Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt geschieht verbal, nonverbal und/oder durch tätliche Angriffe. Frauen und Männer können davon gleichermaßen betroffen sein, egal ob am Arbeitsplatz, am Studienort oder im privaten Bereich.
Betroffene Personen haben das Recht und werden aufgefordert, über sexualisierte Diskriminierung und Gewalt zu berichten und sich zu beschweren. Es reicht aus, dass sich die Betroffenen subjektiv diskriminiert fühlen. Sie müssen jedoch den Ansprechpersonen gegenüber fundiert darlegen, welche Tatsachen zu der eigenen subjektiven Wahrnehmung geführt haben, sonst kann der Beschwerde nicht nachgekommen werden.
Die Hochschule für Musik hat durch den Senat am 28. Juni 2017 Richtlinien gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt verabschiedet (Download rechts).
Auch alle anderen Personen mit Leitungs- und Betreuungsfunktion einschließlich der Gleichstellungsbeauftragten können Ansprechpersonen sein und sind verpflichtet, mit der nötigen Sensibilität jedem tatsächlichen Anhaltspunkt nachzugehen sowie geeignete Maßnahmen zur Klärung, Verhinderung und Verfolgung zu ergreifen.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterinnen stehen vor allem in Fragen zur Verfügung, in denen es um die Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie, Frauenförderung sowie um die Chancengleichheit von Männern und Frauen geht.
Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
Zu sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt gehören beispielsweise unerwünschtes Berühren, anzügliche und ehrverletzende Bemerkungen, obszöne, demütigende Äußerungen oder Anspielungen oder aufdringliche sexuelle Angebote.