Chorleitung

Bachelor Musik

Wesentliche Studienschwerpunkte im künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Profil: Hauptfachunterricht, Theorie/Gehörbildung, Musikwissenschaft, Wahlmodule.

Zusätzliche Schwerpunkte im künstlerisch-pädagogischen Profil: Methodik/Didaktik, Musikpädagogik, schriftliche wissenschaftliche Arbeit.

Anforderungen in der Eignungsprüfung

a) Dirigieren: Probe mit einem Hochschulensemble. Der Bewerber erhält die Aufgabe mindestens zwei Wochen vor der Prüfung.

b) Fachspezifischer Hörtest: Intervalle, Akkorde und Akkordverbindungen, Aufgaben aus den Bereichen Fehlerhören, Rhythmus/Metrum.

c) Partiturspiel: Lesen von Transpositionen und Schlüsseln, Blattspiel einfacher Chor- und Orchesterpartituren.

d) Instrumentales/Vokales Hauptfach: Vortrag von drei Werken aus drei Stilrichtungen. (Bei Gesang: Bitte Noten für Klavierbegleitung mitbringen.)

e) Klavier (falls nicht instrumentales Hauptfach): Vortrag von zwei Kompositionen aus zwei Stilrichtungen.

f) Gesang (falls nicht Hauptfach): Vortrag von zwei Gesangswerken unterschiedlichen Charakters. (Bitte Noten für Klavierbegleitung mitbringen.)

g) Schriftlicher Test: Fragen aus den Gebieten Repertoirekenntnis, Instrumentation/Instrumentenkunde, Stimmphysiologie, Musiktheorie und Musikgeschichte, Dauer: circa 15 Minuten.

Auf Wunsch des Kandidaten können weitere Schwerpunkte vorgestellt werden (zum Beispiel Orchesterinstrumente, Komposition).

Dauer insgesamt: circa 75 Minuten.

(Auszug aus der Immatrikulationssatzung; siehe dort auch die allgemeinen Prüfungsanforderungen sowie die Anforderungen der weiteren Prüfungsteile [Gehörbildung, Musiktheorie, Klavier].)

Bachelor Kirchenmusik

An der Hochschule für Musik Freiburg können Studienanfänger ein achtsemestriges Bachelorstudium der Kirchenmusik mit den Schwerpunkten Orgel und Dirigieren absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums kann ein Master-Studium Kirchenmusik angeschlossen werden.

Anforderungen in der Eignungsprüfung

1. Orgel

a) Vortrag zweier Choralvorspiele aus dem Orgelbüchlein sowie eines freien Werkes von Johann Sebastian Bach, ferner eines Werkes des 19. oder 20. Jahrhunderts. Vom-Blatt-Spiel.

b) Harmonisierung eines Gemeindeliedes nach dem Gesangbuch mit Intonation/Vorspiel.

2. Dirigieren

Dirigieren und Proben eines einfachen bis mittelschweren Chorsatzes inklusive Darstellung am Klavier, Prüfung grundlegender schlagtechnischer Fähigkeiten (z.B. Fermaten und Einsätze), Dauer: 10-15 Minuten. Der Satz wird zwei Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben.

(Auszug aus der Immatrikulationssatzung; siehe dort auch die allgemeinen Prüfungsanforderungen sowie die Anforderungen der weiteren Prüfungsteile [Gehörbildung, Musiktheorie, Gesang, Klavier]).

Master Musik

Wesentliche Studienschwerpunkte: Hauptfachunterricht, Kammermusik, Wahlpflichtmodul Musikwissenschaft/Theorie, Wahlmodule, Masterthesis.

