Anlage 1 Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Kirchenmusik (evangelisch und katholisch)

(letztmalige Änderung vom 14. Juli 2021)

Nachfolgend sind nur die Module aufgeführt, in denen eine Prüfung das jeweilige Modul abschließt.
Die Modulabschlussprüfung des Moduls Hauptfach I entspricht der Zwischenprüfung.


Inhaltsverzeichnis

I. Hauptfachmodule

II. Pflichtmodule

I. Hauptfachmodule

Modul Hauptfach Orgel I

1. Orgelliteraturspiel:
Hochschulöffentlicher Vortrag von mindestens zwei Werken unterschiedlicher Stilepochen; Dauer: ca. 20 Minuten

2. Liturgisches Orgelspiel/Improvisation:
- Selbstständig vorbereiteter Teil (Vorbereitungszeit: eine Woche):
a) Partita (Begleitsatz + mindestens vier Variationen in mindestens zwei unterschiedlichen Stilarten, davon mindestens eine polyphone Variation.
b) Freie Improvisation oder Improvisation zu einem liturgischen Anlass; die Prüfungskommission wählt aus den vorbereiteten Teilen aus.
- Unvorbereiteter Teil: Intonation / Vorspiel und Satz zu einem gegebenen Kirchenlied (ca. 10 Minuten).

Modul Hauptfach Orgel II

1. Orgelliteraturspiel:
Vortrag von Orgelwerken aus vier verschiedenen Epochen, darunter ein Werk von J.S. Bach, eines aus der Zeit der Romantik und eines, das nach 1930 entstanden ist, eines nach freier Wahl; ein Werk muss mit 8 Wochen Vorbereitungszeit selbstständig erarbeitet werden.
Dauer: ca. 45 Minuten

2. Liturgisches Orgelspiel / Improvisation:
- Vorbereitet:
a) Gestaltung eines Gottesdienstabschnitts in Verbindung mit einem Cantus firmus oder gegebenem freien Thema (z. B. Einzug, sub communione).
b) Vorspiel / Intonation mit drei sich anschließenden differenzierten Begleitsätzen zu einem Kirchenlied.
c) Psalmbegleitung (inkl. Antiphon).
d) Partita/Suite/Variationen: Drei oder mehr Cantus firmus-Bearbeitungen zu einem Kirchenlied.
e) Vorspiel / Intonation und Satz zu einem Neuen Geistlichen Lied.
f) Improvisation zu einem Text oder Bild
- Unvorbereitet:
a) Zwei Cantus firmus-Bearbeitungen zu einem Kirchenlied.
b) Intonation, zwei Sätze (davon einer obligat), Modulation und Transposition eines Kirchenliedes.
c) Begleitung von Ordinariumsgesängen.
In den Aufgaben a) bis f) muss ein polyphoner Teil enthalten sein. Es sollen verschiedene Stilarten vorkommen.

Weitere Informationen: Die vorzubereitenden Aufgaben im Bereich Liturgisches Orgelspiel/Improvisation werden vier Werktage vor der Prüfung gestellt und sind eigenständig zu erarbeiten. Für die Prüfung sind Notizen im Umfang einer DIN A4-Seite (Notenpapier, 12-zeilig) zugelassen.
Notenberechnung: Die Modulabschlussnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der Teilprüfungen 1. und 2.

Modul Hauptfach Dirigieren (Chor- und Orchesterleitung) I

Probenarbeit an einem selbst gewählten Chorstück; Dauer: 15 Minuten

Modul Hauptfach Dirigieren (Chor- und Orchesterleitung) II

1. Probenarbeit an einem selbst gewählten Chorwerk (Dauer: ca. 30 Minuten) und Gespräch über probentechnische und dirigentische Aspekte (Dauer: ca. 10 Minuten).

2. Probenarbeit an einem selbst gewählten Orchesterwerk (Dauer: ca. 30 Minuten) und Gespräch über probentechnische und dirigentische Aspekte (Dauer: ca. 10 Minuten).

3. Öffentliche Aufführung eines Werkes oder Werkteiles mit Vokalstimmen und Orchester (z.B. Kantate) im Rahmen eines Konzertes (Werkstattkonzert, Kirchenkonzert o.ä.). Die Organisation obliegt dem Kandidaten/der Kandidatin in Zusammenarbeit mit dem betreuenden Hochschullehrer/der betreuenden Hochschullehrerin.

Die Modulabschlussnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der drei Noten. Jeder Prüfungsteil muss bestanden sein.

