facebookYou Tubefeedfeedfeed
english versionSeite druckenSuche

Anlage 1 zur Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor Musik der Hochschule für Musik Freiburg

(letztmalige Änderung vom 14. Juli 2021)

Die Anlage 1 regelt die Zwischenprüfung / Hauptfachprüfung I, die Pflichtmodule / die studienbegleitenden Modulabschlüsse, die Bachelorprüfung / Hauptfachprüfung II sowie die Modulprüfungen im Nebenfach (Minor) gemäß §3b SPO Bachelor Musik. Regelungen aufgrund der Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Freiburg im Bereich der Elementaren Musikpädagogik sind in Anlage 1a gebündelt.


Inhaltsverzeichnis

I. Zwischenprüfung /Modulabschluss Hauptfach I

II. Pflichtmodule – Studienbegleitende Modulabschlüsse

III. Bachelorprüfung/ Modulabschluss Hauptfach II

A) Künstlerisches Profil

B) Künstlerisch-pädagogisches Profil

IV. Minor

I. Zwischenprüfung /Modulabschluss Hauptfach I

Die Prüfung in einem instrumentalen Hauptfach oder in Gesang besteht aus einem Vortrag von Werken verschiedener Stilrichtungen.

Dauer: ca. 20 Minuten.

In allen instrumentalen Hauptfächern, die nicht Orchesterinstrumente sind, wird in dieser Prüfung auf Antrag des Studierenden entschieden, ob er ab dem 5. Semester zum Bachelor mit künstlerischem Profil zugelassen wird. Der Antrag ist der Meldung zur Prüfung beizufügen. Die Prüfung wird in diesem Fall als Aufnahmeprüfung für den Bachelor mit künstlerischem Profil gewertet, die Prüfungsdauer erhöht sich auf ca. 30 Minuten. Für eine Zulassung zum Bachelor mit künstlerischem Profil zu einem späteren Zeitpunkt ist eine eigene Aufnahmeprüfung erforderlich. Für die Anmeldung gelten die Regelungen der Immatrikulationssatzung.

Die Prüfung im Hauptfach Musiktheorie besteht aus:

a) Klausur; Dauer: 4 Stunden.

1. Choral- oder Liedsatz

2. Satztechnische Arbeit im Stile des 15. oder 16. Jahrhunderts

3. Aussetzen eines unbezifferten und eines bezifferten Basses

4. Satztechnische Arbeit im Stile des 17. oder 18. Jahrhunderts

b) Mündliche Prüfung; Dauer: 40 Minuten.

1. Analyse eines vorbereiteten Stückes mittleren Schwierigkeitsgrades

2. Primavista-Analyse kleiner Stücke oder kurzer Abschnitte aus Werken unterschiedlicher Stilepochen.

Die Prüfung im Hauptfach Komposition besteht aus einem Kolloquium mit Vorlage von Kompositionen/tonsetzerischen Arbeiten.

Dauer: ca. 30 Minuten.

Die Prüfung im Hauptfach Dirigieren/Orchesterleitung besteht aus:

a) einer Probe mit Orchester

oder einer Aufführung eines kurzen Werkes oder Teil eines Werkes.

Dauer: ca. 20 Minuten.

b) einer schriftlichen und mündlichen Prüfung über Repertoire- und Stilkenntnisse.

Dauer: ca. 25 Minuten.

Die Prüfung im Hauptfach Dirigieren/Chorleitung besteht aus:

a) einer Probe und Aufführung eines Chorstücks

Dauer: ca. 25 Minuten.

b) einer mündlichen Prüfung über Repertoire- und Stilkenntnisse.

Dauer: ca. 25 Minuten.

Die Prüfung im Hauptfach Elementare Musikpädagogik mit zweitem Hauptfach Instrument oder Gesang besteht aus:

einer intermedial gestalteten Aufführung (Dauer: insgesamt ca. 30 Minuten) zweiteilig oder integral

a) Instrumentales / Vokales Hauptfach: Vortrag von Werken verschiedener Stilrichtungen (ca. 15 Minuten)

b) Hauptfach EMP: künstlerische Präsentation (Solo und mit einer Gruppe) mit Mitteln und Techniken der Elementaren Musizierpraxis: Perkussion, Elementare Ensembleleitung / Improvisation / Arrangieren / Komponieren, Bewegung / Tanz und Stimme (ca. 15 Minuten)

Die Prüfung im Hauptfach Elementare Musikpädagogik, Studienrichtung MEP besteht aus drei Teilen:

Teil 1: entspricht den Prüfungsleistungen im Hauptfach Elementare Musikpädagogik mit zweitem Hauptfach Instrument oder Gesang

Teil 2: Musikdidaktik

  • Klausur; Dauer: 45 Minuten (PH)

  • Lehrprobe mit einer Kindergruppe inkl. schriftlicher Ausarbeitung und anschließendem Kolloquium; Dauer: ca. 45 Minuten (HfM)

Teil 3: Ensembleleitung; Dauer: 15 Minuten (PH)

II. Pflichtmodule – Studienbegleitende Modulabschlüsse

Modul Gehörbildung I / Solfège

a) Gehörbildung I, Schriftliche und/oder computergestützte Leistungsfeststellung *)

(Klausur; Dauer: 90 Minuten): Reproduktion tonaler und atonaler Passagen sowie eines Rhythmus nach Gehör. Analytische Beschreibung gehörter Phänomene und Abschnitte.

Variante A: Die Prüfung umfasst 100% der jeweils vorgesehenen Aufgabenstellungen.

Variante B: Die Prüfung wird gekürzt um den Themenbereich der erbrachten Prüfungsleistungen gemäß der optionalen Prüfungsleitung.

b) Solfège mündlich/spielpraktisch (Dauer: 15 Minuten):

Deklamieren eines Rhythmus, Singen einer tonalen und einer atonalen Melodie, transponierendes Singen und gleichzeitiges Spielen der tonalen Melodie unter Benennung der Skalenstufen (Stufensingen oder Relative Solmisation); eine der Aufgabenstellungen kann nach Wahl 15 Minuten vorbereitet werden.

