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Teil I: Masterprojekt

I.1.: Allgemeine Regelungen zum Masterprojekt

Für das Masterprojekt gelten allgemeine Regelungen. Für einzelne Hauptfächer können gesonderte Bestimmungen gelten (s.u., I.3.).

Das Masterprojekt kann nach Wahl des Studierenden auf folgende Arten gestaltet sein:

1) Wissenschaftliche Thesis:

Schriftliche wissenschaftliche Arbeit aus den Bereichen Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Musikermedizin oder Musiktheorie.

Die Thesis wird von zwei Lehrenden, davon mindestens einem hauptamtlichen Fachvertreter des gewählten Bereichs oder dem Institut für Historische Aufführungspraxis, betreut und mit einer Note bewertet (genauere Bestimmungen s.u., I.2.).

oder

2) Lecture-Recital

Das Masterprojekt in Form eines Lecture-Recitals besteht aus zwei Prüfungsteilen:

a) dem Lecture-Recital als öffentliche Präsentation;

b) der Dokumentation.

Zu a): Das Lecture-Recital umfasst eine 45-60-minütige öffentliche Präsentation, in der die intensive reflektorische Beschäftigung mit dem Werk (den Werken) des Programms am Instrument, dirigentisch oder sängerisch und in einem Vortrag bzw. einer Moderation dargestellt werden. Das Verhältnis zwischen musikalischem und gesprochenem Anteil soll in etwa ausgeglichen sein. Die musikalische Darbietung muss nicht solistisch sein, sondern kann auch im Rahmen einer Ensembledarbietung mit konzertantem oder gottesdienstlichem Charakter erfolgen.

Zu b): Die Dokumentation fasst das Lecture-Recital unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Aspekte – wählbar aus den Bereichen Musikwissenschaft (incl. Hymnologie, Semiologie und Orgelbaukunde), Musiktheorie, Theologie der Musik/Liturgik, Musikpädagogik oder Musikermedizin/Musikphysiologie – sowie in Hinsicht auf die gewählten Methoden der Musikvermittlung zusammen. Sie muss den üblichen formalen Standards genügen und im Textteil mindestens 40.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen.

Sie kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Das Masterprojekt in Form eines Lecture-Recitals betreut eine Lehrperson aus den Bereichen Musiktheorie, Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Musikermedizin/ Musikphysiologie, Historische Aufführungspraxis oder Theologie der Musik/Liturgik (evtl. in Kooperation mit einer Lehrperson aus dem künstlerischen Fächerspektrum).

Das Lecture-Recital und die schriftliche Arbeit werden gemeinsam von einer mindestens vierköpfigen Prüfungskommission beurteilt, die zu gleichen Teilen aus Fachvertretern der künstlerischen und wissenschaftlichen bzw. (im Sinne der LVVO) künstlerisch-theoretischen Fächer bestehen sollte und der der Hauptfachlehrer/die Hauptfachlehrerin und der Betreuer/die Betreuerin der schriftlichen Arbeit angehören müssen."

oder

3) Audio-Produktion

Erstellung einer Audio-Produktion (Umfang 30–45 Min.) mit begleitender schriftlicher Dokumentation.

Beide Prüfungsteile werden von einer zweiköpfigen Prüfungskommission aus Fachvertreter_innen (Instrument, Dirigieren, Gesang etc.) begutachtet (genauere Bestimmungen s.u., I.2.).

oder

4) Kammermusik-/Liederabend

Eigenverantwortliche Organisation, Vorbereitung und Gestaltung eines abendfüllenden Kammermusikprogramms oder Liederabends außerhalb der Hochschule von mind. 60 Minuten Dauer.

Das Projekt wird vom Hauptfachlehrenden betreut. Der Hauptfachlehrende und ein weiterer Lehrender bescheinigen die erfolgreiche Absolvierung des Projekts.

oder

5) Solo-Konzert

Eigenverantwortliche Vorbereitung eines vollständigen Solo-Konzerts und öffentliche Aufführung mit Orchester.

Das Projekt wird vom Hauptfachlehrenden betreut. Der Hauptfachlehrende und ein weiterer Lehrender bescheinigen die erfolgreiche Absolvierung des Projekts.

oder

6) Wettbewerb

Eigenverantwortliche Vorbereitung eines nationalen oder internationalen Wettbewerbs und Teilnahme daran.

Das Projekt wird vom Hauptfachlehrenden betreut. Der Hauptfachlehrende und ein weiterer Lehrender bescheinigen die erfolgreiche Absolvierung des Projekts.

I.2. Ergänzende Regelungen zu den Wahloptionen im Masterprojekt

Einige der in I.1. benannten Wahloptionen im Masterprojekt werden durch folgende Bestimmungen spezifiziert:

1) Wissenschaftliche Thesis:

Schriftliche wissenschaftliche Arbeit aus den Bereichen Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Musikermedizin oder Musiktheorie im Umfang von mindestens 72.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen).

