A bis Z für Lehrende: Ein Wegweiser

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z
 

A

Amtliche Bekanntmachungen

Alle maßgeblichen Entscheidungen des Senats, insbesondere die Einführungen und Änderungen von Satzungen, Ordnungen, Richtlinien usw., werden spätestens eine Woche nach Genehmigung des Protokolls in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule für Musik Freiburg online veröffentlicht.

Änderung von Adresse, Telefonnummer, Namen usw.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, Änderungen ihrer persönlichen Angaben (Adresse, Telefonnummer, Namen, E-Mail-Adresse) unverzüglich an die Ansprechpersonen in Referat für Personal und Finanzen zu melden.

AStA

Der Allgemeine Studierendenausschuss besteht aus den zwei Vorständen des Studierendenparlaments und wird von diesem gewählt. Umgangssprachlich wird das ganze Studierendenparlament als AStA bezeichnet. Weitere Informationen auf den Seiten des AStA.

Ausdrucken

Siehe Kopien

B

Beihilfen (zu den Krankheitskosten)

erhalten Verbeamtete vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Antragsformulare erhalten Sie im Referat für Personal und Finanzen.

Beschwerden

können schriftlich oder mündlich bei den Mitgliedern des Rektorats, der Gleichstellungsbeauftragten oder der Stabsstelle Qualitätsmanagement geäußert werden. Sie werden in jedem Fall beantwortet. Für begründete Beschwerden ist die Hochschule Ihnen dankbar: Nur wenn Missstände bekannt werden, kann man sie abstellen.

Beurlaubung

Der Antrag auf Beurlaubung / Abwesenheit muss rechtzeitig vor Antritt der Dienstreise durch den Kanzler genehmigt werden. Das entsprechende Formular finden Sie im passwortgeschützen Bereich Downloads für Lehrende und Mitarbeitende unter Personal. Bitte beachten Sie dabei die entsprechende Bearbeitungsfrist.

Bibliothek

Studierenden wie auch Lehrenden steht in der Hochschulbibliothek ein großes Angebot an Noten und Fachliteratur zur Ausleihe bereit. Gesamtausgaben, Faksimiles, Nachschlagewerke und Zeitschriften laden zum Studieren ein. Außerdem ermöglicht die Hochschulbibliothek Zugriff auf viele Datenbanken wie nkoda, Digital Concert Hall, MGG, JSTOR und Naxos. Über das Hochschullogin können diese auch außerhalb der Hochschule genutzt werden.

Für die Arbeit vor Ort stehen dort u.a. PC-Arbeitsplätze und ein Scanner bereit. Der Öffentlichkeit steht die Bibliothek zur Präsenz-Nutzung zur Verfügung.

Siehe auch: Bibliothek von A-Z

Briefbogen der Hochschule

Der offizielle Briefbogen der Hochschule darf durch Hochschullehrer/innen nicht (oder nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rektors im Einzelfall) benutzt werden. Auch das Verwenden von Surrogaten ist unzulässig. Die Nutzung ist allein der Verwaltung vorbehalten.

Briefkästen

für jede/n Hochschullehrer/in befinden sich im Verwaltungsflur. Die zugehörigen Schlüssel sind beim Technischen Dienst erhältlich (und dort bei Ausscheiden auch wieder abzugeben).

C

Computer

An den Computerterminals im Foyer kann man im Internet surfen und Dokumente drucken. In der Bibliothek gibt es PC-Arbeitsplätze mit Kopfhörern. Weitere Arbeitsplätze gibt es im Medienraum.

D

Deputatserfassung

Siehe Klassenlisten 

Dienstausweis

Siehe Hochschulausweis

Downloads

Wichtige Formulare und Anleitungen gibt es unter Downloads für Lehrende.

Drittmittelprojekte

Ihr erster Ansprechpartner für angedachte Drittmittelprojekte und die Verwaltung laufender Drittmittelprojekte ist Dr. Jan Sparsam.

E

E-Mail-Adresse

Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse v(orname).nachname@mh-freiburg.de stellt die zentrale Kontakt-E-Mail-Adresse für alle allgemeinen wie personenspezifischen Hochschulbelange dar. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie den Posteingang regelmäßig kontrollieren.

