerber unentschuldigt zurück oder bleibt er unentschuldigt der Prüfung oder einem Prüfungsteil fern, so gilt die Prüfung als „nicht bestanden". Der Rücktritt bedarf der Genehmigung des Ausschusses; diese kann erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird. Das gleiche gilt bei einem Abbruch der Prüfung.

§ 13 Bewertung der Prüfungsleistungen

(1) Die Prüfungskommission stellt die Bewertung der Prüfungsleistungen einvernehmlich fest. Kommt kein Einvernehmen zustande, wird mit Mehrheit entschieden. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Im Falle des Studiengangs Konzertexamen/Meisterklasse Schwerpunkt Opernstudio müssen die Vertreter des Theaters Freiburg einer Aufnahme des Studierenden zustimmen (Vetorecht).

(2) Die Prüfungsleistungen in den Bachelor-Studiengängen werden wie folgt bewertet:

  • 21–24 Punkte = eine sehr gute Leistung
  • 13–20 Punkte = eine gute Leistung
  • 7–12 Punkte = eine Leistung mit Mängeln
  • 0–6 Punkte = eine mangelhafte Leistung.

Es können nur ganze Punktzahlen gebildet werden.

(3) Für jeden Prüfungsteil wird eine Punktzahl festgesetzt. Abweichend von Satz 1 setzt die Prüfungskommission des Prüfungsteiles „Allgemeine Prüfung“ (Musiktheorie/Gehörbildung) zwei Punktzahlen für die Prüfungsleistungen

  • Musiktheorie schriftlich
  • Musiktheorie mündlich,

sowie zwei Punktzahlen für die Prüfungsleistungen

  • Gehörbildung schriftlich
  • Gehörbildung mündlich

fest. Der Prüfungsausschuss errechnet aus den entsprechenden zwei Punktzahlen eine Querschnittspunktzahl für den Prüfungsteil Musiktheorie und aus den entsprechenden zwei Punktzahlen eine Querschnittspunktzahl für den Prüfungsteil Gehörbildung. Bruchteile sind nach allgemeinen Grundsätzen auf- oder abzurunden. Eine Durchschnittspunktzahl von weniger als 7,0 wird jedoch nicht aufgerundet.

(4) In den anderen Studiengängen werden die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet:

  • 21–24 Punkte = eine sehr gute Leistung
  • 17–20 Punkte = eine gute Leistung
  • 7–16 Punkte = eine Leistung mit Mängeln
  • 0–6 Punkte = eine mangelhafte Leistung.

(5) Nachweis einer hinreichenden Allgemeinbildung (im Sinne § 58 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Nr. 7 LHG):

Klausur:

  • bestanden (kein Kolloquium erforderlich)
  • nicht bestanden (kein Kolloquium erforderlich)

In zweifelhaften Fällen kann die Prüfungskommission ein Kolloquium anberaumen.

Kolloquium:

  • bestanden
  • nicht bestanden

Gesamtergebnis:

  • bestanden
  • nicht bestanden

§ 14 Ergebnis der Eignungsprüfung

(1) Die erste Runde im Sinne von §4 (2) und die Vorprüfung im Sinne von §4 (3) sind bestanden, wenn sie mit einer Punktzahl bewertet wurden, die zum Bestehen der Eignungsprüfung im Hauptfach im jeweiligen Studiengang erforderlich ist.

(2) Die Eignungsprüfung im Bachelor Musik (nicht Bachelor Kirchenmusik und Polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt Musik an Gymnasien)) ist bestanden, wenn im Hauptfach ein Ergebnis von mindestens 13 Punkten sowie in den Prüfungsteilen

  • Pflichtfach Klavier
  • Musiktheorie
  • Gehörbildung
  • gegebenenfalls Nachweis der hinreichenden Allgemeinbildung

jeweils ein Ergebnis von mindestens 7 Punkten erreicht worden ist.

(3) Die Eignungsprüfung im Bachelor Kirchenmusik, im Polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt Musik an Gymnasien) sowie im Master of Education (Lehramt Musik an Gymnasien) ist bestanden, wenn in allen Prüfungsteilen ein Ergebnis von mindestens 13 Punkten erreicht worden ist.

(4) Die Eignungsprüfung für die Hauptfächer Komposition und Musiktheorie im Bachelor Musik sind bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens 13 Punkten bewertet sind. Die Eignungsprüfung im Hauptfach Dirigieren (Orchester-/Chorleitung) ist bestanden, wenn die gesamte Prüfung mit 13 Punkten bewertet ist. In diesem Hauptfach werden die einzelnen Prüfungsteile nicht gesondert gewertet.

(5) Die Eignungsprüfung für die Masterstudiengänge (ausgenommen ist der Master of Education (Lehramt an Gymnasien, vergleiche § 14 Absatz 3) und den Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse (3. Zyklus) ist bestanden, wenn in allen Prüfungsteilen ein Ergebnis von mindestens 17 Punkten erreicht worden ist.

§ 15 Zulassungspunktzahlen

(1) Der für die Zulassung entscheidende Grad der Qualifikation wird in einer Zulassungspunktzahl ausgedrückt. Die Zulassungspunktzahl wird vom Rektor festgestellt.

(2) Im Hauptfach Dirigieren (Orchester-/Chorleitung) wird die Zulassungspunktzahl von der Prüfungskommission festgestellt. Im Hauptfach Komposition ist die Zulassungspunktzahl die Querschnittszahl aus den Punktzahlen der drei Prüfungsteile des Hauptfaches.

(3) Bei Eignungsprüfungen im Bachelor Kirchenmusik und im Polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt Musik an Gymnasien) wird die Zulassungspunktzahl als Querschnittspunktzahl bis zu zwei Stellen hinter dem Komma errechnet. Diese ergibt sich aus der doppelten Zählung der Punktzahl im instrumentalen Hauptfach (im Polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt Musik an Gymnasien): in dem gewählten Instrumentalfach) und der einfachen Zählung der Punktzahlen in den weiteren Prüfungsteilen. Bei der Eignungsprüfung für den Master Kirchenmusik ist die Zulassungspunktzahl die Querschnittszahl aus den Punktzahlen der drei Prüfungsteile. Bei der Eignungsprüfung für den Master of Education ist die Zulassungspunktzahl die Punktzahl der Prüfung im gewählten Fach im Modul 1. Bruchteile sind nach den allgemeinen Grundsätzen auf- oder abzurunden.

(4) In allen anderen Fällen ist die von der Prüfungskommission festgesetzte Punktzahl im Hauptfach die Zulassungspunktzahl.

(5) Sind nach § 10 Prüfungsteile angerechnet worden, entfallen diese bei der Berechnung der Zulassungspunktzahl.

§ 16 Zuteilung freier Studienplätze

(1) Ist die Zahl der in den einzelnen Studiengängen zur Verfügung stehenden Studienplätze geringer als die Zahl der Bewerber mit bestandener Eignungsprüfung, so findet ein Zuteilungsverfahren statt.

(2) Die Zuteilung richtet sich nach der Höhe der Zulassungspunktzahl.

(3) Bei mehreren Bewerbern mit gleicher Zulassungspunktzahl hat der Bewerber mit dem besseren Ergebnis in der Hauptfachprüfung beziehungsweise in dem Prüfungsteil mit doppelter Wertung den Vorrang. Ist auch dieses gleich, so entscheidet das Los.

(4) Über die Zuteilung eines Studienplatzes entscheidet der Rektor. Härtefälle (zum Beispiel soziale oder gesundheitliche Gründe) sind auf Antrag der Studienbewerberin beziehungsweise des Studienbewerbers zu berücksichtigen.

§ 17 Wiederholung der Prüfung

(1) Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann im gleichen Studiengang und im gleichen Hauptfach nur einmal wiederholt werden.

(2) Hat der Bewerber die Prüfung bestanden, ist aber aufgrund der erreichten Zulassungspunktzahl nicht zugelassen worden, so kann die Eignungsprüfung zur Verbesserung des Ergebnisses in späteren Prüfungsterminen wiederholt werden. In diesem Falle ist das letzte Ergebnis maßgebend.

(3) Eine Wiederholung erstreckt sich stets auf alle Prüfungsteile. Eine Nachbesserung nur einzelner Prüfungsteile ist nicht möglich.

§ 18 Bescheid über die Eignungsprüfung, Zulassungsbescheid

(1) Die Hochschule teilt dem Bewerber das Ergebnis der Prüfung und der einzelnen Prüfungsteile schriftlich mit.

(2) Bei bestandener Prüfung erhält der Bewerber ferner einen Bescheid der Hochschule über die Zulassung oder Nichtzulassung zum Studium. Dieser soll dem Bewerber zusammen mit der Mitteilung des Prüfungsergebnisses bekannt gegeben werden.

(3) Der Bescheid über die Zulassung enthält unter anderem die Zulassungspunktzahl, die Bezeichnung des Studienganges, des Hauptfaches, der auf Antrag anerkannten Teilprüfungen und der damit nicht mehr zu belegenden Pflichtfächer sowie gegebenenfalls Studienzeitbefristungen.

(4) Der Bescheid über die Nichtzulassung enthält die Zulassungspunktzahl sowie einen Hinweis auf die Möglichkeit der Wiederholungsprüfung und der Studienberatung.

§ 19 Zeitliche Begrenzung der Zulassung

(1) Die Zulassung gilt nur für das im Zulassungsbescheid genannte Semester.

(2) Der Rektor kann auf Antrag in weiteren Fällen einen Aufschub des Studienbeginns gestatten, wenn hierfür besonders schwerwiegende Gründe nachgewiesen werden.

(3) Die Zulassung wird widerrufen, wenn der Bewerber – abgesehen von den Fällen des Absatzes 1 und 2 – sich nicht für das im Zulassungsbescheid genannte Semester immatrikuliert.

Zweiter Abschnitt: Immatrikulation und Rückmeldung

§ 20 Immatrikulation

(1) Zugelassene Studienbewerber werden durch die Immatrikulation Mitglieder der Hochschule. Ausländische Studienbewerber müssen vor der Immatrikulation ergänzend die Aufenthaltsgenehmigung mit der Berechtigung zum Studium nachweisen.

(2) Die Immatrikulation muss innerhalb einer im Zulassungsbescheid mitgeteilten Frist erfolgen. Sie setzt den Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung, die Einzahlung des Studentenwerksbeitrages, der Studiengebühren beziehungsweise -entgelte sowie der Verwaltungsgebühr voraus.

(3) Wird die Immatrikulation nicht unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen in dieser Frist vorgenommen, so kann die Zulassung widerrufen werden. Fristverlängerungen kann der Rektor im Einzelfall aus wichtigem Grunde zulassen, wenn der Bewerber dies vor Ende der Immatrikulationsfrist beantragt oder an der Wahrnehmung der Frist aus Gründen gehindert war, die er nicht zu vertreten hat.

(4) Die Immatrikulation ist zu versagen, wenn eine Prüfung im gleichen Studiengang oder in einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt endgültig nicht bestanden wurde oder ein Prüfungsanspruch nicht mehr besteht.

(5) Die Immatrikulation wird dem Studierenden durch Aushändigung des Studierendenausweises bekannt gegeben.

(6) Die Immatrikulation gilt für ein Semester und wird durch die Rückmeldung erneuert. Unterbleibt die Rückmeldung innerhalb der von der Hochschule durch Aushang veröffentlichten Frist, so wird der Studierende exmatrikuliert.

(7) Im Falle des Bachelor Musik, Hauptfach Elementare Musikpädagogik, werden jene Studierenden, die sich zum dritten Studiensemester für die Studienrichtung Musikpädagogik im Elementar- und Primarbereich (MEP) entscheiden, an der Hochschule für Musik Freiburg erstimmatrikuliert und an der Pädagogischen Hochschule Freiburg zweitimmatrikuliert.

(8) Im Falle des Master Musik, Hauptfach Elementare Musikpädagogik: Advanced Education/Musikpädagogische Fort- und Weiterbildung, werden die Studierenden an der Hochschule für Musik Freiburg erstimmatrikuliert und an der Pädagogischen Hochschule Freiburg zweitimmatrikuliert.

§ 21 Rückmeldung

(1) Die Rückmeldung ist nur für den Studiengang und die Hauptfächer möglich, für die der Studierende zugelassen ist. Sie ist ausgeschlossen, wenn der betreffende Studienabschnitt bereits abgeschlossen wurde. Nach Anmeldung zur Abschlussprüfung (Hauptfach-Prüfung) im seither belegten Studiengang ist eine Rückmeldung für das daran anschließende Semester nicht mehr möglich, es sei denn, der Studierende ist noch für andere Studiengänge zugelassen.

(2) Die Rückmeldung muss innerhalb der durch Aushang jeweils bekannt gegebenen Fristen,
spätestens jedoch bis zum 01. Juli für das darauffolgende Wintersemester und bis zum
01. Februar für das darauffolgende Sommersemester erfolgen. Versäumt ein Studierender die
Rückmeldung innerhalb dieser Frist kann ihm auf seinen Antrag hin eine Nachfrist eingeräumt
werden. Diese Nachfrist endet spätestens zwei Wochen nach dem letztmöglichen ordentlichen
Rückmeldetermin. Nach Ablauf der Nachfrist kann eine Rückmeldung nicht mehr vorgenommen werden. Bei Inanspruchnahme einer Nachfrist oder einer verspäteten Rückmeldung ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten.

(3) Die Rückmeldung erfolgt durch die fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrags.