Die Arbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Sie bietet neben der Beschäftigung mit traditionellen (musik-)wissenschaftlichen Inhalten im Besonderen Gelegenheit für praxisbezogene Forschung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der eigenen künstlerischen Tätigkeit steht.

2) Lecture–Recital:

Die Masterthesis in Form eines Lecture-Recitals besteht aus zwei Prüfungsteilen:

a) das Lecture-Recital als öffentliche Präsentation
b) der Dokumentation.

Zu a) Das Lecture-Recital umfasst eine ca. 40minütige öffentliche Präsentation, die eine intensive reflektorische Beschäftigung mit dem Werk bzw. den Werken des Programms sowohl am Instrument als auch in einem Vortrag und/oder weiteren begleitenden Medien darstellt. Die musikalische Darbietung muss nicht solistisch sein, sondern kann auch im Rahmen einer Ensembledarbietung erfolgen.

Zu b) Die Dokumentation beinhaltet die Ergebnisse und Materialien, die dem Lecture-Recital zugrunde liegen. Sie enthält i.d.R. mindestens den schriftlich ausgearbeiteten Vortragstext und alle für die Präsentation relevanten Medien. Sie muss den üblichen formalen Standards genügen und i.d.R. mindestens 15 Seiten umfassen. Sie kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Die Dokumentation wird von einem Lehrenden aus den Bereichen Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Musikermedizin, Musiktheorie oder Historische Aufführungspraxis betreut.

3) Audio-Produktion

Erwartet wird ein eigenständig konzipiertes Programm mit einer Dauer von 30–45 Minuten. Überschneidungen mit dem Gesamtrepertoire der Masterprüfung sind möglich, eine konzeptionelle Idee hinter der Zusammenstellung wird erwartet. Für die Produktion wird von der Hochschule im Rahmen der vorhandenen Kapazität und Ausstattung ein geeigneter Raum und Aufnahme-Equipment in einem zeitlichen Rahmen von 4 Stunden (i.d.R. in Blockform) zur Verfügung gestellt.

Die der Aufnahme beizufügende schriftliche Dokumentation umfasst ca. 45.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen).  Die Ausführung ist wahlweise in deutscher oder englischer Sprache möglich. Die Dokumentation beinhaltet einen Teil, in dem die gewählte Aufnahmetechnik und Klanggestaltung der Aufnahme dargestellt, begründet und erläutert wird. Eine Reflexion der erzielten Ergebnisse findet statt. Die Kompetenzen für die eigenständige Durchführung der Aufnahme wird über ein Grundlagen-Seminar zur Audio-Produktion erworben, das für alle Studierenden, die im Rahmen der Masterthesis eine Audio-Produktion durchführen, verpflichtend zu belegen ist.

Die Dokumentation muss neben Informationen über den Entstehungskontext der aufgenommenen Werke auch einen Teil enthalten, der Idee bzw. Konzeption der Produktion erläutert und den persönlichen analytischen und aufführungspraktischen Zugang zu den Werken reflektiert. Weiter sollen auch Bedingungen des Transfers im Zusammenhang mit der technischen und erreichten ästhetischen Wirkung der Aufnahme thematisiert werden. Die Texte müssen mit korrekten Nachweisen der verwendeten Quellen versehen sein.

Die Produktion ist von den Studierenden selbst durchzuführen. Die Infrastruktur des Medienraums der Hochschule steht den Studierenden zum Abhören und Mastering der Aufnahmen zur Verfügung. Einführungen in die technischen und ästhetischen Bereiche der Musikübertragung werden in Blockform angeboten (s.o.). Ein Tutor unterstützt die Studierenden bei konkreten technischen Fragen zusätzlich. Die Aufnahmen finden grundsätzlich in der vorlesungsfreien Zeit statt. Über Ausnahmen entscheidet im Rahmen der vorhandenen räumlichen Kapazitäten das Prorektorat Lehre. Nimmt der bzw. die Studierende dem mit der Hochschule vereinbarten Aufnahmetermin nicht wahr, ist der Anspruch darauf verwirkt, es sei denn es werden Umstände glaubhaft dargelegt, die auf höherer Gewalt beruhen. Dem bzw. der Studierenden steht es frei, die Audio-Produktion nachträglich abweichend grafisch zu gestalten und für Demozwecke zu verwenden. Eine kommerzielle Nutzung der Aufnahme – auch zu einem späteren Zeitpunkt – ist der Hochschule anzuzeigen und bedarf der schriftlichen Genehmigung. Die ggf. notwendige Rechteklärung (Urheber- und Veröffentlichungsrechte) für übrige Mitwirkende obliegt ausschließlich dem Kandidaten/der Kandidatin.

