A bis Z für Lehrende: Ein Wegweiser
A
Amtliche Bekanntmachungen
Alle maßgeblichen Entscheidungen des Senats, insbesondere die Einführungen und Änderungen von Satzungen, Ordnungen, Richtlinien usw., werden spätestens eine Woche nach Genehmigung des Protokolls in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule für Musik Freiburg online veröffentlicht.
Änderung von Adresse, Telefonnummer, Namen usw.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, Änderungen ihrer persönlichen Angaben (Adresse, Telefonnummer, Namen, E-Mail-Adresse) unverzüglich an die Ansprechpersonen in Referat für Personal und Finanzen zu melden.
AStA
Der Allgemeine Studierendenausschuss besteht aus den zwei Vorständen des Studierendenparlaments und wird von diesem gewählt. Umgangssprachlich wird das ganze Studierendenparlament als AStA bezeichnet. Weitere Informationen auf den Seiten des AStA.
Ausdrucken
Siehe Kopien
B
Beihilfen (zu den Krankheitskosten)
erhalten Verbeamtete vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Antragsformulare erhalten Sie im Referat für Personal und Finanzen.
Beschwerden
können schriftlich oder mündlich bei den Mitgliedern des Rektorats, der Gleichstellungsbeauftragten oder der Stabsstelle Qualitätsmanagement geäußert werden. Sie werden in jedem Fall beantwortet. Für begründete Beschwerden ist die Hochschule Ihnen dankbar: Nur wenn Missstände bekannt werden, kann man sie abstellen.
Beurlaubung
Der Antrag auf Beurlaubung / Abwesenheit muss rechtzeitig vor Antritt der Dienstreise durch den Kanzler genehmigt werden. Das entsprechende Formular finden Sie im passwortgeschützen Bereich Downloads für Lehrende und Mitarbeitende unter Personal. Bitte beachten Sie dabei die entsprechende Bearbeitungsfrist.
Bibliothek
Studierenden wie auch Lehrenden steht in der Hochschulbibliothek ein großes Angebot an Noten und Fachliteratur zur Ausleihe bereit. Gesamtausgaben, Faksimiles, Nachschlagewerke und Zeitschriften laden zum Studieren ein. Außerdem ermöglicht die Hochschulbibliothek Zugriff auf viele Datenbanken wie nkoda, Digital Concert Hall, MGG, JSTOR und Naxos. Über das Hochschullogin können diese auch außerhalb der Hochschule genutzt werden.
Für die Arbeit vor Ort stehen dort u.a. PC-Arbeitsplätze und ein Scanner bereit. Der Öffentlichkeit steht die Bibliothek zur Präsenz-Nutzung zur Verfügung.
Siehe auch: Bibliothek von A-Z
Briefbogen der Hochschule
Der offizielle Briefbogen der Hochschule darf durch Hochschullehrer/innen nicht (oder nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rektors im Einzelfall) benutzt werden. Auch das Verwenden von Surrogaten ist unzulässig. Die Nutzung ist allein der Verwaltung vorbehalten.
Briefkästen
für jede/n Hochschullehrer/in befinden sich im Verwaltungsflur. Die zugehörigen Schlüssel sind beim Technischen Dienst erhältlich (und dort bei Ausscheiden auch wieder abzugeben).
C
Computer
An den Computerterminals im Foyer kann man im Internet surfen und Dokumente drucken. In der Bibliothek gibt es PC-Arbeitsplätze mit Kopfhörern. Weitere Arbeitsplätze gibt es im Medienraum.
D
Deputatserfassung
Siehe Klassenlisten
Dienstausweis
Siehe Hochschulausweis
Downloads
Wichtige Formulare und Anleitungen gibt es unter Downloads für Lehrende.
Drittmittelprojekte
Ihr erster Ansprechpartner für angedachte Drittmittelprojekte und die Verwaltung laufender Drittmittelprojekte ist Dr. Jan Sparsam.
E
E-Mail-Adresse
Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse v(orname).nachname@mh-freiburg.de stellt die zentrale Kontakt-E-Mail-Adresse für alle allgemeinen wie personenspezifischen Hochschulbelange dar. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie den Posteingang regelmäßig kontrollieren.
Essen und Trinken
Direkt im Gebäude der Musikhochschule befindet sich die »Musikantine« (Öffnungszeiten und Speiseplan). Dort gibt es ein Tagesgericht sowie Getränke und Snacks (belegte Brötchen, Kuchen usw.). Außerdem steht dort eine Mikrowelle zur freien Verfügung.
