Anlage 2 zur Studien- und Prüfungsordnung Master of Education für das Lehramt Musik an Gymnasien

§ 1 Studienumfang im Teilstudiengang Verbreiterungsfach Jazz/Pop

(1) Wird anstelle des zweiten Fachs das Verbreiterungsfach Jazz/Pop studiert, sind im Bereich der Fachwissenschaft für das Verbreiterungsfach Jazz/Pop 17 ECTS-Punkte zu erwerben.

(2) Im Rahmen der Fachdidaktik Jazz/Pop sind 10 ECTS-Punkte zu erwerben.

§ 2 Unterrichts- und Prüfungssprache

(1) Soweit im Vorlesungsverzeichnis nicht anders angekündigt, werden die Lehrveranstaltungen im Verbreiterungsfach Jazz/Pop in deutscher Sprache abgehalten.

(2) Wird eine Lehrveranstaltung nicht in deutscher Sprache abgehalten, sind die zugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen nach den Vorgaben des Leiters/der Leiterin der Lehrveranstaltung beziehungsweise des Prüfers/der Prüferin in deutscher Sprache oder in derjenigen Sprache zu erbringen, in der die Lehrveranstaltung durchgeführt wird.

§ 3 Pflicht- und Wahlpflichtmodule

(1) Im Verbreiterungsfach Jazz/Pop (Teilstudiengang) sind folgende Module zu belegen:
M 1 Jazz and Pop Music Cultures
M 2 Künstlerische Praxis
M 3 Wissenschaft Jazz/Pop
M 4 Musikdidaktik Jazz/Pop
M 5 Vocal Ensemble Jazz & Pop
(2) In den folgenden Übersichten sind die Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen der einzelnen Module dargestellt und die ECTS-Punkte angegeben, die in den jeweiligen Modulen für den Studienbereich Fachwissenschaft und Fachdidaktik (FD) vergeben werden.

(3) In M 1 Jazz and Pop Music Cultures sind folgende Lehrveranstaltungen zu belegen:

M1 - Jazz and Pop Music Cultures (8 ECTS-Punkte)
LehrveranstaltungenArtP/WPPL/SLECTSSWSSem.
Project Space Jazz & Pop 1GUPSL260-90 min1
Project Space Jazz & Pop 2GUPSL260-90 min2
Project Space Jazz & Pop 3GUPPL260-90 min4
Audio-visuelle MusikproduktionGU/SWPSL260-90 min2

(4) In Modul M 2 künstlerische Praxis werden über die Dauer von drei Semesters zwei Instrumente oder Jazzgesang gewählt. Jedes Instrument bzw. Jazzgesang wird in der Regel im Einzelunterricht vermittelt. Folgende Instrumente bzw. Jazzgesang können als Wahlfach belegt werden:
• Jazzgesang
• Jazzklavier
• Drums
• Gitarre (Jazz/Rock/Pop)
• E-Bass
• Kontrabass (Jazz/Pop)
• Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune (Jazz/Pop)
• Violine, Violoncello (Jazz/Pop)
• Bağlama, Ney, Oud und World Percussion
Weitere Fächer können auf Antrag vom Prüfungsausschuss Lehramt Musik zugelassen werden.

M2 -Künstlerische Praxis (8 ECTS-Punkte)
LehrveranstaltungenArtP/WPPL/SLECTSSWSSem.
Wahlfach 1: Instrument/Jazzgesang 1EUWPSL130 min1
Wahlfach 1: Instrument/Jazzgesang 2EUWPSL130 min2
Wahlfach 1: Instrument/Jazzgesang 3EUWPPL130 min4
Wahlfach 2: Instrument/Jazzgesang 1EUWPSL130 min1
Wahlfach 2: Instrument/Jazzgesang 2EUWPSL130 min2
Wahlfach 2: Instrument/Jazzgesang 3EUWPSL130 min4

(5) In M3 Wissenschaft Jazz/Pop sind folgende Lehrveranstaltungen zu belegen:

M3 - Wissenschaft Jazz/Pop (5 ECTS-Punkte, davon 2 ECTS FD)
LehrveranstaltungenArtP/WPPL/SLECTSSWSSem.
Seminar Musikwissenschaft Jazz/PopSWPPL221-4
Seminar Musikpädagogik Jazz/Pop*SWPPL2*21-4
Schriftliche Prüfungsleistung (Hausarbeit 15 Seiten) in einem der beiden SeminareHAPPL1-1-4

* Veranstaltung und vergebene ECTS-Punkte zählen zum Studienbereich Fachdidaktik Musik

(6) In M4 Musikdidaktik Jazz/Pop sind folgende Lehrveranstaltungen zu belegen:

M4 - Musikdidaktik Jazz/Pop (4 ECTS-Punkte Fachdidaktik Musik)
LehrveranstaltungenArtP/WPPL/SLECTSSWSSem.
Beatmaking in künstlerischen und pädagogischen KontextenS/GUPSL221
Digitales Musizieren im MusikunterrichtSPSL224

(7) In M5 Vocal Ensemble Jazz & Pop sind folgende Lehrveranstaltungen zu belegen:

M5 - Vocal Ensemble Jazz & Pop (4 ECTS-Punkte Fachdidaktik Jazz/Pop)
LehrveranstaltungenArtP/WPPL/SLECTSSWSSem.
Vocal Ensembleleitung Jazz & Pop 1GUPSL111
Vocal Ensembleleitung Jazz & Pop 2GUPSL112
Vocal Ensemblepraxis Jazz & Pop 1GUPPL111
Vocal Ensemblepraxis Jazz & Pop 2GUPSL112

§ 4 Masterarbeit im Fach Musik

(1) Die Master-Arbeit im Fach Musik wird in Form einer wissenschaftlichen Arbeit in Musikpädagogik oder Musikwissenschaft erbracht. Ausführungsbestimmungen siehe SPO § 20 .

(2) Die Masterarbeit wird von einem Gutachter/einer Gutachterin bewertet.

§ 5 Bildung der Abschlussnote für das Verbreiterungsfach Jazz/Pop

(1) Die Abschlussnote im Verbreiterungsfach Jazz/Pop setzt sich aus folgenden Modulabschlussnoten und studienbegleitenden Prüfungsleistungen zusammen (vgl. auch § 23 der Studien- und Prüfungsordnung):
Fachwissenschaft Verbreiterungsfach Jazz/Pop
a) Modulabschlussnote des Moduls M 1 „Jazz and Pop Music Cultures“; zweifach gewichtet
b) Modulabschlussnote des Moduls M 2 „Künstlerische Praxis“; einfach gewichtet
c) Modulabschlussnote des Moduls M 3 „Wissenschaft“; einfach gewichtet
Fachdidaktik Verbreiterungsfach Jazz/Pop
a) Modulabschlussnote des Moduls M 5 „Vocal Ensemble Jazz & Pop“
(2) Bei der Berechnung der Abschlussnote im Verbreiterungsfach Jazz/Pop wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
 

§ 6 Studienpläne und Modulhandbuch

(1) Studieninhalte und Studienverlauf sind in den Studienplänen niedergelegt (vgl. Anlage 5 dieser Studien- und Prüfungsordnung). Detaillierte Modulbeschreibungen enthält das Modulhandbuch (vgl. Anlage 6).