(4) Die Rückmeldung ist zurückzuweisen, wenn ein Grund für die Exmatrikulation im Sinne von § 62 Absatz 2 und 3 Landeshochschulgesetz vorliegt oder das Studium durch Fristablauf beendet ist, es sei denn, der Studierende hätte spätestens vier Wochen vor Ablauf der in Absatz 2 Satz 1 genannten Frist einen Antrag auf Studienverlängerung gestellt, der durch den Rektor genehmigt wurde.

(5) Ein Beurlaubungsantrag ersetzt nicht die Rückmeldung.

Dritter Abschnitt: Beurlaubung und Studienbefreiung

§ 22 Beurlaubung

(1) Die Beurlaubung bedarf eines schriftlichen Antrages unter Verwendung des durch die Hochschule herausgegebenen Formblattes, dem Nachweise über die genannten Beurlaubungsgründe beizufügen sind.

(2) Wird die Beurlaubung wegen eines beabsichtigten Auslandsstudiums oder zur Aufnahme einer dem Studienziel dienenden praktischen Tätigkeit beantragt, so ist der Urlaubsantrag spätestens bis zum Ende des jeweils vorangehenden Semesters zu stellen. In den anderen Beurlaubungsfällen muss der Antrag unverzüglich nach Eintreten des Grundes gestellt werden. Eine Beurlaubung während eines bereits begonnenen Semesters ist nur für die restliche Semesterzeit möglich. Das Semester wird nicht auf die Studienzeit angerechnet, sofern der beurlaubte Teil mehr als die Hälfte der Unterrichtszeit des betreffenden Semesters umfasst.

(3) Die Beurlaubung wird durch schriftlichen Bescheid an den Antragsteller wirksam. Dieser soll Angaben über Grund und Dauer der Beurlaubung enthalten.

(4) Die Pflicht zur Rückmeldung nach § 21 bleibt unberührt. Dies gilt auch für die Rückmeldungen, die während der Urlaubssemester vorzunehmen sind.

§ 23 Studienbefreiung

(1) Studierende, die am Unterricht in einzelnen Fächern nicht teilnehmen können, sind verpflichtet, einen Antrag auf Studienbefreiung zu stellen. Der Antrag muss begründet werden.

(2) Das Semester wird gleichwohl auf die Studienzeit angerechnet.

Vierter Abschnitt: Exmatrikulation

§ 24 Gründe und Verfahren der Exmatrikulation

(1) Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag des Studierenden oder von Amts wegen durch schriftlichen Bescheid. Die Gründe der Exmatrikulation und der Zeitpunkt des Wirksamwerdens sind in dem Bescheid anzugeben.

Fünfter Abschnitt: Schlussbestimmungen

§ 25 Weitere Pflichten der Studierenden

(1) Änderungen des Namens oder der Anschrift sowie der Verlust des Studierendenausweises sind der Hochschule unverzüglich mitzuteilen. Nachteile, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, gelten in jedem Fall als selbstverschuldet.

§ 26 Inkrafttreten, Übergangsregelung

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie ist erstmals für das Zulassungsverfahren zum Sommersemester 2010 anzuwenden. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung vom 5. Februar 2007 außer Kraft.

Freiburg, den 4. Dezember 2009
Hochschule für Musik Freiburg
Dr. Rüdiger Nolte
Rektor

Anlagen zur Immatrikulationssatzung der Hochschule für Musik Freiburg

Anlage 1: Prüfungsanforderungen im Studiengang Bachelor Musik

A Allgemeine Prüfungsanforderungen

(1) Die Dauer der Vorprüfung im Hauptfach beträgt circa 10 Minuten. In diesen Fällen beträgt die Dauer der Eignungsprüfung im Hauptfach ebenfalls circa 10 Minuten. Im Übrigen beträgt die Dauer der Hauptfachprüfung circa 15 Minuten, außer für die Fächer Dirigieren – Chorleitung (siehe Ziffer 4), Dirigieren – Orchesterleitung (siehe Ziffer 5), Komposition (siehe Ziffer 14) und Musiktheorie (siehe Ziffer 17). Die Prüfungskommission wählt aus der Liste der Prüfungswerke diejenigen aus, die der Bewerber vortragen soll. Die Prüfungskommission kann aus Zeitgründen den Vortrag eines Werkes unterbrechen.

(2) Beurteilungskriterien sind künstlerische Phantasie, Werktreue, technisches Können und eine dem eigenen Können entsprechende Wahl der Prüfungswerke. Bei ausländischen Studienbewerbern wird darüber hinaus das Vorhandensein ausreichender deutscher Sprachkenntnisse beurteilt.

B Einzelanforderungen in den Hauptfächern

1. Akkordeon

Vortrag von mindestens drei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, darunter ein zeitgenössisches Stück. Vom-Blatt-Spiel.

2. Blockflöte

Vortrag von mindestens drei Werken verschiedener Stilepochen, darunter eine Komposition, die nach 1950 komponiert wurde. Die verschiedenen Instrumente der Blockflötenfamilie sind zu berücksichtigen. Vom-Blatt-Spiel.

3. Cembalo/Fortepiano

Vortrag auf Cembalo beziehungsweise Fortepiano von Werken aus drei Stilrichtungen im Schwierigkeitsgrad der Französischen Suiten von Johann Sebastian Bach beziehungsweise von Sonaten von Joseph Haydn. Vom-Blatt-Spiel.

4. Dirigieren – Chorleitung

a) Dirigieren: Probe mit einem Hochschulensemble. Der Bewerber erhält die Aufgabe mindestens zwei Wochen vor der Prüfung.

b) Fachspezifischer Hörtest: Intervalle, Akkorde und Akkordverbindungen, Aufgaben aus den Bereichen Fehlerhören, Rhythmus/Metrum.

c) Partiturspiel: Lesen von Transpositionen und Schlüsseln, Blattspiel einfacher Chor- und Orchesterpartituren.

d) Instrumentales/Vokales Hauptfach: Vortrag von drei Werken aus drei Stilrichtungen. (Bei Gesang: Bitte Noten für Klavierbegleitung mitbringen.)

e) Klavier (falls nicht instrumentales Hauptfach): Vortrag von zwei Kompositionen aus zwei Stilrichtungen.

f) Gesang (falls nicht Hauptfach): Vortrag von zwei Gesangswerken unterschiedlichen Charakters. (Bitte Noten für Klavierbegleitung mitbringen.)

g) Schriftlicher Test: Fragen aus den Gebieten Repertoirekenntnis, Instrumentation/Instrumentenkunde, Stimmphysiologie, Musiktheorie und Musikgeschichte, Dauer: circa 15 Minuten.

Auf Wunsch des Kandidaten können weitere Schwerpunkte vorgestellt werden (zum Beispiel Orchesterinstrumente, Komposition).

Dauer insgesamt: circa 75 Minuten.

5. Dirigieren – Orchesterleitung

a) Dirigieren: Probe mit zwei Klavieren beziehungsweise mit einem Hochschulensemble. Der Bewerber erhält die Aufgabe mindestens zwei Wochen vor der Prüfung.

b) Fachspezifischer Hörtest: Intervalle, Akkorde und Akkordverbindungen, Aufgaben aus den Bereichen Fehlerhören, Rhythmus/Metrum.

c) Partitur- und Klavierauszugspiel: Lesen von Transpositionen und Schlüsseln, Blattspiel einfacher Partituren sowie Klavierauszüge.

d) Instrumentales/Vokales Hauptfach: Vortrag von drei Werken aus drei Stilrichtungen.

e) Klavier (falls nicht instrumentales Hauptfach): Vortrag von zwei Kompositionen aus zwei Stilrichtungen.

f) Schriftlicher Test: Fragen aus den Gebieten Repertoirekenntnis, Instrumentation/Instrumentenkunde, Musiktheorie und Musikgeschichte; Dauer: circa 60 Minuten.

Auf Wunsch des Kandidaten können weitere Schwerpunkte vorgestellt werden (zum Beispiel Orchesterinstrumente, Komposition).

Dauer insgesamt: circa 120 Minuten.

6. Elementare Musikpädagogik

a) Die Anforderungen für die Eignungsprüfung im instrumentalen oder vokalen Hauptfach entsprechen den in Abschnitt C genannten Angaben.

b) Gruppenprüfung (Hauptfachinstrument sowie bewegungsbequeme Kleidung und Gymnastikschuhe [falls nicht barfuß performt wird] sind mitzubringen):

Improvisations- und Gestaltungsaufgaben zu diversen in der Prüfung gestellten Themen aus den Bereichen: Bewegung, Stimme, Spielen mit Instrumenten des großen und kleinen Schlagwerks sowie auf dem Hauptfachinstrument/Gesang.

c) Einzelprüfung:

- Vortrag eines vorbereiteten Liedes mit mindestens zwei Strophen (unbegleitet).

- Einzelgespräch mit der Kommission (circa 5 Minuten): unter anderem Reflexion über die Prüfung, Motivation/zukünftiges Berufsbild.

d) Mit der Bewerbung ist ein Motivationsschreiben (circa 2.500 Zeichen inklusive Leerzeichen) einzureichen, in dem die Bewerberin / der Bewerber darlegt, warum sie/er sich für diesen Studiengang an der Hochschule für Musik Freiburg bewirbt und wie sie/er sich ein erfolgreiches Studium vorstellt.

7. Fagott

a) Vortrag von drei Werken (oder Einzelsätzen) aus drei unterschiedlichen Stilepochen. Eines dieser Stücke kann eine Etüde sein.

b) Tonleitern und Arpeggien.

c) Vom-Blatt-Spiel.

8. Gesang

Vortrag eines Programmes von mindestens vier Werken verschiedener Stilrichtungen sowie eines kurzen vorbereiteten Sprechtextes. Dieser kann Prosa, Gedicht oder Liedtext sein. Der Vortrag von Liedern, Rezitativen und Arien aus Opern oder Operetten sowie des Sprechtextes muss auswendig gestaltet sein. Die Noten der Klavierbegleitung sind mitzubringen.

Gegebenenfalls findet ein kurzes persönliches Gespräch statt.

9. Gitarre

Vortrag von mindestens drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Vom-Blatt-Spiel.

10. Harfe

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

11. Horn

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

12. Klarinette

a) Vortrag von drei Werken (oder Einzelsätzen) aus drei unterschiedlichen Stilepochen, darunter mindestens ein langsamer und mindestens ein schneller Satz. Eines dieser Stücke kann eine Etüde sein.

b) Tonleitern und Arpeggien.

c) Vom-Blatt-Spiel.

13. Klavier

Vortrag von drei Werken (oder Einzelsätzen) aus drei verschiedenen Stilrichtungen sowie einer Etüde.

14. Komposition

Kolloquium über kompositorische und ästhetische Fragen anhand der vorgelegten eigenen Kompositionen (Dauer: 30 Minuten).

Mit den Bewerbungsunterlagen sind drei bis fünf Kompositionen in Papierform und (falls vorhanden) Aufnahmen (CD, DVD, USB oder als Link) einzusenden.

15. Kontrabass

Vortrag von mindestens drei Werken unterschiedlicher Stilepochen, darunter der Kopfsatz eines klassischen Konzertes.

16. Laute

Vortrag von drei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen. Vom-Blatt-Spiel.

17. Musiktheorie

a) Schriftliche Prüfung/Klausur (Dauer: circa vier Stunden):

- Ausarbeiten eines vierstimmigen Choralsatzes nach gegebener Melodie.

- Anfertigung einer kurzen, zweistimmigen Motette nach gegebenem Themenkopf („strenger Satz“).

- Anfertigung einer zweistimmigen Invention oder einer dreistimmigen Fugenexposition.

b) Mündliche Prüfung (Dauer: circa 25 Minuten):

- Harmonische und formale Analyse eines vorgelegten Stückes der klassischen oder romantischen Epoche (Lied, Klavier- oder Kammermusik).

- Allgemeine historische Kenntnisse, Fragen zu Partiturkunde und Instrumentation.

- Vom-Blatt-Spiel eines leichten bezifferten Basses.

c) Weitere Prüfungsteile (Dauer: circa 30 Minuten):

- Pflichtfach Tasteninstrument (Klavier, Orgel oder Cembalo): Vortrag von drei Originalkompositionen für das jeweilige Instrument aus drei Stilrichtungen. Vom-Blatt-Spiel.

- Partiturspiel (Dauer: circa 10 Minuten): Prima-vista-Spiel einer einfachen Chorpartitur.

18. Oboe

a) Vortrag von drei Werken (oder Einzelsätzen) aus drei unterschiedlichen Stilepochen, darunter mindestens ein langsamer und mindestens ein schneller Satz. Eines dieser Stücke kann eine Etüde sein.

b) Tonleitern und Arpeggien.

c) Vom-Blatt-Spiel.

19. Orgel

Vortrag zweier Choralvorspiele aus dem Orgelbüchlein sowie eines freien Werkes von Johann Sebastian Bach, ferner eines Werkes des 19. oder 20. Jahrhunderts. Vom-Blatt-Spiel.

