Satzung Online-Sitzungen

Aufgrund von § 10 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 10a sowie § 19 Absatz 1 Nummer 10 des Landeshochschulgesetzes Baden Württemberg (LHG), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 139) geändert worden ist, hat der Senat der Hochschule für Musik seiner Sitzung am 11. Februar 2026 die nachstehende Satzung zur Durchführung von Sitzungen der Organe und Gremien in Online  oder sonstigen alternativen Sitzungsformen beschlossen.

§ 1 Anwendungsbereich

(1)    Diese Satzung regelt die Voraussetzungen, Verfahren und Rahmenbedingungen für die Durchführung von Sitzungen der Organe und Gremien der Hochschule für Musik Freiburg in Online Sitzungen, hybriden Sitzungen sowie sonstigen alternativen Sitzungsformen im Sinne des § 10a LHG.
(2)    Die Satzung findet Anwendung, soweit die betreffenden Organe oder Gremien keine eigenen Regelungen zur Durchführung von Online Sitzungen oder alternativen Sitzungsformen in einer Geschäftsordnung oder sonstigen Satzung vorhalten.
(3)    Sofern sich einzelne Organe oder Gremien keine eigene Geschäftsordnung gegeben haben, gilt die Allgemeine Geschäftsordnung für die Organe und Gremien der Hochschule für Musik Freiburg in der jeweils geltenden Fassung ergänzend, soweit diese Satzung keine abweichenden oder spezielleren Regelungen trifft.
 

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1)    Eine Online Sitzung ist eine Sitzung, die ohne physische Präsenz der Mitglieder ausschließlich unter Nutzung von Telekommunikations  oder Videokonferenzsystemen durchgeführt wird.
(2)    Eine hybride Sitzung ist eine Sitzung, bei der einzelne Mitglieder physisch am Sitzungsort anwesend sind, während andere Mitglieder zeitgleich im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen.
(3)    Alternative Sitzungsformen im Sinne dieser Satzung sind Online Sitzungen, hybride Sitzungen sowie sonstige rechtlich zulässige Formen der ortsunabhängigen Sitzungsteilnahme.
 

§ 3 Sitzungsform

(1)    Die Sitzungen der Organe und Gremien der Hochschule für Musik Freiburg finden grundsätzlich als Präsenzsitzungen statt.
(2)    Abweichend von Absatz 1 können Sitzungen als Online Sitzungen oder in hybrider Form durchgeführt werden, sofern gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
(3)    Über die Sitzungsform entscheidet die oder der Vorsitzende des jeweiligen Organs oder Gremiums. Eine Online  oder hybride Sitzung gilt als zulässig, sofern nicht eine Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder innerhalb einer von der oder dem Vorsitzenden gesetzten Frist widerspricht.

§ 4 Einberufung und Einladung

(1)    Die Einberufung von Online  oder hybriden Sitzungen erfolgt nach den für Präsenzsitzungen geltenden Vorschriften.
(2)    In der Einladung sind neben der Tagesordnung insbesondere anzugeben:
1.    die Form der Sitzung (Online  oder hybride Sitzung),
2.    die technischen Zugangsdaten sowie
3.    bei hybriden Sitzungen der Ort der Präsenzteilnahme.

§ 5 Technische Voraussetzungen und Teilnahme

(1)    Die Hochschule stellt geeignete technische Softwareysteme zur Verfügung, die eine gleichberechtigte Teilnahme aller Gremienmitglieder ermöglichen.
(2)    Die Identität der teilnehmenden Mitglieder sowie deren Anwesenheit müssen eindeutig feststellbar sein.
(3)    Ein Mitglied gilt als anwesend, wenn eine stabile Ton  und – soweit erforderlich – Bildverbindung besteht und eine aktive Teilnahme möglich ist.
(4)    Bei erheblichen technischen Störungen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung beeinträchtigen, ist die Sitzung zu unterbrechen oder abzubrechen.

§ 6 Beschlussfassung und Abstimmungen

(1)    Für Beschlussfähigkeit, Mehrheiten und Abstimmungsverfahren gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen und satzungsrechtlichen Regelungen unverändert.
(2)    Abstimmungen in Online  oder hybriden Sitzungen sind zulässig, sofern eine eindeutige Feststellung der Stimmabgaben gewährleistet ist.
(3)    Geheime Abstimmungen sind in alternativen Sitzungsformen nur zulässig, sofern die Wahrung des Wahlgeheimnisses technisch sichergestellt ist.

§ 7 Niederschrift

(1)    Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen.
(2)    Die Niederschrift hat insbesondere zu enthalten:
1.    die Form der Sitzung,
2.    die teilnehmenden Mitglieder und deren Teilnahmeform,
3.    die gefassten Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse.

§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1)    Online  und hybride Sitzungen sind unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durchzuführen.
(2)    Bild  und Tonaufzeichnungen sind unzulässig, soweit sie nicht gesetzlich vorgesehen oder für die Durchführung der Sitzung zwingend erforderlich sind.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule für Musik in Kraft.

Freiburg, 11. Februar 2026 | Prof. Dr. Ludwig Holtmeier | Rektor