Master Kirchenmusik
An der Hochschule für Musik Freiburg können Absolventen des Bachelor Kirchenmusik ein viersemestriges Aufbau-Studium absolvieren.
Professoren/Lehrkräfte
Prof. Matthias Maierhofer (Orgel)
Prof. David Franke (Orgel und Orgelimprovisation)
Stephan Kreutz (Liturgisches Orgelspiel)
Jörg Josef Schwab (Liturgisches Orgelspiel)
Prof. Frank Markowitsch (Chorleitung)
Haek-Kyung Jung (Kinderchorleitung)
Hon.-Prof. Boris Böhmann (Kinderchorleitung)
Christoph Schäfer (Hymnologie)
Andreas Liebig (Orgelstilkunde)
Hon.-Prof. Dr. Meinrad Walter (Liturgik)
Prof. Dr. Reiner Marquard (Evangelische Theologie)
Wesentliche Studienschwerpunkte
Hauptfachunterricht Orgel, Dirigieren, Gesang, Theorie/Gehörbildung/ Musikwissenschaft, Kirchenmusikspezifische Fächer, Hochschulchor, Pädagogische Fächer für Kirchenmusik, Wahlmodule
Weitere Informationen zum Studiengang
Ordnungen, Studienpläne und Modulhandbücher
Bewerbungsfristen
1. Dezember des Vorjahres zum Sommersemester
1. April zum Wintersemester
Anmeldegebühr 50 €
Kosten
Einschreibe- bzw. Rückmeldegebühren sowie Sozialbeitrag für das Studierendenwerk
Formale Anforderungen für die Eignungsprüfung
Hinweise zu den formalen Anforderungen
Die Anmeldefrist generell für jedes Wintersemester der 1. April, für jedes Sommersemester der 1. Dezember. Es zählt der Eingangsstempel.
Inhaltliche Anforderungen für die Eignungsprüfung
Auszug aus der Immatrikulationssatzung:
A Allgemeine Prüfungsanforderungen
(1) Im Falle einer Vorprüfung im Hauptfach beträgt diese circa 10 Minuten. In diesen Fällen beträgt die Dauer der Eignungsprüfung im Hauptfach circa 15 Minuten.
(2) Im Übrigen beträgt die Dauer der Eignungsprüfung für den Studiengang Master Musik in den instrumentalen Hauptfächern sowie im Hauptfach Gesang bis zu 20 Minuten. Für die anderen Fächer siehe die jeweilige Einzelbeschreibung.
(3) Im instrumentalen Hauptfach sind in der Regel vier Werke aus vier Stilrichtungen einschließlich eines Werkes des 20./21. Jahrhunderts vorzutragen.
(4) Beurteilungskriterien sind künstlerische Phantasie, Werktreue, technisches Können, eine dem eigenen Können entsprechende Wahl der Prüfungswerke sowie das Vorhandensein einer hinreichenden Ensemblekompetenz des Studienbewerbers beziehungsweise der Studienbewerberin.
(5) Einzelheiten beziehungsweise gesonderte Bestimmungen sind im Folgenden beschrieben.
B Anforderungen je nach Hauptfach
1. Orgel
a) Vortrag von Orgelwerken aus vier verschiedenen Stilrichtungen, davon eines von Johann Sebastian Bach, eines aus der Zeit der Romantik und eines, das nach 1930 entstanden ist.
b) Improvisation/ Liturgisches Orgelspiel: Drei Cantus-firmus-Bearbeitungen in verschiedener Form über ein gegebenes Kirchenlied. Dauer: circa 10 Minuten.
2. Dirigieren
Probenarbeit mit einem Hochschulensemble (Chor). Der Bewerber/die Bewerberin erhält die Aufgabe mindestens zwei Wochen vor der Prüfung. Die Dauer der Probe beträgt ca. 20 Minuten.
C Weitere Prüfungsteile
1. Fachspezifischer Hörtest
Vom-Blatt-Singen, Wiedergabe und Dirigat eines Rhythmus, Nachspielen/Nachsingen und Beschreiben musikalischer Strukturen (z.B. Singen eines Liedes aus dem Gedächtnis auf Solmisationssilben oder Tonnamen, Spielen einer Melodie aus dem Gedächtnis, gegebenenfalls in einer weiteren Tonart, Nachspielen eines harmonischen Verlaufs).
2. Gesang oder Klavier/Historische Tasteninstrumente
Vortrag von zwei Gesangswerken unterschiedlichen Charakters (bitte Noten für Klavierbegleitung mitbringen) oder Vortrag von zwei Klavierwerken fortgeschrittenen Schwierigkeitsgrades unterschiedlicher Epochen beziehungsweise Stile. (Im Falle von Historischen Tasteninstrumenten ist darunter ein Werk von Johann Sebastian Bach gefordert.)