20. Posaune

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

21. Querflöte

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

22. Saxophon

a) mit Schwerpunkt Klassik: Vortrag von zwei Werken oder einzelnen Sätzen verschiedenen Charakters und aus verschiedenen Stilrichtungen; eines davon muss ein Originalwerk für Saxophon sein (zum Beispiel Françaix, Maurice, Demersseman). Die zeitgenössische Literatur sollte in der Programmzusammenstellung berücksichtigt sein. Zusätzlich Vortrag einer Transkription eines Saxophon-Solos (selbst transkribiert oder aus Charlie Parker Omnibook) oder eines Jazz/Pop-Standards (mit Band-Begleitung). Vom-Blatt-Spiel.

b) mit Schwerpunkt Jazz/Pop: Vortrag einer Transkription eines Saxophon-Solos (selbst transkribiert oder aus Charlie Parker Omnibook). Vortrag von zwei Jazz/Pop-Standards verschiedener Stilistiken (mit Band-Begleitung). Unvorbereitete Improvisation über einen vorgegebenen einfachen Standard-Jazz/Pop-Titel. Vom-Blatt-Spiel (Big-Band-Stimme). Außerdem ein Originalwerk (zum Beispiel Françaix, Maurice, Demersseman) oder eine Etüde für klassisches Saxophon.

23. Schlaginstrumente

a) Vortrag von Etüden oder Werken der Literatur auf jeweils mindestens einem Instrument der folgenden Gruppen:

- kleine Trommel

- Vibraphon, Xylophon, Marimbaphon

- Pauken, Set-up, Drumset

b) Kleine Trommel und Pauke: Wirbel („long roll“) über acht 4/4-Takte im Tempo 80 BPM mit Crescendo von pp bis ff und Decrescendo zurück bis pp.

c) Kurzer Test im Erkennen von rhythmischen Täuschungen und Polyrhythmik.

d) Vom-Blatt-Spiel auf kleiner Trommel und Mallet-Instrumenten.

24. Trompete

a) Théo Charlier, 36 Études transcendantes Nr. 4 oder Nr. 6 (auf B-Trompete).

b) Vortrag von zwei Werken (oder Einzelsätzen) aus unterschiedlichen Stilepochen.

25. Tuba

Vortrag von drei Werken unterschiedlichen Charakters. Eines dieser Stücke kann eine Etüde sein (zum Beispiel aus M. Bordogni, 43 Belcanto-Studien; aus G. Kopprasch, 60 Etüden, Band 2; aus J.-B. Arban, Études caractéristiques; oder von A.V. Blazhevich oder B. Grigoriev).

26. Violine

Vortrag einer Etüde oder eines Capriccios sowie mindestens drei weiterer Werke unterschiedlicher Stilepochen, darunter der Kopfsatz eines klassischen Konzertes (mit Kadenz).

27. Viola

Vortrag des Kopfsatzes eines klassischen Konzertes (mit Kadenz), zwei kontrastierender Sätze aus einer Cellosuite von Johann Sebastian Bach sowie einer Etüde.

28. Viola da Gamba

Vortrag von drei Werken der Solo- und Kammermusikliteratur verschiedener Stilrichtungen.

29. Violoncello

Vortrag einer Etüde sowie mindestens drei weiterer Werke unterschiedlicher Stilepochen, darunter der Kopfsatz eines klassischen Konzertes.

C Einzelanforderungen im zweiten Hauptfach in Kombination mit dem ersten Hauptfach EMP

1. Akkordeon

Vortrag von drei Werken verschiedener Stilrichtungen, davon mindestens ein originales Werk. Vom-Blatt-Spiel.

2. Blockflöte

Vortrag von mindestens drei Werken verschiedener Stilrichtungen, darunter eine zeitgenössische Komposition, die nach 1950 komponiert wurde. Die verschiedenen Instrumente der Blockflötenfamilie sind zu berücksichtigen. Vom-Blatt-Spiel.

3. Cembalo/Fortepiano

Vortrag auf Cembalo beziehungsweise Fortepiano von Werken aus drei Stilrichtungen im Schwierigkeitsgrad der Französischen Suiten von Johann Sebastian Bach beziehungsweise von Sonaten von Joseph Haydn. Vom-Blatt-Spiel.

4. Fagott

Vortrag von drei Werken verschiedener Stilrichtungen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

5. Gesang

Vortrag eines Programmes von mindestens vier Werken verschiedener Stilrichtungen sowie eines kurzen vorbereiteten Sprechtextes. Dieser kann Prosa, Gedicht oder Liedtext sein. Der Vortrag von Liedern, Rezitativen und Arien aus Opern oder Operetten sowie des Sprechtextes muss auswendig gestaltet sein. Die Noten der Klavierbegleitung sind mitzubringen.

Gegebenenfalls findet ein kurzes persönliches Gespräch statt.

6. Gesang Jazz/Pop

Vortrag von zwei stilistisch unterschiedlichen Werken aus Jazz, Latin oder Pop optional mit einer Begleitband vor Ort (die Verwendung von Backing Tracks ist nicht erwünscht). Mindestens eines der beiden Stücke mit Vokalimprovisation oder Melodievariation. Vom-Blatt-Singen. Zusätzlich eine spontane Aufgabe wie Ad-hoc-Improvisation mit den Musikerinnen und Musikern der Begleitband oder A-cappella-Gesang. Die Noten für die Begleitband sind dreifach mitzubringen (Leadsheet mit Akkordsymbolen und Melodie).

7. Gitarre

Vortrag von mindestens drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Vom-Blatt-Spiel.

8. Harfe

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

9. Horn

Vortrag von drei Werken verschiedener Stilrichtungen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

10. Jazz-Klavier

Vortrag von stilistisch unterschiedlichen Werken aus Jazz, Latin, Funk oder Rock, eines davon eine Ballade, zusätzlich Vom-Blatt-Spiel (circa 10 Minuten). Optional können bis zu zwei Stücke mit Rhythmusgruppe vorgetragen werden.

11. Jazz-Kontrabass

Vortrag von drei stilistisch unterschiedlichen Werken aus Jazz, Fusion, Funk und verwandt, zusätzlich Blattspiel (reguläre Noten sowie Symbolschrift). Mindestens zwei Stücke sind mit Rhythmusgruppe (Klavier/Gitarre oder ähnlich und Schlagzeug) vorzutragen.

12. Jazz-Schlagzeug

Vortrag von zwei stilistisch unterschiedlichen Werken aus Jazz, Latin, Fusion, Funk, Rock oder verwandt und ein Solostück für Snaredrum (zum Beispiel Rudimental-Solo), zusätzlich Blattspiel (zum Beispiel Bigband-Sheet oder Realbook-Standard). Optional können zwei Stücke mit Rhythmusgruppe (Klavier/Gitarre oder ähnlich und Bass) und/oder eines auf Mallets vorgetragen werden.

13. Klarinette

Vortrag von drei Werken verschiedener Stilrichtungen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

14. Klavier

Vortrag von drei Werken (oder einzelnen Sätzen) aus drei verschiedenen Stilrichtungen sowie einer Etüde.

15. Kontrabass

Vortrag von mindestens drei Werken unterschiedlicher Stilepochen, darunter der Kopfsatz eines klassischen Konzertes.

16. Laute

Vortrag von drei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen. Vom-Blatt-Spiel.

17. Oboe

Vortrag von drei Werken verschiedener Stilrichtungen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

18. Orgel

Vortrag zweier Choralvorspiele aus dem Orgelbüchlein sowie eines freien Werkes von Johann Sebastian Bach, ferner eines Werkes des 19. oder 20. Jahrhunderts. Vom-Blatt-Spiel.

19. Posaune

Vortrag von drei Werken verschiedener Stilrichtungen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

20. Querflöte

Vortrag von drei Werken verschiedener Stilrichtungen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

21. Saxophon

a) mit Schwerpunkt Klassik: Vortrag von zwei Werken oder einzelnen Sätzen verschiedenen Charakters und aus verschiedenen Stilrichtungen; eines davon muss ein Originalwerk für Saxophon sein (zum Beispiel Françaix, Maurice, Demersseman). Die zeitgenössische Literatur sollte in der Programmzusammenstellung berücksichtigt sein. Zusätzlich Vortrag einer Transkription eines Saxophon-Solos (selbst transkribiert oder aus Charlie Parker Omnibook) oder eines Jazz/Pop-Standards (mit Band-Begleitung). Vom-Blatt-Spiel.

b) mit Schwerpunkt Jazz/Pop: Vortrag einer Transkription eines Saxophon-Solos (selbst transkribiert oder aus Charlie Parker Omnibook). Vortrag von zwei Jazz/Pop-Standards verschiedener Stilistiken (mit Band-Begleitung). Unvorbereitete Improvisation über einen vorgegebenen einfachen Standard-Jazz/Pop-Titel. Vom-Blatt-Spiel (Big-Band-Stimme). Außerdem ein Originalwerk (zum Beispiel Françaix, Maurice, Demersseman) oder eine Etüde für klassisches Saxophon.

22. Schlaginstrumente

Vortrag von Etüden oder Werken der Literatur auf jeweils mindestens einem Instrument der Gruppen a), b) und c):

a) kleine Trommel

b) Vibraphon, Xylophon, Marimbaphon

c) Pauken, Set-up.

Kurzer Test im Erkennen von rhythmischen Täuschungen, Polyrhythmik et cetera. Vom-Blatt-Spiel.

23. Trompete

Vortrag von drei Werken verschiedener Stilrichtungen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

24. Tuba

Vortrag von drei Werken verschiedener Stilrichtungen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

25. Viola

Vortrag des Kopfsatzes eines klassischen Konzertes (mit Kadenz), zwei kontrastierender Sätze aus einer Cellosuite von Johann Sebastian Bach sowie einer Etüde.

26. Viola da Gamba

Vortrag von drei Werken der Solo- und Kammermusikliteratur verschiedener Stilrichtungen.

27. Violine

Vortrag einer Etüde oder eines Capriccios sowie mindestens drei weiterer Werke unterschiedlicher Stilepochen, darunter der Kopfsatz eines klassischen Konzertes (mit Kadenz).

28. Violoncello

Vortrag einer Etüde oder eines Capriccios sowie mindestens drei weiterer Werke unterschiedlicher Stilepochen, darunter der Kopfsatz eines klassischen Konzertes (mit Kadenz).

D Allgemeine Prüfung – schriftliche und mündliche Prüfung

I Schriftlicher Teil

1. Gehörbildung

a) Erkennen von Intervallen, Drei- und Vierklängen und kurzen Akkordfolgen.

b) Einstimmiges tonales Diktat.

c) Zweistimmiges tonales Diktat.

Dauer: je circa 15 Minuten.

2. Elementartheorie

a) Feststellung satztechnischer Grundkenntnisse und harmonischen Vorstellungsvermögens.

b) Bearbeitung eines kurzen bezifferten Basses, Aussetzen einer kurzen gegebenen Melodie (wahlweise zwei-, drei- oder vierstimmig), Ergänzung eines gegebenen Vordersatzes. Dauer: circa 45 Minuten.

II Mündlicher Teil

1. Gehörbildung

Vom-Blatt-Singen, Wiedergabe eines Rhythmus, Nachspielen/Nachsingen und Beschreiben einfacher musikalischer Strukturen (z.B. Singen eines Liedes aus dem Gedächtnis auf Solmisationssilben oder Tonnamen, Spielen einer Melodie aus dem Gedächtnis, ggf. in einer weiteren Tonart, Nachspielen eines harmonischen Verlaufs).

2. Theoretische Grundkenntnisse

Leichte satztechnische Analysen an einem vorgelegten Stück (Bestimmen der Tonart, der Akkordformen und der Akkordfunktionen), Kadenzspiel beziehungsweise Harmonisieren einer einfachen Melodie am Klavier. Dauer: circa 10 Minuten.

E Weitere Prüfungsteile

1. Klavier als Pflichtfach, falls das Hauptfach nicht Gitarre, Laute, Akkordeon, Klavier (klassisch), Cembalo oder Fortepiano ist

Vortrag von zwei Klavierkompositionen (Originalwerke) aus zwei Stilrichtungen. Dauer: circa 10 Minuten.

F Nachweis einer hinreichenden Allgemeinbildung (im Sinne von § 58 Absatz 7 Satz 2 Landeshochschulgesetz)

1. Klausur über musikbezogene Themen

Dauer: 120 Minuten.
Elektronische Hilfsmittel bei der Klausur sind nicht zugelassen.

2. Kolloquium über musikbezogene Themen (wenn anberaumt nach § 13 Absatz 5)

Dauer: 15 Minuten.

G Prüfungsanforderungen für die Zulassung zum Nebenfach (Minor) gemäß § 3b Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Musik

Die Prüfung für die Zulassung zum Nebenfach (Minor) gemäß § 3b Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Musik findet in der Regel vor Beginn des dritten Fachsemesters statt. Für ein Nebenfach (Minor), das an der Hochschule für Musik Freiburg belegt wird, gelten folgende Anforderungen:

1. Minor Gehörbildung

a) Schriftliche Prüfung/Klausur (Dauer: circa 45 Minuten): Ein- und mehrstimmige Diktate.
b) Kolloquium über Motivation und Vorkenntnisse zur Belegung des Nebenfachs (Minor). Dauer: 15 Minuten.

2. Minor Improvisation/Angewandtes Klavierspiel

a) Vortrag einer kurz vorbereiteten Improvisation zu einer aus mehreren Vorschlägen gewählten Gestaltungsvorlage (zum Beispiel ein Bild, Text, eine Akkordfolge oder ein musikalisches Motiv). Vorbereitungszeit: 10 Minuten.
b) Kolloquium über Motivation, Vorkenntnisse und Interessensschwerpunkte.

