Anlage 1b Studien- und Prüfungsordnung Konzertexamen/Meisterklasse Freiburger Opernstudio

(letztmalige Änderung vom 11. Mai 2016)

§ 1 Studienzweck, Studienstruktur, Studiendauer

(1) Der Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse Schwerpunkt Freiburger Opernstudio ist ein viersemestriger postgradualer Kooperationsstudiengang der Hochschule für Musik Freiburg und des Theaters Freiburg. Er hat zum Ziel, fortgeschrittene Gesangsstudierende gezielt auf eine Opernkarriere vorzubereiten. Dabei können die Sängerinnen und Sänger zum einen erste Berufserfahrungen innerhalb eines professionellen Opernensembles bzw. Opernbetriebs sammeln, zum anderen wird parallel dazu im Studium an der Hochschule für Musik auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Studierenden eingegangen und curricular flexibel auf persönliche Stärken und Schwächen reagiert.

(2) Die Eignungsprüfung für den Studienschwerpunkt Freiburger Opernstudio erfolgt einmal im Jahr zum Wintersemester.

(3) Während eines viersemestrigen Studiums sind die an der Hochschule für Musik Freiburg eingeschriebenen Studierenden des Studienschwerpunkts Freiburger Opernschule kooptierte Mitglieder des Opernensembles des Theaters Freiburg.

(4) Die Lehre findet im ersten Semester vorrangig an der Hochschule für Musik Freiburg statt, während zugleich eine allmähliche Integration in den Alltag des Opernbetriebs beginnt. Die Übernahme in die Betreuungsstruktur des Theaters Freiburg erfolgt zum 1. März. Das Ende des zweiten, das dritte und das vierte Semester fallen mit der Spielzeit des Theaters Freiburg (August/September bis Mitte Juli) zusammen.

§ 2 Studiengebühren, Stipendien

(1) Die Studierenden des Studienschwerpunkts Freiburger Opernschule erhalten während der Dauer ihres Studiums ein Stipendium der Hochschule für Musik in Höhe der regulär anfallenden Studiengebühren des Studiengangs Konzertexamen/Meisterklasse.

(2) Die Studierenden des Studienschwerpunkts Opernschule erhalten während der Dauer ihrer Mitgliedschaft im Opernensemble (ab. 1. März) eine Förderung in Höhe von 800 € im Monat durch das Theater Freiburg.

(3) Wird eine bestimmte Anzahl von Aufführungen überschritten (Richtwert ca. 15 Aufführungen) wird der Mehraufwand entschädigt. Näheres regelt ein Vertrag zwischen der Studierenden oder dem Studierenden und dem Theater Freiburg.

§ 3 Studieninhalte, Studienverpflichtungen

(1) Beim Studiengang Konzertexamen/Meisterklasse Schwerpunkt Freiburger Opernstudio handelt es sich um einen praxisorientierten Studiengang des 3. Zyklus, dessen Studieninhalte passgenau auf die Bedürfnisse der einzelnen Studierenden zugeschnitten werden.

(2) Studierende des Studienschwerpunkts Freiburger Opernstudio werden von hauptberuflich Lehrenden der Fachgruppe Gesang der Hochschule für Musik Freiburg im Umfang von einer SWS betreut. Diese Betreuung kann sowohl traditionellen Gesangsunterricht, als auch unterschiedliche Formen des Coachings, der Probenbetreuung, der szenischen Arbeit etc. beinhalten. Es wird eine sängerische Betreuung durch Lehrende der Hochschule angestrebt, die auf einer grundsätzlichen Akzeptanz der sängerischen Eigenständigkeit der fortgeschrittenen Studierenden beruht und deren konkrete Form im Gespräch mit der oder dem jeweiligen Studierenden entwickelt wird.

(3) Nach der Aufnahmeprüfung sowie jeweils am Ende des ersten, zweiten und dritten Semesters legt die zuständige Prüfungskommission fest, welche weiteren Studienleistungen von der oder dem Studierenden zu erbringen sind (etwa Gehörbildung/Solfège), die einen Umfang von 20 ECTS nicht überschreiten sollen.

(4) Das Ausbildungsangebot des Theaters Freiburg (Oper) beinhaltet

1. Beratung und Coaching,

2. Unterstützung beim Vorsingen durch das KBB und Karriereberatung für die Zeit nach dem Studium,

3. Vorsingtraining (Auswahl des Repertoires, Vermittlung von konkreter Theatererfahrung durch interne Vorsingen einmal pro Semester in Zusammenarbeit mit den betreuenden Gesangsdozierenden der Hochschule für Musik Freiburg),

4. das Einstudieren von Fachpartien in Absprache mit dem Leitungsteam des Theaters,

5. Beratungsgespräche mit dem GMD und der Studienleitung des Theaters mindestens einmal pro Semester,

6. das Covern und Einstudieren von Fachpartien aus dem Repertoire des Theaters Freiburg,

7. Auftritte in kleinen Partien, je nach Stand und Möglichkeiten auch in mittleren und großen Fachpartien.

(5) Die Studierenden des Schwerpunkts Freiburger Opernstudio sind während des zweiten, dritten und vierten Semesters (Spielzeit) verpflichtet:

1. bei den Theaterproben anwesend zu sein, wenn die Hauptbesetzung bestellt ist,

2. den täglichen Probenplan zu lesen und verfügbar zu sein,

3. sich wie ein festes Ensemblemitglied zu verhalten,

4. während der gesamten Spielzeit, auch innerhalb der Semesterferien am Theater zu sein.

§ 4 Prüfungen

(1) Eine zentrale Modulprüfung (Zwischenprüfung) ist im Schwerpunkt Freiburger Opernstudio nicht abzulegen. Die zuständige Prüfungskommission (vgl. SPO Konzertexamen/Meisterklasse § 10 Abs. 7) legt die spezifischen Studieninhalte nach der Aufnahmeprüfung und nach Beurteilung der Studienleistungen und -fortschritte jeweils am Ende des ersten, zweiten und dritten Semesters fest.

(2) Die finale Modulprüfung kann folgende Teile beinhalten:

1. einen Auftritt am Theater Freiburg in einer mittleren oder großen Fachpartie

2. Auftritte am Theater Freiburg in zwei oder mehr kleineren Partien

3. einen Auftritt bei einem Galakonzert mit Orchester, welches das Theater Freiburg einmal pro Spielzeit veranstaltet

4. Liederabend im Theater Freiburg oder in der Hochschule für Musik Freiburg. (Pianist wird von der Hochschule gestellt.)

(3) Die Inhalte der finalen Modulprüfung sind von der Prüfungskommission jeweils individuell festzulegen. Sie muss mindestens zwei und darf maximal vier Prüfungsteile beinhalten.