I.3. Hauptfachspezifische Regelungen

Für folgende Hauptfächer gelten zusätzliche Regelungen und Spezifikationen:

I. Elementare Musikpädagogik (EMP): Advanced Education/Musikpädagogische Fort- und Weiterbildung

Es muss folgende Option gewählt werden:

Wissenschaftliche Thesis (mind. 80.000 Zeichen)

II. Historische Aufführungspraxis:

Es muss eine der folgenden Optionen gewählt werden:

1. Wissenschaftliche Thesis (mind. 85.000 Zeichen)

2. Lecture-Recital (Umfang des Texts: mind. 60.000 Zeichen)

III. Musiktheorie / Gehörbildung:

Es muss eine der folgenden Optionen gewählt werden:

1. Wissenschaftliche Thesis (mind. 85.000 Zeichen)

2. Lecture-Recital (Umfang des Texts: mind. 60.000 Zeichen)

III. Musiktheorie / Gehörbildung:

Es muss eine der folgenden Optionen gewählt werden:

1. Wissenschaftliche Thesis (mind. 85.000 Zeichen)

2. Lecture-Recital (Umfang des Texts: mind. 60.000 Zeichen)

IV. Musikpädagogik:

Es muss folgende Option gewählt werden:

Wissenschaftliche Thesis (mind. 85.000 Zeichen)

V: Korrepetition/Collaborative Piano:

Die Optionen 1.–5. können wie angegeben gewählt werden. Für "6. Wettbewerb" gilt:

  • Eigenverantwortliche Vorbereitung eines nationalen oder internationalen Wettbewerbs und Teilnahme daran. – oder –
  • Offizielle Bestellung bei einem nationalen oder internationalen Wettbewerb für Korrepetition. – oder –
  • Praktikum an einem Opernhaus unter aktiver Mitwirkung in einer Arbeitsphase bei einer Opernproduktion.

Das Projekt wird von dem oder der Hauptfachlehrenden betreut. Der oder die Hauptfachlehrende und ein weiterer Lehrender oder eine weitere Lehrende bescheinigen die erfolgreiche Absolvierung des Projekts.

Teil II: Modulabschluss im Hauptfach

II.: Masterstudiengänge

Die Modulabschlussprüfungen in einem instrumentalen Hauptfach sowie im Hauptfach Gesang bestehen in der Regel aus einer zentralen Abschlussprüfung (öffentliches Konzert) inkl. schriftlicher Programmreflexion und einer Repertoireprüfung.

II. 1: Zentrale Abschlussprüfung (öffentliches Konzert)

1) Allgemeines

In den instrumentalen Hauptfächern und in Gesang beinhaltet die zentrale Abschlussprüfung ein der Literatur des Hauptfaches entsprechendes, repräsentatives Programm mit Werken unterschiedlicher Stilrichtungen, darunter wenigstens ein Kammermusikwerk (je nach Fach auch andere Ensembletypen). Wird ein zweites Programm verlangt, so dient dieses als Grundlage für die Auswahl der Stücke zur Repertoireprüfung. Die Programme sind mit dem Hauptfachlehrer abzustimmen und mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

Dauer: 60–80 Min.

In der zentralen Abschlussprüfung (öffentliches Konzert) der instrumentalen Fächer sowie in Gesang ist eine schriftliche Programmreflexion im Umfang von mind. 5.000 Zeichen vorzulegen, die musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms enthält. Diese Programmreflexion ist nach Möglichkeit auch im Konzertprogramm abzudrucken.

2) Hauptfachspezifische Regelungen:

1. Streichinstrumente (einschl. Gambe)

Das Gesamtrepertoire muss Werke aus vier Stilrichtungen einschließlich eines Werkes aus dem 20./21. Jahrhundert sowie mindestens ein Kammermusikwerk enthalten. Es besteht die Möglichkeit, ein Stück auf dem Barockinstrument des entsprechenden Hauptfaches vorzutragen.

Davon sind im öffentlichen Konzert vorzutragen: Werke aus verschiedenen Stilepochen, darunter

  • Solosonate, Sonate oder Virtuosenstück ca. 50 Min.
  • Kammermusik (ca. 30 Min.)

2. Blasinstrumente (einschl. Blockflöte)

Das Gesamtrepertoire muss Werke aus vier Stilrichtungen für das Instrument des Kandidaten einschließlich eines Werks der Neuen Musik sowie ein Kammermusikwerk enthalten. Im Rahmen der Programme des Konzerts oder der Repertoire-Prüfung muss ein Werk auf einem der Nebeninstrumente (z.B. Piccoloflöte, Altflöte, Englisch Horn, Bassklarinette, Kontrafagott) vorgetragen werden. Eines der Stücke kann auf einem historischen Instrument der jeweiligen Gattung (zum Beispiel Traversflöte, Barockoboe, Barockposaune) gespielt werden.

3. Harfe

Das öffentliche Konzert umfasst Werke aus verschieden Stilepochen.

Der Anteil der Solowerke umfasst ca. 30–40 Min., der Anteil der Kammermusik ca. 20–30 Min.