3. Minor Korrepetition

a) Instrumentales Hauptfach:

Vortrag von zwei anspruchsvollen Werken für Klavier solo (einzelne Sätze sind möglich) aus zwei verschiedenen Stilrichtungen.

b) Prima-vista-Spiel:

Vortrag eines kurzen Werks für Klavier solo, welches in der Prüfung bekannt gegeben wird.

c) Korrepetition/Accompaniment

Vortrag eines Werkes mit einem Instrumentalisten, ohne vorherige Probe. Das vorzubereitende Werk wird im Vorfeld der Prüfung, z.B. zusammen mit dem Termin der Eignungsprüfung, bekannt gegeben.

Beispiele für c):  Erster Satz aus einem Instrumentalkonzert (Wolfgang Amadeus Mozart, Violinkonzert; Robert Schumann, Cellokonzert; Carl Maria von Weber, Klarinettenkonzert; Joseph Haydn, Trompetenkonzert; Richard Strauss, Hornkonzert usw.).

Dauer: insgesamt ca. 15 Minuten.

4. Minor Musikphysiologie

Kolloquium über Motivation und Vorkenntnisse zur Belegung des Nebenfachs (Minor). Dauer: 10 Minuten.

5. Minor Musiktheorie

a) Schriftliche Prüfung/Klausur (Dauer: circa 2 Stunden; von den gegebenen Aufgaben sind zwei zu bearbeiten):

- Ausarbeiten eines vierstimmigen Choralsatzes nach gegebener Melodie.

- Anfertigung einer kurzen, zweistimmigen Motette nach gegebenem Themenkopf („strenger Satz“).

- Anfertigung einer zweistimmigen Invention oder einer dreistimmigen Fugenexposition.

b) Mündliche Prüfung (Dauer: circa 25 Minuten):

- Harmonische und formale Analyse eines vorgelegten Stückes der klassischen oder romantischen Epoche (Lied, Klavier- oder Kammermusik).

- Allgemeine historische Kenntnisse, Fragen zu Partiturkunde und Instrumentation.

- Vom-Blatt-Spiel eines leichten bezifferten Basses und einer einfachen Chorpartitur.

Anlage 2: Prüfungsanforderungen im Studiengang Bachelor Kirchenmusik

A Allgemeine Prüfungsanforderungen

(1) Im Falle einer Vorprüfung in den Hauptfächern dauern diese Prüfungen circa 10 Minuten. In diesem Fall dauern die Eignungsprüfungen in den Hauptfächern ebenfalls circa 10 Minuten. Im Übrigen beträgt die Dauer der Hauptfachprüfungen circa 15 Minuten. Die Prüfungskommission wählt aus der Liste der Prüfungswerke diejenigen aus, welche die Bewerberin/der Bewerber vortragen soll. Die Prüfungskommission kann aus Zeitgründen den Vortrag eines Werkes unterbrechen.

(2) Beurteilungskriterien sind künstlerische Phantasie, Werktreue, technisches Können und eine dem eigenen Können entsprechende Wahl der Prüfungswerke. Bei ausländischen Studienbewerberinnen und ‑bewerbern wird darüber hinaus das Vorhandensein ausreichender deutscher Sprachkenntnisse beurteilt.

B Anforderungen in den Hauptfächern

1. Orgel

a) Vortrag zweier Choralvorspiele aus dem Orgelbüchlein sowie eines freien Werkes von Johann Sebastian Bach, ferner eines Werkes des 19. oder 20. Jahrhunderts. Vom-Blatt-Spiel.

b) Harmonisierung eines Gemeindeliedes nach dem Gesangbuch mit Intonation/Vorspiel.

2. Dirigieren

Dirigieren und Proben eines einfachen bis mittelschweren Chorsatzes inklusive Darstellung am Klavier, Prüfung grundlegender schlagtechnischer Fähigkeiten (z.B. Fermaten und Einsätze), Dauer: 10-15 Minuten. Der Satz wird zwei Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben.

C Allgemeine Prüfung – schriftliche und mündliche Prüfung

I Schriftlicher Teil

1. Gehörbildung

a) Erkennen von Intervallen, Drei- und Vierklängen und kurzen Akkordfolgen.

b) Einstimmiges tonales Diktat.

c) Zweistimmiges tonales Diktat.

Dauer: je circa 15 Minuten.

2. Elementartheorie

a) Feststellung satztechnischer Grundkenntnisse und harmonischen Vorstellungsvermögens.

b) Bearbeitung eines kurzen bezifferten Basses, Aussetzen einer kurzen gegebenen Melodie (wahlweise zwei-, drei- oder vierstimmig), Ergänzung eines gegebenen Vordersatzes.

Dauer: insgesamt circa 45 Minuten.

II Mündlicher Teil

1. Gehörbildung

Vom-Blatt-Singen, Wiedergabe eines Rhythmus, Nachspielen/Nachsingen und Beschreiben einfacher musikalischer Strukturen (z.B. Singen eines Liedes aus dem Gedächtnis auf Solmisationssilben oder Tonnamen, Spielen einer Melodie aus dem Gedächtnis, gegebenenfalls in einer weiteren Tonart, Nachspielen eines harmonischen Verlaufs).

2. Theoretische Grundkenntnisse

Leichte satztechnische Analysen an einem vorgelegten Stück (Bestimmen der Tonart, der Akkordformen und der Akkordfunktionen), Kadenzspiel beziehungsweise Harmonisieren einer einfachen Melodie am Klavier.

Dauer: insgesamt circa 10 Minuten.

D Weitere Prüfungsteile

1. Gesang

In der Prüfung soll festgestellt werden, ob die Bewerberin/der Bewerber über eine bildungsfähige Gesangs- und Sprechstimme verfügt.

a) Vortrag von drei Gesangswerken unterschiedlichen Charakters; eines davon kann ein Volks- oder Kirchenlied (auch Song oder gregorianischer Gesang), die anderen müssen Kunstlieder oder Arien sein. Auswendiger Vortrag der Werke ist erwünscht. Die Noten für die Klavierbegleitung in entsprechender Stimmlage sind mitzubringen.

b) Gestalteter Vortrag eines kürzeren vorbereiteten Sprechtextes (Gedicht oder Prosa).

Dauer: insgesamt circa 10 Minuten.

2. Klavier

Vortrag von drei Klavierkompositionen (Originalwerken) aus drei Stilrichtungen, Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes.

Dauer: circa 10 Minuten.

E Nachweis einer hinreichenden Allgemeinbildung (im Sinne von § 58 Absatz 7 Satz 2 Landeshochschulgesetz)

1. Klausur über musikbezogene Themen

Dauer: 120 Minuten. Elektronische Hilfsmittel bei der Klausur sind nicht zugelassen.

2. Kolloquium über musikbezogene Themen (wenn anberaumt nach § 13 Absatz 5 der Immatrikulationssatzung)

Dauer: 15 Minuten.

Anlage 3: Prüfungsanforderungen im Studiengang Master Musik (M.Mus.)

A Allgemeine Prüfungsanforderungen

(1) Im Falle einer Vorprüfung im Hauptfach beträgt diese circa 10 Minuten. In diesen Fällen beträgt die Dauer der Eignungsprüfung im Hauptfach circa 15 Minuten.

(2) Im Übrigen beträgt die Dauer der Eignungsprüfung für den Studiengang Master Musik in den instrumentalen Hauptfächern sowie im Hauptfach Gesang bis zu 20 Minuten. Für die anderen Fächer siehe die jeweilige Einzelbeschreibung.

(3) Im instrumentalen Hauptfach sind in der Regel vier Werke aus vier Stilrichtungen einschließlich eines Werkes des 20./21. Jahrhunderts vorzutragen.

(4) Beurteilungskriterien sind künstlerische Phantasie, Werktreue, technisches Können, eine dem eigenen Können entsprechende Wahl der Prüfungswerke sowie das Vorhandensein einer hinreichenden Ensemblekompetenz des Studienbewerbers beziehungsweise der Studienbewerberin.

(5) Einzelheiten beziehungsweise gesonderte Bestimmungen sind im Folgenden beschrieben.

B Anforderungen je nach Hauptfach

1. Akkordeon

Vortrag von vier Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, darunter mindestens ein zeitgenössisches Werk.

2. Blockflöte

Vortrag von vier Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, darunter ein langsamer Satz, eine hochbarocke italienische Sonate mit eigenen Verzierungen und eine zeitgenössische Komposition, die nach 1950 komponiert wurde.

3. Cembalo/Fortepiano

Vortrag auf Cembalo beziehungsweise Fortepiano von Werken aus vier Stilrichtungen im Schwierigkeitsgrad der Französischen Suiten von Johann Sebastian Bach beziehungsweise von Sonaten von Joseph Haydn.

4. Dirigieren – Chorleitung

a) Dirigieren: Probe mit einem Hochschulensemble. Die Bewerberin / der Bewerber erhält die Aufgabe mindestens zwei Wochen vor der Prüfung.

b) Fachspezifischer Hörtest: Intervalle, Akkorde und Akkordverbindungen, Aufgaben aus den Bereichen Fehlerhören, Intonationshören, Rhythmus/Metrum.

c) Partiturspiel: Lesen von Transpositionen und Schlüsseln, Blattspiel anspruchsvoller Chor- und Orchesterpartituren.

d) Instrumentales/Vokales Hauptfach: Vortrag von drei Werken aus drei Stilrichtungen. (Bei Gesang: Bitte Noten für Klavierbegleitung mitbringen.)

e) Klavier (falls nicht instrumentales Hauptfach): Vortrag von zwei Kompositionen aus zwei Stilrichtungen.

f) Gesang (falls nicht Hauptfach): Vortrag von zwei Gesangswerken unterschiedlichen Charakters (bitte Noten für Klavierbegleitung mitbringen).

g) Schriftlicher Test: Fragen aus den Gebieten Repertoirekenntnis, Instrumentation/Instrumentenkunde, Stimmphysiologie, Musiktheorie und Musikgeschichte (Dauer: circa 30 Minuten).

Auf Wunsch der Kandidatin / des Kandidaten können weitere Schwerpunkte vorgestellt werden (zum Beispiel Orchesterinstrumente, Komposition).

Dauer: insgesamt circa 90 Minuten.

5. Dirigieren – Orchesterleitung

a) Dirigieren: Probe mit zwei Klavieren beziehungsweise mit einem Hochschulensemble. Die Bewerberin/ der Bewerber erhält die Aufgabe mindestens zwei Wochen vor der Prüfung.

b) Fachspezifischer Hörtest: Intervalle, Akkorde und Akkordverbindungen, Aufgaben aus den Bereichen Intonationshören, Fehlerhören, Rhythmus/Metrum.

c) Partitur- und Klavierauszugspiel: Lesen von Transpositionen und Schlüsseln, Blattspiel schwieriger Partituren sowie Klavierauszüge, Korrepetition (vorbereitet – die Bewerberin / der Bewerber erhält die Aufgabe mindestens zwei Wochen vor der Prüfung).

d) Instrumentales/Vokales Hauptfach: Vortrag von drei Werken aus drei Stilrichtungen.

e) Klavier (falls nicht instrumentales Hauptfach): Vortrag von zwei Kompositionen aus zwei Stilrichtungen.

f) Schriftlicher Test: Fragen aus den Gebieten Repertoirekenntnis, Instrumentation/Instrumentenkunde, Musiktheorie und Musikgeschichte (Dauer: circa 90 Minuten).

Auf Wunsch der Kandidatin/des Kandidaten können weitere Schwerpunkte vorgestellt werden (zum Beispiel Orchesterinstrumente, Komposition).

Dauer: insgesamt circa 150 Minuten.

6. Elektronische Komposition

Kolloquium über kompositorische und ästhetische Fragen anhand der vorgelegten eigenen, elektronische Mittel einbeziehenden Kompositionen (Dauer: 30 Minuten). Mit den Bewerbungsunterlagen sind drei bis fünf Kompositionen in Papierform und (falls vorhanden) Aufnahmen (CD, DVD, USB oder als Link) einzusenden.

7. Elementare Musikpädagogik: Advanced Education / Musikpädagogische Fort- und Weiterbildung

a) Künstlerisches Vertiefungsfach:

- Hauptinstrument/Gesang (klassisch/jazz): Vortrag von drei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen.

oder

- Komposition: Partituren, Konzepte, Videos und/oder Aufnahmen sind mit der Bewerbung einzureichen. Im Motivationsschreiben soll auch die Beweggründe für das Vertiefungsfach erläutert werden. Auf eigenem Wunsch, kann improvisiert oder ein Stück eigener Wahl vorgetragen werden.

oder

- Hauptinstrumente Bağlama / Ney / Oud /Orientalische Percussion / Latin Percussion oder andere nach Verfügbarkeit: Vortrag von mindestens drei Werken unterschiedlichen Charakters. Vom-Blatt-Spiel oder Ad-hoc-Improvisation (insgesamt circa 10 Minuten).

oder

- Spielpraktische Gehörbildung: Harmonisation, Improvisation und Dialogspiel: Harmonisation und Vortrag einer vorgelegten einfachen Melodie (Vorbereitungszeit: circa 20 Minuten). Auf eigenem Wunsch kann improvisiert oder ein Stück eigener Wahl vorgetragen werden.

b) Der pädagogische Teil der Eignungsprüfung besteht aus

- dem Vortrag eines vorbereiteten Lieds mit mindestens zwei Strophen (unbegleitet),

- einem Gespräch zu den eingereichten Bewerbungsunterlagen (circa 15 Minuten).

c) Mit der Bewerbung sind einzureichen

- ein Motivationsschreiben (circa 2.500 Zeichen inklusive Leerzeichen), in dem die Bewerberin / der Bewerber darlegt, warum sie/er sich für diesen Studiengang an der Hochschule für Musik Freiburg bewirbt und wie sie/er sich ein erfolgreiches Studium vorstellt,

- ein Video-Zusammenschnitt mehrerer Sequenzen eigener Lehrtätigkeit (sowohl mit Gruppen aus auch gegebenenfalls Einzelunterricht) mit einer Gesamtdauer von circa sieben Minuten.