Essen und Trinken

Direkt im Gebäude der Musikhochschule befindet sich die »Musikantine« (Öffnungszeiten und Speiseplan). Dort gibt es ein Tagesgericht sowie Getränke und Snacks (belegte Brötchen, Kuchen usw.). Außerdem steht dort eine Mikrowelle zur freien Verfügung.

Zudem gibt es einen Wasserkocher, den alle benutzen dürfen, bei den Toiletten im Obergeschoss, neben Raum 328. Im Foyer stehen Getränke- und Kaffeeautomaten sowie ein Trinkwasserspender.

F

Fachgruppen

Die Zuständigkeiten sind im Landeshochschulgesetz und durch die Grundordnung der Hochschule geregelt. Die Zugehörigkeit der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer zu den Fachgruppen ist in dieser Übersicht dargestellt.

Förderkreis der Hochschule

Die Gesellschaft zur Förderung der Musikhochschule Freiburg e.V. unterstützt die Hochschularbeit dort, wo Haushaltsmittel nicht oder ungenügend zur Verfügung stehen, insbesondere gewährt sie Zuschüsse zu Wettbewerbsteilnahmen sowie zu Meisterkursen. Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag vor dem Ereignis einschließlich Gutachten des Hauptfachlehrers an den Rektor.

Fremdveranstaltungen

finden hin und wieder in der Hochschule statt. Dafür gibt es keinen freien oder ermäßigten Eintritt.

Fristen

für Vorgänge, die vom Referat für Personal und Finanzen verarbeitet werden müssen, finden Sie im passwortgeschützen Bereich Downloads für Lehrende und Mitarbeitende unter Personal.

G

Gastkurse

werden über die jeweilige Fachgruppe beim Rektorat beantragt.

GLAREAN

Siehe Lehr- und Lernplattform

Gleichstellungsbeauftragte

Informationen zur Gleichstellungsbeauftragten finden Sie auf den Seiten des Gleichstellungsbüros.

Grundordnung

Die Grundordnung der Hochschule ist online einsehbar.

H

Handouts / Handreichungen

Siehe Kopien

Hausschlüssel

für die Gebäude der Hochschule können aus Sicherheitsgründen nicht ausgegeben werden.

Hochschulausweis

wird durch das Referat für Personal und Finanzen der Hochschulverwaltung ausgestellt. Der Ausweis dient u.a. an der Pforte zur Ausgabe der Schlüssel der Unterrichtsräume oder in der MusiKantine und an den Automaten im Foyer zur Bezahlung. Er hat jedoch keine Außenwirkung, weshalb bewusst die Bezeichnung „Dienstausweis“ umgangen wird.

Hochschulrat

Zusammensetzung und Aufgaben des Hochschulrats regeln das Landeshochschulgesetz sowie die Grundordnung der Hochschule.

I

IT-Services für Lehrende

Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule für Musik Freiburg haben eine persönliche Hochschulkennung, bestehend aus User-ID (uid) und Passwort.

Passwort vergessen? Nutzen Sie die Anleitung zur Wiederherstellung des Passworts.

Mit der Hochschul-Benutzerkennung können diverse Dienste genutzt werden, u.a.

  • E-Mail: https://webmail.mh-freiburg.de; die E-Mail-Adressen aller Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Studierenden der Hochschule bestehen aus <erster Buchstabe des Vornamens>.<nachname>@mh-freiburg.de
  • WLAN-Zugang: Bei Auswahl der SSID »MHS« wird die Hochschulkennung im Browser abgefragt.
    Außerdem steht das Netzwerk eduroam zur Verfügung.
  • Computer-Terminals und Drucker im Foyer
  • GLAREAN, Lehr- und Lernplattform der Hochschule für Musik Freiburg
  • Dateiaustauschplattform Seafile
  • Messenger-System Matrix

Darüber hinaus ermöglicht Shibboleth Angehörigen der Hochschule für Musik Freiburg, mit ihrer Hochschul-Benutzerkennung folgende Dienste nutzen:

K

Kammermusik

Für geeignete Ensembles können Konzerte in der Region organisiert werden. Auskunft erteilt das Konzertbüro.

Kantine

Siehe Essen und Trinken

Kanzler

Der Kanzler ist der ständige Vertreter des Rektors im Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung und Beauftragter des Haushalts. Er übt die Vorgesetztenfunktion für die Verwaltungsangehörigen (nichtlehrender Betrieb) aus.