4. Schlaginstrumente

Das Gesamtrepertoire muss Werke verschiedener Stilrichtungen umfassen und ein Kammermusikwerk enthalten.

5. Klavier

Das Gesamtrepertoire muss umfassen:

  • zwei Programme mit Werken aus vier Stilrichtungen einschließlich eines Werks des 20./21.Jahrhunderts.
  • zwei Etüden (eine von Chopin)
  • ein Klavierkonzert sowie ein anspruchsvolles Kammermusikwerk

oder einen Liederzyklus.

Das Klavierkonzert wird in einem gesonderten, öffentlichen Prüfungsteil aufgeführt, das Kammermusikwerk kann im Rahmen der Repertoire-Prüfung vorgetragen werden.

6. Orgel

Das Gesamtrepertoire muss umfassen:

Werke

  • aus der Barockzeit
  • aus dem Orgelschaffen J. S. Bachs, hiervon mindestens

          a) ein größeres freies Werk

          b) eine größere Choralbearbeitung

          c) eine Triosonate

  • aus der Zeit der Romantik
  • des 20./21.Jahrhunderts.

7. Orgelimprovisation

Öffentliches Improvisationskonzert mit Improvisationen verschiedener Art (ca. 60 Minuten), ggf. auch unter Mitwirkung von Instrumental- oder Vokalsolisten, nach gegebenen Themen, Texten, Bildern oder Filmvorlagen (Themenstellung 14 Tage vor der Prüfung). Ein Teil des Konzerts ist auf Basis einer unmittelbar vor dem Konzert gegebenen Themenstellung auszuführen.

Für die Prüfung sind Notizen im Umfang zweier DIN A4-Seiten (Notenpapier) zugelassen.

Mindestens ein Prüfungsteil muss in zeitgenössischer Musiksprache gespielt werden.

8. Akkordeon

Das öffentliche Konzert beinhaltet Werke verschiedener Stilrichtungen

einschließlich einer Etüde und eines Kammermusikwerks.

9. Gitarre

Das öffentliche Konzert umfasst Werke aus verschiedenen Stilepochen. Der Anteil der Solowerke umfasst ca.30–40 Min., der Anteil der Kammermusik ca. 20–30 Min.

10. Cembalo, Fortepiano

Der Kandidat wählt eines dieser Instrumente als Hauptinstrument und bietet im Gesamtrepertoire Werke des jeweils anderen Instrumentes bzw. Clavichords an. Das gewählte Hauptinstrument wird im Zeugnis ausgewiesen.

Das Gesamtrepertoire für Fortepiano soll Werke für Fortepiano solo bis ca. 1915 und mindestens ein Kammermusikwerk mit obligatem Fortepiano umfassen.

Das Gesamtrepertoire für Cembalo soll Werke für Cembalo solo einschließlich eines Stückes nach 1900 und mindestens ein Kammermusikwerk mit obligatem Cembalo umfassen.

Sollte ein Kandidat beide Instrumente als Hauptinstrumente belegen wollen (Cembalo und Fortepiano), ist ein zusätzlicher Prüfungstermin erforderlich, der auch die Kammermusikwerke mit konzertantem Cembalo bzw. Fortepiano enthalten kann.

11. Laute / Historische Zupfinstrumente

Das Gesamtrepertoire muss umfassen:

  • Werke aus drei Jahrhunderten
  • ein Kammermusikwerk (beziehungsweise Lied oder Arie) mit obligater Laute

ein Kammermusikwerk (beziehungsweise Lied oder Arie) mit Laute als Generalbassinstrument.

12. Gesang

a) Operngesang

Das Gesamtrepertoire muss zwei Programme umfassen:

  • mit Arien und Ensembles der Opernliteratur
  • mit Werken aus dem Bereich Lied / Oratorium.

Es müssen verschiedene Stilrichtungen einschließlich des 20./21.

Jahrhunderts sowie in einem Prüfungsteil ein Sprechtext enthalten sein.

Dauer: ca. 60 Min.

Als öffentlicher Vortrag kann auch eine wesentliche Rolle in einer Opernaufführung oder die Mitwirkung in einzelnen Akten oder größeren Ensembles verschiedener Opern gewertet werden.

b) Konzertgesang

Das Gesamtrepertoire muss zwei Programme mit Werken aus verschiedenen Stilrichtungen einschließlich eines Werks des 20./ 21.Jahrhunderts umfassen. Dabei soll mindestens eine Arie oder ein Ensemble aus dem Bereich Oper enthalten sein.

Dauer: ca. 60 Min.

13. Liedgestaltung

      Repräsentatives Programm mit Werken verschiedener Stilrichtungen, einschließlich eines Werks des 20./21.Jahrhunderts.

Dauer: ca. 60 Min.