8. Ensemblegesang

a) Vortrag verschiedener Werke aus einem Angebot von sechs vorbereiteten Stücken unterschiedlicher Gattungen und Stilepochen, davon ein Rezitativ und eine Arie von Johann Sebastian Bach. Die Prüfungskommission wählt aus der Liste der Prüfungswerke diejenigen aus, die die Bewerberin / der Bewerber vortragen soll.

b) Vom-Blatt-Singen.

c) Stichproben aus einer vorbereiteten oratorischen Chorpartie (zum Beispiel Johann Sebastian Bach: Johannespassion oder Felix Mendelssohn-Bartholdy: Elias).

Dauer: circa 20 Minuten.

9. Fagott

a) Vortrag von vier Stücken unterschiedlicher Stilepochen, darunter ein klassisches Konzert und ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert. Vorzubereiten sind jeweils vollständige Werke, nicht nur Einzelsätze.

b) Vom-Blatt-Spiel.

10. Gehörbildung

a) Schriftliche Prüfung (Dauer: circa 90 Minuten):

- Ein zweistimmiges atonales Diktat (zum Beispiel aus Béla Bartók, Mikrokosmos).

- Ein vierstimmiges homophones Diktat (zum Beispiel Choralsatz von Johann Sebastian Bach).

b) Mündliche Prüfung (Dauer: circa 45 Minuten):

- Vom-Blatt-Singen einer atonalen Melodie (zum Beispiel aus Anton Webern, Drei Gesänge op. 23).

- Deklamieren eines komplexen Rhythmus (zum Beispiel aus Igor Strawinsky, Canticum sacrum).

- Erfassen und Beschreiben des Verlaufes eines mehrstimmigen, vorwiegend homophonen Abschnittes aus einem Werk des 16. bis 19. Jahrhunderts.

11. Gesang

Vortrag verschiedener Werke aus einem Angebot von zehn vorbereiteten Stücken verschiedener Stilrichtungen.

Für den Masterstudiengang Oper: Davon mindestens eine Arie szenisch vorbereitet.

12. Gitarre

Vortrag von mindestens vier Werken unterschiedlicher Stilepochen, darunter ein nach 1950 komponiertes Werk.

13. Harfe

Vortrag von vier Werken unterschiedlicher Stilepochen einschließlich eines Konzertsatzes. Eines der Werke muss aus dem 20./ 21. Jahrhundert stammen.

14. Historische Aufführungspraxis

Instrumentalvortrag von drei Werken aus unterschiedlichen Stilrichtungen.

Für Blockflöte: Eins der drei Werke soll entweder eine eigene Diminution eines Madrigales oder eine eigene Verzierung eines hochbarocken italienischen langsamen Satzes oder eine eigene Bearbeitung einer barocken Sonate für Violine oder Traversflöte sein.

Für Historische Aufführungspraxis–Generalbass:

Aus dem Bereich des basso continuo (17./18. Jahrhundert)

- ein vorbereitetes Werk

- ein unvorbereitetes Werk (15 Minuten Vorbereitungszeit) mit Beteiligung eines Solo-Instruments oder einer Sängerin/eines Sängers

- ein Solostück von Johann Sebastian Bach

Dauer: circa 20 Minuten.

Die Zulassung zur Eignungsprüfung setzt voraus, dass mit den Bewerbungsunterlagen Folgendes eingereicht wird: ein selbst verfasstes Schriftstück zum Thema „historische Aufführungspraxis“ beziehungsweise Musikwissenschaft beziehungsweise Musikanalyse (akzeptierte Schriftsprachen: Deutsch, Englisch, Französisch).

15. Horn

Vortrag von vier Werken unterschiedlicher Stilepochen, darunter ein klassisches Konzert mit eigenen Kadenzen. Eines der Werke muss aus dem 20./ 21. Jahrhundert stammen.

16. Interpretation Neue Klaviermusik

a) Vortrag von mindestens drei Klavierwerken der Neuen Musik unterschiedlicher stilistischer Ausrichtung, eine Etüde aus dem 20. oder 21. Jahrhundert sowie eines Werkes aus dem traditionellen Repertoire. Die Gesamtdauer des Programms muss mindestens 30 Minuten betragen. Von den zeitgenössischen Werken müssen Notenexemplare mitgebracht werden.

b) Kurzes Gespräch über das Studienvorhaben.

17. Interpretation Neue Musik

a) Vortrag von mindestens drei Werken Neuer Musik unterschiedlicher stilistischer Ausrichtung (eines der Werke muss im 21. Jahrhundert entstanden sein) sowie eines Werkes aus dem traditionellen Repertoire. Die Gesamtdauer des Programms muss mindestens 30 Minuten betragen. Von den Werken Neuer Musik müssen 5 gedruckte Notenexemplare mitgebracht werden. Nach Möglichkeit sollte die/der zukünftige Instrumentallehrer/in Mitglied der Aufnahmeprüfungskommission sein.

b) Kurzes Gespräch über das Studienvorhaben (ca. 10 Minuten).

Dauer insgesamt: 40 Minuten.

18. Klarinette

a) Wolfgang Amadeus Mozart, Konzert für Klarinette A-Dur KV 622, 1. und 2. Satz (auswendig vorzutragen).

b) Ein nach 1970 komponiertes Solostück.

c) Zwei weitere vollständige Werke unterschiedlicher Stilepochen.

d) Vom-Blatt-Spiel.

19. Klavier

Vortrag von vier vollständigen Werken aus vier verschiedenen Stilrichtungen sowie einer Etüde. Eines der Werke muss aus dem 20./ 21. Jahrhundert stammen.

20. Klavierimprovisation

a) Vortrag einer vorbereiteten Improvisation zu einem selbst gewählten Thema (circa 5 Minuten).

b) Improvisation zu gegebenem Material (circa 5 Minuten). Das Material wird den Kandidaten und Kandidatinnen 20 Minuten vor der Vorstellung zur Verfügung gestellt, sie wählen daraus eine Aufgabe aus: Tonreihe oder Anfangsmotive zu einer Improvisation in historischen Stilen (18./19. Jahrhundert), Jazzimprovisation, freie improvisatorische Gestaltung in einer Stilistik des 20./21. Jahrhunderts.

c) Ad-hoc-Gestaltung einer Liedbegleitung nach gegebener Melodie beziehungsweise Leadsheet, wahlweise aus den Bereichen traditionelles Lied, Jazzstandard, Popsong.

d) Vortrag eines klassischen Klavierwerks (circa 5 Minuten).

21. Komposition

Kolloquium über kompositorische und ästhetische Fragen anhand der vorgelegten eigenen Kompositionen (Dauer: 30 Minuten). Mit den Bewerbungsunterlagen sind drei bis fünf Kompositionen in Papierform und (falls vorhanden) Aufnahmen (CD, DVD, USB oder als Link) einzusenden.

22. Kontrabass

Vortrag von vier Werken unterschiedlicher Stilepochen, darunter ein klassisches Konzert. Eines der Werke muss aus dem 20./ 21. Jahrhundert stammen.

23. Korrepetition/Collaborative Piano

a) Hauptfach:

Vortrag von drei vollständigen, anspruchsvollen Werken für Klavier solo aus drei verschiedenen Stilrichtungen, davon eines aus dem 20./21. Jahrhundert.

b) Prima-vista-Spiel:

Vortrag eines kurzen Werks für Klavier solo, welches in der Prüfung bekannt gegeben wird.

c) Korrepetition/Accompaniment:

Vortrag eines Werkes mit einem Instrumentalisten oder einer Instrumentalistin ohne vorherige Probe. Das vorzubereitende Werk wird im Vorfeld der Prüfung, z.B. zusammen mit dem Termin der Eignungsprüfung, bekannt gegeben.

Beispiele für c): Erster Satz aus einem Instrumentalkonzert (Wolfgang Amadeus Mozart, Violinkonzert; Robert Schumann, Cellokonzert; Carl Maria von Weber, Klarinettenkonzert; Joseph Haydn, Trompetenkonzert; Richard Strauss, Hornkonzert etc.).

Dauer: insgesamt 20 Minuten.

24. Laute

Vortrag von vier Werken aus vier Stilrichtungen. Generalbassspiel vom Blatt.

25. Liedgestaltung

Vorzubereiten ist ein niveauvolles und abwechslungsreiches Liedprogramm (zehn bis zwölf Lieder), welches mindestens ein Lied von Franz Schubert, ein nicht-deutschsprachiges Lied und ein Lied der Moderne enthält. Es wird erwartet, dass die Prüfung im Duo, das heißt mit einem entsprechenden Gesangspartner absolviert wird.

26. Musikpädagogik

a) Das künstlerische Vertiefungsfach Instrument/Gesang kann entweder mit dem Profil Klassik (alle Instrumente sowie Gesang) oder dem Profil Jazz/Rock/Pop/Weltmusik (Klavier, Gitarre, Schlagzeug, E-Bass, Kontrabass, Gesang, Saxophon) belegt werden.

- Für das Profil Klassik gilt: Die Anforderungen für die Eignungsprüfung im instrumentalen oder vokalen Vertiefungsfach entsprechen den unter 1 bis 3, 8 bis 9, 11 bis 15, 18 bis 19, 22, 24 bis 25, 29 bis 30 sowie 34 bis 43 genannten Angaben.

- Für das Profil Jazz/Rock/Pop/Weltmusik gilt: Die Anforderungen für die Eignungsprüfung im instrumentalen oder vokalen Vertiefungsfach bestehen aus dem Vortrag von mindestens drei stilistisch unterschiedlichen Werken aus Jazz, Latin, Pop, Funk, Weltmusik oder Rock optional mit einer Begleitband vor Ort (die Verwendung von Backing Tracks ist nicht erwünscht). Die Noten für die Begleitband sind in dreifacher Ausführung mitzubringen (Leadsheet mit Akkordsymbolen und Melodie).

b) Der pädagogische Teil der Eignungsprüfung besteht aus einem Gespräch zu den eingereichten Bewerbungsunterlagen (circa 30 Minuten). Die Kommission in diesem Prüfungsteil besteht aus dem Studiengangsleiter sowie einem weiteren Lehrenden des Masterstudiengangs Musikpädagogik.

c) Mit der Bewerbung sind einzureichen:

- ein Motivationsschreiben (eine DIN-A4-Seite), in dem die Bewerberin / der Bewerber darlegt, warum sie/er sich für diesen Studiengang an der Hochschule für Musik Freiburg bewirbt, und warum sie/er glaubt, ihn erfolgreich absolvieren zu können,

- ein Video-Zusammenschnitt mehrerer Sequenzen eigener Lehrtätigkeit in unterschiedlichen Unterrichtskontexten mit einer Gesamtdauer von circa 10 Minuten.

Grundlage für die Entscheidung zur Vergabe der Studienplätze ist die Bewertung des pädagogischen Prüfungsteiles.

27. Musikphysiologie

a) Künstlerische Präsentation (ca. 10-15 Minuten): instrumentaler und/oder vokaler Vortrag von Werken aus verschiedenen Stilrichtungen.

b) Wissenschaftliche Präsentation (ca. 5-10 Minuten): Kurzpräsentation eines frei gewählten wissenschaftlichen Themas aus der Musikphysiologie.

c) Gespräch zu den eingereichten Bewerbungsunterlagen (ca. 15 Minuten).

d) Motivationsschreiben: Mit der Bewerbung ist ein Motivationsschreiben (circa 2.500 Zeichen inklusive Leerzeichen) einzureichen, in dem die Bewerberin/der Bewerber darlegt, warum sie/er sich für diesen Studiengang an der Hochschule für Musik Freiburg bewirbt.

Dauer insgesamt: ca. 30-40 Minuten.

28. Musiktheorie

a) Schriftliche Prüfung (Dauer: 4 Stunden):

- Ausarbeiten eines vierstimmigen Choralsatzes nach gegebener Melodie.

- Anfertigung einer kurzen zweistimmigen Motette nach gegebenem Themenkopf („strenger Satz“).

- Anfertigung einer zweistimmigen Invention oder einer dreistimmigen Fugenexposition.

b) Mündliche Prüfung (Dauer: circa 35 Minuten):

- Harmonische und formale Analyse eines vorgelegten Stückes der klassischen oder romantischen Epoche (Lied, Klavier- oder Kammermusik).

- Gründliche historische Kenntnisse, Fragen zu Partiturkunde und Instrumentation.

- Vom-Blatt-Spiel eines bezifferten Basses.

- Prima-vista-Spiel einer einfachen Chorpartitur und eines einfachen Instrumentalsatzes (auch mit transponierenden Bläsern).

Für Bewerberinnen und Bewerber, die einen anderen musikbezogenen Bachelor-Abschluss als in einem vokalen oder instrumentalen Hauptfach, Dirigieren, Kirchenmusik, Rhythmik, Elementare Musikpädagogik, Komposition oder Musiktheorie erworben haben:

c) Gehörbildung schriftlicher Teil:

- Einfaches tonales einstimmiges Diktat (Dauer: circa 15 Minuten).