Anforderungen in der Eignungsprüfung

a) Dirigieren: Probe mit einem Hochschulensemble. Die Bewerberin / der Bewerber erhält die Aufgabe mindestens zwei Wochen vor der Prüfung.

b) Fachspezifischer Hörtest: Intervalle, Akkorde und Akkordverbindungen, Aufgaben aus den Bereichen Fehlerhören, Intonationshören, Rhythmus/Metrum.

c) Partiturspiel: Lesen von Transpositionen und Schlüsseln, Blattspiel anspruchsvoller Chor- und Orchesterpartituren.

d) Instrumentales/Vokales Hauptfach: Vortrag von drei Werken aus drei Stilrichtungen. (Bei Gesang: Bitte Noten für Klavierbegleitung mitbringen.)

e) Klavier (falls nicht instrumentales Hauptfach): Vortrag von zwei Kompositionen aus zwei Stilrichtungen.

f) Gesang (falls nicht Hauptfach): Vortrag von zwei Gesangswerken unterschiedlichen Charakters (bitte Noten für Klavierbegleitung mitbringen).

g) Schriftlicher Test: Fragen aus den Gebieten Repertoirekenntnis, Instrumentation/Instrumentenkunde, Stimmphysiologie, Musiktheorie und Musikgeschichte (Dauer: circa 30 Minuten).

Auf Wunsch der Kandidatin / des Kandidaten können weitere Schwerpunkte vorgestellt werden (zum Beispiel Orchesterinstrumente, Komposition).

Dauer: insgesamt circa 90 Minuten.

(Auszug aus der Immatrikulationssatzung; siehe dort auch die allgemeinen Prüfungsanforderungen.)

Master Kirchenmusik

An der Hochschule für Musik Freiburg können Absolventen des Bachelor Kirchenmusik ein viersemestriges Aufbau-Studium mit den Schwerpunkten Orgel und Dirigieren absolvieren. 

Anforderungen in der Eignungsprüfung

1. Orgel

a) Vortrag von Orgelwerken aus vier verschiedenen Stilrichtungen, davon eines von Johann Sebastian Bach, eines aus der Zeit der Romantik und eines, das nach 1930 entstanden ist.

b) Improvisation/ Liturgisches Orgelspiel: Drei Cantus-firmus-Bearbeitungen in verschiedener Form über ein gegebenes Kirchenlied. Dauer: circa 10 Minuten.

2. Dirigieren

Probenarbeit mit einem Hochschulensemble (Chor). Der Bewerber/die Bewerberin erhält die Aufgabe mindestens zwei Wochen vor der Prüfung. Die Dauer der Probe beträgt ca. 20 Minuten.

(Auszug aus der Immatrikulationssatzung; siehe dort auch die allgemeinen Prüfungsanforderungen).

Konzertexamen/Meisterklasse

Anforderungen in der Eignungsprüfung

a) Dirigieren: Probenarbeit mit einem Hochschulensemble. Der Bewerber/die Bewerberin erhält die Aufgabe mindestens zwei Wochen vor der Prüfung.

b) Fachspezifischer Hörtest: Prima-vista-Singen schwieriger Chorstimmen, Intervalle, Akkorde und Akkordverbindungen, Modulationsverläufe, Aufgaben aus den Bereichen Fehlerhören, Intonationshören, Rhythmus/Metrum.

c) Partiturspiel: Lesen von Transpositionen und Schlüsseln, Vom-Blatt-Spiel anspruchsvoller Chor- und Orchesterpartituren.

d) Instrumentales/vokales Hauptfach: Vortrag von zwei Werken aus zwei Stilrichtungen. (Bei Gesang: Bitte Noten für Klavierbegleitung mitbringen.)

e) Klavier (falls nicht instrumentales Hauptfach): Vortrag eines Werkes mittleren Schwierigkeitsgrades.
f) Schriftlicher Test: Fragen aus den Gebieten Repertoirekenntnis, Instrumentation/Instrumentenkunde, Musiktheorie und Musikgeschichte, Dauer: circa 30 Minuten.

g) Kolloquium: Kolloquium zur Probe und Literaturkunde.

Dauer insgesamt: circa 90 Minuten.

(Auszug aus der Immatrikulationssatzung; siehe dort auch die allgemeinen Prüfungsanforderungen).