14. Ensemblegesang

Das Konzertprogramm umfasst:

  • Werke verschiedener Stilrichtungen und Gattungen (einschließlich eines Werkes des 20./21. Jahrhunderts), darunter mindestens eine Arie und ein Ensemble aus dem Bereich Oratorium. Die Anteile von Solo- und Ensemblegesang sollen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
  • Ein oder ggf. mehrere Werke aus einer Repertoireliste von 10 Ensemblestücken, welche vier Wochen vor der Prüfung beim Hauptfachlehrer einzureichen ist. Dieser wählt eine Woche vor der Prüfung mindestens eines der Werke aus.
  • Ein mehrstimmiges Klausurstück (a capella) wird eine Woche vor der Prüfung vom Hauptfachlehrer gestellt.

Dauer: ca. 60 Min.

2. Prüfung im Vomblattsingen

Im Anschluss an das öffentliche Konzert, nicht öffentlich.

Dauer: ca. 10 Min.

15. Komposition

1.Kompositionsabend:

Dauer ca. 45 Minuten Aufführung eigener Kompositionen. Die Werke müssen innerhalb der Studienzeit an der Hochschule für Musik Freiburg entstanden sein. Die Ausführenden sollen möglichst Hochschulstudierende sein. Die organisatorische Vorbereitung und Einstudierung sind Aufgabe der Kandidatinnen oder Kandidaten.

2. Mündliche Prüfung:

Dauer ca. 45 Minuten Analytisches Seminar zu eigenen Kompositionen oder Werken der Neuen Musik.

16. Elektronische Komposition

1. Kompositionsabend (Dauer ca. 45 Minuten)

Aufführung eigener, elektronische Mittel einbeziehender Kompositionen.

Die Werke müssen innerhalb der Studienzeit an der Hochschule für Musik

Freiburg entstanden sein. Die Ausführenden sollen möglichst Hochschulstudierende sein. Die organisatorische Vorbereitung und Einstudierung sind Aufgabe der Kandidatinnen und Kandidaten.

2. Mündliche Prüfung (Dauer ca. 45 Minuten)

Analytisches Seminar zu eigenen Kompositionen oder Werken der Neuen Musik.

17. Orchesterleitung

  • Eine Probe mit einem Orchesterwerk (oder Teil eines Werkes)

Dauer: ca. 60 Minuten

  • Eine Aufführung eines oder mehrerer Orchesterwerke

Dauer ca. 30–45 Minuten

  • Schriftliche und mündliche Prüfung über Reptoire- und Stilkenntnisse

Dauer: ca. 60 Minuten

  • Eine Probe mit einem Chorwerk (oder Teil eines Werkes)

Dauer: ca. 20–30 Minuten

  • Korrepetition: Vorbereitete Arbeit mit einem Sänger, mit einem Ensemble sowie einer Prima-vista-Aufgabe

Dauer: ca. 45–60 Minuten

18. Chorleitung

Vier Wochen vor der Prüfung reicht der Kandidat eine Repertoireliste von 10–15 Stücken ein. Die Liste muss sich von derjenigen der Bachelor-Prüfung unterscheiden.

Die Prüfung besteht aus vier Teilen:

  1. Ein „Vortrag“ (Dauer: ca. 10–12 Min.) mit einem Vokalensemble, in dem ein oder mehrere Stücke oder Fragmente eines größeren Werkes aufgeführt werden, die von dem Studenten selbst anhand seiner Repertoire-Liste ausgewählt werden. Das Stück wird während dreier Proben (à 60 Min.) plus einer kurzen Generalprobe vor dem Auftritt vorbereitet. In diesen Proben muss auch die Probe des unter 2. erwähnten Stückes beinhaltet sein.
  2. Eine „Endprobe“ (Dauer: 30 Min.) mit einem Vokalensemble, in der ein zu 1. kontrastierendes Stück geprobt wird, das 1 Woche im Voraus vom Hauptfachlehrer aus der Repertoire-Liste des Studenten ausgewählt wird. Diese „Endprobe“ wird mit der Aufführung des geprobten Stückes beschlossen.
  3. Eine „Erstprobe“ (Dauer: 30 Min.) mit einem Vokalensemble, in der ein gegensätzliches Stück geprobt wird, das der Kandidat einen Tag zuvor vom Hauptfachlehrer erhält (und nicht Bestandteil der Repertoireliste ist). Das Ensemble musiziert vom Blatt. Während der Proben muss der Prüfungskandidat sein Wissen über die Gesangstechnik zeigen und seine Kompetenzen in der Textanalyse und der Verwendung des Klaviers als Probeninstrument unter Beweis stellen.
  4. Kolloquium: Fragen zur Dirigiertechnik, Probenarbeit bzw. Probentechnik und Repertoire. Dauer: ca. 40 Min.