Modul Bachelorthesis für Kirchenmusik

Die schriftliche Arbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, in der der Kandidat die Fähigkeit nachweisen soll, sich innerhalb einer vorgegebenen Frist mit einer selbst gewählten Thematik seines Studiengebietes vertraut zu machen, die Arbeit selbstständig zu bearbeiten und in klarer Form darzustellen.

Die Arbeit muss ein Inhaltsverzeichnis, ein Verzeichnis aller benutzten Quellen und Hilfsmittel sowie eine Erklärung des Kandidaten darüber erhalten, dass er sie selbstständig und nur unter Verwendung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel verfasst hat.

Die Arbeit ist im Fach Musikwissenschaft (incl. Hymnologie, Semiologie und Orgelbaukunde), Musiktheorie, Theologie der Musik/Liturgik, Musikpädagogik oder Musikermedizin & Musikphysiologie anzufertigen. Der Kandidat wählt eine für das Fach zuständige Lehrkraft zur Betreuung aus. Das Thema muss mit der betreuenden Lehrkraft abgesprochen und dem Prüfungsamt mitgeteilt werden. Es kann nur einmal und nur in Absprache mit der betreuenden Lehrkraft geändert werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Die Arbeit muss am Ende der Vorlesungszeit des letzten Studiensemesters dem Prüfungsamt vorliegen. Der Zeitpunkt der Anmeldung und der Abgabe der Arbeit sind aktenkundig zu machen.

Die Arbeit ist gebunden in zwei Exemplaren einzureichen (Umfang: mindestens 45.000 Zeichen ohne Inhalts- und Literaturverzeichnis, Notenbeispiele, Fotos und Grafiken).

Wird die Arbeit nicht fristgemäß dem Prüfungsamt vorgelegt, dann hat der Kandidat diesen Prüfungsteil nicht bestanden. Weist der Kandidat jedoch nach, dass er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der Bearbeitung gehindert ist oder war, kann die Bearbeitungsdauer um die entsprechende Zeit, höchstens jedoch um drei Monate, verlängert werden.

Die betreuende Lehrkraft sowie ein Korreferent bewerten die Arbeit in Form eines schriftlichen Kurzgutachtens und einer Note. Können sich die Gutachter nicht auf eine Note einigen, entscheidet das Rektorat nach Einholen eines dritten Gutachtens.

Erreicht der Kandidat für die Arbeit nicht mindestens die Note „ausreichend“, erhält er die Möglichkeit im Einvernehmen mit der betreuenden Lehrkraft, sie zu verbessern oder eine zweite Arbeit über ein neues Thema zu verfassen. Die Arbeit muss dann erneut spätestens nach sechs Monaten vorgelegt werden. Maßgeblich für die Festlegung des neuen Bearbeitungszeitraumes ist das Datum der schriftlichen Mitteilung an den Kandidaten, dass er das Modul Bachelorthesis nicht bestanden hat.

II. Pflichtmodule

Modul Klavier Kirchenmusik II

Vortrag von drei Klavierwerken aus unterschiedlichen Epochen und eines Kammermusik­werkes; Dauer: ca. 30 Minuten

Modul Gesang II Kirchenmusik

Möglichst auswendiger Vortrag (Dauer: ca. 20 Minuten) von Gesangsstücken unter­schiedlichen Charakters aus verschiedenen Stilepochen (inkl. 20. Jahrhundert), darunter ein selbst begleitetes Stück und Kolloquium (Dauer: ca. 5 Minuten): Grundkenntnisse der Stimmphysiologie, Vertrautheit mit Grundlagen und Problemen der Stimmbildung.

Modul Generalbass / Partiturspiel für Kirchenmusik

1. Generalbassspiel
Erfassen und Realisieren von Generalbässen: ein Stück mit 30 Minuten Vorbereitungszeit, ein Stück vom Blatt (Dauer: ca. 15 Minuten)

2. Partiturspiel
Ausführung von Beispielen aus Orchester - und Chorpartituren, vorbereitet und vom Blatt (Dauer: ca. 15 Minuten)

Die Modulabschlussnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Teilprüfungen 1. und 2. Jeder Prüfungsteil muss bestanden sein.

Modul Gehörbildung I / Solfège

a) Gehörbildung I, Schriftliche und/oder computergestützte Leistungsfeststellung*)

(90 Minuten Klausur): Reproduktion tonaler und atonaler Passagen sowie eines Rhythmus nach Gehör. Analytische Beschreibung gehörter Phänomene und Abschnitte.

