Anlage 2 zur Studien- und Prüfungsordnung für den polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt Musik an Gymnasien)
(letztmalige Änderung vom 15. Februar 2023)
§ 1 Studienumfang im Verbreiterungsfach Jazz/Pop
(1) Im Verbreiterungsfach Jazz/Pop sind im Bereich der Fachwissenschaft 75 ECTS-Punkte zu erwerben.
(2) Im Rahmen der Option Lehramt Gymnasium ist im Verbreiterungsfach Jazz/Pop darüber hinaus das Modul Musikdidaktik Jazz/Pop mit einem Leistungsumfang von 5 ECTS-Punkten gemäß Anlage 4 dieser Studien- und Prüfungsordnung zu absolvieren.
(3) Im Rahmen der Option Individuelle Studiengestaltung können im Verbreiterungsfach Jazz/Pop weitere Module beziehungsweise Lehrveranstaltungen mit einem Leistungsumfang von bis zu 12 ECTS-Punkten absolviert werden.
§ 2 Unterrichts- und Prüfungssprache
(1) Soweit im Vorlesungsverzeichnis nicht anders angekündigt, werden die Lehrveranstaltungen im Fach Musik in deutscher Sprache abgehalten.
(2) Wird eine Lehrveranstaltung nicht in deutscher Sprache abgehalten, sind die zugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen nach den Vorgaben des Leiters/der Leiterin der Lehrveranstaltung beziehungsweise des Prüfers/der Prüferin in deutscher Sprache oder in derjenigen Sprache zu erbringen, in der die Lehrveranstaltung durchgeführt wird.
§ 3 Pflicht- und Wahlfächer
(1) Das Modul künstlerische Praxis steht im Mittelpunkt der künstlerischen Ausbildung im Verbreiterungsfach Jazz/Pop. Jedes Instrument bzw. Jazzgesang wird in der Regel im Einzelunterricht vermittelt. Folgende Instrumente bzw. Jazzgesang können als Wahlfach belegt werden, sofern sie nicht bereits im künstlerischen Fach Musik als Hauptinstrument studiert werden:
• Jazzgesang
• Jazzklavier
• Drums
• Gitarre (Jazz/Rock/Pop)
• E-Bass
• Kontrabass (Jazz/Pop)
• Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune (Jazz/Pop)
• Violine, Violoncello (Jazz/Pop)
• Bağlama, Ney, Oud und World Percussion
Weitere Fächer können auf Antrag vom Prüfungsausschuss Lehramt Musik zugelassen werden.
(2) Weitere Pflichtfächer sind zentrale Bestandteile des Studiums; sie gewährleisten eine umfassende künstlerisch-pädagogische Kompetenz, wie sie üblicherweise mit einem Hochschulstudium verbunden wird. Pflichtfächer werden im Einzelunterricht, in Kleingruppen und Seminaren oder in Vorlesungen unterrichtet. Als Pflichtfächer sind zu studieren:
• Jazzgesang (außer bei Hauptinstrument Gesang Jazz Pop im Rahmen des künstlerischen Fachs Musik)
• Jazzklavier (außer bei Hauptinstrument Klavier Jazz/Pop im Rahmen des künstlerischen Fachs Musik)
• Band
• Big Band / Large Ensemble
• Beat Boxing
• Vocal Playground
• Ensembleleitung Jazz/Pop
• Gehörbildung Jazz/Pop
• Jazz- und Poptheorie / Theory & Performance
• Jazz-Arrangement
• Digitale Musikproduktion
• Musikpädagogik
• Klassenmusizieren Jazz/Pop
• Songwriting
• Hörseminar Jazz/Pop
• Musikwissenschaft
(3) Wahlfächer sind obligatorische Bestandteile des Studienplans. Wahlfächer sind im Rahmen des Wahlmoduls im Umfang von 6 ECTS-Credits zu belegen. Mindestens zwei verschiedene Wahlfächer müssen belegt werden. Zur Auswahl stehen:
• Computer (Arrangieren/Komponieren/Notenschreibprogramm/Filmschnitt)
• Elementare Musikpädagogik/Rhythmik
• Percussion
• Rock/Pop/Jazz (theoretisch wie praktisch)
• Musiktheorie am Klavier
• Instrumentation
• Intonation
• Satztechniken der letzten 100 Jahre
• Ensemble (vokal/instrumental)
• Sprechen II
• Musikphysiologie
und in Absprache mit der Studiengangleitung alle weiteren an der Hochschule angebotenen Lehrveranstaltungen.
§ 4 Bachelorarbeit
(1) Die Bachelor-Arbeit kann nur im künstlerischen Fach Musik erbracht werden. Ausführungsbestimmungen siehe SPO § 22 und Anlage 1 § 10.
§ 5 Bildung der Abschlussnote für das Verbreiterungsfach Jazz / Pop
(1) Die Abschlussnote im Verbreiterungsfach Jazz/Pop setzt sich aus folgenden Modulabschlussnoten und studienbegleitenden Prüfungsleistungen zusammen (vgl. auch § 25 der Studien- und Prüfungsordnung):
a) Modulabschlussnote des Moduls Musikalische Praxis 1; zweifach gewichtet
b) Modulabschlussnote des Moduls Musikalische Praxis 2; dreifach gewichtet
c) Modulabschlussnote Ensemble 3; einfach gewichtet
d) Modulabschlussnote Musiktheorie und Gehörbildung Jazz/Pop 2; einfach gewichtet
e) Modulabschlussnote Jazz-Arrangement oder Digitale Musikproduktion; einfach gewichtet
f) Modulabschlussnote Musikpädagogik, einfach gewichtet
g) Durchschnittsnote der Modulabschlussnoten Musikwissenschaft; einfach gewichtet
Bei der Berechnung der Abschlussnote im Verbreiterungsfach Jazz/Pop wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
§ 6 Studienpläne und Modulhandbuch
(1) Studieninhalte und Studienverlauf sind in den Studienplänen niedergelegt (vgl. Anlage 6 dieser Studien- und Prüfungsordnung). Detaillierte Modulbeschreibungen enthält das Mo-dulhandbuch (vgl. Anlage 8).