Anlage 1 Studien- und Prüfungsordnung Master Kirchenmusik

Teil I: Modulabschlussprüfung in den Hauptfächern

Modul Hauptfach Orgel

1. Orgelliteraturspiel

Dauer: ca. 60 Min.
Vortrag eines Konzertprogramms mit Werken

  1. aus der Barockzeit
  2. von J. S. Bach (Triosonate, größere Choralbearbeitung und größeres freies Werk)
  3. der Romantik
  4. der Moderne (nach 1930)

Eines dieser Werke muss selbstständig innerhalb von 8 Wochen vor der Prüfung erarbeitet werden.

2. Liturgisches Orgelspiel / Improvisation

Gestaltung einer liturgischen Feier; alle von der Orgel zu spielenden Teile sind zu improvisieren; der/die Prüfungskandidat/in trifft die Absprachen mit der/den liturgisch Handelnden sowie ggf. mitwirkenden Ensembles, Sängern oder Instrumentalisten. Vorbereitungszeit: 5 Werktage.

Folgende Elemente sollen vorkommen (und können in den von der Orgel improvisierten Teilen des Gottesdienstes auch miteinander kombiniert werden):

  • verschiedene Stilarten, darunter zeitgenössische Tonsprache
  • verschiedene Formen (z.B. Variationen, Passacaglia etc.), mindestens eine Form in polyphoner Tonsprache
  • Improvisation in Interaktion

a) mit den liturgisch Handelnden (z.B. Dialogpredigt mit Orgelimprovisation), oder

b) zu einem Text oder Bild, oder c) im Zusammenwirken mit anderen Musikern (z.B. Percussion, Chor, elektronische Musik)

  • Differenzierte Choralbegleitung (auch obligat in unterschiedlichen c.f.-Lagen), motivische Modulation, Transposition,
  • Vorspiel und Begleitung eines Neuen Geistlichen Lieds
  • Improvisation über einen gregorianischen Propriumsgesang nach dem Graduale (kathol.) bzw. modales Liedgut (evang.)
  • Begleitung der Liturgie, Ausführung von Vor- Zwischen- und Nachspielen, Begleitung Vorsänger 2 Teilelemente der Prüfung werden spontan gestellt.

Hauptfach Dirigieren für Kirchenmusik

1. Chorleitung:

a) Probenarbeit an einer anspruchsvollen a-capella-Komposition.

Dauer: ca. 45 Min.

b) Kolloquium zur Probenmethode und zur Literaturkunde.

Dauer: ca. 15 Min.

2. Orchesterleitung:

a) Probenarbeit an einer Komposition für Orchester.

Dauer: ca. 30 Min.

b) Kolloquium zur Probenmethode und zur Literaturkunde.

Dauer: ca. 15 Min.

3. Öffentliche Aufführung eines Werkes oder Werkteiles mit Vokalstimmen und Or-    
    chester (z.B. Kantate) im Rahmen eines Konzertes (Werkstattkonzert, Kirchenkon
    zert o.ä.). Die Organisation obliegt dem Kandidaten/der Kandidatin in Zusammen
    arbeit mit dem betreuenden Hochschullehrer/der betreuenden Hochschullehrerin.
   
Die Modulabschlussnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der drei
Noten. Jeder Prüfungsteil muss bestanden sein.

Die Aufgaben für 1. a) und 2. a) werden spätestens 1 Woche vor der Prüfung vom jeweiligen Fachlehrer gestellt.

Teil II: Masterprojekt

II.1. Masterprojekt

Das Modul Masterprojekt kann nach Wahl des Studierenden auf zwei verschiedene Arten gestaltet sein:

1) Wissenschaftliche Thesis:

Schriftliche wissenschaftliche Arbeit aus den Bereichen Musikwissenschaft (incl. Hymnologie, Semiologie und Orgelbaukunde), Musiktheorie, Theologie der Musik / Liturgik, Musikpädagogik oder Musikermedizin/Musikphysiologie (Umfang mindestens 85.000 Zeichen inkl. Leerzeichen).

Die Thesis wird von einem / einer Lehrenden betreut sowie von zwei Lehrenden, davon mindestens einem hauptamtlichen Fachvertreter des gewählten Bereichs, mit einer Note bewertet (genauere Bestimmungen s.u., II.2.).

oder

2) Lecture-Recital

Das Masterprojekt in Form eines Lecture-Recitals besteht aus zwei Prüfungsteilen:

a) dem Lecture-Recital als öffentliche Präsentation;

b) der Dokumentation.

Zu a): Das Lecture-Recital umfasst eine 45-60-minütige öffentliche Präsentation, in der die intensive reflektorische Beschäftigung mit dem Werk (den Werken) des Programms am Instrument, dirigentisch oder sängerisch und in einem Vortrag bzw. einer Moderation dargestellt werden. Das Verhältnis zwischen musikalischem und gesprochenem Anteil soll in etwa ausgeglichen sein. Die musikalische Darbietung muss nicht solistisch sein, sondern kann auch im Rahmen einer Ensembledarbietung mit konzertantem oder gottesdienstlichem Charakter erfolgen.

Zu b): Die Dokumentation fasst das Lecture-Recital unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Aspekte – wählbar aus den Bereichen Musikwissenschaft (incl. Hymnologie, Semiologie und Orgelbaukunde), Musiktheorie, Theologie der Musik/Liturgik, Musikpädagogik oder Musikermedizin/Musikphysiologie – sowie in Hinsicht auf die gewählten Methoden der Musikvermittlung zusammen. Sie muss den üblichen formalen Standards genügen und im Textteil mindestens 40.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen.