Optionale Prüfungsleistung

Studierende, die die Beschäftigung mit einem vereinbarten Themenfeld der Gehörbildung spiel- bzw. gesangspraktisch durch fünf hinterlegte und durch die Lehrperson akzeptierte Nachspielaufnahmen studienbegleitend nachweisen, können dadurch den Umfang der unter a) beschriebenen Leistungsfeststellung bzgl. der durch die optionale Prüfungsleistung erbrachten Inhalte kürzen.

*) Die Feststellung des Formates der Leistungsfeststellung erfolgt durch die Prüfungskommission.

Modul Gehörbildung II

a) Gehörbildung II schriftliche und/oder computergestützte Leistungsfeststellung *)

Klausur; Dauer: 90 Minuten.

Reproduktion ausgewählter Passagen nach Gehör. Analytische Beschreibung gehörter Phänomene und Abschnitte.

Variante A: Die Prüfung umfasst 100% der jeweils vorgesehenen Aufgabenstellungen.

Variante B: Die Prüfung wird gekürzt um den Themenbereich der erbrachten Prüfungsleistungen gemäß der optionalen Prüfungsleistung.

b) Gehörbildung II mündlich/praktisch

Nachspielen/-singen ausgewählter Passagen unter Berücksichtigung der Phrasierung sowie artikulatorischer, dynamischer und agogischer Aspekte; vokal-/instrumentalpraktische Darstellung vorgespielter mehrstimmiger Passagen nach Gehör sowie deren analytische Beschreibung.

Dauer: 15 Minuten; Vorbereitungszeit: 15 Minuten.

Optionale Prüfungsleistung

Studierende, die die Beschäftigung mit einem vereinbarten Themenfeld der Gehörbildung spiel- bzw. gesangspraktisch durch fünf hinterlegte und durch die Lehrperson akzeptierte Nachspielaufnahmen studienbegleitend nachweisen, können dadurch den Umfang der unter a) beschriebenen Leistungsfeststellung bzgl. der durch die optionale Prüfungsleistung erbrachten Inhalte kürzen.

*) Die Feststellung des Formates der Leistungsfeststellung erfolgt durch die Prüfungskommission.

Modul Gehörbildung III

(nur in den Hauptfächern Komposition, Musiktheorie, Dirigieren)

Klausur; Dauer: 90 Minuten.

entsprechend der behandelten Inhalte (z.B. Erkennen von Instrumentalfarben, Intonationskontrolle, Ergänzung eines gegebenen Notenbildes, in dem eine oder mehrere Stimmen ausgespart sind etc.)

Modul Musiktheorie III

a) Klausur; Dauer: 2,5 Stunden.

Vierstimmiger Choral- oder Liedsatz, Aussetzen eines bezifferten oder unbezifferten Basses.

b) Mündliche Prüfung; Dauer: ca. 25 Minuten.

Formale und harmonische Analyse eines kürzeren Stückes (vorwiegend der Klassik/Romantik) mittleren Schwierigkeitsgrades; Primavista-Analyse ausgewählter Passagen; Darstellung harmonischer Phänomene am Klavier.

Modul Musikwissenschaft II

a) Klausur; Dauer: ca. 3,5 Stunden.

Die Themen der Klausur erwachsen in der Regel aus einer der im Prüfungssemester angebotenen Lehrveranstaltungen des Prüfers; zusätzlich kann vom Prüfer ein freies Thema gestellt werden.

Zusatz für das künstlerisch-pädagogische Profil: Wird für die Bachelorthesis ein musikwissenschaftliches Thema gewählt, so findet die Klausur im Fach Musikpädagogik statt. Wird für die Bachelorthesis ein musikmedizinisches Thema gewählt, so findet die Klausur im Fach Musikpädagogik oder in Musikwissenschaft statt.

b) Mündliche Prüfung; Dauer: ca. 30 Minuten.

Der Kandidat vereinbart mit dem Prüfer drei Themen. Die Themen der Klausur und der Bachelorthesis dürfen nicht mit den Prüfungsthemen übereinstimmen. Die Themenwahl muss den vielfältigen Erscheinungen der Musik Rechnung tragen; sie soll zeigen, dass der Kandidat unterschiedliche Herangehensweisen der Musikwissenschaft beherrscht. Die Prüfung muss nicht auf die vereinbarten Themen beschränkt bleiben.

Modul Klavier bzw. Cembalo Pflichtfach II

(nicht für Studierende mit Hauptfach Klavier, Akkordeon, Gitarre, Cembalo, Fortepiano, Laute)

Modul Klavier Pflichtfach II

1. Vortrag eines Werkes der Klavierliteratur (Solo)

2. Aus den folgenden vier Aufgaben wählt die/der Kandidat/in zwei aus:

a) Vortrag eines Kammermusikwerkes

b) Liedspiel:
Erarbeitung und Vortrag eines Popsongs (alternativ: Volkslied oder leichter Jazzstandard) mit eigener Begleitung.
Die/der Kandidat/in erhält das Leadsheet bzw. die Melodie eine Woche vor der Prüfung.

c) Unterrichtsbegleitung:
Darstellung einer Klavierbegleitung in vereinfachter Form (nach Möglichkeit aus der Literatur des studierten Hauptfachs).
Die/der Kandidat/in erhält das Stück eine Woche vor der Prüfung.

d) Vomblattspiel.

Dauer: insgesamt ca. 15 Minuten.

Modul Cembalo Pflichtfach II

Das Prüfungsrepertoire kann variabel gestaltet werden (Originalliteratur, Ensemblespiel, Improvisation), muss aber mindestens zwei Originalwerke (oder einen Satz aus einem Zyklus) enthalten.

Dauer: ca. 15 Minuten.

Modul Musikpädagogik II (künstlerisch-pädagogisches Profil)

a) Klausur; Dauer: ca. 3,5 Stunden
Die Themen der Klausur erwachsen in der Regel aus den im Prüfungssemester angebotenen Lehrveranstaltungen des Prüfers; zusätzlich kann vom Prüfer ein freies Thema gestellt werden. Wird für die Bachelorthesis ein musikpädagogisches Thema gewählt, so findet die Klausur nur im Fach Musikwissenschaft statt.

b) Mündliche Prüfung; Dauer: ca. 30 Minuten
Der Kandidat vereinbart mit dem Prüfer drei Themen. Die Themen der Klausurarbeit und der Bachelorthesis dürfen nicht mit den Prüfungsthemen übereinstimmen. Die Prüfung beschränkt sich nicht auf die vereinbarten Themen, sondern erstreckt sich auch auf das geforderte pädagogische Grundwissen.