Zudem gibt es einen Wasserkocher, den alle benutzen dürfen, bei den Toiletten im Obergeschoss, neben Raum 328. Im Foyer stehen Getränke- und Kaffeeautomaten sowie ein Trinkwasserspender.
F
Fachgruppen
Die Zuständigkeiten sind im Landeshochschulgesetz und durch die Grundordnung der Hochschule geregelt. Die Zugehörigkeit der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer zu den Fachgruppen ist in dieser Übersicht dargestellt.
Förderkreis der Hochschule
Die Gesellschaft zur Förderung der Musikhochschule Freiburg e.V. unterstützt die Hochschularbeit dort, wo Haushaltsmittel nicht oder ungenügend zur Verfügung stehen, insbesondere gewährt sie Zuschüsse zu Wettbewerbsteilnahmen sowie zu Meisterkursen. Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag vor dem Ereignis einschließlich Gutachten des Hauptfachlehrers an den Rektor.
Fremdveranstaltungen
finden hin und wieder in der Hochschule statt. Dafür gibt es keinen freien oder ermäßigten Eintritt.
Fristen
für Vorgänge, die vom Referat für Personal und Finanzen verarbeitet werden müssen, finden Sie im passwortgeschützen Bereich Downloads für Lehrende und Mitarbeitende unter Personal.
G
Gastkurse
werden über die jeweilige Fachgruppe beim Rektorat beantragt.
GLAREAN
Siehe Lehr- und Lernplattform
Gleichstellungsbeauftragte
Informationen zur Gleichstellungsbeauftragten finden Sie auf den Seiten des Gleichstellungsbüros.
Grundordnung
Die Grundordnung der Hochschule ist online einsehbar.
H
Handouts / Handreichungen
Siehe Kopien
Hausschlüssel
für die Gebäude der Hochschule können aus Sicherheitsgründen nicht ausgegeben werden.
Hochschulausweis
wird durch das Referat für Personal und Finanzen der Hochschulverwaltung ausgestellt. Der Ausweis dient u.a. an der Pforte zur Ausgabe der Schlüssel der Unterrichtsräume oder in der MusiKantine und an den Automaten im Foyer zur Bezahlung. Er hat jedoch keine Außenwirkung, weshalb bewusst die Bezeichnung „Dienstausweis“ umgangen wird.
Hochschulrat
Zusammensetzung und Aufgaben des Hochschulrats regeln das Landeshochschulgesetz sowie die Grundordnung der Hochschule.
I
IT-Services für Lehrende
Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule für Musik Freiburg haben eine persönliche Hochschulkennung, bestehend aus User-ID (uid) und Passwort.
Passwort vergessen? Nutzen Sie die Anleitung zur Wiederherstellung des Passworts.
Mit der Hochschul-Benutzerkennung können diverse Dienste genutzt werden, u.a.
- E-Mail: https://webmail.mh-freiburg.de; die E-Mail-Adressen aller Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Studierenden der Hochschule bestehen aus <erster Buchstabe des Vornamens>.<nachname>@mh-freiburg.de
- WLAN-Zugang: Bei Auswahl der SSID »MHS« wird die Hochschulkennung im Browser abgefragt.
Außerdem steht das Netzwerk eduroam zur Verfügung. - Computer-Terminals und Drucker im Foyer
- GLAREAN, Lehr- und Lernplattform der Hochschule für Musik Freiburg
- Dateiaustauschplattform Seafile
- Messenger-System Matrix
Darüber hinaus ermöglicht Shibboleth Angehörigen der Hochschule für Musik Freiburg, mit ihrer Hochschul-Benutzerkennung folgende Dienste nutzen:
- Gigamove: https://gigamove.rz.rwth-aachen.de
- DFN Terminplaner und Abstimmungstool: https://abstimmung.dfn.de
- Diverse Datenbanken und digitale Dokumente über die Hochschulbibliothek, z.B. die Lexika MGG und Grove Online
K
Kammermusik
Für geeignete Ensembles können Konzerte in der Region organisiert werden. Auskunft erteilt das Konzertbüro.
Kantine
Siehe Essen und Trinken
Kanzler
Der Kanzler ist der ständige Vertreter des Rektors im Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung und Beauftragter des Haushalts. Er übt die Vorgesetztenfunktion für die Verwaltungsangehörigen (nichtlehrender Betrieb) aus.
