Anlage 4 zur Studien- und Prüfungsordnung für den polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt Musik an Gymnasien) (Kopie 1)

I. Option Lehramt Gymnasium

§ 1 Anwendungsbereich und Studieninhalte

(1) Wird der polyvalente Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang als auf das Lehramt Gymnasium bezogener Bachelorstudiengang studiert, sind 20 ECTS-Punkte durch die erfolgreiche Absolvierung der gemäß § 2 und § 3 vorgesehenen Module zu erwerben.

§ 2 Bildungswissenschaften

(1) Das Modul Bildungswissenschaften wird in der Regel an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg belegt. Detaillierte Angaben zum Modul finden sich in Abschnitt I. § 2 der Anlage C der Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang (vgl. auch Anlage 8, Option Lehramt an Gymnasien).

(2) Im Rahmen des Moduls Bildungswissenschaften ist in der vorlesungsfreien Zeit ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium zu absolvieren. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltungen Einführung in die Bildungswissenschaften und Vorbereitung des Orientierungspraktikums. Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung Nachbereitung des Orientierungspraktikums setzt die erfolgreiche Absolvierung des Orientierungspraktikums voraus.

§ 3 Fachdidaktik

(1) In Musik und im gewählten wissenschaftlichen Fach bzw. Verbreiterungsfach ist das zugehörige Fachdidaktik-Modul zu absolvieren. Die Regelungen zum Fachdidaktik-Modul im wissenschaftlichen Fach bzw. im an einer anderen Hochschule belegten Verbreiterungsfach ergeben sich aus der Studien- und Prüfungsordnung der betreffenden Hochschule.

(2) Inhalt und Umfang der Module Musikdidaktik, Musikdidaktik Jazz/Pop und Musikdidaktik Kirchenmusik sind in Anlage 5-8 dieser Studien- und Prüfungsordnung unter der Option Lehramt Gymnasium geregelt.

II. Option Individuelle Studiengestaltung

§ 1 Anwendungsbereich und Studieninhalte

(1) Wird der polyvalente Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang nicht als auf das Lehramt Gymnasium bezogener Bachelorstudiengang studiert, sind mindestens 8 ECTS-Punkte im Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen zu erwerben. Weitere 12 ECTS-Punkte sind entweder im Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen oder im Bereich Musik, Fachwissenschaft und Interdisziplinarität zu erwerben.

(2) Die im Rahmen der Option Lehramt Gymnasium zu absolvierenden Module beziehungsweise Lehrveranstaltungen können auch auf den Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen im Rahmen der Option Individuelle Studiengestaltung angerechnet werden.

§ 2 Berufsfeldorientierte Kompetenzen

(1) Im Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen sind mindestens 8 ECTS-Punkte zu erwerben. Diese werden in der Regel an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und/oder an der Hochschule für Musik Freiburg erworben.

(2) Die Module der Kompetenzfelder Management, Kommunikation, Medien und EDV werden vom Zentrum für Schlüsselqualifikationen der Albert-Ludwigs-Universität angeboten; die Module des Kompetenzfeldes Fremdsprachen werden vom Sprachlehrinstitut der Philologischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität sowie von den Seminaren beziehungsweise Instituten der Philologischen und der Philosophischen Fakultät (Kurse für Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten) angeboten (vgl. Abschnitt II., § 2, Anlage C der Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang; s. auch Anlage 8, Option Individuelle Studiengestaltung).

(3) An der Hochschule für Musik Freiburg stehen für den Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen in der Regel folgende Fächer und Lehrveranstaltungen zur Auswahl:
• Musik und Management
• Musikrecht
• Career Development
• Musikproduktion am Computer
• Musiknotation mit Computerprogrammen
• Tontechnik
• Moderation
• Musikphysiologie

In Absprache mit der Studienbereichsleitung Lehramt Musik können auch weitere an der Hochschule für Musik Freiburg angebotene Veranstaltungen angerechnet werden, die inhaltlich dem Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen zugeordnet werden können.

§ 3 Musik, Fachwissenschaft und Interdisziplinarität

(1) Die Veranstaltungen des Moduls Musik, Fachwissenschaft und Interdisziplinarität können an der Hochschule für Musik Freiburg und an der das wissenschaftliche Fach bzw. Verbreiterungsfach anbietenden Hochschule (in der Regel an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) belegt werden.

(2) Bis zu 12 ECTS-Punkte können durch die Absolvierung von geeigneten Modulen beziehungsweise Lehrveranstaltungen in Musik und im gewählten wissenschaftlichen Fach oder aus anderen Studiengängen erworben werden.

(3) Für die einzelnen wissenschaftlichen Fächer können von der anbietenden Hochschule dafür besondere Regelungen getroffen werden (vgl. z. B. Abschnitt II., Anlage C der Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang).

(4) Für das Fach Musik wird empfohlen, diesen Studienbereich zu nutzen, um ein individuelles Profil zu entwickeln, welches auf die Arbeit in einem außerschulischen musikpädagogischen Berufsfeld bzw. die Aufnahme eines alternativen musikbezogenen Masterstudiums vorbereitet (z. B. Musikpädagogik, Elementare Musikpädagogik, Musiktheorie, Musikwissenschaft etc.).