Im Hauptfach Elementare Musikpädagogik, Studienrichtung MEP entfällt das Modul Musikpädagogik II (künstlerisch-pädagogisches Profil).

Weitere studienbegleitende Modulabschlüsse im Hauptfach Musiktheorie:

Modul Tasteninstrument II

(Entfällt, wenn parallel zum Hauptfach Musiktheorie ein instrumentales Hauptfach, Gesang, Komposition oder Dirigieren studiert wird)

Vortrag von drei Werken verschiedener Stilrichtungen.

Dauer: ca. 30 Minuten.

Modul Generalbass/Partiturspiel I

Generalbassspiel: als vorbereitetes Stück ein Rezitativ mit Arie aus dem Spätbarock; als Primavista-Aufgabe ein leichteres Stück ( z.B. aus den Schemelli-Liedern von J.S. Bach).

Dauer: ca. 15 Minuten.

Modul Generalbass/Partiturspiel II

Partiturspiel: ein vorbereitetes Stück mittlerer Schwierigkeit (wahlweise Chor- oder Orchesterpartitur), als Primavista-Aufgaben eine vierstimmige Chorpartitur in alten Schlüsseln und ein leichterer klassischer Sinfoniesatz.

Dauer: ca. 20 Minuten.

Weitere studienbegleitende Modulabschlüsse in den Hauptfächern Gesang, Gesang/Oper und Konzertgesang:

Modul Italienisch II

Referat in italienischer Sprache, Vortrag einer italienischen Opernarie mit Rezitativ und anschließende Übersetzung, Vorlesen eines dem Prüfungskandidaten unbekannten Textes.

Dauer: ca. 20 Minuten.

Modul Sprecherziehung II

Beherrschung der deutschen Aussprache (Hochlautung), Vortrag von Lyrik- und Prosatexten aus unterschiedlichen Stilrichtungen, Vortrag eines Monologs bzw. Dialogs aus dem Theater- oder Musiktheaterbereich.

Dauer ca. 20 Minuten.

Weitere studienbegleitende Modulabschlüsse im Hauptfach Dirigieren/Orchesterleitung:

Modul Chorleitung II

Der Kandidat legt vier Wochen vor der Prüfung eine Repertoireliste von zehn Stücken (oder Teile aus größeren Werken) aus vier Stilrichtungen vor.

Die Prüfung (Dauer: ca. 30 Minuten) besteht aus zwei Teilen:

a) ein „Auftritt“ mit einem Vokalensemble, das ein Stück aus der Repertoireliste nach Wahl des Kandidaten aufführt. (Dauer: bis zu 6 Minuten). Zur Vorbereitung dienen eine 30-minütige Probe sowie eine 15-minütige „Generalprobe“.

b) Eine „Erstprobe“ mit einem Vokalensemble, in der ein dazu kontrastierendes Stück geprobt wird, das vom Professor am Tag vor der Prüfung aus der Repertoireliste ausgewählt wird.

Modul Instrumentales oder Vokales Hauptfach II

Vortrag von drei Werken verschiedener Stilrichtungen.

Dauer: ca. 30 Minuten.

Modul Pflichtfach Klavier II (wenn nicht instrumentales Hauptfach)

Das Prüfungsrepertoire kann variabel gestaltet werden (Originalliteratur, Ensemblespiel, Improvisation), muss aber mindestens zwei Originalwerke (oder einen Satz aus einem Zyklus) enthalten.

Dauer: ca. 15 Minuten.

Modul Dirigierpraktisches Klavierspiel

Beispiele aus Chor- bzw. Orchesterpartituren mit einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten sowie Blattspiel.

Dauer: ca. 15 Minuten.

Modul Korrepetition II

Vorbereitete Arbeit mit einem Sänger und mit einem Ensemble sowie eine Primavista-Aufgabe.

Dauer: insgesamt ca. 45 bis 60 Minuten.

Modul Musiktheorie II (b) für Dirigieren

a) Klausur; Dauer: 2,5 Stunden.
Anfertigen einer Stilkopie mittleren Schwierigkeitsgrades (18. oder frühes 19. Jahrhundert)

b) Mündliche Prüfung; Dauer: 25 Minuten; Vorbereitungszeit: 30 Minuten.
Aussetzen bezifferter und unbezifferter Bässe mittleren Schwierigkeitsgrades am Klavier. Formale und harmonische Analyse eines mehrsätzigen Orchesterwerks des barocken, klassischen oder romantischen Repertoires.

Weitere studienbegleitende Modulabschlüsse im Hauptfach Dirigieren/Chorleitung

Orchesterleitung II

Die Prüfung besteht aus einer Probe mit Orchester.

Dauer: ca. 30 Minuten.

Modul Klavier für Chorleitung

Vortrag von drei Werken verschiedener Stilrichtungen.

Dauer: ca. 30 Minuten.

Modul Gesang für Chorleitung

Vortrag von mindestens zwei Stücken.

Dauer: ca. 15 Minuten.

Modul Dirigierpraktisches Klavierspiel

Beispiele aus Chor- bzw. Orchesterpartituren mit einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten sowie Blattspiel.

Dauer: ca. 15 Minuten.

Modul Musiktheorie II (b) für Dirigieren

a) Klausur; Dauer: 2,5 Stunden.
Anfertigen einer Stilkopie mittleren Schwierigkeitsgrades (18. oder frühes 19. Jahrhundert).

b) Mündliche Prüfung; Dauer: 25 Minuten; Vorbereitungszeit: 30 Minuten.

Aussetzen bezifferter und unbezifferter Bässe mittleren Schwierigkeitsgrades am Klavier. Formale und harmonische Analyse eines mehrsätzigen Orchesterwerks des barocken, klassischen oder romantischen Repertoires.

