Gesang

Bachelor Musik

Musikerinnen und Musiker entwickeln im Lauf ihrer Karriere unterschiedliche Schwerpunkte. Manche gehen ganz in der Solistenrolle auf oder musizieren hauptberuflich in einem Orchester oder Chor, andere verschreiben sich der Pädagogik und finden ihre Erfüllung im Unterrichten. Sehr viele kombinieren in ihrem beruflichen Alltag solche künstlerischen und pädagogischen Tätigkeiten. Dies bildet unser Studiengang Bachelor Musik mit einem künstlerischen Profil mit dem Karriereziel ausübende Musikerin oder Musiker und dem künstlerisch-pädagogischen Profil für Lehrberufe ab.

Im Fach Gesang bieten wir Ihnen die besondere Chance, Ihr Studium mit dem künstlerisch-pädagogischen Profil zu beginnen und das Profil bei Vorliegen der besonderen künstlerischen Eignung nach dem vierten Semester zu wechseln. Bei Ihrer Zwischenprüfung entscheidet die Prüfungskommission, ob Sie die Möglichkeit bekommen, in das künstlerische Profil zu wechseln oder auch die Profile zu kombinieren und sich auf beide beruflichen Optionen vorzubereiten.

Anforderungen in der Eignungsprüfung

Vortrag eines Programmes von mindestens vier Werken verschiedener Stilrichtungen sowie eines kurzen vorbereiteten Sprechtextes. Dieser kann Prosa, Gedicht oder Liedtext sein. Der Vortrag von Liedern, Rezitativen und Arien aus Opern oder Operetten sowie des Sprechtextes muss auswendig gestaltet sein. Die Noten der Klavierbegleitung sind mitzubringen.

Gegebenenfalls findet ein kurzes persönliches Gespräch statt.

(Auszug aus der Immatrikulationssatzung; siehe dort auch die allgemeinen Prüfungsanforderungen sowie die Anforderungen der weiteren Prüfungsteile [Gehörbildung, Musiktheorie, Klavier].)

Bachelor of Music (Lehramt an Gymnasien)

Das Studium ist mit dem Hauptinstrument Gesang Klassik oder Gesang Jazz/Pop möglich.

Der Studiengang Bachelor of Music im Fach Lehramt Musik qualifiziert für ein Masterstudium. Er schließt ein wissenschaftliches Fach ein, das in der Regel an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg studiert wird. An den Bachelor schließt sich ein viersemesteriger Master of Education an, der für den Vorbereitungsdienst im künstlerischen Lehramt an Gymnasien im Fach Musik und einem wissenschaftlichen Fach (Referendariat) qualifiziert.

Anforderungen in der Eignungsprüfung
Gesang

Vortrag eines Programmes von mindestens vier Werken verschiedener Stilrichtungen sowie eines kurzen vorbereiteten Sprechtextes. Dieser kann Prosa, Gedicht oder Liedtext sein. Der Vortrag von Liedern, Rezitativen und Arien aus Opern oder Operetten sowie des Sprechtextes muss auswendig gestaltet sein. Die Noten der Klavierbegleitung sind mitzubringen.

Gegebenenfalls findet ein kurzes persönliches Gespräch statt.

Gesang Jazz/Pop

Vortrag von zwei stilistisch unterschiedlichen Werken aus Jazz, Latin oder Pop optional mit einer Begleitband vor Ort. Mindestens eines der beiden Stücke mit Vokalimprovisation oder Melodievariation. Vom-Blatt-Singen. Zusätzlich eine spontane Aufgabe wie Ad-hoc-Improvisation mit den Musikerinnen und Musikern der Begleitband oder A-cappella-Gesang. Die Noten für die Begleitband sind dreifach mitzubringen (Leadsheet mit Akkordsymbolen und Melodie).

Diese Studierenden belegen als Nebenfach Gesang („klassisch“) und es gelten die Bedingungen wie in Abschnitt C III „Gesang (Nebenfach)“ dieser Anlage beschrieben.

(Auszug aus der Immatrikulationssatzung; siehe dort auch die allgemeinen Prüfungsanforderungen sowie die Anforderungen der weiteren Prüfungsteile [Gehörbildung, Musiktheorie, Gesang als Nebenfach, Klavier als Zweitinstrument].)

Master Musik

Wesentliche Studienschwerpunkte: Hauptfachunterricht, Kammermusik, Wahlpflichtmodul Musikwissenschaft/Theorie, Wahlmodule, Masterthesis.

Anforderungen in der Eignungsprüfung

Vortrag verschiedener Werke aus einem Angebot von zehn vorbereiteten Stücken verschiedener Stilrichtungen.

Für den Masterstudiengang Oper: Davon mindestens eine Arie szenisch vorbereitet.

(Auszug aus der Immatrikulationssatzung; siehe dort auch die allgemeinen Prüfungsanforderungen.)

Konzertexamen/Meisterklasse

Anforderungen in der Eignungsprüfung

Vortrag verschiedener Werke aus einem Angebot von zehn vorbereiteten Stücken verschiedener Stilrichtungen sowie einer studierten Opernpartie oder einer vollständigen Oratoriumspartie oder eines Liedzyklus.

Für den Schwerpunkt Opernstudio:

Vortrag verschiedener Werke aus einem Angebot von zehn vorbereiteten Stücken verschiedener Stilrichtungen, darunter mindestens fünf Opernarien in mindestens drei unterschiedlichen Sprachen und mindestens eine studierte Opernpartie.

(Auszug aus der Immatrikulationssatzung; siehe dort auch die allgemeinen Prüfungsanforderungen).