Klassenlisten

Zur Erfassung des jeweils abgeleisteten Deputats sind alle Lehrenden verpflichtet, vorm Ende eines jeden Semesters ihre geleisteten Unterrichtsstunden anhand der Seite klali.mh-freiburg.de zu erfassen. Diese muss unterschrieben beim Referat für Studienangelegenheiten eingereicht werden. Informationen zum Ausfüllen des Formulars und das Formular selbst finden Sie im passwortgeschützen Bereich Downloads für Lehrende und Mitarbeitende unter Lehrbetrieb.

Klaviere

Technische Mängel an den Klavieren und Flügeln melden Sie bitte beim Pfortner.

Konzerte der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Wer konzertieren will, sollte dies bitte rechtzeitig (mindestens 1 Semester vorher) mit dem Konzertbüro besprechen. Die Hochschule kann Konzerte grundsätzlich nur im Rahmen ihres Bildungsauftrages veranstalten. Dies schließt Konzerte unter Beteiligung Dritter grundsätzlich aus.

Konzertkarten

Für Hochschulkonzerte erhalten Hochschullehrende 1 Ehrenkarte pro Konzert. Diese können 3 Werktage vor dem jeweiligen Konzert im Konzertbüro abgeholt werden. Für Konzerte externer Veranstalter, die im Konzertsaal der Hochschule stattfinden, können keine Ehrenkarten ausgegeben werden.

Kopien

Lehrende haben die Möglichkeit, kostenfrei und ohne Aufwand Kopien vom technischen Dienst anfertigen zu lassen. Bitte schicken Sie Ihre Dokumente bis zu 24 Stunden vorher als E-Mail-Anhang an druckerei@mh-freiburg.de oder geben Sie bis zu diesem Zeitpunkt eine Vorlage an der Pforte ab. Sie können die fertigen Ausdrucke dann an der Pforte abholen. Weitere Regelungen erfragen Sie bitte beim Referat für Personal und Finanzen.

Kopieren

Am Computerterminal im Foyer stehen Kopierer bereit, wo mit dem Hochschulausweis oder gegen Münzeinwurf Kopien gemacht und Dokumente ausgedruckt werden können. Anleitungen dazu finden Sie bei den Kopierern.

Krankmeldung

Ihre Arbeits-/Dienstunfähigkeit melden Sie bitte auf elektronischem Wege über die Funktionsmailadresse krankmeldungenmh-freiburg.de. Bitte informieren Sie außerdem Ihre Studierenden persönlich oder über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats für Studienangelegenheiten.

L

Landeshochschulgesetz

ist in der Bibliothek zur Einsicht vorhanden und online verfügbar.

Lehrauftragsabrechnung

Die Abrechnung der Lehraufträge sollen am Ende eines jeden Semesters erfolgen (Ausschlussfrist: 6 Monate). Das erforderliche Formulare finden Sie im passwortgeschützen Bereich Downloads für Lehrende und Mitarbeitende unter Personal.

Lehr- und Lernplattform GLAREAN

Die Lehr- und Lernplattform der Hochschule für Musik Freiburg heißt GLAREAN. Dort können Sie u.a. Kurse anlegen und für Ihre Studierenden Lehrmaterialien hinterlegen.

Lehrverpflichtungsverordnung

Für die Lehrenden an baden-württembergischen Musikhochschulen gilt die Lehrverpflichtungsverordnung für Kunsthochschulen (LVVO KH).

M

Modulhandbücher, Studien- und Prüfungsordnungen, Studienverlaufspläne

Die für Studierende für wie Lehrende gleichermaßen verbindlichen Regelungen zu den einzelnen Studiengängen sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen, Studienverlaufsplänen und Modulhandbüchern festgehalten. Alle diese Dokumente  sind online zugänglich.

Mülltrennung

Papier-, Glas- und Plastikmüllcontainer stehen bei den Computerterminals im Foyer. An den Abfalleimern im Foyer werden Abfälle getrennt nach Papier-, Plastik- und Restmüll gesammelt.

N

Nebentätigkeiten

sind auf schriftlichen Antrag und mit Genehmigung des Rektors möglich. Hauptberufliche Hochschullehrende müssen bis 30. Juni des Folgejahres den Antrag über die ausgeübten Nebentätigkeiten abgeben. Nähere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie im passwortgeschützen Bereich Downloads für Lehrende und Mitarbeitende unter Personal.