Weitere studienbegleitende Modulabschlüsse im Hauptfach Komposition

Modul Musiktheorie I (a) für Komposition

a) Klausur; Dauer: 2,5 Stunden.
Vierstimmiger Choral- oder Liedsatz, Aussetzen eines bezifferten und/oder unbezifferten Basses.

b) Mündliche Prüfung; Dauer: 25 Minuten.
Formale und harmonische Analyse eines kürzeren Stückes (vorwiegend der Klassik/Romantik) mittleren Schwierigkeitsgrades; Primavista-Analyse ausgewählter Passagen; Darstellung harmonischer Phänomene am Klavier.

Modul Kontrapunkt I

Klausur; Dauer: 2 Stunden.

Anfertigen einer zwei- oder dreistimmigen satztechnischen Arbeit im Stile des 15. oder 16. Jahrhunderts (z. B. Motette, Chanson).

Modul Kontrapunkt II

Klausur; Dauer: 2 Stunden.

Anfertigen einer satztechnischen Arbeit im Stile des 17. oder 18. Jahrhunderts (z. B. dreistimmige Fugenexposition, zweistimmige Invention).

III. Bachelorprüfung/ Modulabschluss Hauptfach II

I. Elementare Musikpädagogik (EMP): Advanced Education/Musikpädagogische Fort- und Weiterbildung

Es muss folgende Option gewählt werden:

Wissenschaftliche Thesis (mind. 80.000 Zeichen)

A) Künstlerisches Profil

Im künstlerischen Profil wird die Bachelorprüfung gleichzeitig mit der Abschlussprüfung des Moduls Hauptfach II abgelegt.

1) Modul Hauptfach II: Streichinstrumente, Harfe

1. Teil: Konzert; Dauer: ca. 60 Minuten.

Werke verschiedener Stilepochen, darunter:

  • Solosonate, Sonate oder Virtuosenstück; Dauer: ca. 40 Minuten
  • Kammermusik; Dauer: ca. 20 Minuten

Vorzulegen ist zur Abschlussprüfung des Moduls Hauptfach II eine schriftliche Programmreflexion im Umfang von mindestens 5.000 Zeichen. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und enthält musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analysen zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.

2. Teil: Probespielprüfung; Dauer: ca. 20 Minuten

Streichinstrumente (außer Gambe):

  • klassisches Konzert
  • Erster Satz eines Solokonzertes nach Wahl (kein klassisches Konzert, Ausnahme Beethoven Violinkonzert)
  • zehn Orchesterstellen (tutti)

Harfe:

  • ein Solokonzert
  • ein Solostück
  • zehn Orchesterstellen

2) Modul Hauptfach II: Blasinstrumente

1. Teil: Konzert; Dauer: ca. 60 Minuten
Werke verschiedener Stilepochen, darunter ein kammermusikalisches Werk sowie ein Werk, das nach 1950 entstand.
Vorzulegen ist zur Abschlussprüfung des Moduls Hauptfach II eine schriftliche Programmreflexion im Umfang von mindestens 5.000 Zeichen. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und enthält musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analysen zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.

2. Teil: Probespielprüfung (außer Blockflöte); Dauer: ca. 20 Minuten
-ein Probespielkonzert
-zehn Orchesterstellen (Die Prüfungskommission wählt daraus vier bis sechs aus; die Orchesterstellen können zum Teil auch auf einem Nebeninstrument [z.B. Piccolo, Bassposaune] gespielt werden.)

3) Modul Hauptfach II: Schlaginstrumente

1. Teil: Konzert; Dauer: ca. 60 Minuten
Werke verschiedener Stilrichtungen einschließlich eines Kammermusikwerkes
Vorzulegen ist zur Abschlussprüfung des Moduls Hauptfach II eine schriftliche Programmreflexion im Umfang von mind. 5.000 Zeichen. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und enthält musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analysen zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.

2. Teil: Probespielprüfung; Dauer: ca. 20 Minuten
-mindestens ein solistisches Werk
-zehn Orchesterstellen (verschiedenes Instrumentarium, die Prüfungskommission trifft daraus eine Auswahl).

4) Modul Hauptfach II: Klavier

1. Teil: Konzert; Dauer: ca. 60 Minuten
Das Recital beinhaltet Werke verschiedener Stilrichtungen einschließlich zweier Etüden (eine davon von Chopin).
Vorzulegen ist zur Abschlussprüfung des Moduls Hauptfach II eine schriftliche Programmreflexion im Umfang von mind. 5.000 Zeichen. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und enthält musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analysen zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.

2. Teil: Kammermusikprüfung; Dauer: ca. 30 Minuten
Mindestens ein Werk mit Trio- oder größerer Besetzung muss enthalten sein.

5) Modul Hauptfach II: Gitarre

1. Teil: Konzert; Dauer: ca. 60 Minuten
Das Recital beinhaltet Werke verschiedener Stilrichtungen und ein selbst einstudiertes Pflichtstück, das dem Studenten 6 Wochen vor der Hauptfachprüfung gegeben wird. Eines der Werke kann auf dem gewählten Nebeninstrument gespielt werden.
Vorzulegen ist zur Abschlussprüfung des Moduls Hauptfach II eine schriftliche Programmreflexion im Umfang von mindestens 5.000 Zeichen. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und enthält musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analysen zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.

2. Teil: Kammermusikprüfung; Dauer: ca. 30 Minuten
Es muss mindestens ein Werk ab Triobesetzung gespielt werden.

6) Modul Hauptfach II: Akkordeon

1. Teil: Konzert; Dauer: ca. 60 Minuten
Das Recital beinhaltet Werke verschiedener Stilrichtungen einschließlich einer Etüde.
Vorzulegen ist zur Abschlussprüfung des Moduls Hauptfach II eine schriftliche Programmreflexion im Umfang von mindestens 5.000 Zeichen. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und enthält musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analysen zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.

2. Teil: Kammermusikprüfung; Dauer: ca. 30 Minuten

7) Modul Hauptfach II: Cembalo, Fortepiano

1. Teil: Konzert; Dauer: ca. 60 Minuten
Das Recital beinhaltet Werke verschiedener Stilrichtungen.
Vorzulegen ist zur Abschlussprüfung des Moduls Hauptfach II eine schriftliche Programmreflexion im Umfang von mindestens 5.000 Zeichen. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und enthält musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analysen zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.