Variante A: Die Prüfung umfasst 100% der jeweils vorgesehenen Aufgabenstellungen.

Variante B: Die Prüfung wird gekürzt um den Themenbereich der erbrachten Prüfungsleistungen gemäß der optionalen Prüfungsleitung.

b) Solfège mündlich/spielpraktisch (15 Minuten):

Deklamieren eines Rhythmus, Singen einer tonalen und einer atonalen Melodie, transponierendes Singen und gleichzeitiges Spielen der tonalen Melodie unter Benennung der Skalenstufen (Stufensingen oder Relative Solmisation); eine der Aufgabenstellungen kann nach Wahl 15 Minuten vorbereitet werden.

Optionale Prüfungsleistung

Studierende, die die Beschäftigung mit einem vereinbarten Themenfeld der Gehörbildung spiel- bzw. gesangspraktisch durch fünf hinterlegte und durch die Lehrperson akzeptierte Nachspielaufnahmen studienbegleitend nachweisen, können dadurch den Umfang der unter a) beschriebenen Leistungsfeststellung bzgl. der durch die optionale Prüfungsleistung erbrachten Inhalte kürzen.

*) Die Feststellung des Formates der Leistungsfeststellung erfolgt durch die Prüfungskommission

Modul Gehörbildung II

a) Gehörbildung II schriftliche und/oder computergestützte Leistungsfeststellung*)

Klausur; Dauer: 90 Minuten.

Reproduktion ausgewählter Passagen nach Gehör. Analytische Beschreibung gehörter Phänomene und Abschnitte.

Variante A: Die Prüfung umfasst 100% der jeweils vorgesehenen Aufgabenstellungen.

Variante B: Die Prüfung wird gekürzt um den Themenbereich der erbrachten Prüfungsleistungen gemäß der optionalen Prüfungsleistung.

b) Gehörbildung II mündlich/praktisch

Nachspielen/-singen ausgewählter Passagen unter Berücksichtigung der Phrasierung sowie artikulatorischer, dynamischer und agogischer Aspekte; vokal-/instrumentalpraktische Darstellung vorgespielter mehrstimmiger Passagen nach Gehör sowie deren analytische Beschreibung.

Dauer: 15 Minuten; Vorbereitungszeit: 15 Minuten.

Optionale Prüfungsleistung

Studierende, die die Beschäftigung mit einem vereinbarten Themenfeld der Gehörbildung spiel- bzw. gesangspraktisch durch fünf hinterlegte und durch die Lehrperson akzeptierte Nachspielaufnahmen studienbegleitend nachweisen, können dadurch den Umfang der unter a) beschriebenen Leistungsfeststellung bzgl. der durch die optionale Prüfungsleistung erbrachten Inhalte kürzen.

*) Die Feststellung des Formates der Leistungsfeststellung erfolgt durch die Prüfungskommission

Modul Musiktheorie II c

a) Schriftliche Prüfung; Dauer: 2,5 Stunden
Vierstimmiger Choral- oder Liedsatz, Aussetzen eines bezifferten oder unbezifferten Basses.

b) Mündliche Prüfung; Dauer: 25 Minuten
Formale und harmonische Analyse eines kürzeren Stückes (vorwiegend der Klassik/Romantik) mittleren Schwierigkeitsgrades; Prima-vista-Analyse ausgewählter Passagen; Darstellung harmonischer Phänomene am Klavier.

Modul Musiktheorie IIIc

1. Schriftliche Prüfung, Dauer: 4 Stunden
Von vier zur Wahl gestellten Aufgaben sollen zwei gelöst werden:
a) dreistimmiger Satz  (Motette) im Stile des 15. oder 16. Jahrhunderts,
b) dreistimmige Fugenexposition mit modulierendem Zwischenspiel,
c) drei- oder vierstimmige Cantus firmus-Bearbeitung (Choralvorspiel),
d) Aufgabe zu einer Satztechnik des 20./21. Jahrhunderts

2. Mündliche Prüfung, Dauer: 25 Minuten. Analyse zweier Stücke aus unterschiedlichen Epochen. Eine Analyse mit Vorbereitungszeit, die andere aus einem vom Kandidaten gewählten Spezialgebiet.

Modul Kontrapunkt I für Kirchenmusik

Klausur; Dauer: 2 Stunden
Anfertigen einer dreistimmigen satztechnischen Arbeit, die auch zweistimmige Partien umfassen kann, im Stile des 15. oder 16. Jahrhunderts (z. B. Motette, Chanson).

