Anlage 1 Studien- und Prüfungsordnung Master Kirchenmusik
(letztmalige Änderung vom 14. Mai 2025)
Inhaltsverzeichnis
Teil I: Modulabschlussprüfung in den Hauptfächern
Modul Hauptfach Orgel
1. Orgelliteraturspiel
Dauer: ca. 60 Min.
Vortrag eines Konzertprogramms mit Werken
- aus der Barockzeit
- von J. S. Bach (Triosonate, größere Choralbearbeitung und größeres freies Werk)
- der Romantik
- der Moderne (nach 1930)
Eines dieser Werke muss selbstständig innerhalb von 8 Wochen vor der Prüfung erarbeitet werden.
2. Liturgisches Orgelspiel / Improvisation
Gestaltung einer liturgischen Feier; alle von der Orgel zu spielenden Teile sind zu improvisieren; der/die Prüfungskandidat/in trifft die Absprachen mit der/den liturgisch Handelnden sowie ggf. mitwirkenden Ensembles, Sängern oder Instrumentalisten. Vorbereitungszeit: 5 Werktage.
Folgende Elemente sollen vorkommen (und können in den von der Orgel improvisierten Teilen des Gottesdienstes auch miteinander kombiniert werden):
- verschiedene Stilarten, darunter zeitgenössische Tonsprache
- verschiedene Formen (z.B. Variationen, Passacaglia etc.), mindestens eine Form in polyphoner Tonsprache
- Improvisation in Interaktion
a) mit den liturgisch Handelnden (z.B. Dialogpredigt mit Orgelimprovisation), oder
b) zu einem Text oder Bild, oder c) im Zusammenwirken mit anderen Musikern (z.B. Percussion, Chor, elektronische Musik)
- Differenzierte Choralbegleitung (auch obligat in unterschiedlichen c.f.-Lagen), motivische Modulation, Transposition,
- Vorspiel und Begleitung eines Neuen Geistlichen Lieds
- Improvisation über einen gregorianischen Propriumsgesang nach dem Graduale (kathol.) bzw. modales Liedgut (evang.)
- Begleitung der Liturgie, Ausführung von Vor- Zwischen- und Nachspielen, Begleitung Vorsänger 2 Teilelemente der Prüfung werden spontan gestellt.
Hauptfach Dirigieren für Kirchenmusik
1. Chorleitung:
a) Probenarbeit an einer anspruchsvollen a-capella-Komposition.
Dauer: ca. 45 Min.
b) Kolloquium zur Probenmethode und zur Literaturkunde.
Dauer: ca. 15 Min.
2. Orchesterleitung:
a) Probenarbeit an einer Komposition für Orchester.
Dauer: ca. 30 Min.
b) Kolloquium zur Probenmethode und zur Literaturkunde.
Dauer: ca. 15 Min.
3. Öffentliche Aufführung eines Werkes oder Werkteiles mit Vokalstimmen und Or-
chester (z.B. Kantate) im Rahmen eines Konzertes (Werkstattkonzert, Kirchenkon
zert o.ä.). Die Organisation obliegt dem Kandidaten/der Kandidatin in Zusammen
arbeit mit dem betreuenden Hochschullehrer/der betreuenden Hochschullehrerin.
Die Modulabschlussnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der drei
Noten. Jeder Prüfungsteil muss bestanden sein.
Die Aufgaben für 1. a) und 2. a) werden spätestens 1 Woche vor der Prüfung vom jeweiligen Fachlehrer gestellt.
Teil II: Masterprojekt
Das Modul Masterprojekt kann nach Wahl des Studierenden auf zwei verschiedene Arten gestaltet sein:
1) Wissenschaftliche Thesis:
Schriftliche wissenschaftliche Arbeit aus den Bereichen Musikwissenschaft (inkl. Hymnologie, Semiologie und Orgelbaukunde), Musiktheorie, Gehörbildung, Theologie der Musik / Liturgik, Musikpädagogik oder Musikermedizin & Musikphysiologie im Umfang von mindestens 85.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen).