2. Teil: Kammermusikprüfung; Dauer: ca. 30 Minuten
Es muss mindestens ein Werk ab Triobesetzung gespielt werden; im Hauptfach Fortepiano soll ein Kammermusikwerk mit obligatem Fortepiano enthalten sein, im  Hauptfach Cembalo liegt dabei der Schwerpunkt auf Basso Continuo.

8) Modul Hauptfach II: Orgel

Konzert; Dauer: ca. 60 Minuten
Das Repertoire muss Werke umfassen:
- aus der Barockzeit
- aus dem Orgelschaffen J. S. Bachs, hiervon mindestens
1. ein größeres freies Werk
2. eine größere Choralbearbeitung
3. eine Triosonate
- aus der Zeit der Romantik
- der Neuen Musik.
Vorzulegen ist zur Abschlussprüfung des Moduls Hauptfach II eine schriftliche Programmreflexion im Umfang von mindestens 5.000 Zeichen. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und enthält musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analysen zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.

9) Modul Hauptfach II: Laute, historische Zupfinstrumente

1. Teil: Konzert; Dauer: ca. 60 Minuten
Das Recital beinhaltet Werke verschiedener Stilrichtungen
Vorzulegen ist zur Abschlussprüfung des Moduls Hauptfach II eine schriftliche Programmreflexion im Umfang von mindestens 5.000 Zeichen. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und enthält musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analysen zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.

2. Teil: Kammermusikprüfung; Dauer: ca. 30 Minuten
Es muss mindestens ein Werk ab Triobesetzung gespielt werden sowie ein Werk mit Laute als Generalbassinstrument.

10) Modul Hauptfach II: Gesang/Oper

Konzert; Dauer: ca. 45 Minuten
- Beitrag Ensemble szenisch, mindestens 10 Minuten
- je eine Arie aus Barock und Klassik, eine davon mit Rezitativ
- ein Werk nach 1930.
Vorzulegen ist zur Abschlussprüfung des Moduls Hauptfach II eine schriftliche Programmreflexion im Umfang von mindestens 5.000 Zeichen. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und enthält musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analysen zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.

11) Modul Hauptfach II: Konzertgesang

Konzert; Dauer: ca. 45 Minuten
Werke verschiedener Stilrichtungen, davon mindestens
- eine Opernarie
- ein Ensemble (mit oder ohne Begleitung)
- ein kammermusikalisches Werk.
Vorzulegen ist zur Abschlussprüfung des Moduls Hauptfach II eine schriftliche Programmreflexion im Umfang von mindestens 5.000 Zeichen. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und enthält musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analysen zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.

12) Modul Hauptfach II: Komposition

Kompositionsabend; Dauer: ca. 45 Minuten
Aufführung eigener Kompositionen. Die Werke müssen innerhalb der Studienzeit an der Hochschule für Musik Freiburg entstanden sein.
Die Ausführenden sollen möglichst Hochschulstudierende sein. Die organisatorische Vorbereitung und Einstudierung sind Aufgabe der Kandidatinnen oder Kandidaten.
Vorzulegen ist zur Abschlussprüfung des Moduls Hauptfach II eine schriftliche Programmreflexion im Umfang von mindestens 5.000 Zeichen. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und enthält musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analysen zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.

13) Modul Hauptfach II: Dirigieren/Orchesterleitung

Die Prüfung in Dirigieren, Hauptfach Orchesterleitung besteht aus drei Teilen:
a) Eine Probe mit einem Orchesterwerk (oder Teil eine Werkes)
Dauer: ca. 30 Minuten
b) Eine Aufführung eines oder mehrere Orchesterwerke, darunter das in der Probe erarbeitete Stück
Dauer: ca. 20 Minuten
Vorzulegen ist zur Abschlussprüfung des Moduls Hauptfach II eine schriftliche Programmreflexion im Umfang von mindestens 5.000 Zeichen. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und enthält musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analysen zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.
c) Schriftliche und mündliche Prüfung über Repertoire- und Stilkenntnisse.
Dauer: ca. 45 Minuten

14) Modul Hauptfach II: Dirigieren/ Chorleitung:

Der Kandidat legt vier Wochen vor der Prüfung eine Repertoireliste von 15 Stücken (oder Teile aus größeren Werken) aus vier Stilrichtungen vor. Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
a) Eine Probe eines Stückes aus der Repertoireliste nach Wahl des Kandidaten mit einem Vokalensemble (Dauer: ca. 30 Minuten) und anschließendem Kolloquium (Dauer: ca. 15 Minuten)
b) Aufführung dieses Werkes (ca. 6 Minuten) nach vorangehender 15-minütiger „Generalprobe“
Vorzulegen ist zur Abschlussprüfung des Moduls Hauptfach II eine schriftliche Programmreflexion im Umfang von mindestens 5.000 Zeichen. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und enthält musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analysen zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.
c) Eine „Erstprobe“ mit einem Vokalensemble, in der ein dazu kontrastierendes Stück geprobt wird, das vom Professor am Tag vor der Prüfung aus der Repertoireliste ausgewählt wird.
Dauer: ca. 30 Minuten
d) Mündliche Prüfung über Repertoire- und Stilkenntnisse.
Dauer: ca. 40 Minuten

B) Künstlerisch-pädagogisches Profil

Im künstlerisch-pädagogischen Profil besteht die Bachelorprüfung aus einem Konzert (Dauer: ca. 60 Minuten, in Gesang: ca. 45 Minuten), der Prüfung im Modul Methodik/Didaktik II sowie der Bachelorthesis.

1) Konzert

1.1 Modul Hauptfach II: Streichinstrumente, Harfe:

Werke aus verschiedenen Stilrichtungen (Solosonate, Sonate oder Virtuosenstück) sowie ein Kammermusikwerk.

1.2 Modul Hauptfach II: Blasinstrumente

Werke aus vier Stilrichtungen einschließlich eines Werks der Neuen Musik sowie ein Kammermusikwerk.