Klassenlisten
Zur Erfassung des jeweils abgeleisteten Deputats sind alle Lehrenden verpflichtet, vorm Ende eines jeden Semesters ihre geleisteten Unterrichtsstunden anhand der Seite klali.mh-freiburg.de zu erfassen. Diese muss unterschrieben beim Referat für Studienangelegenheiten eingereicht werden. Informationen zum Ausfüllen des Formulars und das Formular selbst finden Sie im passwortgeschützen Bereich Downloads für Lehrende und Mitarbeitende unter Lehrbetrieb.
Klaviere
Technische Mängel an den Klavieren und Flügeln melden Sie bitte beim Pfortner.
Konzerte der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Wer konzertieren will, sollte dies bitte rechtzeitig (mindestens 1 Semester vorher) mit dem Konzertbüro besprechen. Die Hochschule kann Konzerte grundsätzlich nur im Rahmen ihres Bildungsauftrages veranstalten. Dies schließt Konzerte unter Beteiligung Dritter grundsätzlich aus.
Konzertkarten
Für Hochschulkonzerte erhalten Hochschullehrende 1 Ehrenkarte pro Konzert. Diese können 3 Werktage vor dem jeweiligen Konzert im Konzertbüro abgeholt werden. Für Konzerte externer Veranstalter, die im Konzertsaal der Hochschule stattfinden, können keine Ehrenkarten ausgegeben werden.
Kopien
Lehrende haben die Möglichkeit, kostenfrei und ohne Aufwand Kopien vom technischen Dienst anfertigen zu lassen. Bitte schicken Sie Ihre Dokumente bis zu 24 Stunden vorher als E-Mail-Anhang an druckerei@mh-freiburg.de oder geben Sie bis zu diesem Zeitpunkt eine Vorlage an der Pforte ab. Sie können die fertigen Ausdrucke dann an der Pforte abholen. Weitere Regelungen erfragen Sie bitte beim Referat für Personal und Finanzen.
Kopieren
Am Computerterminal im Foyer stehen Kopierer bereit, wo mit dem Hochschulausweis oder gegen Münzeinwurf Kopien gemacht und Dokumente ausgedruckt werden können. Anleitungen dazu finden Sie bei den Kopierern.
Krankmeldung
Ihre Arbeits-/Dienstunfähigkeit melden Sie bitte auf elektronischem Wege über die Funktionsmailadresse krankmeldungenmh-freiburg.de. Bitte informieren Sie außerdem Ihre Studierenden persönlich oder über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats für Studienangelegenheiten.
L
Landeshochschulgesetz
ist in der Bibliothek zur Einsicht vorhanden und online verfügbar.
Lehrauftragsabrechnung
Die Abrechnung der Lehraufträge sollen am Ende eines jeden Semesters erfolgen (Ausschlussfrist: 6 Monate). Das erforderliche Formulare finden Sie im passwortgeschützen Bereich Downloads für Lehrende und Mitarbeitende unter Personal.
Lehr- und Lernplattform GLAREAN
Die Lehr- und Lernplattform der Hochschule für Musik Freiburg heißt GLAREAN. Dort können Sie u.a. Kurse anlegen und für Ihre Studierenden Lehrmaterialien hinterlegen.
Lehrverpflichtungsverordnung
Für die Lehrenden an baden-württembergischen Musikhochschulen gilt die Lehrverpflichtungsverordnung für Kunsthochschulen (LVVO KH).
M
Modulhandbücher, Studien- und Prüfungsordnungen, Studienverlaufspläne
Die für Studierende für wie Lehrende gleichermaßen verbindlichen Regelungen zu den einzelnen Studiengängen sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen, Studienverlaufsplänen und Modulhandbüchern festgehalten. Alle diese Dokumente sind online zugänglich.
Mülltrennung
Papier-, Glas- und Plastikmüllcontainer stehen bei den Computerterminals im Foyer. An den Abfalleimern im Foyer werden Abfälle getrennt nach Papier-, Plastik- und Restmüll gesammelt.
N
Nebentätigkeiten
sind auf schriftlichen Antrag und mit Genehmigung des Rektors möglich. Hauptberufliche Hochschullehrende müssen bis 30. Juni des Folgejahres den Antrag über die ausgeübten Nebentätigkeiten abgeben. Nähere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie im passwortgeschützen Bereich Downloads für Lehrende und Mitarbeitende unter Personal.