Modul Kontrapunkt II für Kirchenmusik

Klausur; Dauer: 2 Stunden
Anfertigen einer satztechnischen Arbeit im Stile des 17. oder 18. Jahrhunderts (z. B. dreistimmige Fugenexposition).

Modul Pädagogische Fächer für Kirchenmusik

1. Kinderchorleitung:
Durchführung einer Probe mit einer Kinderchorgruppe inkl. stimmbildnerischer Arbeit mit anschließendem Kolloquium; Dauer: insgesamt ca. 40 Minuten

Weitere Information: Im Modulbereich Kinderchorleitung muss eine kontinuierliche Mitarbeit im Rahmen einer kirchlichen Kinderchorarbeit an einer hauptamtlichen Kirchenmusikstelle nachgewiesen werden.

2. Orgelmethodik:
a) Durchführung einer Lehrprobe anhand eines selbst gewählten Stückes oder einer Aufgabe aus dem Bereich liturgisches Orgelspiel / Improvisation (Dauer: ca. 20 Minuten),
b) Gespräch über orgelmethodische Fragen (Dauer: ca. 10 Minuten) Wertung im Verhältnis 2 : 1 .

Die Modulabschlussnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Teilprüfungen 1. und 2. Jeder Prüfungsteil muss bestanden sein.

Modul Orgelkunde

1. Prüfungsgespräch über Fragen des Orgelbaus (Dauer: 15 Minuten)

2. Prüfungsgespräch über Fragen der Orgelliteraturkunde (Dauer: 15 Minuten)

Die Modulabschlussnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Teilprüfungen 1. und 2. Jeder Prüfungsteil muss bestanden sein.

Weitere Informationen:

Exkursionen sind Bestandteil des Unterrichts im Fach Orgelkunde (Orgelbaukunde: Besuch einer Orgelbauwerkstatt; Orgelstilkunde: Beispiele bedeutender Instrumente).

Modul Jazz / Popularmusik

Praktische Prüfung, Dauer: ca. 10 Minuten
Vorbereitete und unvorbereitete Ausführung stiltypischer Beispiele unter Berücksich­tigung des Neuen Geistlichen Liedes.

Modul Musikwissenschaft II

Mündliche Prüfung; Dauer: ca. 30 Minuten.

Der Kandidat/die Kandidatin vereinbart mit der Prüferin/dem Prüfer drei Themen. Diese dürfen nicht mit dem Thema der Bachelorthesis übereinstimmen. Die Themenwahl muss den vielfältigen Erscheinungen der Musik Rechnung tragen; sie soll zeigen, dass der Kandidat/die Kandidatin unterschiedliche Herangehensweisen der Musikwissenschaft beherrscht. Die Prüfung muss nicht auf die vereinbarten Themen beschränkt bleiben.

Modul Konfessionsspezifische Fächer (katholisch)

Mündliche Prüfung, bestehend aus vier Teilen:

1. Fragen zur Gregorianik, Paläografie und Semiologie; Singen und Dirigieren gregorianischer Gesänge (Dauer: 20 Minuten).
2. Deutscher Liturgiegesang: Der Gesang des Stundengebetes (deutscher Gregorianik). Kenntnis der Entwicklung des gottesdienstlichen Gesangs (besonders Kirchenlied und seine Formen) (Dauer: 15 Minuten).
3. Fragen zu Geschichte, Inhalt und musikalischer Gestaltung verschiedener Gottesdienstformen (Dauer: 20 Minuten).
4. Gespräch über theologische Fragen (Dauer: 20 Minuten).

Die Modulabschlussnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsteile 1. bis 4. Jeder Prüfungsteil muss bestanden sein.

Modul Konfessionsspezifische Fächer (evangelisch)

Mündliche Prüfung, bestehend aus vier Teilen:

1. Fragen zur Hymnologie (Dauer: 20 Minuten).
2. Fragen zu Kirchen- und Psalmengesang, Singen von Kirchenliedern (Dauer: 15 Minuten).
3. Einstudieren von Liedern, Kanons und liturgischen Gesängen mit einer Kleingruppe, Fragen zur Praxis des Gemeindesingens (Dauer: 20 Minuten).
4. Fragen zu Geschichte, Inhalt und musikalischer Gestaltung verschiedener Gottesdienstformen (Dauer: 20 Minuten)
5. Gespräch über theologische Fragen (Dauer: 20 Minuten).

Die Modulabschlussnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsteile 1. bis 5. Jeder Prüfungsteil muss bestanden sein.

Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor Kirchenmusik (evangelisch und katholisch) der Hochschule für Musik Freiburg