1.3 Modul Hauptfach II: Schlaginstrumente

Werke verschiedener Stilrichtungen einschließlich eines Kammermusikwerkes.

1.4 Modul Hauptfach II: Klavier

Werke verschiedener Stilrichtungen einschließlich eines Kammermusikwerkes.

1.5 Modul Hauptfach II: Akkordeon

Werke verschiedener Stilrichtungen einschließlich eines Kammermusikwerkes.

1.6 Modul Hauptfach II: Gitarre

Werke verschiedener Stilrichtungen einschließlich eines Werkes in kammermusikalischer Besetzung. Der Vortrag mit anderen Instrumenten der Gitarrenfamilie jenseits der Konzertgitarre ist möglich, darf jedoch höchstens ein Drittel des Gesamtprogrammes betragen. Die Prüfung kann darüber hinaus Anteile von Improvisation beinhalten.

1.7 Modul Hauptfach II: Cembalo, Fortepiano

Das Gesamtrepertoire für Cembalo soll Werke für Cembalo solo einschließlich eines Stückes nach 1900 und mindestens ein Kammermusikwerk mit obligatem Cembalo umfassen. Das Gesamtrepertoire für Fortepiano soll Werke für Fortepiano-Solo bis ca. 1915 und mindestens ein Kammermusikwerk mit obligatem Fortepiano umfassen.

1.8 Modul Hauptfach II: Orgel

Werke unterschiedlicher Zeitepochen, darunter mindestens ein Werk vor Bach/Klassik, zwei Werke von Bach (davon ein großes freies Werk), ein Werk der Romantik und ein zeitgenössisches Werk.

1.9 Modul Hauptfach II: Laute, historische Zupfinstrumente

Werke aus drei Jahrhunderten, darunter ein Kammermusikwerk (bzw. Lied oder Arie) mit obligater Laute sowie ein Kammermusikwerk (bzw. Lied oder Arie) mit Laute als Generalbassinstrument.

1.10 Modul Hauptfach II: Gesang

(1) Werke verschiedener Stilrichtungen, davon mindestens
- eine Opernarie
- eine Arie aus Barock und Klassik, eine davon mit Rezitativ
- ein kammermusikalisches Werk

(2) Bei Hauptfach Elementare Musikpädagogik mit zweitem Hauptfach Gesang gilt abweichend von Satz 1:
Werke aus unterschiedlichen Stilepochen, davon mindestens eine Opern- oder Operettenarie, eine Oratorienarie und/oder ein Lied sowie ein Werk, welches den stilistischen Rahmen des restlichen Programms erweitert (Musical, Chanson, Musik nach 1950 o.ä.).

1.11 Modul Hauptfach II: Musiktheorie

a) Klausur; Dauer: 4 Stunden
Von den drei Aufgabenbereichen 1. bis 3. sind zwei nach freier Auswahl zu bearbeiten. Für jede Satzaufgabe werden mehrere Themen zur Wahl gestellt:
1. größere satztechnische Arbeit (motettischer Satz) im Stil des 15. oder 16. Jahrhunderts (zwei-, drei- und vierstimmig)
2. vierstimmige Fugenexposition mit erstem Zwischenspiel
3. Satztechnische Arbeit im Stile des 17., 18., 19. oder 20.Jahrhunderts.
b) Vortrag über ein frei zu wählendes Thema aus dem Bereich der Musiktheorie; Dauer: ca. 45 Minuten
c) Mündliche Prüfung; Dauer: ca. 40 Minuten
1. Analyse eines Werkes (Vorbereitungszeit: 45 Minuten)
2. Primavista-Analyse (mit Darstellung am Klavier) harmonischer Zusammenhänge aus einem vorgelegten Stück
3. Fragen zu kompositorischen Verfahrensweisen, aufgezeigt an der Musik des 15., 16., 17. und 18. Jahrhunderts
4. frei gewähltes Spezialgebiet

1.12 Modul Hauptfach II: Elementare Musikpädagogik mit zweitem Hauptfach Instrument oder Gesang

Teil 1: Instrumentales / Vokales Hauptfach:
Öffentliches Konzert inkl. Liedbegleitung und/oder Kammermusik und Moderation (Dauer: ca. 45 Min., in Gesang: ca. 30 Min.). Die Anforderungen entsprechen den in 1.1 – 1.10 genannten Angaben.

Teil 2: Hauptfach EMP:
Entwicklung und Präsentation eines öffentlichen künstlerischen Projekts aus dem Bereich der musikalischen Bildung, Musikvermittlung, Kunst oder Kultur mit einer Gruppe von Mitstudierenden oder einer weiteren pädagogischen Zielgruppe der EMP (max. 45 Min.) inkl. anschließendem Kolloquium.

1.13 Modul Hauptfach II: Elementare Musikpädagogik, Studienrichtung MEP

Entwicklung und Präsentation eines öffentlichen künstlerischen Projekts aus dem Bereich der musikalischen Bildung, Musikvermittlung, Kunst oder Kultur mit einer Gruppe von Mitstudierenden oder einer weiteren pädagogischen Zielgruppe der EMP (max. 45 Min.) inkl. anschließendem Kolloquium.

2) Modul Methodik/Didaktik II

2.1 Instrument, Gesang

Die Prüfung besteht aus zwei Lehrproben unterschiedlichen Charakters sowie einem Prüfungsgespräch über Inhalte des Faches Methodik/Didaktik.

Im Rahmen der Fachdidaktik-Prüfung wird in den instrumentalen Hauptfächern zugleich Blattspiel geprüft, sofern dies nicht Bestandteil der Hauptfachprüfung ist. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Fachgruppe.

Dauer: insgesamt ca. 90 Minuten

2.2 Hauptfach Musiktheorie

Die Prüfung besteht aus zwei Lehrproben für Gruppen von vier bis sechs Studierenden, davon eine aus dem Gebiet des Kontrapunkts und eine auf dem Gebiet der Harmonielehre/Analyse mit anschließendem Kolloquium.
Dauer: jeweils ca. 50 Minuten

2.3 Elementare Musikpädagogik, Studienrichtung EMP mit zweitem HF Instrument oder Gesang

Die Prüfung besteht aus einer Lehrprobe mit einer Kindergruppe inkl. schriftlicher Ausarbeitung und anschließendem Kolloquium.