19. Musiktheorie

1. Klausur (Dauer: 5 Stunden)

   a) Größerer motettischer Satz im Stil des 16. Jahrhunderts (2-, 3- und 4-stimmig)

   b) 4-stimmige Fugenexposition mit erstem Zwischenspiel

   c) Eine Satzaufgabe aus dem stilistischen Bereich des 17., 18., 19. oder 20. Jahrhunderts

Von den Aufgabenbereichen a)-c) sind zwei nach freier Auswahl zu bearbeiten. Für jede Satzaufgabe werden mehrere Themen zur Wahl gestellt.

2. Vortrag über ein frei zu wählendes Thema aus dem Bereich der Musiktheorie

Dauer: ca. 45 Min.

3.Mündliche Prüfung

   a) Analyse eines Werkes (Vorbereitungszeit 45 Min.)

   b) Prima-vista-Analyse (mit Darstellung am Klavier) harmonischer Zusammenhänge (vorzugsweise aus dem Stilbereich Klassik / Romantik)

   c) Fragen zu kompositorischen Techniken, aufgezeigt an der Musik des 15. bis 18. Jahrhunderts

   d) frei gewähltes Spezialgebiet

Mindestens einer der Prüfungsteile a) und d) muss auf die Musik des 20./21. Jahrhunderts bezogen sein.

Dauer: ca. 60 Min.

20. Gehörbildung

Zwei Klausuren:

1. Teil:

  • Ein dreistimmiges rhythmisches Diktat vom Band mit Originalinstrumenten
  • Ein dreistimmiges atonales Diktat
  • Ein vierstimmiges polyphones Diktat (z.B. Fugenexposition)

Dauer: 90 Min.

2. Teil:

Textvergleich einer Bandaufnahme mit einer vorgelegten Partitur
(Fehlererkennung und -korrektur)

Dauer: 45 Min.

Zwei mündliche Prüfungen:

1. Teil: Formal-harmonisch-instrumentatorisch-stilistische Analyse einer CD-Aufnahme von etwa 10 Minuten Dauer nach Gehör.

(Vorbereitungszeit: 60 Min.)

Dauer: insgesamt 70 Min.

2. Teil: Realisierung einzelner Passagen aus vorgelegten Partituren mit Diskussion fachdidaktischer Aspekte.

Dauer: 45 Min.

21. Historische Aufführungspraxis

  • Werke aus verschiedenen Stilrichtungen, darunter mindestens ein Werk aus der Kammermusik.

Dauer: 60 Min.

Für das Profil Historische Aufführungspraxis: Generalbass:

  • Werke aus dem Bereich des basso continuo (Generalbass) in unterschiedlicher Ensemblegröße, darunter mindestens ein Werk mit vokaler Beteiligung. Das Programm kann ein kürzeres Werk aus der Sololiteratur enthalten.

Dauer: 60 Min.

22. Musikpädagogik

Modulabschlussprüfung künstlerisches Hauptfach:

Das öffentliche Konzert mit einer Dauer von 60 Minuten ist bezüglich der Auswahl der Werke frei gestaltbar. Es sollte vom Prüfungskandidaten selber moderiert werden, medial inszeniert oder anderweitig künstlerisch-pädagogisch gestaltet sein, so dass ein Bezug zu inhaltlichen Elementen aus den Themenbereichen des Pflicht- bzw. Wahlpflichtmoduls in der Konzertgestaltung sichtbar wird.

Die Prüfungskommission besteht aus einem Vertreter des Bereichs Musikpädagogik sowie zwei Vertretern des Hauptfachinstruments (bei Instrumenten mit nur einem am Hause beschäftigten Hauptfachlehrer kommt ein weiterer künstlerisch Lehrender eines anderen Hauptfaches hinzu).

 

Modulabschluss Pflichtmodul:

Das Pflichtmodul ist abgeschlossen, wenn folgende Nachweise vorliegen:

  • Teilnahmenachweis zu den Einführungsseminaren der einzelnen Themenbereiche
  • Ein Lernportfolio im Umfang von insgesamt 20 Seiten zu allen Themenbereichen

 

Modulabschlussprüfung Wahlpflichtbereich:

Der Modulabschluss im Wahlpflichtbereich besteht aus folgenden Nachweisen und Prüfungskomponenten:

  • Mindestens für zwei, in der Regel für drei Themenbereiche je ein ausführliches Lernportfolio im Umfang von 10-20 Seiten.
  • Hochschulöffentliche Präsentation der Projektarbeits- bzw. Forschungsergebnisse zu jedem der in diesem Modul belegten Themenbereiche. Dauer: ca. 60 Minuten.
  • Kolloquium mit der Prüfungskommission. Dauer: ca. 30 Minuten.

Die Prüfungskommission besteht aus zwei Vertretern der Musikpädagogik sowie einem Vertreter eines künstlerischen Hauptfaches.