- Einfaches tonales zweistimmiges Diktat (Dauer: circa 15 Minuten).

d) Gehörbildung mündlicher Teil:

- Vom-Blatt-Singen, Wiedergabe eine Rhythmus, Erkennen von Skalen, Intervallen, Akkorden sowie von leichten Akkordverbindungen; Dauer: circa 10 Minuten.

29. Oboe

a) Wolfgang Amadeus Mozart, Konzert für Oboe C-Dur KV 314, 1. und 2. Satz (auswendig vorzutragen).

b) Ein nach 1970 komponiertes Solostück.

c) Zwei weitere vollständige Werke unterschiedlicher Stilepochen.

d) Vom-Blatt-Spiel.

30. Orgel

Vortrag von Orgelwerken aus vier verschiedenen Stilrichtungen, davon eines von Johann Sebastian Bach, eines aus der Zeit der Romantik und eines, das nach 1930 entstanden ist.

31. Orgel – Interprétation à l’orgue

Vortrag von Orgelwerken aus vier verschiedenen Stilrichtungen, davon eines von Johann Sebastian Bach, eines aus der Zeit der Romantik und eines, das nach 1930 entstanden ist.

32. Orgelimprovisation

Vorbereitete Improvisation sowie Improvisationen über gegebene Themen. Eine der Improvisationen ist als größere Form zu gestalten (zum Beispiel Passacaglia, Fuge, Partita, Suite, Sinfoniesatz oder ähnlich). Dauer: circa 20 Minuten.

33. Orgelimprovisation – Improvisation à l’orgue

Vorbereitete Improvisation sowie Improvisationen über gegebene Themen. Eine der Improvisationen ist als größere Form zu gestalten (zum Beispiel Passacaglia, Fuge, Partita, Suite, Sinfoniesatz oder ähnlich). Dauer: circa 20 Minuten.

34. Posaune

a) Ferdinand David, Concertino op. 4.

b) Zwei weitere Werke unterschiedlicher Stilepochen.

35. Querflöte

Vortrag von vier Werken unterschiedlicher Stilepochen, darunter ein klassisches Konzert mit eigenen Kadenzen. Eines der Werke muss aus dem 20./ 21. Jahrhundert stammen.

36. Saxophon

Vortrag von vier Werken aus verschiedenen Stilrichtungen einschließlich eines repräsentativen Konzertes. Eines der Werke muss aus dem 20./ 21. Jahrhundert stammen.

37. Schlaginstrumente

Vier Solostücke für verschiedene Instrumente (Mallet-Instrumente, Pauken oder andere Orchesterinstrumente) und/oder Instrumentenkombinationen (Multi-Percussion, eventuell unter Einbeziehung elektronischer Medien). Performance-Stücke/Musiktheater sowie eigene Kompositionen oder Improvisationen sind möglich.

Beispiele:

  • Mallet-Instrumente: Originalwerke von Donatoni, Hurel, Mantovani, Druckman, Psathas usw. oder Transkriptionen von Werken für eine andere Originalbesetzung.
  • Multi-Percussion und Performance-Stücke: Werke von Xenakis, Lachenmann, Stockhausen, Globokar, Nørgaard, Saariaho, Aperghis, Sarhan oder Appelbaum.
  • Kleine Trommel: Solostücke höheren Schwierigkeitsgrades.

38. Trompete

a) Auf Piccolo-Trompete: ein Satz aus einem Werk des Barock.

b) Auf B-Trompete: Joseph Haydn, Konzert für Trompete in Es-Dur, 1. Satz mit Kadenz.

c) Ein Satz aus einem Trompetenkonzert des 19., 20. oder 21. Jahrhunderts.

d) Ein weiteres Werk nach freier Wahl.

39. Tuba

Vortrag von drei Werken unterschiedlichen Charakters, davon eins für Tuba solo. Erwünscht sind neben dem Vortrag auf Basstuba (in Es oder F) auch der Vortrag auf Kontrabasstuba (in B oder C) sowie der Vortrag einer zusätzlichen Etüde für Kontrabasstuba, falls der Bewerber/die Bewerberin über ein solches Instrument verfügt.

40. Viola

Vortrag von mindestens vier Werken unterschiedlicher Stilepochen, darunter ein klassisches Konzert sowie ein nach 1950 komponiertes Werk.

41. Viola da Gamba

Vortrag von vier Werken verschiedener Stilrichtungen.

42. Violine

Vortrag von mindestens vier Werken unterschiedlicher Stilepochen, darunter ein klassisches Konzert sowie ein nach 1950 komponiertes Werk.

43. Violoncello

Vortrag von mindestens vier Werken unterschiedlicher Stilepochen, darunter ein klassisches Konzert sowie ein nach 1950 komponiertes Werk.

Anlage 4: Prüfungsanforderungen im Studiengang Master Kirchenmusik

A Allgemeine Prüfungsanforderungen

(1) Im Falle einer Vorprüfung in den Hauptfächern dauern diese Prüfungen circa 10 Minuten. Im Übrigen beträgt die Dauer der Eignungsprüfung insgesamt circa 40 Minuten.

(2) Beurteilungskriterien sind künstlerische Phantasie, Werktreue, technisches Können, eine dem eigenen Können entsprechende Wahl der Prüfungswerke sowie das Vorhandensein einer hinreichenden Ensemblekompetenz des Studienbewerbers/der Studienbewerberin.

B Anforderungen in den Hauptfächern

1. Orgel

a) Vortrag von Orgelwerken aus vier verschiedenen Stilrichtungen, davon eines von Johann Sebastian Bach, eines aus der Zeit der Romantik und eines, das nach 1930 entstanden ist.

b) Improvisation/ Liturgisches Orgelspiel: Drei Cantus-firmus-Bearbeitungen in verschiedener Form über ein gegebenes Kirchenlied. Dauer: circa 10 Minuten.

2. Dirigieren

Probenarbeit mit einem Hochschulensemble (Chor). Der Bewerber/die Bewerberin erhält die Aufgabe mindestens zwei Wochen vor der Prüfung. Die Dauer der Probe beträgt ca. 20 Minuten.

C Weitere Prüfungsteile

1. Fachspezifischer Hörtest

Vom-Blatt-Singen, Wiedergabe und Dirigat eines Rhythmus, Nachspielen/Nachsingen und Beschreiben musikalischer Strukturen (z.B. Singen eines Liedes aus dem Gedächtnis auf Solmisationssilben oder Tonnamen, Spielen einer Melodie aus dem Gedächtnis, gegebenenfalls in einer weiteren Tonart, Nachspielen eines harmonischen Verlaufs).

2. Gesang oder Klavier/Historische Tasteninstrumente

Vortrag von zwei Gesangswerken unterschiedlichen Charakters (bitte Noten für Klavierbegleitung mitbringen) oder Vortrag von zwei Klavierwerken fortgeschrittenen Schwierigkeitsgrades unterschiedlicher Epochen beziehungsweise Stile. (Im Falle von Historischen Tasteninstrumenten ist darunter ein Werk von Johann Sebastian Bach gefordert.)

Anlage 5: Prüfungsanforderungen im polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt Musik an Gymnasien)

A Dauer und Beurteilungskriterien der Prüfung im Fach Hauptinstrument/Gesang

(1) Die Dauer der Prüfung im Hauptinstrument beträgt circa 10 Minuten. Die Prüfungskommission wählt aus der Liste der vorgeschlagenen Prüfungsstücke diejenigen aus, die der Bewerber/die Bewerberin vortragen soll. Die Prüfungskommission kann aus Zeitgründen den Vortrag eines Stückes unterbrechen.

(2) Beurteilungskriterien sind künstlerische Phantasie, Stiltreue, technisches Können und eine dem eigenen Können entsprechende Wahl der Prüfungsstücke.

B Einzelanforderungen in Hauptfächern

1. Akkordeon

Vortrag von drei Werken verschiedener Stilrichtungen, davon mindestens ein originales Werk. Vom-Blatt-Spiel.

2. Blockflöte

Vortrag von mindestens drei Werken unterschiedlicher Stilepochen; eines davon sollte eine zeitgenössische Komposition sein. Die verschiedenen Instrumente der Blockflötenfamilie sind zu berücksichtigen. Vom-Blatt-Spiel.

3. Cembalo/Fortepiano

Vortrag von Werken aus drei Stilrichtungen auf Cembalo beziehungsweise Fortepiano. Vom-Blatt-Spiel.

4. E-Bass

Vortrag von stilistisch unterschiedlichen Werken (z.B. aus Jazz, Pop, Latin, Funk oder Rock), optional mit Begleitband/Rhythmusgruppe. Unvorbereitete Improvisation über einen vorgegebenen einfachen Standard-Jazz/Poptitel; Vom-Blatt-Spiel (z.B. einer Big-Band-Stimme).

5. Fagott

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

6. Gesang

Vortrag eines Programmes von mindestens vier Werken verschiedener Stilrichtungen sowie eines kurzen vorbereiteten Sprechtextes. Dieser kann Prosa, Gedicht oder Liedtext sein. Der Vortrag von Liedern, Rezitativen und Arien aus Opern oder Operetten sowie des Sprechtextes muss auswendig gestaltet sein. Die Noten der Klavierbegleitung sind mitzubringen.

Gegebenenfalls findet ein kurzes persönliches Gespräch statt.

7. Gesang Jazz/Pop

Vortrag von zwei stilistisch unterschiedlichen Werken aus Jazz, Latin oder Pop optional mit einer Begleitband vor Ort. Mindestens eines der beiden Stücke mit Vokalimprovisation oder Melodievariation. Vom-Blatt-Singen. Zusätzlich eine spontane Aufgabe wie Ad-hoc-Improvisation mit den Musikerinnen und Musikern der Begleitband oder A-cappella-Gesang. Die Noten für die Begleitband sind dreifach mitzubringen (Leadsheet mit Akkordsymbolen und Melodie).

Diese Studierenden belegen als Nebenfach Gesang („klassisch“) und es gelten die Bedingungen wie in Abschnitt C III „Gesang (Nebenfach)“ dieser Anlage beschrieben.

8. Gitarre

Gitarre wird als integratives Hauptfachmodul mit Unterricht sowohl im Bereich Klassik als auch im Bereich Jazz/Pop angeboten.

Hier gelten folgende Prüfungsanforderungen: Vortrag von mindestens drei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, bei Schwerpunktsetzung Klassik mindestens ein Stück aus dem Stilfeld Jazz/Pop; bei Schwerpunktsetzung Jazz/Pop mindestens ein Werk für klassische Gitarre. Vom-Blatt-Spiel.

9. Globale Musikpraxen (Bağlama, Ney, Oud und World Percussion)

Vortrag von mindestens drei Werken unterschiedlichen Charakters. Vom-Blatt-Spiel oder Ad-hoc-Improvisation.

10. Harfe

Vortrag von drei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

11. Horn

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

12. Jazz-Klavier

Vortrag von stilistisch unterschiedlichen Werken aus Jazz, Latin, Funk oder Rock, eines davon eine Ballade, zusätzlich Vom-Blatt-Spiel. Optional können bis zu zwei der vorbereiteten Stücke mit Rhythmusgruppe vorgetragen werden.

Diese Studierenden belegen als Zweitinstrument Klavier („klassisch“) und es gelten die Bedingungen wie in Abschnitt C IV „Klavier (als Zweitinstrument)“ dieser Anlage beschrieben.

13. Jazz-Schlagzeug

Vortrag von zwei stilistisch unterschiedlichen Werken aus Jazz, Latin, Fusion, Funk, Rock oder verwandt und ein Solostück für Snare Drum (zum Beispiel Rudimental-Solo), zusätzlich Vom-Blatt-Spiel (zum Beispiel Bigband-Sheet oder Realbook-Standard). Optional können zwei Stücke mit Rhythmusgruppe (Klavier/Gitarre oder ähnlich und Bass) und/oder eines auf Mallets vorgetragen werden.

14. Klarinette

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

15. Klarinette Jazz/Pop

Vortrag von stilistisch unterschiedlichen Werken (z.B. aus Jazz, Pop, Latin, Funk oder Rock), optional mit Begleitband/Rhythmusgruppe. Unvorbereitete Improvisation über einen vorgegebenen einfachen Standard-Jazz/Poptitel; Vom-Blatt-Spiel (z.B. einer Big-Band-Stimme).

16. Klavier

Vortrag von drei Werken aus drei verschiedenen Stilrichtungen sowie Vom-Blatt-Spiel und Schulpraktisches Klavierspiel (Liedbegleitung: wahlweise traditionelles Lied, Popsong oder Jazzstandard; 20 Minuten Vorbereitungszeit).

17. Komposition

Kolloquium über kompositorische und ästhetische Fragen anhand der vorgelegten eigenen Kompositionen (Dauer: 20 Minuten).

Mit den Bewerbungsunterlagen sind drei bis fünf Kompositionen in Papierform und (falls vorhanden) Aufnahmen (CD, DVD, USB oder als Link) einzusenden.

18. Kontrabass

Kontrabass wird als integratives Hauptfachmodul mit Unterricht sowohl im Bereich Klassik als auch im Bereich Jazz/Pop angeboten. Hier gelten folgende Prüfungsanforderungen:

Bei Schwerpunkt Klassik:

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Zusätzlich ein Werk aus Jazz, Fusion, Funk oder verwandt (optional mit Rhythmusgruppe aus Klavier/Gitarre oder ähnlich und Schlagzeug). Vom-Blatt-Spiel.