O

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Hochschulgebäude finden Sie online.

Orchester

Studierende, die ein Orchesterinstrument studieren, müssen verpflichtend im Hochschulorchester mitwirken. (Ausnahme: Lehramtsstudierende, die im Orchesterpraktikum mitwirken müssen.) Deshalb kann es vorkommen, dass sie zeitweise im sonstigen Unterricht nicht anwesend sein können. Alle Beteiligten sollten sich allerdings bemühen, solche Überschneidungen zu vermeiden oder gering zu halten.

P

Parkplätze

Bitte nutzen Sie die Parkplätze vor dem Hauptgebäude am Mendelssohn-Bartholdy-Platz und parken (aus Rücksicht auf die Anwohner) nicht hinter dem Gebäude in der Runzstraße.

Partnerhochschulen

Übersicht zu Hochschulpartnerschaften und ERASMUS-Partnerschaften. Nähere Auskünfte erteilt das International Office.

Passwort

Passwort vergessen? Nutzen Sie die Anleitung zur Wiederherstellung des Passworts.

Pension

erhalten Verbeamte, ihre Witwen/Witwer sowie ihre Waisen, sofern noch in Ausbildung. Weitere Informationen erhalten Sie beim Referat für Personal und Finanzen.

Privatunterricht

ist in Räumen der Hochschule keinesfalls gestattet.

Protokolle

Von Gremiensitzungen werden Protokolle angefertigt, die in Form und Inhalt der Geschäftsordnung für Organe und Gremien entsprechen sollen.

Eine Dateivorlage finden Sie im passwortgeschützen Bereich Downloads für Lehrende und Mitarbeitende unter Lehrbetrieb.

Die Protokolle von Fachgruppenkonferenzen und Studienkommissionen sollen an protokollemh-freiburg.de geschickt werden, damit das Rektorat von ihnen Kenntnis nehmen kann und sie archiviert werden können.

Prüfungen

Die Mitwirkung in Prüfungskommissionen gehört zu den Dienstpflichten aller hauptamtlich Lehrenden.

Prüfungsordnungen

Die für Studierende für wie Lehrende gleichermaßen verbindlichen Regelungen zu den einzelnen Studiengängen sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen, Studienverlaufsplänen und Modulhandbüchern festgehalten. Alle diese Dokumente  sind online zugänglich.

R

Rektorat

Das Rektorat leitet die Hochschule und ist für alle Angelegenheiten zuständig, für die eine andere Zuständigkeit (z.B. Senat) nicht gegeben ist. Mitglieder des Rektorats sind der Rektor / die Rektorin, die Prorektorinnen / Prorektoren und die Kanzlerin / der Kanzler.

Rente (für Angestellte)

In allen Rentenfragen berät die Auskunftsstelle der Deutschen Rentenversicherung. In Zusatzrentenangelegenheiten berät die VBL.

S

Schließung der Hochschulgebäude

Siehe Öffnungszeiten

Schlüsselausgabe

Die Schlüsselausgabe zu den Unterrichtszimmern erfolgt an der Pforte mit dem Hochschulausweis.

Schrankschlüssel

für die Schränke in den Unterrichtszimmern werden vom Technischen Dienst ausgegeben. Dort müssen sie bei Ausscheiden auch wieder abgegeben werden.

Senat

Der Senat entscheidet über alle akademischen Angelegenheiten der Hochschule. Die Mitglieder werden (nach Gruppenzugehörigkeit) gewählt. Die Wahlen hierzu finden alle 4 Jahre (für die studentischen Mitglieder jährlich) statt. Die Mitglieder des Rektorats und die Gleichstellungsbeauftragte sind Mitglieder kraft Amtes. Alle maßgeblichen Entscheidungen des Senats, insbesondere die Einführungen und Änderungen von Satzungen, Ordnungen, Richtlinien usw., werden durch die Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule für Musik Freiburg öffentlich gemacht.

Stipendien

Die Studierenden können sich auf eine Vielzahl an Stipendien bewerben. Nähere Informationen erteilt Jacqueline Pfann.

