Ansprechpersonen
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterin stehen vor allem in Fragen zur Verfügung, in denen es um die Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie, Frauenförderung sowie um die Chancengleichheit von Männern und Frauen geht.

Prof. Regina Kabis-Elsner
Gleichstellungsbeauftragte
Professorin für Gesang
Raum 327
E-Mail r.kabis(at)mh-freiburg(dot)de

Prof. Dr. Nathalie Meidhof
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Musiktheorie, Gehörbildung
Raum 322
E-Mail n.meidhof(at)mh-freiburg(dot)de

Prof. Mareike Morr
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Professorin für Gesang
E-Mail m.morr(at)mh-freiburg(dot)de
Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und Antidiskriminierung
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Dazu gehören beispielsweise unerwünschtes Berühren; anzügliche und ehrverletzende Bemerkungen, obszöne, demütigende Äußerungen oder Anspielungen; aufdringliche sexuelle Angebote.


Externe Vertrauensperson für Studierende und Lehrende für die Themen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt
Rechtsanwältin Michaela Spandau
Vertrauensanwältin des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg (MWK)
Javitz & Spandau Rechtsanwälte
Immenhofer Straße 5
70180 Stuttgart
Telefon 0711 6735370
Telefax 0711 6735371
vertrauensanwaeltin-mwk(at)rechtsanwaelte-js(dot)de
www.rechtsanwaelte-js.de
Mit der nun erfolgten Bestellung einer Vertrauensanwältin trägt unser Ministerium zum einem dem bestehenden Beratungsbedarf der Einrichtungen und der dortigen Ansprechpersonen für die Themen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt Rechnung. Zum anderen besteht nunmehr für Betroffene die Möglichkeit, sich direkt an eine externe Vertrauensperson zu wenden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der juristischen Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden und sichert auf Wunsch anwaltliche Verschwiegenheit zu. Dies ist insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse von großer Bedeutung. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können.
Michaela Spandau ist seit 2014 Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Gründungsmitglied des Netzwerks engagierter Rechtsanwälte im Opferschutz (NERO) und berät ehrenamtlich und anonym Erwachsene und Kinder, die von Gewalt- und Sexualstraftaten betroffen sind. Frau Spandau spricht auch Slowakisch, Tschechisch, Spanisch und Englisch.