Die Arbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Sie bietet neben der Beschäftigung mit traditionellen (musik-)wissenschaftlichen Inhalten im Besonderen Gelegenheit für praxisbezogene Forschung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der eigenen künstlerischen Tätigkeit steht.
Die Thesis wird von einem / einer Lehrenden betreut sowie von zwei Lehrenden, davon mindestens einem hauptamtlichen Fachvertreter des gewählten Bereichs, bewertet.
oder
2) Lecture-Recital
Das Masterprojekt in Form eines Lecture-Recitals besteht aus zwei Prüfungsteilen:
a) dem Lecture-Recital als öffentliche Präsentation;
b) der Dokumentation.
Zu a): Das Lecture-Recital umfasst eine 45- bis 60-minütige öffentliche Präsentation, in der die intensive reflektorische Beschäftigung mit dem Werk (den Werken) des Programms am Instrument, dirigentisch oder sängerisch und in einem Vortrag bzw. einer Moderation dargestellt wird. Das Verhältnis zwischen musikalischem und gesprochenem Anteil soll in etwa ausgeglichen sein. Die musikalische Darbietung muss nicht solistisch sein, sondern kann auch im Rahmen einer Ensembledarbietung mit konzertantem oder gottesdienstlichem Charakter erfolgen.
Zu b): Die Dokumentation fasst das Lecture-Recital unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Aspekte – wählbar aus den Bereichen Musikwissenschaft (inkl. Hymnologie, Semiologie und Orgelbaukunde), Musiktheorie, Gehörbildung, Theologie der Musik/Liturgik, Musikpädagogik oder Musikphysiologie & Musikermedizin – sowie in Hinsicht auf die gewählten Methoden der Musikvermittlung zusammen. Sie beinhaltet somit die Ergebnisse und Materialien, die dem Lecture-Recital zugrunde liegen, und enthält in der Regel mindestens den schriftlich ausgearbeiteten Vortragstext und alle für die Präsentation relevanten Medien.
Die Dokumentation kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, muss den üblichen formalen Standards genügen und im Textteil mindestens 40.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen.
Das Masterprojekt in Form eines Lecture-Recitals betreut eine Lehrperson aus den Bereichen Musiktheorie, Gehörbildung, Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Musikphysiologie & Musikermedizin, Historische Aufführungspraxis oder Theologie der Musik/Liturgik (evtl. in Kooperation mit einer Lehrperson aus dem künstlerischen Fächerspektrum).
Das Lecture-Recital und die schriftliche Arbeit werden gemeinsam von einer dreiköpfigen Prüfungskommission beurteilt, der der Hauptfachlehrer/die Hauptfachlehrerin und der Betreuer/die Betreuerin der schriftlichen Arbeit angehören müssen.
Teil III: Pflichtmodule - Studienbegleitende Modulprüfungen
Modul Gesang oder Klavier oder Historische Tasteninstrumente
Vortrag eines Programms anspruchsvollerer Werke unterschiedlicher Epochen und Charaktere.
Dauer: ca. 30 Min.
Modul Kinderchorleitung
Durchführung einer Probe mit einer fortgeschrittenen Kinderchorgruppe incl. stimmbildnerischer Arbeit mit anschließendem Kolloquium.
Dauer insges. ca. 40 Minuten.
Die Prüfung kann mit einer gemischten Kinderchorgruppe oder mit einem Knaben- oder Mädchenchor durchgeführt werden.
Weitere Information: Im Modulbereich Kinderchorleitung muss eine kontinuierliche Mitarbeit im Rahmen einer kirchlichen Kinderchorarbeit an einer hauptamtlichen Kirchenmusikstelle nachgewiesen werden.
Modul Musiktheorie und Gehörbildung
1. Klausur; Dauer: 5 Stunden.
Von den Aufgabenbereichen a)-d) ist eine Aufgabe nach freier Auswahl zu bearbeiten:
a) Fünfstimmige Motette (15. / 16. Jahrhundert)
b) Vierstimmige Fuge
c) Satzaufgabe zu Kompositionstechniken des 20. / 21. Jahrhunderts
d) Instrumentation
2. Hausarbeit: Analyse eines anspruchsvollen Stückes.
Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Teilnoten.