Studienkommissionen

Die Studienkommissionen sind für jeden Studiengang bzw. Schwerpunkt eingerichtet und bestehen aus gewählten Mitgliedern. Sie beraten Rektorat und Senat bei der Bestimmung der Studienziele, bei der Aufstellung der Prüfungsordnungen und Studienpläne. Sie beraten studienbegleitend die Studierenden fachlich und sind für die Evaluation des jeweiligen Studiengangs zuständig.

T

Tonstudio

Hochschulangehörige haben die Möglichkeit, mit dem Tonmeister unter professionellen Bedingungen Audio- und Videoaufnahmen durchzuführen. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Tonstudios.

U

Üben, Übekeller

Mit dem Hochschulausweis hat man rund um die Uhr Zugang zum Übekeller. Der Eingang außerhalb der Hochschulöffnungszeiten befindet sich am Hintereingang bei den Fahrradständern. Sie können einen Überaum im Keller über ein elektronisches Raumbuchungssystem reservieren. Die genauen Regeln finden Sie unter ASIMUT.

Unterrichtsräume, die gerade nicht für den Unterricht benötigt werden, stehen den Studierenden zum Üben zur Verfügung (Unterricht hat dabei jedoch immer Vorrang). Die Schlüssel müssen an der Pforte geholt und danach wieder dort abgegeben werden.

Sonntags kann in allen Räumen geübt werden; nur die Räume für Großgruppen sind geschlossen.

Unterrichtsräume

Offiziell werden die Unterrichtsräume von dem Rektor / der Rektorin bzw. der / dem zuständigen Prorektorin / Prorektor zugeteilt. In der Praxis sollte jedoch immer zuerst innerhalb der Fachgruppe nach einer sinnvollen Regelung gesucht werden. Ist dies nicht möglich, greift die Zuständigkeit der oben genannten Personen. Grundsätzlich stehen die Räume auch den Studierenden zum Üben zur Verfügung (Unterricht geht jedoch immer vor). Um dies für alle Beteiligten am sinnvollsten zu organisieren, muss der Schlüssel für den Unterrichtsraum von allen Personen an der Pforte geholt und wieder abgegeben werden, damit jederzeit ein Überblick über freie Räume vorhanden ist.

V

Verwaltung (= nichtlehrender Betrieb)

Geleitet wird sie durch den Kanzler. Die einzelnen Zuständigkeiten finden Sie in dieser Übersicht. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Kanzler.
Der nichtlehrende Betrieb besteht aus
a) der Verwaltung im engeren Sinne
b) der Bibliothek
c) der Verwaltung des Instituts für Neue Musik
d) dem Technischen Dienst (Pforte, Konzertsaal, technische Angestellte)
e) dem Tonstudio
f) dem Rechenzentrum
g) den Stabsstellen

Vorlesungsverzeichnis

Das aktuelle Lehrangebot der Hochschule finden Sie im Digitalen Vorlesungsverzeichnis. Die Fristen für die Eintragung von Lehrveranstaltungen finden Sie auf der Seite Termine und Fristen.

Vortragsabende

sind Konzerte, in denen sich die Klassen der Hochschule der Öffentlichkeit präsentieren. Dabei sind auch Ensembles mit Studierenden aus verschiedenen Klassen ausdrücklich erwünscht. Vortragsabende Klavier finden in der Regel in Raum 117 (Mathilde-Schwarz-Saal/Hörsaal) statt, die Vortragsabende für alle anderen Instrumente und Gesang in Raum 156 (Chor- und Orchesterprobensaal). In Ausnahmefällen finden Vortragsabende auch in anderen Räumen in und außerhalb der Hochschule statt. Die Termine koordiniert Yasmine Matheis.

W

Wahlen

für den Senat finden alle vier Jahre statt. Die Amtszeiten der Fachgruppensprecher/innen, Studienkommissionsmitglieder, der Gleichstellungsbeauftragte usw. regelt die Grundordnung.

Whiteboard-Stifte

sowie Whiteboard-Wischer und Spray zum Säubern der Tafeln erhalten Sie an der Pforte. ACHTUNG: Die Stifte werden nachgefüllt; leere Stifte also nicht entsorgen, sondern wieder an der Pforte abgeben. Auch die verbrauchten Filze auf den Wischern bitte an der Pforte abgeben; diese werden gewaschen, damit sie ein weiteres Mal verwendet werden können.

Z

Zeitung

An der Pforte liegt die Badische Zeitung aus. Legen Sie sie bitte nach dem Lesen wieder dorthin zurück.