Sie kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Das Masterprojekt in Form eines Lecture-Recitals betreut eine Lehrperson aus den Bereichen Musiktheorie, Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Musikermedizin/ Musikphysiologie, Historische Aufführungspraxis oder Theologie der Musik/Liturgik (evtl. in Kooperation mit einer Lehrperson aus dem künstlerischen Fächerspektrum).

Das Lecture-Recital und die schriftliche Arbeit werden gemeinsam von einer mindestens vierköpfigen Prüfungskommission beurteilt, die zu gleichen Teilen aus Fachvertretern der künstlerischen und wissenschaftlichen bzw. (im Sinne der LVVO) künstlerisch-theoretischen Fächer bestehen sollte und der der Hauptfachlehrer/die Hauptfachlehrerin und der Betreuer/die Betreuerin der schriftlichen Arbeit angehören müssen."

II.2. Ergänzende Regelungen zu den Wahloptionen im Masterprojekt

Die in II.1. benannten Wahloptionen im Masterprojekt werden durch folgende Bestimmungen spezifiziert:

1) Wissenschaftliche Thesis:

Schriftliche wissenschaftliche Arbeit aus den Bereichen Musikwissenschaft (incl. Hymnologie, Semiologie und Orgelbaukunde), Musiktheorie, Theologie der Musik / Liturgik, Musikpädagogik oder Musikermedizin/Musikphysiologie (Umfang mindestens 85.000 Zeichen inkl. Leerzeichen).

Die Arbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Sie bietet neben der Beschäftigung mit traditionellen (musik-)wissenschaftlichen Inhalten im Besonderen Gelegenheit für praxisbezogene Forschung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der eigenen künstlerischen Tätigkeit steht.

2) Lecture–Recital:

Das Masterprojekt in Form eines Lecture-Recitals besteht aus zwei Prüfungsteilen:

a) das Lecture-Recital als öffentliche Präsentation
b) der Dokumentation.

Gesamtdauer: 45-max. 60 Min.

Zu a) Das Lecture-Recital umfasst eine ca. 45-60-minütige öffentliche Präsentation, in der die intensive reflektorische Beschäftigung mit dem Werk (den Werken) des Programms am Instrument und in einem Vortrag dargestellt werden. Das Verhältnis zwischen musikalischem und gesprochenem Anteil soll in etwa ausgeglichen sein. Die musikalische Darbietung muss nicht solistisch sein, sondern kann auch im Rahmen einer Ensembledarbietung erfolgen.

Zu b) Die Dokumentation fasst die Forschungsergebnisse, die dem Lecture-Recital zu Grunde liegen, zusammen. Sie muss den üblichen formalen Standards genügen und im Textteil mindestens 60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen.

Sie kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Das Masterprojekt in Form eines Lecture-Recitals betreut ein Lehrender aus den Bereichen Musiktheorie, Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Musikermedizin/Musikphysiologie oder Historische Aufführungspraxis.

Das Lecture-Recital und die schriftliche Arbeit werden gemeinsam von einer mindestens vierköpfigen Prüfungskommission beurteilt, die zu gleichen Teilen aus Fachvertretern der künstlerischen und wissenschaftlichen bzw. (im Sinne der LVVO) künstlerisch-theoretischen Fächer bestehen sollte und der der Hauptfachlehrer und der Betreuer der schriftlichen Arbeit angehören müssen.

Teil III: Pflichtmodule - Studienbegleitende Modulprüfungen

Modul Gesang oder Klavier oder Historische Tasteninstrumente

Vortrag eines Programms anspruchsvollerer Werke unterschiedlicher Epochen und Charaktere.
Dauer: ca. 30 Min.

Modul Kinderchorleitung

Durchführung einer Probe mit einer fortgeschrittenen Kinderchorgruppe incl. stimmbildnerischer Arbeit mit anschließendem Kolloquium.
Dauer insges. ca. 40 Minuten.

Die Prüfung kann mit einer gemischten Kinderchorgruppe oder mit einem Knaben- oder Mädchenchor durchgeführt werden.

Weitere Information: Im Modulbereich Kinderchorleitung muss eine kontinuierliche Mitarbeit im Rahmen einer kirchlichen Kinderchorarbeit an einer hauptamtlichen Kirchenmusikstelle nachgewiesen werden.

Modul Musiktheorie IV

1.  Klausur: Dauer: 5 Stunden
     Eine der folgenden Aufgaben steht zur Auswahl:

a) 5-stimmige Motette (15. / 16. Jahrhundert)

b) 4-stimmige Fuge

c) Satzaufgabe zu Kompositionstechniken des 20. / 21. Jahrhunderts

d) Instrumentation

2.  Hausarbeit: Analyse eines anspruchsvollen Stückes.

Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Teilnoten.

Modul Gehörbildung III

Schriftliche und/oder computergestützte Leistungsfeststellung*) (90 min, Klausur):

entsprechend den behandelten Inhalten (z.B. Erkennen formaler Abläufe, Erkennen von Instrumentalfarben, analytische Beschreibung gehörter Phänomene und Abschnitte, Intonations- und Fehlerhören, Notation ausgewählter Passagen).

*) Die Festlegung des Formates der Leistungsfeststellung erfolgt durch die Prüfungskommission