Dauer: ca. 45 Minuten

3) Modul Bachelorthesis

Die schriftliche Arbeit im künstlerisch-pädagogischen Profil ist eine wissenschaftliche Arbeit, in der der Kandidat die Fähigkeit nachweisen soll, sich innerhalb einer vorgegebenen Frist mit einer selbst gewählten Thematik vertraut zu machen, sie selbstständig zu bearbeiten und in klarer Form darzustellen. Im Hauptfach Elementare Musikpädagogik kann die Bachelorthesis eine wissenschaftliche Dokumentation des Bachelorprojekts sein.

Die Arbeit muss ein Inhaltsverzeichnis, ein Verzeichnis aller benutzten Quellen und Hilfsmittel sowie eine Erklärung des Kandidaten darüber erhalten, dass sie selbstständig und nur unter Verwendung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel verfasst wurde.

Die Arbeit ist im Fach Musikpädagogik, Elementare Musikpädagogik, Musikwissenschaft oder Musikermedizin anzufertigen. Wenn die Klausur im Fach Musikwissenschaft geschrieben wird, dann muss ein Thema aus den Fachgebieten Musikpädagogik oder Musikermedizin gewählt werden. Wird die Klausur im Fach Musikpädagogik geschrieben, muss ein Thema aus den Fachgebieten Musikwissenschaft oder Musikermedizin gewählt werden. Im Hauptfach Elementare Musikpädagogik, Studienrichtung MEP ist keine Klausur vorgesehen. Studierende des Hauptfachs Elementare Musikpädagogik, Studienrichtung MEP müssen in der Bachelorthesis ein Thema aus dem Fachgebiet Elementare Musikpädagogik wählen. Der Kandidat wählt eine für das Fach zuständige Lehrkraft zur Betreuung aus. Das Thema muss mit der betreuenden Lehrkraft abgesprochen und dem Prüfungsamt mitgeteilt werden. Es kann nur einmal und nur in Absprache mit der betreuenden Lehrkraft geändert werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Die Arbeit muss am Ende der Vorlesungszeit des letzten Studiensemesters dem Prüfungsamt vorliegen. Der Zeitpunkt der Anmeldung und der Abgabe der Arbeit ist aktenkundig zu machen.

Die Arbeit ist gebunden in zwei Exemplaren einzureichen (Umfang: ca. 45.000 Zeichen ohne Inhalts- und Literaturverzeichnis, Notenbeispiele, Fotos und Grafiken.

Wird die Arbeit nicht fristgemäß dem Prüfungsamt vorgelegt, dann hat der Kandidat diesen Prüfungsteil nicht bestanden. Weist der Kandidat jedoch nach, dass er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der Bearbeitung gehindert ist oder war, kann die Bearbeitungsdauer um die entsprechende Zeit, höchstens jedoch um drei Monate, verlängert werden.

Die betreuende Lehrkraft sowie ein Korreferent bewerten die Arbeit in Form eines schriftlichen Kurzgutachtens und einer Note. Können sich Gutachter nicht auf eine Note einigen, entscheidet das Rektorat nach Einholen eines dritten Gutachtens.

Erreicht der Kandidat für die Arbeit nicht mindestens die Note „ausreichend“, erhält er die Möglichkeit im Einvernehmen mit der betreuenden Lehrkraft, sie zu verbessern oder eine zweite Arbeit über ein neues Thema zu verfassen. Die Arbeit muss dann erneut spätestens nach sechs Monaten vorgelegt werden. Maßgeblich für die Festlegung des neuen Bearbeitungszeitraumes ist das Datum der schriftlichen Mitteilung an den Kandidaten, dass er die Bachelorprüfung nicht bestanden hat.

IV. Minor

Im Rahmen des jeweils gewählten Nebenfachs (Minor) sind folgende studienbegleitende Modulprüfungen zu absolvieren:

1. Minor Musikphysiologie

1.1 Modul Hauptfach Minor Musikphysiologie:

Klausur (90 Minuten)

1.2 Modul Übemethodik und Auftrittsvorbereitung:

Der Modulabschluss setzt sich aus zwei Teilprüfungen zusammen:

  1. Lernportfolio zur Anwendung erlernter Prinzipien beim eigenen Üben
  2. schriftliche Ausarbeitung der Vor- und Nachbereitung eines Auftritts anhand eines Konzerts

Die Modulnote ergibt sich aus dem Mittel der Teilprüfungen.

1.3 Modul Körperorientierte Ansätze/Körpermethoden:

Der Modulabschluss setzt sich aus zwei Teilprüfungen zusammen:

  1. Klausur (60 Minuten): Körpermethoden differenziert beschreiben und ihre Anwendung reflektieren
  2. Lernportfolio: Lernprozess beschreiben und reflektieren

Die Modulnote ergibt sich aus dem Mittel der Teilprüfungen.

1.4 Modul Praxisorientierung und Forschung:

Der Modulabschluss setzt sich aus zwei Teilprüfungen zusammen:

  1. Klausur (90 Minuten): Forschungsmethodische Umsetzung einer Fragestellung, Diskussion eines wissenschaftlichen Artikels unter methodischen Qualitätskriterien
  2. schriftliche Dokumentation und Präsentation des Projekts

Die Modulnote ergibt sich aus dem einfach gewichteten Prüfungsergebnis der Klausur und dem zweifach gewichteten Prüfungsergebnis des Projekts.

Die Gesamtnote des Nebenfachs (Minor) Musikphysiologie errechnet sich aus den gleichwertig gewichteten Noten der Module ‚Hauptfach Minor Musikphysiologie‘, ‚Übemethodik und Auftrittsvorbereitung‘, ‚Körperorientierte Ansätze/Körpermethoden‘ und ‚Praxisorientierung und Forschung‘.

