Justiziariat
Das Justiziariat ist zuständig für die Beratung in und die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten, die in der Arbeit von Hochschulleitung und Verwaltung auftreten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Hochschulbesteuerung.
Aktuell ist die Position der Justiziarin oder des Justiziars nicht besetzt.