Bei Schwerpunkt Jazz/Pop:

Vortrag von drei stilistisch unterschiedlichen Werken aus Jazz, Fusion, Funk und verwandt, mindestens zwei Stücke sind mit Rhythmusgruppe (Klavier/Gitarre oder ähnlich und Schlagzeug) vorzutragen. Zusätzlich ein Werk für klassischen Kontrabass. Vom-Blatt-Spiel (reguläre Noten sowie Symbolschrift).

19. Laute

Vortrag von drei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen. Vom-Blatt-Spiel.

20. Oboe

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

21. Orgel

Vortrag zweier Choralvorspiele aus dem Orgelbüchlein sowie eines freien Werkes von Johann Sebastian Bach, ferner eines Werkes des 19., 20. oder 21. Jahrhunderts. Vom-Blatt-Spiel.

22. Posaune

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

23. Posaune Jazz/Pop

Vortrag von stilistisch unterschiedlichen Werken (z.B. aus Jazz, Pop, Latin, Funk oder Rock), optional mit Begleitband/Rhythmusgruppe. Unvorbereitete Improvisation über einen vorgegebenen einfachen Standard-Jazz/Poptitel; Vom-Blatt-Spiel (z.B. einer Big-Band-Stimme).

24. Querflöte

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

25. Querflöte Jazz/Pop

Vortrag von stilistisch unterschiedlichen Werken (z.B. aus Jazz, Pop, Latin, Funk oder Rock), optional mit Begleitband/Rhythmusgruppe. Unvorbereitete Improvisation über einen vorgegebenen einfachen Standard-Jazz/Poptitel; Vom-Blatt-Spiel (z.B. einer Big-Band-Stimme).

26. Saxophon

Saxophon wird als integratives Hauptfachmodul mit Unterricht sowohl im Bereich Klassik als auch im Bereich Jazz/Pop angeboten. Es gelten folgende Prüfungsanforderungen:

a) Bei Schwerpunkt Klassik: Vortrag von zwei Werken oder einzelnen Sätzen verschiedenen Charakters und aus verschiedenen Stilrichtungen, eines davon muss ein Originalwerk für Saxophon sein (z. B. J. Françaix, P. Maurice, J. Demersseman). Die zeitgenössische Literatur sollte in der Programmzusammenstellung berücksichtigt sein. Zusätzlich Vortrag einer Transkription eines Saxophon-Solos (wahlweise selbst transkribiert oder aus Charlie Parker Omnibook) oder eines Jazz/Pop-Standards (mit Band-Begleitung). Vom-Blatt-Spiel.

b) Bei Schwerpunkt Jazz/Pop: Vortrag einer Transkription eines Saxophon-Solos (wahlweise selbst transkribiert oder aus Charlie Parker Omnibook). Vortrag von zwei Jazz/Pop-Standards verschiedener Stilistiken (mit Band-Begleitung). Unvorbereitete Improvisation über einen vorgegebenen einfachen Standard-Jazz/Pop-Titel. Vom-Blatt-Spiel (Big-Band-Stimme). Zusätzlich ein Originalwerk (zum Beispiel J. Françaix, P. Maurice, J. Demersseman) oder eine Etüde für klassisches Saxophon.

27. Schlaginstrumente

Vortrag von mindestens vier Musikstücken, Improvisationen oder Etüden aus unterschiedlichen Stilrichtungen für verschiedene Instrumente (z. B. Percussion, Drumset, Mallets, Electronics, kleine Trommel, Traditional Percussion).

28. Trompete

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

29. Trompete Jazz/Pop

Vortrag von stilistisch unterschiedlichen Werken (z.B. aus Jazz, Pop, Latin, Funk oder Rock), optional mit Begleitband/Rhythmusgruppe. Unvorbereitete Improvisation über einen vorgegebenen einfachen Standard-Jazz/Poptitel; Vom-Blatt-Spiel (z.B. einer Big-Band-Stimme).

30. Tuba

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

31. Viola

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen. Die zeitgenössische Literatur sollte berücksichtigt werden. Vom-Blatt-Spiel.

32. Viola da Gamba

Vortrag von drei Werken der Solo- und Kammermusikliteratur verschiedener Stilrichtungen.

33. Viola Jazz/Pop

Vortrag von stilistisch unterschiedlichen Werken (z.B. aus Jazz, Pop, Latin, Funk oder Rock), optional mit Begleitband/Rhythmusgruppe. Unvorbereitete Improvisation über einen vorgegebenen einfachen Standard-Jazz/Poptitel; Vom-Blatt-Spiel (z.B. einer Big-Band-Stimme).

34. Violine

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen inklusive zeitgenössischer Literatur. Vom-Blatt-Spiel.

35. Violine Jazz/Pop

Vortrag von stilistisch unterschiedlichen Werken (z.B. aus Jazz, Pop, Latin, Funk oder Rock), optional mit Begleitband/Rhythmusgruppe. Unvorbereitete Improvisation über einen vorgegebenen einfachen Standard-Jazz/Poptitel; Vom-Blatt-Spiel (z.B. einer Big-Band-Stimme).

36. Violoncello

Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilepochen inklusive zeitgenössischer Literatur. Vom-Blatt-Spiel.

37. Violoncello Jazz/Pop

Vortrag von stilistisch unterschiedlichen Werken (z.B. aus Jazz, Pop, Latin, Funk oder Rock), optional mit Begleitband/Rhythmusgruppe. Unvorbereitete Improvisation über einen vorgegebenen einfachen Standard-Jazz/Poptitel; Vom-Blatt-Spiel (z.B. einer Big-Band-Stimme).

C Weitere Prüfungsteile

I. Gehörbildung

1. Schriftlicher Teil

a) Erkennen von Intervallen, Drei- und Vierklängen und kurzen Akkordfolgen.

b) Erfassen einer einstimmigen tonalen Melodie.

c) Erfassen einer zweistimmigen tonalen Melodie.

Dauer: je circa 15 Minuten.

2. Mündlicher Teil

Vom-Blatt-Singen, Wiedergabe eines Rhythmus, Nachspielen/Nachsingen und Beschreiben einfacher musikalischer Strukturen (z.B. Singen eines Liedes aus dem Gedächtnis auf Solmisationssilben oder Tonnamen, Spielen einer Melodie aus dem Gedächtnis, ggf. in einer weiteren Tonart, Nachspielen eines harmonischen Verlaufs).

II. Musiktheorie

1. Schriftlicher Teil

Feststellung satztechnischer Grundkenntnisse und harmonischen Vorstellungsvermögens.

1. Aussetzen eines Chorals: vierstimmig.

2. Zur Wahl:

a) Aufgabe aus dem klassischen Bereich: Aussetzen eines Generalbasses mit harmonischer Analyse oder

b) Aufgabe aus dem Jazzbereich: Aussetzen einer Akkordprogression: vierstimmig in ganzen Noten.

3. Zur Wahl:

a) Aufgabe aus dem klassischen Bereich: Hinzufügen einer Oberstimme zu einer Basslinie oder

b) Aufgabe aus dem Jazzbereich: Hinzufügen einer Oberstimme zu einer Basslinie.

2. Mündlicher Teil

Leichte satztechnische Analysen an einem vorgelegten Stück (Bestimmen der Tonart, der Akkordformen und der Akkordfunktionen), Kadenzspiel beziehungsweise Harmonisieren einer einfachen Melodie am Klavier. Dauer: circa 10 Minuten.

III. Gesang (Nebenfach)

In der Prüfung soll festgestellt werden, ob der Bewerber über eine bildungsfähige Gesangs- und Sprechstimme verfügt.

a) Vortrag von drei Gesangswerken unterschiedlichen Charakters; eines davon kann ein Song, traditionelles Lied, Kirchenlied oder gregorianischer Gesang o.ä. sein, die anderen müssen Kunstlieder oder Arien sein. Auswendiger Vortrag der Werke ist erwünscht. Die Noten für die Klavierbegleitung in entsprechender Stimmlage sind mitzubringen.

b) Gestalteter Vortrag eines kürzeren vorbereiteten Sprechtextes (Gedicht oder Prosa).

Dauer: insgesamt circa 10 Minuten.

IV. Klavier (als Zweitinstrument)

Vortrag von drei Klavierkompositionen (Originalwerke, also keine Bearbeitungen) aus unterschiedlichen Stilepochen; Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes.

Schulpraktisches Klavierspiel: Liedbegleitung – wahlweise traditionelles Lied, Popsong oder Jazzstandard (20 Minuten Vorbereitungszeit).

Dauer: insgesamt circa 10 Minuten.

D Anforderungen im Verbreiterungsfach Jazz/Pop

Vortrag von mindestens vier stilistisch unterschiedlichen Stücken aus Jazz, Latin, Pop, Funk, globale Musikpraxen oder Rock optional mit einer Begleitband vor Ort. Eigene Kompositionen und Arrangements können Teil des Programms sein. Spontane Erarbeitung eines Songs oder einer Improvisationsvorlage gegebenenfalls mit der Begleitband (Vorlage erhalten die Bewerberinnen und Bewerber in der Prüfung). Im Rahmen der Prüfung sind die Bewerberinnen und Bewerber aufgefordert, neben den Pflichtinstrumenten Klavier und Gesang auf möglichst unterschiedlichen Instrumenten zu musizieren, das Verwenden elektronischer Instrumente/Tools ist möglich. Die Noten für die Begleitband sind dreifach mitzubringen (Leadsheet mit Akkordsymbolen und Melodie).

Dauer: 20 Minuten.

Anlage 6: Prüfungsanforderungen im Studiengang Master of Education (Lehramt an Gymnasien) (M.Ed.)

A Allgemeines

(1) Für den Master of Education bezieht sich die Eignungsprüfung auf das gewählte Fach im Modul „M 1 Künstlerische Praxis“. Es stehen die Varianten „Schwerpunktfach“ und „Musizieren im Ensemble“ zur Wahl (vergleiche die Studien- und Prüfungsordnung).

(2) Die Dauer der Eignungsprüfung beträgt, sofern nichts anderes vermerkt ist, circa 15 Minuten. Die Prüfungskommission bittet die Bewerber/innen, aus ihrem Prüfungsprogramm Stücke vorzutragen. Die Prüfungskommission kann den Vortrag aus Zeitgründen unterbrechen.

(3) Beurteilungskriterien sind künstlerische Phantasie, Stiltreue, technisches Können und eine dem eigenen Können entsprechende Wahl der Prüfungswerke.

B Anforderungen je nach gewählter Variante des Moduls M 1 (im Sinne von §3 SPO) und je nach Instrument bzw. Gesangsoption

1. Variante 1 „Schwerpunktfach“ Instrument/Gesang Klassik

(gilt für Akkordeon, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Gesang Klassik, Harfe, Klavier Klassik, Orgel, Schlagzeug Klassik, Trompete, Horn, Posaune, Violine, Viola, Violoncello)

Vortrag eines Programms aus mindestens drei Werken verschiedenen Charakters und aus verschiedenen Stilrichtungen. Die Noten der Klavierbegleitung sind mitzubringen.

2. Variante 1 „Schwerpunktfach“ Instrument/Gesang Jazz/Pop/Globale Musikpraxen

(gilt für Gesang Jazz/Pop, Klavier Jazz/Pop, Schlagzeug Jazz/Pop, E-Bass, Bağlama, Ney, Oud und World Percussion)

Vortrag von mindestens drei stilistisch unterschiedlichen Werken aus Jazz, Latin, Pop, Funk, Globale Musikpraxen oder Rock optional mit einer Begleitband vor Ort. Die Noten für die Begleitband sind dreifach mitzubringen (Leadsheet mit Akkordsymbolen und Melodie).

3. Variante 1 „Schwerpunktfach“ Instrument Klassik und Jazz/Pop integrativ

(gilt für Kontrabass, Saxophon, Gitarre)

Vortrag von mindestens drei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen; jeweils mindestens ein Stück aus dem Stilfeld Jazz/Rock/Pop und ein klassisches Werk.

4. Variante 1 „Schwerpunktfach“ Ensembleleitung

Probenarbeit mit einem Ensemble aus Studierenden. Der Bewerber/die Bewerberin erhält das einzustudierende Werk mindestens eine Woche vor der Prüfung.

5. Variante 1 „Schwerpunktfach“ Gehörbildung

a) Schriftliche und/oder computergestützte Leistungsfeststellung (45 Minuten, Klausur): Reproduktion einer ein- und einer mehrstimmigen Passage nach Gehör. Analytische Beschreibung gehörter Phänomene und Abschnitte.

b) Kolloquium über Motivation und Vorkenntnisse zur Belegung des Schwerpunktfaches (Dauer: 10 Minuten).

6. Variante 1 „Schwerpunktfach“ Improvisation/Schulpraktisches Klavierspiel

a) Kurz vorbereitetes Liedspiel:

Zwei Liedgestaltungen einschließlich Vorspiel sowie Transposition eines der beiden Lieder (Tonart nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten). Mitsingen einer Strophe ist obligatorisch.

b) Vorbereitetes Liedspiel:

Vortrag eines Liedes aus einer Repertoireliste von 5 Liedern, von denen bei mindestens 3 auch der Vortrag mit einer Transposition vorbereitet werden muss (diese sind anzugeben). Im Anschluss wählt die Kommission ein weiteres Lied aus der Repertoireliste aus.

