Anlage 3 zur Studien- und Prüfungsordnung für den polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang mit dem künstlerischen Fach Musik (Lehramt Musik an Gymnasien)

§ 1 Studienumfang für Kirchenmusik als Verbreiterungsfach

(1) Wird anstelle des zweiten Fachs der Studiengang Bachelor Kirchenmusik in Anrechnung gebracht, sind im Bereich der Fachwissenschaft für Kirchenmusik als Verbreiterungsfach 75 ECTS-Punkte anzurechnen bzw. zu erwerben.

(2) Im Rahmen der Option Lehramt Gymnasium ist für Kirchenmusik als Verbreiterungsfach darüber hinaus das Modul Musikdidaktik Kirchenmusik mit einem Leistungsumfang von 5 ECTS-Punkten gemäß Anlage 4 dieser Studien- und Prüfungsordnung aus dem Bachelor Kirchenmusik anzurechnen.

(3) Im Rahmen der Option Individuelle Studiengestaltung können für Kirchenmusik als Verbreiterungsfach weitere Module beziehungsweise Lehrveranstaltungen mit einem Leistungsumfang von bis zu 12 ECTS-Punkten absolviert werden.

§ 2 Unterrichts- und Prüfungssprache

(1) Soweit im Vorlesungsverzeichnis nicht anders angekündigt, werden die Lehrveranstaltungen im Fach Musik in deutscher Sprache abgehalten.

(2) Wird eine Lehrveranstaltung nicht in deutscher Sprache abgehalten, sind die zugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen nach den Vorgaben des Leiters/der Leiterin der Lehrveranstaltung beziehungsweise des Prüfers/der Prüferin in deutscher Sprache oder in derjenigen Sprache zu erbringen, in der die Lehrveranstaltung durchgeführt wird.

§ 3 Pflicht- und Wahlfächer

(1) Aus dem Bachelor Kirchenmusik werden für Kirchenmusik als Verbreiterungsfach folgende Lehrveranstaltung mit einem Umfang von insgesamt 67 ECTS-Punkten angerechnet
• Liturgisches Orgelspiel I und II (23 ECTS)
• Bachelorprüfung Liturgisches Orgelspiel (3 ECTS)
• Orgelspiel (4 x 0,5 SWS, 6 ECTS)
• Orchesterleitung (1 Sem., 1,5 ECTS)
• Klavier (1 Sem., 2 ECTS)
• Gesang (1 Sem., 2 ECTS)
• Orgelbaukunde und Orgelliteraturkunde (4 ECTS)
• Ev. KM: Hymnologie, Liturgik, Theologie bzw. kath. KM: Gregorianik, Liturgik, Theologie (13,5 ECTS)
• Wahlmodule (12 ECTS)

(2) Weitere Pflichtfächer im Umfang von 8 ECTS sind zentrale Bestandteile des Studiums; sie gewährleisten eine umfassende künstlerisch-pädagogische Kompetenz, wie sie üblicherweise mit einem Hochschulstudium verbunden wird. Pflichtfächer werden im Einzelunterricht, in Kleingruppen und Seminaren oder in Vorlesungen unterrichtet. Als Pflichtfächer sind zu studieren:
• Band / Big Band / Large Ensemble
• Digitale Musikproduktion

§ 4 Bachelorarbeit

(1) Die Bachelor-Arbeit kann nur im künstlerischen Fach Musik erbracht werden. Ausführungsbestimmungen siehe SPO § 22 und Anlage 1 § 10. Auf Antrag kann eine im Rahmen des Bachelorstudiums Kirchenmusik angefertigte Bachelorarbeit angerechnet werden, sofern die Ausführungsbestimmungen gemäß SPO §22 erfüllt sind.

§ 5 Bildung der Abschlussnote für Kirchenmusik als Verbreiterungsfach

(1) Als Abschlussnote für Kirchenmusik als Verbreiterungsfach setzt sich aus folgenden Modulabschlussnoten und studienbegleitenden Prüfungsleistungen zusammen (vgl. auch § 25 der Studien- und Prüfungsordnung):
a) Modulabschlussnote des Moduls Liturgisches Orgelspiel; vierfach gewichtet
b) Modulabschlussnote Orgelbaukunde und Orgelliteraturkunde; einfach gewichtet
c) Modulabschlussnote Konfessionsspezifische Fächer (ev.oder kath.); dreifach gewichtet

(2) Die unter 1. a)-c) genannten Modulabschlussnoten werden i.d.R. aus dem Bachelor Kirchenmusik angerechnet. Sollte zum Zeitpunkt der Anrechnung die Prüfungsleistung in einem der genannten Fächer im Rahmen des Bachelorstudiengangs Kirchenmusik noch nicht erbracht worden sein, kann auf Antrag des Studierenden eine gesonderte Prüfung im Rahmen der Verbreiterungsfaches im entsprechenden Fach absolviert werden.

(3) Bei der Berechnung der Abschlussnote für Kirchenmusik als Verbreiterungsfach wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

 

§ 6 Studienpläne und Modulhandbuch

(1) Studieninhalte und Studienverlauf sind in den Studienplänen niedergelegt (vgl. Anlage 7 dieser Studien- und Prüfungsordnung). Detaillierte Modulbeschreibungen enthält das Modulhandbuch (vgl. Anlage 8) bzw. das Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Kirchenmusik B.