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Master Musik

Nach einem anerkannten Bachelor-Abschluss können Studierende an der Hochschule für Musik Freiburg ein 4-semestriges Master-Studium absolvieren. Hier finden Sie fächerspezifische Angaben (Info-Blätter, Studienpläne, Wahlmodule) zu den einzelnen Hauptfächern.

Akkordeon
Blockflöte
Cembalo/Fortepiano
Chorleitung
Elektronische Komposition
Elementare Musikpädagogik
Ensemblegesang
Fagott
Filmmusik
Gehörbildung
Gesang
Gitarre
Harfe
Historische Aufführungspraxis
Horn
Interpretation Neue Klaviermusik
Interpretation Neue Musik
Klarinette
Klavier
Klavierimprovisation
Komposition
Kontrabass
Korrepetition / Collaborative Piano
Liedgestaltung
Musikpädagogik (alle Instrumente)
Musikphysiologie
Oboe
Orchesterleitung
Orgel
Orgelimprovisation
Posaune
Querflöte
Saxophon
Schlagzeug
Trompete
Tuba
Viola
Violine
Violoncello


Weitere allgemeine Informationen zum Studiengang

Studienbeginn vor Wintersemester 2019/20:
Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master Musik
Anlage 1 zur Studien- und Prüfungsordnung für Studiengang Master Musik

Studienbeginn ab Wintersemester 2019/20:
Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master Musik
Anlage 1 zur Studien- und Prüfungsordnung für Studiengang Master Musik
 

Studienbeginn ab Wintersemester 2021/22:
Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master Musik
Anlage 1 zur Studien- und Prüfungsordnung für Studiengang Master Musik

Studienbeginn ab Wintersemester 2022/23:
Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master Musik
Anlage 1 zur Studien- und Prüfungsordnung für Studiengang Master Musik

Bewerbungsfristen

1. Dezember des Vorjahres zum Sommersemester
1. April zum Wintersemester
Anmeldegebühr: 50 €

(Bitte beachten Sie: Das Studium im Master Musik Musikpädagogik und Elementare Musikpädagogik kann nur zum Wintersemester begonnen werden.)
 

Kosten

Einschreibe- bzw. Rückmeldegebühren sowie Sozialbeitrag für das Studierendenwerk (derzeit 150 €, Stand: Juli 2014). Studiengebühren fallen im konsekutiven Masterstudiengang nicht an. Im nicht-konsekutiven Masterstudiengang betragen die Studiengebühren für jedes begonnene Semester 500,-- Euro. Siehe dazu Satzung über die Erhebung von Studiengebühren.


Formale Anforderungen für die Eignungsprüfung

Hinweise zur Formalen Anforderungen

Die Anmeldefrist generell für jedes Wintersemester der 1. April, für jedes Sommersemester der 1. Dezember. Es zählt der Eingangsstempel.


Inhaltliche Anforderungen für die Eignungsprüfung

Hauptfachprüfung

  • Für Gesang und Instrumentalfächer in der Regel 3 oder 4 Werke verschiedener Stilrichtungen, sowie ggf. 1 Etüde (15-20 Minuten), z.B. Hauptfach Klavier: 4 Werke und 1 Etüde
  • Für Chorleitung, Elementare Musikpädagogik, Filmmusik, Gehörbildung, Historische Aufführungspraxis, Komposition, Liedgestaltung, Musik und Bewegung / Rhythmik, Musiktheorie, Orchesterleitung siehe Info-Blätter bzw. Immatrikulationssatzung

Die Prüfungskommission wählt aus der Liste der Prüfungswerke die Werke aus, die der Bewerber vortragen soll. Aus Zeitgründen kann die Kommission den Vortrag eines Werkes unterbrechen.


Weitere Informationen zur Eignungssprüfung

Überblick über die Prüfungsanforderungen zur Eignungsprüfung (Auszug aus der Immatrikulationsordnung):
Immatrikulationssatzung

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