2. Minor Musiktheorie

2.1 Modul Hauptfach Minor Musiktheorie:

Der Modulabschluss setzt sich aus zwei Teilprüfungen zusammen:

  1. Klausur (Dauer: vier Stunden): Zwei satztechnische Arbeiten, die sich auf unterschiedliche Epochen bzw. Stile beziehen
  2. mündliche Prüfung (Dauer: ca. 40 Minuten): a) Analyse eines Werkes (Vorbereitungszeit: 45 Minuten); b) Erörterung eines frei gewählten musiktheoretischen Themas; c) Kolloquium mit Analysen a prima vista und mit klavier­praktischen Anteilen

Die Modulnote ergibt sich aus dem Mittel der beiden Teilprüfungen.

2.2 Modul Gehörbildung:

Klausur (Dauer: 90 Minuten)

Die Gesamtnote des Nebenfachs (Minor) Musiktheorie wird aus 4/5 der Note des Moduls ‚Hauptfach Minor Musiktheorie‘ und 1/5 der Note des Moduls ‚Gehörbildung‘ errechnet.

3. Minor Gehörbildung

3.1 Modul Hauptfach Minor Gehörbildung I:

Teilnahme an einer Präsentation (Vorbereitungszeit: das jeweils laufende Semester) oder (sofern im betreffenden Semester kein Präsentationsformat angeboten wird) mündliche Prüfung (Kolloquium mit vokal- und instrumentalpraktischen Anteilen; Vorbereitungszeit: 60 Minuten; Dauer: 45 Minuten)

3.2 Modul Hauptfach Minor Gehörbildung II:

Teilnahme an einer Präsentation (Vorbereitungszeit: das jeweils laufende Semester) oder (sofern im betreffenden Semester kein Präsentationsformat angeboten wird) mündliche Prüfung (Kolloquium mit vokal- und instrumentalpraktischen Anteilen; Vorbereitungszeit: 60 Minuten; Dauer: 45 Minuten)

3.3. Modul Musiktheoretische, -pädagogische und instrumentalpraktische Nebenfächer:

Der Modulabschluss setzt sich aus einer Prüfung und zwei studienbegleitenden Prüfungsleistungen zusammen:

  1. Mündliche Prüfung (Dauer: 30 Minuten): Kolloquium mit vokal- und instrumentalpraktischen Anteilen; Vorbereitungszeit: 60 Minuten
  2. Lehrprobe
  3. in Absprache mit der jeweiligen Lehrperson der gewählten Lehrveranstaltung: Klausur, Disputation, Referat, Hausarbeit oder eine Kombination davon

Die Modulgesamtnote errechnet sich aus dem gewichteten Mittel der Noten der mündlichen Prüfung (dreifach), der Lehrprobe (dreifach) und der studienbegleitenden Prüfungsleistung zur gewählten Lehrveranstaltung (zweifach).

3.4 Modul Wissenschaftliche Grundlagen des Hörens:

Der Modulabschluss setzt sich aus zwei studienbegleitenden Prüfungsleistungen zusammen:

  1. Klausur zu Physiologie, Psychoakustik und Musikpsychologie des Hörens (Dauer: 60 Minuten)
  2. Projektpräsentation zum Themenbereich Digitale Medien/Musikproduktion

Die Modulgesamtnote errechnet sich aus dem gewichteten Mittel der Noten der Klausur (einfach) und der Projektpräsentation (zweifach).

Die Gesamtnote des Nebenfachs (Minor) Gehörbildung errechnet sich aus den gewichteten Noten des Moduls ‚Hauptfach Minor Gehörbildung I‘ (30%), des Moduls ‚Hauptfach Minor Gehörbildung II‘ (30%), des Moduls ‚Musiktheoretische, -pädagogische und instrumentalpraktische Nebenfächer‘ (20%) und des Moduls ‚Wissenschaftliche Grundlagen des Hörens‘ (20%).

4. Minor Improvisation/Angewandtes Klavierspiel

Modul Improvisation/Angewandtes Klavierspiel:

  1. Künstlerische Präsentation aus dem Bereich Improvisation/Angewandtes Klavierspiel zu einem (oder mehreren) Thema/Themen nach eigener Wahl. Die Einbeziehung eines Ensembles ist möglich (ca. 15 Minuten).
  2. Improvisation zu gegebenem Material (ca. 5 Minuten): Das Material wird den Kandidat(inn)en 20 Minuten vor der Vorstellung zur Verfügung gestellt; sie wählen daraus eine Aufgabe aus: Tonreihe oder Anfangsmotive zu einer Improvisation in historischen Stilen (18./19. Jahrhundert), Jazzimprovisation, freie improvisatorische Gestaltung in einer Stilistik des 20./21. Jahrhunderts.
  3. Ad hoc Gestaltung einer Liedbegleitung nach gegebener Melodie bzw. Leadsheet, wahlweise aus den Bereichen traditionelles Lied, Jazzstandard, Popsong. Oder: Prima vista-Spiel einer vierstimmigen Chorpartitur oder eines im Schwierigkeitsgrad entsprechenden Blattspielstücks.
5. Minor Korrepetition

5.1 Modul Hauptfach Korrepetition:

Der Modulabschluss setzt sich aus zwei Teilprüfungen zusammen:

  1. Abschlusskonzert (Dauer: 30 Minuten): Künstlerische Präsentation unter Einbindung verschiedener Ensembles und in verschiedenen Besetzungen. Repertoire, Inhalte und Konzepte sind frei vom Studierenden auszuwählen.
  2. Prüfung Keyboard Skills (Dauer: 15 Minuten):
    • Transposition eines Liedes (Dauer: ca. 5 Minuten)
    • Blattspiel (Dauer: ca. 5 Minuten)
    • Partiturspiel (Dauer: ca. 5 Minuten)

    Die Aufgaben werden 15 Minuten vor der Prüfung bekannt gegeben.

Die Modulgesamtnote errechnet sich aus dem gewichteten Mittel der Noten des Abschlusskonzerts (zweifach) und der Keyboard Skills Prüfung (einfach).

5.2 Modul Corresponding Skills:

Klausur (Dauer: 90 Minuten)

Die Gesamtnote des Nebenfachs (Minor) Korrepetition errechnet sich aus dem gewichteten Mittel der Noten des Moduls ‚Hauptfach Korrepetition‘ (fünffach) und des Moduls ‚Corresponding Skills‘ (einfach).

Die deutschen MusikhochschulenDeutsch-Französische Hochschule