23. Elementare Musikpädagogik (EMP): Advanced Education/ Musikpädagogische Fort- und Weiterbildung

Masterprojekt und Kolloquium:

  • Entwicklung und (min. Teil-)Durchführung eines eigenständig entwickelten Fort- und Weiterbildungskonzeptes für eine zuvor definierte Zielgruppe.
  • Öffentliche, mediengestützte Präsentation inkl. Gestaltung eines ausführlichen Handouts. Dauer: ca. 30 Minuten..
  • Kolloquium mit der Prüfungskommission. Dauer: ca. 30 Minuten.

 

Modulabschlussprüfung Instrumentales/Vokales Vertiefungsfach:

Moderiertes, intermedial inszeniertes oder anderweitig künstlerisch-pädagogisch, mit Mitteln und Techniken der Elementaren Musizierpraxis, gestaltetes Konzert (Solo und ggf. mit einer Gruppe). Das öffentliche Konzert ist bezüglich der Auswahl der Werke frei gestaltbar.

Dauer: ca. 45 Minuten.

Die Prüfungskommission besteht aus einem Vertreter des Bereichs EMP, einem Vertreter des instrumentalen/vokalen Vertiefungsfaches sowie einem weiteren Lehrenden der MH oder PH.

 

Modulabschluss Methodik/Didaktik der EMP:

Die Prüfung besteht aus einer Lehrprobe mit einer Zielgruppe der EMP inkl. schriftlicher Ausarbeitung und anschließendem Kolloquium.

Dauer: ca. 45 Minuten + Kolloquium: ca. 15 Minuten

 

Modulabschluss Bildungswissenschaften:

Das Modul ist abgeschlossen, wenn folgende Nachweise vorliegen:

  • Teilnahmenachweis zu den Seminaren an der PH
  • Ein Lernportfolio im Umfang von insgesamt 20 Seiten zu allen Themenbereichen mit Bezug auf die Arbeit im Bereich EMP

Abgabe: Mindestens zwei Tage vor dem Masterkolloquium

24. Klavierimprovisation

Gestaltung eines öffentlichen Improvisationskonzerts, ggf. unter Mitwirkung eines (oder mehrerer) Ensembles. Konzept und inhaltliche Gestaltung obliegen der/dem Kandidatin/en (Dauer ca. 60 min.).

25. Interpretation Neue Klaviermusik

  1. Klavierabend I. Dauer 60 bis 80 Minuten.

Vortrags eines Rezitals mit Werken, die vornehmlich ab 1945 komponiert worden sind. Eines der Werke sollte nicht älter als 10 Jahre sein.

Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.

  1. Klavierabend II. Dauer 50 bis 60 Minuten.

Kombiniertes Programm aus Werken für Klavier mit elektronischen Medien und Kammermusik- bzw. Ensemblewerken.

Der Prüfungskommission sind Partituren sämtlicher Werke des Prüfungsprogramms in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen.

26. Korrepetition / Collaborative Piano

Gestaltung eines öffentlichen Konzerts unter Mitwirkung verschiedener Ensembles.

Konzepte, Inhalte und Repertoire sind frei vom Studierenden auszuwählen.

27. Interpretation Neue Musik

  1. Recital (Dauer 60 bis 80 Minuten)

Konzert mit kammermusikalischen oder/und dirigierten Werken neuer und neuester Musik mit Schwerpunkt Ende 20. und 21. Jahrhundert.

Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stücken des Programms).

 

  1. Künstlerisches Projekt

Präsentation eines selbstentwickelten freien künstlerischen Projekts (ggf. in Kooperation mit einer Komponistin oder einem Komponisten, interdisziplinär, mit Elektronik und neuen Medien u.a.).

Der Prüfungskommission sind Partituren der Werke des Konzerts und Informationen zum künstlerischen Projekt zur Verfügung zu stellen.

II. 2.: Repertoireprüfung

1. Allgemeines: Instrumentales Hauptfach, Gesang

Die Prüfungskommission trifft nach dem öffentlichen Konzert, spätestens aber 3 Wochen vor der Repertoireprüfung aus dem verbleibenden Repertoire eine Auswahl der vorzutragenden Werke. Wird ein selbstständig erarbeitetes Klausurstück verlangt, wird auch dieses spätestens drei Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben.

Instrumentales Hauptfach: Dauer ca. 60 Min., Historische Aufführungspraxis: Dauer ca. 45 Minuten, Hauptfach Gesang/Liedgestaltung: Dauer ca. 40 Min.

2. Zusatzbestimmungen für einzelne Hauptfächer:

1. Streichinstrumente

    • Auszug aus einem klassischen Konzert            (ca. 10 Min.)
    • Auszug aus einem großen Konzert                     (ca. 20 Min.)
    • Klausurstück                                                           (ca. 10 Min.)
    • Auswahl von 10 Orchesterstellen,                      (ca. 15 Min.)

davon 5 Solostellen

2. Blasinstrumente

  • mindestens drei Konzerte, von denen mindestens eines vorzutragen ist
  • Klausurstück
  • Auswahl von 10 Orchesterstellen

3. Harfe

  • Ein Konzert (Romantik oder 20./21. Jahrhundert)
  • Solostücke aus verschiedenen Epochen
  • Klausurstück
  • 10 Orchesterstellen

4. Gitarre

  • Auszug aus einem Gitarrenkonzert (Dauer: ca.10 Min.)
  • Solo- und Kammermusikwerke (ca. 30 Min.), die Stilepochen sollten das öffentliche Konzert ergänzen,
  • Klausurstück

Dauer: ca. 10 Min.