O
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Hochschulgebäude finden Sie online.
Orchester
Studierende, die ein Orchesterinstrument studieren, müssen verpflichtend im Hochschulorchester mitwirken. (Ausnahme: Lehramtsstudierende, die im Orchesterpraktikum mitwirken müssen.) Deshalb kann es vorkommen, dass sie zeitweise im sonstigen Unterricht nicht anwesend sein können. Alle Beteiligten sollten sich allerdings bemühen, solche Überschneidungen zu vermeiden oder gering zu halten.
P
Parkplätze
Bitte nutzen Sie die Parkplätze vor dem Hauptgebäude am Mendelssohn-Bartholdy-Platz und parken (aus Rücksicht auf die Anwohner) nicht hinter dem Gebäude in der Runzstraße.
Partnerhochschulen
Übersicht zu Hochschulpartnerschaften und ERASMUS-Partnerschaften. Nähere Auskünfte erteilt das International Office.
Passwort
Passwort vergessen? Nutzen Sie die Anleitung zur Wiederherstellung des Passworts.
Pension
erhalten Verbeamte, ihre Witwen/Witwer sowie ihre Waisen, sofern noch in Ausbildung. Weitere Informationen erhalten Sie beim Referat für Personal und Finanzen.
Privatunterricht
ist in Räumen der Hochschule keinesfalls gestattet.
Protokolle
Von Gremiensitzungen werden Protokolle angefertigt, die in Form und Inhalt der Geschäftsordnung für Organe und Gremien entsprechen sollen.
Eine Dateivorlage finden Sie im passwortgeschützen Bereich Downloads für Lehrende und Mitarbeitende unter Lehrbetrieb.
Die Protokolle von Fachgruppenkonferenzen und Studienkommissionen sollen an protokollemh-freiburg.de geschickt werden, damit das Rektorat von ihnen Kenntnis nehmen kann und sie archiviert werden können.
Prüfungen
Die Mitwirkung in Prüfungskommissionen gehört zu den Dienstpflichten aller hauptamtlich Lehrenden.
Prüfungsordnungen
Die für Studierende für wie Lehrende gleichermaßen verbindlichen Regelungen zu den einzelnen Studiengängen sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen, Studienverlaufsplänen und Modulhandbüchern festgehalten. Alle diese Dokumente sind online zugänglich.
R
Rektorat
Das Rektorat leitet die Hochschule und ist für alle Angelegenheiten zuständig, für die eine andere Zuständigkeit (z.B. Senat) nicht gegeben ist. Mitglieder des Rektorats sind der Rektor / die Rektorin, die Prorektorinnen / Prorektoren und die Kanzlerin / der Kanzler.
Rente (für Angestellte)
In allen Rentenfragen berät die Auskunftsstelle der Deutschen Rentenversicherung. In Zusatzrentenangelegenheiten berät die VBL.
S
Schließung der Hochschulgebäude
Siehe Öffnungszeiten
Schlüsselausgabe
Die Schlüsselausgabe zu den Unterrichtszimmern erfolgt an der Pforte mit dem Hochschulausweis.
Schrankschlüssel
für die Schränke in den Unterrichtszimmern werden vom Technischen Dienst ausgegeben. Dort müssen sie bei Ausscheiden auch wieder abgegeben werden.
Senat
Der Senat entscheidet über alle akademischen Angelegenheiten der Hochschule. Die Mitglieder werden (nach Gruppenzugehörigkeit) gewählt. Die Wahlen hierzu finden alle 4 Jahre (für die studentischen Mitglieder jährlich) statt. Die Mitglieder des Rektorats und die Gleichstellungsbeauftragte sind Mitglieder kraft Amtes. Alle maßgeblichen Entscheidungen des Senats, insbesondere die Einführungen und Änderungen von Satzungen, Ordnungen, Richtlinien usw., werden durch die Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule für Musik Freiburg öffentlich gemacht.
Stipendien
Die Studierenden können sich auf eine Vielzahl an Stipendien bewerben. Nähere Informationen erteilt Jacqueline Pfann.
