Anlage 1 zur Studien- und Prüfungsordnung für den polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt Musik an Gymnasien)

§ 1 Studienumfang im Fach Musik

(1) Im Fach Musik sind im Bereich der Fachwissenschaft 135 ECTS-Punkte zu erwerben.

(2) Im Rahmen der Option Lehramt Gymnasium ist im Fach Musik darüber hinaus das Modul Musikdidaktik mit einem Leistungsumfang von 5 ECTS-Punkten gemäß Anlage 4 dieser Studien- und Prüfungsordnung zu absolvieren.

(3) Im Rahmen der Option Individuelle Studiengestaltung können im Fach Musik weitere Module beziehungsweise Lehrveranstaltungen mit einem Leistungsumfang von bis zu 12 ECTS-Punkten absolviert werden.

§ 2 Unterrichts- und Prüfungssprache

(1) Soweit im Vorlesungsverzeichnis nicht anders angekündigt, werden die Lehrveranstaltungen im Fach Musik in deutscher Sprache abgehalten.

(2) Wird eine Lehrveranstaltung nicht in deutscher Sprache abgehalten, sind die zugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen nach den Vorgaben des Leiters/der Leiterin der Lehrveranstaltung beziehungsweise des Prüfers/der Prüferin in deutscher Sprache oder in derjenigen Sprache zu erbringen, in der die Lehrveranstaltung durchgeführt wird.

§ 3 Pflicht- und Wahlfächer

(1)    Das Fach Hauptinstrument/Gesang steht im Mittelpunkt der künstlerischen Ausbildung im künstlerischen Fach Musik. Jedes Hauptinstrument bzw. Gesang wird im Einzelunterricht vermittelt. Als Hauptinstrument/Gesang können studiert werden:
•    Klavier*, Orgel, Cembalo/Fortepiano
•    Gesang*
•    Akkordeon
•    Violine*, Viola, Violoncello*, Kontrabass**, E-Bass
•    Gitarre**, Harfe
•    Blockflöte, Querflöte*, Oboe, Klarinette*, Saxofon**, Fagott, Trompete*, Posaune*, Horn
•    Bağlama, Ney, Oud und World Percussion
•    Schlaginstrumente/Schlagzeug*
•    Komposition.
*Klassik oder Jazz/Pop.
**Klassik und Jazz/Pop im Rahmen eines integrativen Hauptfachmoduls

(2)    Weitere Pflichtfächer sind zentrale Bestandteile des Studiums; sie gewährleisten eine umfassende künstlerisch-pädagogische Kompetenz, wie sie üblicherweise mit einem Hochschulstudium verbunden wird. Pflichtfächer werden im Einzelunterricht, in Kleingruppen und Seminaren oder in Vorlesungen unterrichtet. Als Pflichtfächer sind zu studieren:
•    Nebenfach Gesang (außer bei Hauptinstrument Gesang klassisch)
•    Nebenfach Klavier (außer bei Hauptinstrument Klavier klassisch)
•    Ensemble/Kammermusik oder Zweitinstrument (bei Hauptinstrument Klavier oder Gesang)
•    Schulpraktisches Klavierspiel
•    Musiktheorie und Gehörbildung, Arrangement
•    Ensembleleitung
•    Hochschulchor (Es können bis zu 2 Semester in der BigBand absolviert werden.)
•    Musikpädagogik
•    Musikwissenschaft
•    Sprechen
•    Kinder- und Jugendstimmbildung / Kindersingwoche
•    Klassensingen
•    Percussion

(3)    Wahlfächer sind obligatorische Bestandteile des Studienplans. Wahlfächer sind im Rahmen des Wahlmoduls im Umfang von 6 ECTS-Credits zu belegen. Mindestens zwei verschiedene Wahlfächer müssen belegt werden. Zur Auswahl stehen:
•    Computer (Arrangieren/Komponieren/Notenschreibprogramm/Filmschnitt)
•    Elementare Musikpädagogik/Rhythmik
•    Percussion
•    Rock/Pop/Jazz (theoretisch wie praktisch)
•    Musiktheorie am Klavier
•    Instrumentation
•    Intonation
•    Satztechniken der letzten 100 Jahre
•    Ensemble (vokal/instrumental)
•    Sprechen II
•    Musikphysiologie
und in Absprache mit der Studiengangleitung alle weiteren an der Hochschule angebotenen Lehrveranstaltungen.

§ 4 Bachelorarbeit im Fach Musik

(1) Die Bachelor-Arbeit im Fach Musik wird entweder in Form eines Lecture-Recitals oder einer wissenschaftlichen Arbeit in Musikpädagogik, Musikwissenschaft, Musiktheorie o-der Musikermedizin erbracht. Ausführungsbestimmungen siehe SPO § 22 .

1. Lecture-Recital
Das Lecture-Recital dauert insgesamt ca. 40 Minuten. Es besteht aus einer Präsentation (Dauer: etwa 30 min) mit künstlerisch-praktischen und reflektierenden Anteilen sowie einem Kolloquium mit der Prüfungskommission (Dauer: etwa 10 min). Bei der Anmeldung des Lecture-Recitals muss ein künstlerisches Fach, in dem der Schwerpunkt der künstlerisch-praktischen Präsentation liegt, sowie ein wissenschaftliches, theoretisches oder künstlerisch-pädagogisches Fach (i. d. R. Musikpädagogik, Musikwissenschaft, Musiktheorie, Gehörbildung, Musikermedizin oder Elementare Musikpädagogik), in dem der Schwerpunkt der reflektierenden Anteile liegt, angegeben werden. Anteile anderer Fächer können ebenfalls in die Prüfung eingebracht werden. Eine schriftliche Reflexion des Konzeptes des Lecture-Recitals (Umfang ca. 10 Seiten) muss eine Woche vor der Prüfung im Prüfungsamt eingereicht werden.

2. Wissenschaftliche Arbeit
Das Thema wird in Absprache mit einer hauptamtlichen Professorin bzw. einem hauptamtlichen Professor der Fächer Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Musikermedizin oder Musiktheorie gewählt und von der Professorin bzw. dem Professor vergeben.

§ 5 Bildung der Abschlussnote für das künstlerische Fach Musik

(1) Die Abschlussnote im Fach Musik setzt sich aus folgenden Modulabschlussnoten und studienbegleitenden Prüfungsleistungen zusammen (vgl. auch § 25 der Studien- und Prüfungsordnung):
a) Modulabschlussnote des Moduls Hauptinstrument/Gesang 2; dreifach gewichtet
b) Modulabschlussnote des Moduls Klavierspiel 3; zweifach gewichtet
c) Modulabschlussnote Stimme 2; einfach gewichtet
d) Durchschnittsnote der Modulabschlussnoten Musiktheorie/Gehörbildung 1 und 2 sowie Musiktheorie 3; einfach gewichtet
e) Modulabschlussnote Ensembleleitung 3; einfach gewichtet
f) Durchschnittsnote der Modulabschlussnoten Musikwissenschaft 1 und 2; einfach gewichtet
g) Durchschnittsnote der Modulabschlussnoten Musikpädagogik 1 und 2; einfach gewichtet
Bei der Berechnung der Abschlussnote im Fach Musik wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

 

§ 6 Studienpläne und Modulhandbuch

(1) Studieninhalte und Studienverlauf sind in den Studienplänen niedergelegt (vgl. Anlage 5-7 dieser Studien- und Prüfungsordnung). Detaillierte Modulbeschreibungen enthält das Modulhandbuch (vgl. Anlage 8).