5. Laute und Historische Zupfinstrumente

  • Solo- und Kammermusikwerke aus verschiedenen Epochen
  • Klausurstück (wird drei Wochen vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben.)

6. Historische Aufführungspraxis

Für das Profil Historische Aufführungspraxis: Generalbass:

  • Werke aus dem Bereich des basso continuo (Generalbass) in unterschiedlicher Ensemblegröße. Das Programm kann ein kürzeres Werk aus der Sololiteratur enthalten. Es muss zwingend ein Werk aus der Sololiteratur enthalten, wenn ein solches im Programm des öffentlichen Konzert nicht enthalten war.

Dauer: ca. 45 Min.

7. Klavierimprovisation

  • Improvisation nach kurzer Vorbereitung (30 min):

Aus einem Pool von Aufgaben wählt die/der Kandidat*in jeweils eine Aufgabe aus den folgenden drei Bereichen aus:

  1. Improvisation historischer Formtypen nach gegebenen Anfangsmotiven
  2. Jazz/Pop nach einer gegebenen Tonreihe
  3. Freie Improvisation, wahlweise - zu einem Bild oder Text - über ein gegebenes Tonmaterial - zu einem vorgegebenen Konzept
  • Prima vista:

Begleitung eines/er Sängers/in mit:

  1. Popsong oder Jazzstandard nach Lead Sheet, sowie
  2. Traditionelles Lied nach Lead Sheet oder -wahlweise- Generalbasslied
  • Vorbereitet: Aus einer Repertoireliste von 5 Titeln, welche Improvisation beinhalten, wählt die Kommission 1-2 zur Wiedergabe aus. Die Auswahl wird im Anschluss an das Recital (II.1.24) bekannt gegeben.

8. Korrepetition / Collaborative Piano

  • Keyboard Skills Prüfung (15 Minuten)
    • Transposition eines Liedes (ca. 5 Min)
    • Blattspiel (ca. 5 Min)
    • Partiturspiel (ca. 5 Min)

Die Aufgaben werden 15 Minuten vor der Prüfung bekannt gegeben.

  • Repertoire- & Praxisprüfung (45 Minuten)
    • Begleitung mehrerer Instrumentalwerke oder Arien aus einer Repertoireliste von mindestens 20 Werken (20-25 Minuten). Die vorzutragenden Werke werden 4 Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben.
    • Prima vista-Probe eines Instrumentalwerks oder eines Opernensembles (15 Minuten)
    • abschließendes Gespräch (5 Min)

Teil III: Modulabschluss in Pflichtmodulen

Zusatzbestimmungen für einzelne Hauptfächer

1. Historische Aufführungspraxis

Modul Historische Satzlehre:

  • Satztechnische Klausur: Bearbeitung von ein bis zwei satztechnischen Aufgabenstellungen aus dem Bereich der historischen Satzlehre (Dauer: 2,5 Stunden)
  • Mündliche Prüfung: Analyse eines 30 Min. vorher ausgehändigten Stückes (Dauer: ca. 15 Minuten)

Berechnung der Modulabschlussnote: arithmetisches Mittel der Ergebnisse von Klausur und mündlicher Prüfung.

2. Orgelimprovisation

Modul Musiktheorie für Improvisator_innen

  • Klausur: Dauer: ca. 4 Stunden, zwei unterschiedliche Satzaufgaben zur Musik des 14. Bis 20./21. Jahrhunderts. Für jede Satzaufgabe werden mehrere Themen zur Wahl gestellt.
  • mündliche Prüfung: Dauer: ca. 40 Minuten.
  1. Klausurstück: Analyse eines Werkes mit 45 Minuten Vorbereitungszeit.
  2. Frei gewähltes Spezialgebiet.
  3. Primavista-Analyse kompositorischer Zusammenhänge aus einem vorgelegten Stück, ggf. mit Darstellung am Klavier.

Eine Themenstellung in der Klausur oder in der mündlichen Prüfung muss sich auf die Musik des 20./21. Jahrhunderts beziehen.

Berechnung der Modulabschlussnote: arithmetisches Mittel der Ergebnisse von Klausur und mündlicher Prüfung.

Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master Kirchenmusik (evangelisch und katholisch) der Hochschule für Musik Freiburg i. Br. (Studienplantabellen) siehe Homepage der Hochschule: www.mh-freiburg.de

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