Studienkommissionen
Die Studienkommissionen sind für jeden Studiengang bzw. Schwerpunkt eingerichtet und bestehen aus gewählten Mitgliedern. Sie beraten Rektorat und Senat bei der Bestimmung der Studienziele, bei der Aufstellung der Prüfungsordnungen und Studienpläne. Sie beraten studienbegleitend die Studierenden fachlich und sind für die Evaluation des jeweiligen Studiengangs zuständig.
T
Tonstudio
Hochschulangehörige haben die Möglichkeit, mit dem Tonmeister unter professionellen Bedingungen Audio- und Videoaufnahmen durchzuführen. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Tonstudios.
U
Üben, Übekeller
Mit dem Hochschulausweis hat man rund um die Uhr Zugang zum Übekeller. Der Eingang außerhalb der Hochschulöffnungszeiten befindet sich am Hintereingang bei den Fahrradständern. Sie können einen Überaum im Keller über ein elektronisches Raumbuchungssystem reservieren. Die genauen Regeln finden Sie unter ASIMUT.
Unterrichtsräume, die gerade nicht für den Unterricht benötigt werden, stehen den Studierenden zum Üben zur Verfügung (Unterricht hat dabei jedoch immer Vorrang). Die Schlüssel müssen an der Pforte geholt und danach wieder dort abgegeben werden.
Sonntags kann in allen Räumen geübt werden; nur die Räume für Großgruppen sind geschlossen.
Unterrichtsräume
Offiziell werden die Unterrichtsräume von dem Rektor / der Rektorin bzw. der / dem zuständigen Prorektorin / Prorektor zugeteilt. In der Praxis sollte jedoch immer zuerst innerhalb der Fachgruppe nach einer sinnvollen Regelung gesucht werden. Ist dies nicht möglich, greift die Zuständigkeit der oben genannten Personen. Grundsätzlich stehen die Räume auch den Studierenden zum Üben zur Verfügung (Unterricht geht jedoch immer vor). Um dies für alle Beteiligten am sinnvollsten zu organisieren, muss der Schlüssel für den Unterrichtsraum von allen Personen an der Pforte geholt und wieder abgegeben werden, damit jederzeit ein Überblick über freie Räume vorhanden ist.
V
Verwaltung (= nichtlehrender Betrieb)
Geleitet wird sie durch den Kanzler. Die einzelnen Zuständigkeiten finden Sie in dieser Übersicht. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Kanzler.
Der nichtlehrende Betrieb besteht aus
a) der Verwaltung im engeren Sinne
b) der Bibliothek
c) der Verwaltung des Instituts für Neue Musik
d) dem Technischen Dienst (Pforte, Konzertsaal, technische Angestellte)
e) dem Tonstudio
f) dem Rechenzentrum
g) den Stabsstellen
Vorlesungsverzeichnis
Das aktuelle Lehrangebot der Hochschule finden Sie im Digitalen Vorlesungsverzeichnis. Die Fristen für die Eintragung von Lehrveranstaltungen finden Sie auf der Seite Termine und Fristen.
Vortragsabende
sind Konzerte, in denen sich die Klassen der Hochschule der Öffentlichkeit präsentieren. Dabei sind auch Ensembles mit Studierenden aus verschiedenen Klassen ausdrücklich erwünscht. Vortragsabende Klavier finden in der Regel in Raum 117 (Mathilde-Schwarz-Saal/Hörsaal) statt, die Vortragsabende für alle anderen Instrumente und Gesang in Raum 156 (Chor- und Orchesterprobensaal). In Ausnahmefällen finden Vortragsabende auch in anderen Räumen in und außerhalb der Hochschule statt. Die Termine koordiniert Yasmine Matheis.
W
Wahlen
für den Senat finden alle vier Jahre statt. Die Amtszeiten der Fachgruppensprecher/innen, Studienkommissionsmitglieder, der Gleichstellungsbeauftragte usw. regelt die Grundordnung.
Whiteboard-Stifte
sowie Whiteboard-Wischer und Spray zum Säubern der Tafeln erhalten Sie an der Pforte. ACHTUNG: Die Stifte werden nachgefüllt; leere Stifte also nicht entsorgen, sondern wieder an der Pforte abgeben. Auch die verbrauchten Filze auf den Wischern bitte an der Pforte abgeben; diese werden gewaschen, damit sie ein weiteres Mal verwendet werden können.
Z
Zeitung
An der Pforte liegt die Badische Zeitung aus. Legen Sie sie bitte nach dem Lesen wieder dorthin zurück.