Vielfalt und Authentizität in der Stilistik werden erwartet.

c) Improvisation:

Vortrag einer kurz vorbereiteten Improvisation zu einer aus mehreren Vorschlägen gewählten Gestaltungsvorlage (z.B. ein Bild, Text, Anfangsmotiv, Tonreihe).

Dauer der Prüfung: insgesamt 20 Minuten.

Vorbereitungszeit: insgesamt 20 Minuten.

7. Variante 1 „Schwerpunktfach“ Komposition

Kolloquium über kompositorische und ästhetische Fragen anhand eigener Kompositionen (eine Auswahl an eigenen Kompositionen muss der Hochschule zum Zeitpunkt der Anmeldefrist übersandt werden).

8. Variante 1 „Schwerpunktfach“ Musiktheorie

a) Schriftliche Prüfung/Klausur (Dauer: circa zwei Stunden; von den gegebenen Aufgaben sind zwei zu bearbeiten):

- Ausarbeiten eines vierstimmigen Choralsatzes nach gegebener Melodie.

- Anfertigung einer kurzen, zweistimmigen Motette im Stil des 16. Jahrhunderts nach gegebenem Themenkopf.

- Anfertigung des ersten Formteils einer zweistimmigen Invention im spätbarocken Stil nach gegebenem Soggetto (bis zur Kadenz in der ersten Nebentonart) oder Anfertigung einer dreistimmigen Fugenexposition nach gegebenem Thema.

b) Mündliche Prüfung (Dauer: ca. 25 Minuten):

- Harmonische und formale Analyse eines vorgelegten Stückes der klassischen oder romantischen Epoche (Lied, Klavier- oder Kammermusik).

- Allgemeine historische Kenntnisse, Fragen zu Partiturkunde und Instrumentation.

- Vom-Blatt-Spiel eines leichten bezifferten Basses und einer einfachen Chorpartitur.

9. Variante 2 „Musizieren im Ensemble“ Vokale Kammermusik/Ensemblegesang

(für Gesang Klassik)

Einstudierung und Vortrag eines einfachen kurzfristig vorbereiteten Originalwerks für Vokalensemble oder vokale Kammermusik mit anderen Bewerberinnen/Bewerbern oder Studierenden (Prüfungszeit bis zu einer Stunde). Der Bewerber/die Bewerberin erhält das einzustudierende Werk mindestens eine Woche vor der Prüfung.

10. Variante 2 „Musizieren im Ensemble“ Kammermusik

(für Klavier Klassik, Orgel, Akkordeon, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass Klassik, Gitarre Klassik, Harfe, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon Klassik, Trompete, Horn, Posaune, Schlagzeug Klassik)

Einstudierung und Vortrag eines einfachen kurzfristig vorbereiteten Originalwerks für Kammermusikensemble mit anderen Bewerberinnen/Bewerbern oder Studierenden (Prüfungszeit bis zu einer Stunde). Der Bewerber/die Bewerberin erhält das einzustudierende Werk mindestens eine Woche vor der Prüfung.

11. Variante 2 „Musizieren im Ensemble“ Ensemble Jazz/Pop/Globale Musikpraxen oder Big Band

(für Klavier Jazz/Pop, Gesang Jazz/Pop, E-Bass, Kontrabass Jazz/Pop, Saxophon Jazz/Pop, Schlagzeug Jazz/Pop, Bağlama, Ney, Oud und World Percussion)

Einstudierung und Vortrag eines einfachen kurzfristig vorbereiteten Ensemblestücks mit anderen Bewerberinnen/Bewerbern oder Studierenden (Prüfungszeit bis zu einer Stunde). Der/die Bewerber/in erhält das einzustudierende Werk mindestens eine Woche vor der Prüfung.

Anlage 7: Prüfungsanforderungen im Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse (Dritter Zyklus)

Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Prüfungsdauer bis zu 30 Minuten.

1. Akkordeon

Vortrag von vier Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, darunter ein polyphones Werk und ein virtuoses Werk.

2. Blockflöte

Vortrag von vier Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, darunter ein langsamer Satz einer hochbarocken italienischen Sonate mit eigenen Verzierungen und eine zeitgenössische Komposition, die nach 1950 komponiert wurde.

3. Cembalo/Fortepiano

Vortrag auf Cembalo beziehungsweise Fortepiano von Werken aus drei Stilrichtungen im Schwierigkeitsgrad der Partiten von Johann Sebastian Bach beziehungsweise später Sonaten von Joseph Haydn. Vom-Blatt-Spiel.

4. Dirigieren – Chorleitung

a) Dirigieren: Probenarbeit mit einem Hochschulensemble. Der Bewerber/die Bewerberin erhält die Aufgabe mindestens zwei Wochen vor der Prüfung.

b) Fachspezifischer Hörtest: Prima-vista-Singen schwieriger Chorstimmen, Intervalle, Akkorde und Akkordverbindungen, Modulationsverläufe, Aufgaben aus den Bereichen Fehlerhören, Intonationshören, Rhythmus/Metrum.

c) Partiturspiel: Lesen von Transpositionen und Schlüsseln, Vom-Blatt-Spiel anspruchsvoller Chor- und Orchesterpartituren.

d) Instrumentales/vokales Hauptfach: Vortrag von zwei Werken aus zwei Stilrichtungen. (Bei Gesang: Bitte Noten für Klavierbegleitung mitbringen.)

e) Klavier (falls nicht instrumentales Hauptfach): Vortrag eines Werkes mittleren Schwierigkeitsgrades.
f) Schriftlicher Test: Fragen aus den Gebieten Repertoirekenntnis, Instrumentation/Instrumentenkunde, Musiktheorie und Musikgeschichte, Dauer: circa 30 Minuten.

g) Kolloquium: Kolloquium zur Probe und Literaturkunde.

Dauer insgesamt: circa 90 Minuten.

5. Dirigieren – Orchesterleitung

a) Dirigieren: Probenarbeit mit einem Hochschulensemble. Der Bewerber/die Bewerberin erhält die Aufgabe mindestens zwei Wochen vor der Prüfung.

b) Fachspezifischer Hörtest: Prima-vista-Singen, Intervalle, Akkorde und Akkordverbindungen, Modulationsverläufe, Aufgaben aus den Bereichen Fehlerhören, Intonationshören, Rhythmus/Metrum.

c) Partitur- und Klavierauszugspiel: Lesen von Transpositionen und Schlüsseln, Vom-Blatt-Spiel schwieriger Partituren sowie Klavierauszüge, Korrepetition (vorbereitet – der Bewerber/die Bewerberin erhält die Aufgabe mindestens zwei Wochen vor der Prüfung).

d) Instrumentales/vokales Hauptfach: Vortrag von zwei Werken aus zwei Stilrichtungen.

e) Klavier (falls nicht instrumentales Hauptfach): Vortrag von zwei Kompositionen aus zwei Stilrichtungen.

f) Schriftlicher Test: Fragen aus den Gebieten Repertoirekenntnis,Instrumentation/Instrumentenkunde, Musiktheorie und Musikgeschichte, Dauer: circa 60 Minuten.

g) Kolloquium: Kolloquium zur Probe und Literaturkunde.

Dauer insgesamt: circa 150 Minuten.

6. Fagott

Mindestens fünf Werke hohen Schwierigkeitsgrades unter Berücksichtigung der Stilepochen Barock, Klassik, Romantik sowie der Musik des 20. oder 21. Jahrhunderts, darunter mindestens ein Fagottkonzert und ein Werk für Fagott solo. Eines der Werke kann ein für das Fagott repräsentatives Kammermusikwerk in größerer Besetzung sein.

7. Gesang

Vortrag verschiedener Werke aus einem Angebot von zehn vorbereiteten Stücken verschiedener Stilrichtungen sowie einer studierten Opernpartie oder einer vollständigen Oratoriumspartie oder eines Liedzyklus.

Für den Schwerpunkt Opernstudio:

Vortrag verschiedener Werke aus einem Angebot von zehn vorbereiteten Stücken verschiedener Stilrichtungen, darunter mindestens fünf Opernarien in mindestens drei unterschiedlichen Sprachen und mindestens eine studierte Opernpartie.

8. Gitarre

Vortrag von mindestens vier Werken aus verschiedenen Stilepochen. Eines der Werke muss nach 1950 komponiert sein.

9. Harfe

Vortrag von vier Werken aus verschiedenen Stilepochen, darunter eine große Konzertetüde.

10. Horn

Vortrag von vier Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, darunter ein klassisches Konzert mit eigenen Kadenzen sowie ein Werk aus dem Barock mit eigenen Verzierungen.

11. Kammermusikensemble

Vortrag von mindestens drei Originalwerken aus verschiedenen Stilrichtungen mit einer Spielzeit von 60 Minuten, aus denen die Prüfungskommission auswählen kann.

12. Klarinette

a) Eines der großen Klarinettenkonzerte, z.B. von Wolfgang Amadeus Mozart, Carl Maria von Weber, Louis Spohr, Carl Nielsen oder Aaron Copland (auswendig vorzutragen).

b) Ein nach 1970 komponiertes Solostück.

c) Mindestens zwei weitere vollständige Werke hohen Schwierigkeitsgrades und unterschiedlicher Stilepochen.

13. Klavier

Vortrag von vier vollständigen Werken aus vier verschiedenen Stilrichtungen sowie von zwei Etüden, darunter eine von Chopin.

14. Komposition/Elektronische Komposition

Kolloquium (45 bis 60 Minuten): Präsentation von und Gespräch über die Kompositionen der Bewerberin/des Bewerbers.

15. Kontrabass

Vortrag von mindestens vier Werken aus verschiedenen Stilepochen (darunter eine Sonate und ein Konzert). Eines der Werke muss aus dem 20. oder 21. Jahrhundert stammen.

16. Laute

Vortrag von Tänzen, Fantasien und Vokalbearbeitungen aus Renaissance und Barock. Generalbassspiel a prima vista.

17. Liedgestaltung

Vortrag eines abwechslungsreichen Liedprogramms verschiedener Stilrichtungen, welches einen Liedzyklus oder ein opusgebundenes Werk, mindestens zwei nicht-deutschsprachige Lieder und ein zeitgenössisches Lied enthält.

Dauer: circa 45 Minuten. Die Prüfung erfolgt im Duo, das heißt mit einer Gesangspartnerin/einem Gesangspartner, die/der nicht von der Hochschule gestellt wird.

18. Oboe

a) Ein Oboenkonzert von Wolfgang Amadeus Mozart oder das Oboenkonzert von Richard Strauss oder Bohuslav Martinů.

b) Ein nach 1970 komponiertes Solostück.

c) Mindestens zwei weitere vollständige Werke hohen Schwierigkeitsgrades und unterschiedlicher Stilepochen.

19. Orgel

Vortrag von Orgelwerken aus vier verschiedenen Stilrichtungen, davon eines von J. S. Bach, eines aus der Zeit der Romantik und eines, das nach 1930 entstanden ist.

20. Orgelimprovisation

Ad-hoc-Improvisationen innerhalb eines breiten Stil- und Formenspektrums nach gegebenen Themen, Texten, Bildern oder kurzen Filmvorlagen. Die Themenstellung durch die Kommission erfolgt 30 Minuten vor Beginn des Vorspiels (Konzeptionszeit ohne Instrument). Mindestens drei Stilbereiche sollen vorkommen, darunter zeitgenössische Tonsprache, eine oder mehrere größere Form(en) (z.B. Passacaglia, Sonate, Sinfoniesatz, Phantasie und Fuge o.ä.) und polyphone Improvisation.

21. Posaune

a) Henri Tomasi, Konzert für Posaune und Orchester (1956).

b) Ein Werk aus dem Barock mit eigenen Verzierungen.

c) Zwei weitere Werke unterschiedlicher Stilepochen.

22. Querflöte

Vortrag von vier Werken aus verschiedenen Stilepochen, darunter ein klassisches Konzert mit eigenen Kadenzen sowie ein Werk aus dem Barock mit eigenen Verzierungen.

23. Saxophon

Vortrag von vier Werken aus verschiedenen Stilrichtungen einschließlich eines repräsentativen Konzertes.

24. Schlaginstrumente

Vortrag verschiedener Werke der Solo- und Kammermusikliteratur aus verschiedenen Stilepochen. Performance-Stücke/Musiktheater sowie eigene Kompositionen oder Improvisationen sind möglich.

25. Trompete

Vier anspruchsvolle Werke unterschiedlicher Stilepochen, darunter ein nach 1970 komponiertes Stück für Trompete solo.

26. Tuba

Vortrag von vier Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, darunter ein klassisches Konzert mit eigenen Kadenzen.

27. Viola

Vortrag von mindestens vier frei gewählten Werken aus verschiedenen Stilepochen, darunter ein Solostück, eine Sonate und ein Konzert. Eines der Werke sollte nach 1950 komponiert sein.

28. Viola da Gamba

Vortrag verschiedener Werke der Solo- und Kammermusikliteratur aus verschiedenen Stilrichtungen.

29. Violine

Vortrag von mindestens vier frei gewählten Werken aus verschiedenen Stilepochen. Eines der Werke sollte nach 1950 komponiert sein. Die Werke sollten das künstlerisch-konzertante Profil und die berufliche Orientierung des Bewerbers/der Bewerberin aufzeigen und widerspiegeln.

30. Violoncello

Vortrag von mindestens vier Werken aus verschiedenen Stilepochen (darunter ein Solostück, zwei Konzerte). Eines der Werke sollte nach 1950 komponiert sein.

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